Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?
Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?
Aufgaben und Bedeutung des Betriebsrats
Ob ein Betriebsrat im Unternehmen existiert oder nicht, wird der Arbeitnehmer recht schnell merken. Insbesondere bei Personalgesprächen mit dem Arbeitgeber über die Arbeitsbedingungen, den Lohn oder auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung kann ein Betriebsrat äußerst hilfreich sein.
Betriebsrat – Organ der Arbeitnehmer im Betrieb
Der Betriebsrat ist das Organ der Arbeitnehmer im Betrieb. Insbesondere bei Betriebsschließungen oder Betriebsränderungen macht es einen erheblichen Unterschied, ob ein Betriebsrat im Unternehmern existiert oder nicht.
Arbeitnehmer haben im Falle der Betriebsschließung durch den Arbeitgeber kaum Möglichkeiten, eine Abfindung bei Kündigung zu erhalten, wenn kein Betriebsrat existiert. Wäre ein Betriebsrat vorhanden, könnten über eine Betriebsvereinbarung oder einen Sozialplan Abfindungen für die Schließung des Betriebes ausgehandelt werden.
Ärgernis für den Arbeitgeber?
Daher ist der Betriebsrat für Arbeitnehmer ein sehr wichtiges Organ. Für Arbeitgeber hingegen stellt er oft ein Problem dar. Manche Arbeitgeber versuchen, obwohl dies rechtlich unzulässig ist, die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern.
Hier erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten ein Betriebsrat hat und welche wesentlichen Aufgaben er übernimmt.
Betriebsrat und dessen Rolle im Betrieb
Der Betriebsrat nimmt im Unternehmen eine besondere Rolle ein. Er ist dafür da, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Rechtliche Grundlage seiner Tätigkeit ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das ihm weitreichende Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Fragen einräumt.
Wann kann ein Betriebsrat gewählt werden?
Ein Betriebsrat kann in Betrieben mit mindestens fünf ständigen Arbeitnehmern gewählt werden. Von den 5 Arbeitnehmern müssen 3 wählbar sein.
Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?
Die Aufgaben des Betriebsrats sind vielfältig und betreffen nahezu alle Bereiche des Arbeitsverhältnisses. Er überwacht die Einhaltung von Arbeitsgesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, nimmt an Verhandlungen mit dem Arbeitgeber teil und kann Maßnahmen anstoßen, die die Arbeitsbedingungen verbessern.
Besonders relevant ist seine Rolle bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei diesen Entscheidungen informieren, und dieser kann unter bestimmten Umständen sein Veto einlegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Betriebsrat jede Maßnahme verhindern kann, sondern dass er auf eine faire Umsetzung hinwirken soll.
Neben personellen Angelegenheiten kümmert sich der Betriebsrat auch um soziale Fragen, etwa bei der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle, Regelungen zur Urlaubsplanung oder Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. In wirtschaftlichen Fragen hat er ebenfalls Mitspracherechte, insbesondere wenn es um Betriebsänderungen geht, die sich erheblich auf die Belegschaft auswirken.
Welche Rechte hat der Betriebsrat?
Der Betriebsrat hat umfassende Informations-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte. In bestimmten Fällen kann er Entscheidungen beeinflussen oder sogar blockieren. Dazu gehören beispielsweise Betriebsvereinbarungen, die bestimmte Arbeitsbedingungen regeln.
Das Gesetz gibt ihm außerdem das Recht, sich mit der Unternehmensleitung zu regelmäßigen Sitzungen zu treffen, um über aktuelle Entwicklungen und mögliche Veränderungen im Betrieb zu sprechen. Auch kann er Sachverständige hinzuziehen, wenn komplexe Fragen geklärt werden müssen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Schutz der Arbeitnehmerrechte. Wenn Mitarbeiter Benachteiligungen oder Verstöße gegen das Arbeitsrecht vermuten, können sie sich an den Betriebsrat wenden. Dieser kann sich für sie einsetzen und gegenüber dem Arbeitgeber auf eine Klärung drängen.
Der Betriebsrat ist bei Kündigungen der Arbeitnehmer vorher anzuhören. Dieser kann die Arbeitgeberkündigung aber nicht blockieren.
Wie arbeitet der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber zusammen?
Obwohl der Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, ist er auf eine sachliche Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber angewiesen.
In vielen Fällen gelingt dies durch Verhandlungen, bei denen Kompromisse gefunden werden. Besonders wichtig ist dies bei Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten, wenn es darum geht, Arbeitsplätze zu sichern oder faire Abfindungsregelungen zu treffen.
Der Betriebsrat hat also nicht die Aufgabe, dem Arbeitgeber zu schaden, sondern soll dazu beitragen, dass Entscheidungen transparent und im Sinne der Belegschaft getroffen werden. Viele Arbeitgeber sehen einen Betriebsrat im eigenem Betrieb aber sehr skeptisch, da dann nicht mehr alle Entscheidungen selbst getroffen werden können.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht