Polnische Handelsregister KRS
Rechtsanwalt Andreas Martin
Genau wie in Deutschland, gibt es auch in Polen ein Handelsregister. Dieses ist öffentlich und online einsehbar. Die Auskunft aus dem polnischen Handelsregister ist im Normalfall kostenlos. Trotzdem nützt dies den deutschen Mandanten recht wenig, da die kompletten Texte natürlich auf Polnisch sind. Darüber hinaus muss man auch den rechtlichen Hintergrund verstehen, ansonsten kann man selbst bei einer Übersetzung hier nicht verstehen, was die entsprechend Einträge tatsächlich rechtlich zu bedeuten haben.
Wir besorgen als Anwälte in Polen entsprechende Auskünfte aus dem Register und prüfen auch die entsprechenden Voraussetzung für eine Eintragung oder Änderung der Handelsregisterinformationen.
das polnische Handelsregister – KRS
KRS : dies ist die polnische Abkürzung für – Krajowy Rejestr Sadowy
Dies heißt übersetzt soviel, wie: Landesgerichtsregister und ist vergleichbar mit dem deutschen Handelsregister, welches in den Amtsgerichten geführt wird. Dort werden u.a. Körperschaften (z.B. die polnische GmbH oder die Aktiengesellschaft ) eingetragen.
Das polnische Handelsregister ist eine wichtige Anlaufstelle für Geschäftsleute, da dort z.B. die polnische GmbH angemeldet und eingetragen werden muss. Selbstverständlich bekommt man auch beim polnischem Register die Handelsregisterauszüge. Man kann dort vor Ort die Akte einsehen.
Handelsregisterauszüge vom polnischem Handelsregister
Für Anwälte und Geschäftsleute besorgen wir – nach Wunsch – Auszüge (Kopien) der Handelsregisterakte oder Auszüge/ Ausdrucke aus dem polnischem Handelsregister, z.B. in Bezug auf polnische Gesellschaften, wie z.B. die Spzoo (polnische GmbH).
Rechtsanwaltskanzlei A. Martin, Stettin (Polen)
Tel: +48 91 814 2503
oder
Tel: 030 74 92 1655
Probleme mit dem KRS
Dabei ist es so, dass sich die ”Registerrichter” des KRS in Polen sehr genau die Anmeldeformulare z.B. bei der GmbH-Gründung in Polen überprüfen. Fehlen dort z.B. Informationen oder sind diese falsch angegeben worden, dann werden die Unterlagen, mit der Auflage diese innerhalb von 7 Tagen zu berichtigen, zurück geschickt. Das polnische Handelsregister ist dafür ”berüchtigt”, dass Anträge auf Eintragungen von neu gegründeten Firmen – wie z.B. der GmbH in Polen bei kleineren (aber offensichtlichen) Fehlern zurückgewiesen werden (häufig bei Anträgen von Rechtsanwälten ohne Begründung). Die Argumentation ist häufig nicht nachvollziehbar. Man hat das Gefühl, dass es nur darum geht Fehler nachzuweisen.
Update 2019:
Die Eintragungen erfolgen mittlerweile schneller und reibungsloser. Die REGON (Statistiknummer) und die NIP (Steuernummer) werden ebenfalls über das KRS bei einer Firmengründung beantragt.
Einzelfirma und Register?
Die Einzelfirma in Polen ist nicht im polnischen Handelsregister eingetragen. Hier gibt es ein eigenes Register, vergleichbar mit dem deutschen Gewerberegister.
Niederlassungen deutschen Gesellschaften in Polen
Anders ist dies z.B. bei einer Niederlassung einer deutschen GmbH in Polen. Dies wird ins KRS eingetragen.
REGON und NIP
Früher konnte man erst nach der Eintragung beim Handelsregister die REGON (Nummer des Statistikamtes) und die NIP (Steuernummer) beantragen. Ohne diese Nummern kann man in Polen nicht wirtschaftlich tätig werden. Mittlerweile reicht man die entsprechenden Formulare bereits mit den Anträgen zum Register ein und das Registergericht leitet dann die Formulare an das Finanzamt und das Statistikamt weiter.
Rechtsanwalt in Polen – A. Martin