Wer bei Gericht das Protokoll der Sitzung ausgehändigt bekommt, liest dort manchmal juristische Abkürzungen wie:
v.u.g. oder l.v.u.g.
Was dies bedeutet, weiß der Mandant – anders als sein Anwalt – meist nicht.
Dazu kein kurzer Fall:
Beim Arbeitsgericht Berlin sitzt in der Güteverhandlung der Richter nehmen der Protokollantin. Diese schreibt gerade den Vergleich der Parteien (Arbeitnehmer / Arbeitgeber). Der Richter diktiert den Text selbst oder verweist auf bestimmte Textbausteine, die dann in den Vergleichstext übernommen werden.
Am Ende liest die Protokollantin den Text den Parteien laut vor und der Richter fragt dann, ob die Parteien mit den soeben vorgelesenen Test einverstanden sind. Wenn beide dies bejahen, dann schreibt die Mitarbeiterin das Kürzel:
l.v.u.g. oder v.u.g.
Was folgendes bedeutet:
laut vorgelesen und genehmigt oder
vorgelesen und genehmigt
Hat der Richter keine Mitarbeiterin/ Protokollantin dabei – was außerhalb von Berlin oft der Fall ist – dann protokolliert er oft die Verhandlung mittels Tonbandaufzeichnung (Diktiergerät) und im Protokoll steht dann nach einem Vergleich oft das gleiche Kürzel:
v.u.g. = vorgespielt und genehmigt
Rechtsanwalt Andreas Martin (oder abgekürzt R.A.M.)
Kanzlei Marzahn – Hellersdorf
juristische Abkürzungen: heute KSchG
Das KSchG ist eine wichtiges Schutzgesetz für Arbeitnehmer. Jeder Arbeitnehmer sollte diese Abkürzung kennen, denn die juristische Abkürzung “KSchG” heißt,
Kündigungsschutzgesetz
Der Kündigungsschutz ist einer der wesentlichsten Bestandteile des Arbeitnehmerschutzes. Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, dann hat der Arbeitnehmer einen besonders starken Kündigungsschutz. Er kann die Kündigung mittels Kündigungsschutzklage überprüfen zu lassen. Die Chancen sind meist sehr gut. Die meisten Kündigungsschutzklagen der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber sind erfolgreich und machen von daher oft Sinn. Erstaunlich ist auch, dass die normale Kündigungsschutzklage eigentlich auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und Weiterbeschäftigung lautet, aber trotzdem meistens Abfindungen vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden. Dies hängt damit zusammen, dass der Arbeitgeber in vielen Fällen vor dem Arbeitsgericht “schlechte Karten” hat und wahrscheinlich verlieren würde. In einer solchen Situation macht es für den Arbeitgeber dann Sinn sich mit dem Arbeitnehmer zu einigen. Oft wollen Arbeitgeber nämlich nicht, dass Arbeitnehmer nach gewonnen Kündigungsschutzprozess wieder in die Firma kommen und dort weiterarbeiten. Diese Blöße wollen sich Arbeitgeber oft nicht geben. Von daher besteht die einzige Möglichkeit oft darin, um den Arbeitnehmer tatsächlich loszuwerden, diesem eine Abfindung anzubieten. Die Abfindungzahlung kommt der Praxis recht häufig vor und der Arbeitgeber wird aber eine solche Zahlung nur dann anbieten, wenn er das Risiko hat dem Prozess zu verlieren. Wenn der Arbeitgeber sich sicher ist, dass er den Kündigungsschutzprozess gewinnt, weil zum Beispiel kein Kündigungsschutz gilt, dann wird er in der Regel auch nichts anbieten.
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet unter folgenden Voraussetzungen Anwendung:
- Arbeitsvertrag besteht länger als 6 Monate zum Zeitpunkt der Kündigung
- mehr als 10 Arbeitnehmer sind regelmäßig im Betrieb beschäftigt (bei alten Arbeitsverhältnissen mehr als 5)
Das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber muss länger als sechs Monate bestehen. Es dürfen keine längeren rechtlichen Unterbrechungen vorliegen. Die Probezeit hat nichts mit der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz zu tun. Auch wenn zum Beispiel eine Probezeit von nur drei Monaten vereinbart ist, so findet das Kündigungsschutzgesetz trotzdem erst nach Ablauf der sechs Monate Anwendung. Die Probezeit ist letztendlich nur eine Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist nach § 622 BGB.
