a.A.
juristische Abkürzungen: heute a.A.
– Anwalt Berlin –
Viele „Nichtjuristen“ können mit der Abkürzung a.A. nicht viel anfangen. Wer die juristische Abkürzung „MM“ kennt,weiß aber meist auch, was a.A. heißt. Gerade Jurastudenten wissen nach einiger Zeit mit diesen Abkürzungen umzugehen. Als Laie hat man meist keine Vorstellung was dies bedeuten soll. Wenn man allerdings in einem juristischen Kommentar die Abkürzung aA sieht, dann sollte man ganz genau nachlesen, was dahinter steht, denn a.A. heißt
andere Auffassung
Die andere Auffassung besagt, dass zu einem juristischen Problem unterschiedliche Auffassungen existieren. Dies kommt sehr häufig vor. Als Laie muss man darauf achten, wer diese Auffassung vertritt. Ob eine Auffassung für den eigenen Fall praktisch bedeutsam ist, hängt vor allem davon ab, wer diese Auffassung vertritt. Wenn es sich dabei um die höchsten Instanzen (Gerichte) in Deutschland handelt, dann ist dies natürlich anders zu werten, als wenn es sich eine Mindermeinung eines Juraprofessors handelt. Für den Normalbürger ist die Auffassung der Mehrzahl der Gerichte, der Gerichte im eigenen Bundesland (bei fehlender Entscheidung der höchsten Instanz des Bundes) oder natürlich der höchsten Bundesgerichte interessant. Was vom BAG (Bundesarbeitsgericht) oder vom BGH (Bundesgerichtshof) bereits entschieden wurde, ist für einen Rechtsstreit maßgeblich. Zu beachten ist aber, dass der juristische Laie oft seinen Fall positiver betrachtet als die Rechtslage oft ist. Ob eine Entscheidung auf den Fall halbwegs passt, kann letztendlich nur ein Anwalt einschätzen.