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GmbH in Polen, Rechtsanwalt Polen, Spzoo

Sp.zo.o – die polnische GmbH

Sp.zo.o – die polnische GmbH

Die polnische Abkürzung Spzoo ist die Abkürzung einer GmbH in Polen. Die Abkürzung heißt übersetzt “Gesellschaft mit beschränkter Haftung”, also genau, wie in Deutschland. GmbH ist nicht gleich mit jeder x-beliebigen Firma in Polen oder Deutschland vergleichbar. Was sich hinter der Abkürzung Spzoo verbirgt, erfahren Sie hier.

Spzoo- das unbekannte Wesen

Obwohl viele deutsche Unternehmen mit polnischen Gesellschaften machen, haben diese meist keine Ahnung, was sich eigentlich hinter der Spzoo verbirgt. Nur zu wissen, dass es eine polnische GmbH ist, reicht nicht aus, denn es haftet hier – wie in Deutschland – die Gesellschaft. Die GmbH in Polen ist mit der deutschen GmbH vergleichbar.

Mindeststammkapital der polnischen GmbH

Das Mindeststammkapital der polnischen GmbH beträgt nur PLN 5.000,00. Dies sind derzeit ungefähr 1.200 Euro. Dies ist nicht viel; eigentlich nichts, was sich zu vollstrecken lohnt. Dies sollte man vor der Eingehung der Geschäftsbeziehungen mit einer GmbH in Polen wissen.

Haftung der Gesellschafter bei der GmbH in Polen

Die Gesellschafter der GmbH in Polen haften – ebenso, wie in Deutschland – allein mit ihrer Einlage. Diese muss bei der Gründung noch nicht einmal nachgewiesen werden (wie früher mal in Deutschland), sondern das Einbringen wird gegenüber dem polnischem Registergericht (KRS) versichert.

Rechtsanwalt Polen – Anwalt Martin (Stettin/Polen)

30. Oktober 2010/0 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Allgemeines, Spzoo

juristische Abkürzungen: Sp.zo.o.

juristische Abkürzungen: Sp.zo.o.

Gerade Personen, die mit deutsch-polnischen Fällen zu tun haben, müssen wissen, was die Abkürzung Spzoo bedeutet. Als Anwalt in Polen ist mir die Abkürzung gut bekannt. Aber auch deutsche Geschäftsleute, die mit polnischen Partnern Geschäfte machen, sollten die Bedeutung dieser Abkürzung kennen, da ansonsten erhebliche Nachteile entstehen können, denn Spzoo ist nämlich die

polnische GmbH

und

Sp.zo.o ist die (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością)

Die polnische GmbH – Spzoo – ist das Gegenstück zur deutschen GmbH. Sie ist eine Kapitalgesellschaft mit einem Mindeststammkapital von wenigstens PLN 5.000,00. Die Gründung und Führung der GmbH ist ähnlich, wie in Deutschland.

In Polen nennt man die Vertreter der GmbH – Spzoo- nicht Geschäftsführer, sondern Vorstand. Die Haftung des Vorstandes ist etwas anders geregelt als in Deutschland. Probleme gibt es in Polen immer wieder bei der Gründung der polnischen GmbH – Spzoo – mit dem polnischen Handelsregister (KRS).

Die GmbH in Polen (Spzoo) hat gegenüber der deutschen GmbH auch steuerrechtliche Vorteile (Steuern in Polen). In Polen gibt es keine Gewerbesteuer. Die Körperschaftsteuer in Polen beträgt nur 19 %.  Von daher entscheiden sich viele Geschäftleute aus Deutschland, die eine Firma in Polen gründen wollen, für die Spzoo.

Anwalt Polen – Rechtsanwalt Stettin

2. September 2009/0 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
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