Eine Frage der Anzahl der Arbeitnehmer ist auf den Schwellenwert von zehn abzustellen. Es müssen im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer regelmäßig in Vollzeit abzüglich der Auszubildenden tätig sein. Es kommt auf die regelmäßige Beschäftigung an, sodass kurzzeitige Schwankungen, außer Betracht bleiben. Arbeitnehmer, die nicht in Vollzeit tätig sind, zählen mit einem Bruchteil von 1.dies regelt § 23 des Kündigungsschutzgesetzes.
Findet des Kündigungsschutzgesetz Anwendung, dann kann der Arbeitgeber nur aus 3 Gründen kündigen:
- verhaltensbedingt
- personenbedingt
- betriebsbedingt
Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen sind die Chancen für den Arbeitnehmer meist gut, da der Arbeitgeber häufig die sog. Sozialauswahl nicht richtig vornimmt. Darüber hinaus sind noch weitere Nachweise erforderlich; oft scheitert es schon an der Darlegung der betrieblichen Gründe und des Wegfalls des Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers.
juristische Abkürzungen: heute a.A.
– Anwalt Berlin –
Viele “Nichtjuristen” können mit der Abkürzung a.A. nicht viel anfangen. Wer die juristische Abkürzung “MM” kennt,weiß aber meist auch, was a.A. heißt. Gerade Jurastudenten wissen nach einiger Zeit mit diesen Abkürzungen umzugehen. Als Laie hat man meist keine Vorstellung was dies bedeuten soll. Wenn man allerdings in einem juristischen Kommentar die Abkürzung aA sieht, dann sollte man ganz genau nachlesen, was dahinter steht, denn a.A. heißt
andere Auffassung
Die andere Auffassung besagt, dass zu einem juristischen Problem unterschiedliche Auffassungen existieren. Dies kommt sehr häufig vor. Als Laie muss man darauf achten, wer diese Auffassung vertritt. Ob eine Auffassung für den eigenen Fall praktisch bedeutsam ist, hängt vor allem davon ab, wer diese Auffassung vertritt. Wenn es sich dabei um die höchsten Instanzen (Gerichte) in Deutschland handelt, dann ist dies natürlich anders zu werten, als wenn es sich eine Mindermeinung eines Juraprofessors handelt. Für den Normalbürger ist die Auffassung der Mehrzahl der Gerichte, der Gerichte im eigenen Bundesland (bei fehlender Entscheidung der höchsten Instanz des Bundes) oder natürlich der höchsten Bundesgerichte interessant. Was vom BAG (Bundesarbeitsgericht) oder vom BGH (Bundesgerichtshof) bereits entschieden wurde, ist für einen Rechtsstreit maßgeblich. Zu beachten ist aber, dass der juristische Laie oft seinen Fall positiver betrachtet als die Rechtslage oft ist. Ob eine Entscheidung auf den Fall halbwegs passt, kann letztendlich nur ein Anwalt einschätzen.
juristische Abkürzungen: heute LG
Wer weiß, was LAG heißt, der wird wohl auch wissen, was die juristische Abkürzung LG bedeutet. Das LG ist nämlich das
Landgericht
Das Landgericht (LG) kann sowohl die erste als auch die zweite Instanz in Zivil- oder Strafsachen sein. Gerade in Zivilsachen wird im Normalfall ab einen Streitwert ab € 5.000,00 das Landgericht die erste Instanz. Hiervon gibt es auch Ausnahmen, so ist in Mietsachen das Amtsgericht – unabhängig vom Gegenstandswert – die Ausgangsinstanz.
