Rechtsgebiete
Zu den nachfolgenden Rechtsgebieten finden Sie entsprechende Ausführungen. Für nähere Informationen klicken Sie einfach auf das Sie interessierende Rechtsgebiet.
Bitte beachten Sie, dass ich darüber hinaus keine Fälle bearbeite. Als Rechtsanwalt in Marzahn stehe ich für weitere Fragen gern zur Verfügung!
Kurzübersicht zu den Rechtsgebieten
Rechtsgebiete der Kanzlei Andreas Martin
Familienrecht
Das Familienrecht ist ein sehr umfangreiches und schwieriges Rechtsgebiet. Insbesondere vertrete ich hier (Fachanwalt für Familienrecht) Mandanten als Anwalt in Berlin im Scheidungsverfahren.
Verkehrsrecht
Beim Verkehrsrecht geht es vor allen um Verkehrsunfälle oder um Bußgeldsachen. Ich vertrete hier als Rechtsanwalt Berliner Mandanten in Verkehrszivilrecht, Bußgeldrecht und Verkehrsstrafrecht.
Polnisches Recht
Seit 2005 bin ich in Polen als ausländischer Rechtsanwalt zugelassen. Fälle zum polnischen Recht werden hauptsächlich durch meine polnischen Kollegen (deutschsprachigI vor Ort / in Stettin vertreten.
Erbrecht
Das Erbrecht ist ebenfalls recht umfangreich und oft mit starken Emotionen verbunden. Als Rechtsanwalt berate ich hier in Berlin Mandanten zum Erbteil/ Pflichtteil.
Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete und berate ich Mandanten in Berlin, vor allem in Kündigungsschutzsachen / Abfindungen und bei Abmahnungen/ Lohnklagen vor dem Arbeitsgericht Berlin.
Strafrecht
Im Strafrecht ist Erfahrung als Rechtsanwalt entscheidend. Für den Berliner Mandanten geht es beim Strafverfahren vor der Staatsanwalt und oder Amtsanwaltschaft Berlin bzw. vor dem Amtsgericht Tiergarten um viel.
Spezialisierung – Rechtsanwalt Andreas Martin
Im Laufe der Zeit hat es in der Rechtsanwaltskanzlei Martin eine gewisse Spezialisierung gegeben. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht führe ich vor dem Arbeitsgericht Berlin vor allem Kündigungsschutzverfahren. Als Fachanwalt für Familienrecht bin ich oft beim Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg in Scheidungssachen unterwegs.
Als Rechtsanwalt ist es sehr wichtig, dass man sich auf bestimmte Rechtsgebiete oder bestimmte Rechtsstreitigkeiten spezialisiert. Allein zum Arbeitsrecht gibt es im Jahr mehrere 100 neue Entscheidungen und um hier auf dem Laufenden zu sein kann man das Arbeitsrecht nicht nur nebenbei bearbeiten.
Das Gleich gilt auch für das Familienrecht. Man kann nicht auf jeden Rechtsgebiet auf gleichem Niveau tätig werden. Gerade auch die Fortbildung nimmt viel Zeit in Anspruch und als Fachanwalt ist man zur Weiterbildung im Umfang von 15 h pro Jahr pro Fachanwaltschaft verpflichtet.