Interessant ist auch, dass man sich vor dem Amtsgericht noch selbst vertreten kann (auch hier gibt es Ausnahmen, so z.B. in einigen Familiensachen), während man beim Landgericht zwingend einen Rechtsanwalt benötigt. Erscheint man ohne Anwalt ergeht im Normalfall ein Versäumnisurteil (Urteil beim Nichterscheinen), obwohl man doch vor Ort ist. Die eigene Anwesenheit zählt aber wenig, wenn kein Anwalt dabei ist. Der Grund für den Anwaltszwang besteht darin, dass das Verfahren relativ schwierig ist und man ohne Anwalt geringe Chancen hat (schon aufgrund des Prozessrechts). Oft wollen sich auch Mandanten nicht selbst vor dem Amtsgericht vertreten.
juristische Abkürzungen: heute KRS
Wer mit dem deutsch-polnischen Wirtschaftsrecht zu tun hat, weiß wahrscheinlich, was das KRS ist. Das KRS ist in Polen gefürchtet, anders als der deutsche “KRS”, dass KRS ist nämlich das
Krajowy Rejestr Sadowy (Landesgerichtsregister)
Das polnische KRS ist also das Gegenstück zum deutschen Handelsregister. Der Unterschied besteht aber u.a. darin, dass das KRS-Gericht in Polen sehr streng ist und bereits kleinste Fehler moniert. Wenn man dort z.B. eine polnische GmbH eintragen lassen möchte und schreibt in den Antragsformularen den Namen eines Gesellschafters oder Geschäftsführers 10 mal richtig und 1 mal falsch, dann wird die Eintragung abgelehnt. Keiner kommt dort auf die Idee eine Berichtigung selbst vorzunehmen, obwohl ja eigentlich klar ist, dass eine Tippfehler vorliegt.
Anmerkung: Flüchtigkeitsfehler werden nun beim KRS etwas entspannter gesehen.
Ansonsten ist das polnische Handelsregister recht übersichtlich und auch – anders als in Deutschland – online kostenlos im Internet einsehbar. Dort findet man Informationen über die Vertreter und auch über die Gesellschafter einer polnischen Handelsgesellschaft sowie die Registernummer nebst Adresse/ Sitz der Gesellschaft.
juristische Abkürzungen: Sp.zo.o.
Gerade Personen, die mit deutsch-polnischen Fällen zu tun haben, müssen wissen, was die Abkürzung Spzoo bedeutet. Als Anwalt in Polen ist mir die Abkürzung gut bekannt. Aber auch deutsche Geschäftsleute, die mit polnischen Partnern Geschäfte machen, sollten die Bedeutung dieser Abkürzung kennen, da ansonsten erhebliche Nachteile entstehen können, denn Spzoo ist nämlich die
polnische GmbH
und
Sp.zo.o ist die (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością)
Die polnische GmbH – Spzoo – ist das Gegenstück zur deutschen GmbH. Sie ist eine Kapitalgesellschaft mit einem Mindeststammkapital von wenigstens PLN 5.000,00. Die Gründung und Führung der GmbH ist ähnlich, wie in Deutschland.
In Polen nennt man die Vertreter der GmbH – Spzoo- nicht Geschäftsführer, sondern Vorstand. Die Haftung des Vorstandes ist etwas anders geregelt als in Deutschland. Probleme gibt es in Polen immer wieder bei der Gründung der polnischen GmbH – Spzoo – mit dem polnischen Handelsregister (KRS).
Die GmbH in Polen (Spzoo) hat gegenüber der deutschen GmbH auch steuerrechtliche Vorteile (Steuern in Polen). In Polen gibt es keine Gewerbesteuer. Die Körperschaftsteuer in Polen beträgt nur 19 %. Von daher entscheiden sich viele Geschäftleute aus Deutschland, die eine Firma in Polen gründen wollen, für die Spzoo. Rechtsanwalt Martin ist seit dem Jahr 2005 in Polen als europäischer Anwalt zugelassen und seit dem auch als Rechtsanwalt in Stettin tätig.
Kontakt
Rechtsanwalt Andreas Martin
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