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Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?

Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?

Allgemein
Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?

Scheidung ohne Anwalt – Kosten

 

Viele Menschen suchen nach Wegen, die Scheidung möglichst günstig zu gestalten – häufig taucht dabei die Frage „Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?“ auf. Dies soll im Artikel verständlich erläutert werden.

Scheidungskosten

Die kurze Antwort lautet: Eine Scheidung komplett ohne Anwalt ist in Deutschland aus rechtlichen Gründen nicht möglich! Mindestens derjenige, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellt, muss sich von einem Anwalt vertreten lassen. Einzig der Partner, der der Scheidung nur zustimmt und keine „Folgesachen“ geltend macht, kann auf einen Anwalt verzichten. Das betrifft also nur die Kosten für den Antragsgegner, nicht für den Antragsteller.

Warum ist eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich?

Das deutsche Familienrecht schreibt den sogenannten Anwaltszwang vor. Der Scheidungsantrag muss zwingend von einem Rechtsanwalt eingereicht werden – egal ob Sie die Scheidung „online“ oder auf klassischem Wege vornehmen. Wer der Scheidung zustimmt, benötigt keinen eigenen Anwalt, muss aber die halben Gerichtskosten zahlen. Eine Scheidung ohne Anwalt (z.B. beim Notar) gibt es nach deutschem Recht nicht.

Was ist die günstigste Variante?

Die minimalen Kosten entstehen bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der nur ein Anwalt beauftragt wird:

  • Antragsteller: Muss den Anwalt beauftragen und dessen Kosten zahlen.
  • Antragsgegner: Kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen und muss in der Regel nur die hälftigen Gerichtskosten zahlen.
  • Die Kosten können beide Partner untereinander teilen – das ist gängige Praxis bei friedlicher Trennung.

Was kostet eine „Scheidung ohne Anwalt“ konkret?

Die Gesamtkosten setzen sich aus Anwaltskosten (nach RVG) und Gerichtskosten (nach FamGKG) zusammen. Beides richtet sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der regelmäßig am dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Partner plus Versorgungsausgleich bemessen wird.

  • Niedrigster Verfahrenswert: 4.000 Euro (etwa bei geringen Einkünften und Vermögen).
  • Bei diesem Wert betragen die Gerichts- und Anwaltskosten für einen einzigen Anwalt etwa 900 bis 1.400 Euro (inklusive Mehrwertsteuer und Auslagen) – je nachdem, ob nur Scheidung oder auch Versorgungsausgleich mitgeregelt wird
  • Der Zustimmende zahlt meist nur einen Anteil von ca. 180 bis 350 Euro für die Gerichtskosten
  • Sobald strittige Punkte hinzukommen (Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinn, Vermögen), steigt der Verfahrenswert und die Kosten.
  • Für notarielle Scheidungsfolgenvereinbarungen kommen weitere Gebühren hinzu.

Hinweis: Anwälte dürfen keine Festpreisangebot – wie z.B. in den USA („Scheidung für nur € 400 pauschal!“) anbieten. Die deutschen Anwaltsgebühren sind Mindestgebühren, die nicht unterschritten werden dürfen.

Kosten senken – Möglichkeiten

Wer ein geringes Einkommen hat, kann Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Der Staat übernimmt dann auf Antrag die Gerichts- und Anwaltskosten oder gewährt eine Ratenzahlung. Für die außergerichtliche Beratung – etwa zur Vorbereitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung – gilt die Beratungshilfe.

Hinweis: Die Verfahrenskostenhilfe ist als eine Art Darlehen zu verstehen. Man muss für vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens jedes Jahr einmal Auskunft über sein Einkommen erteilen. Erhöht sich das Einkommen maßgeblich, muss man dieses auch selbstständig mitteilen. Am Ende ist es oft so, dass man Verfahrenskostenhilfe wieder zurückzahlen muss.

Oft ist es so, dass eine Mediation die Gesamtkosten deutlich senken kann, aber nur bei einer streitigen Scheidung. Dies gilt insbesondere bei strittigen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung. Wird eine Einigung außergerichtlich erzielt, vermeidet man ein streitiges Gerichtsverfahren und damit einen höheren Streitwert.

Vorsicht bei Werbeangeboten

Achtung: Werbeaussagen wie „Scheidung ganz ohne Anwalt“ sind irreführend. Auch bei einer sogenannten Online-Scheidung ist zwingend ein Anwalt erforderlich. Das „Online“-Format reduziert allenfalls die persönliche Beratung und Fahrtkosten – am gesetzlichen Anwaltszwang ändert es nichts. Die Kosten sind genauso hoch als wenn Sie einen Anwalt vor Ort aufsuchen!

Wer keinen eigenen Anwalt beauftragt, sollte sich zumindest vorab beraten lassen. Dabei ist zu beachten, dass man sonst möglicherweise auf bestehende Ansprüche verzichtet oder nachteilige Vereinbarungen unterzeichnet. Einen „gemeinsamen Anwalt“ gibt es nicht! Der beauftragte Rechtsanwalt vertritt immer nur eine Partei und die, die ihn beauftragt hat!

Einvernehmliche Scheidung

Die günstigste Scheidung ist in der Regel die einvernehmliche. Dabei vertritt nur ein Anwalt den Antragsteller, der andere Ehegatte stimmt ohne eigene anwaltliche Vertretung zu. Die Kosten können intern aufgeteilt werden.

Man muss unterscheiden zwischen dem Verfahrenswert und dem tatsächlichen Kostenaufwand. Die niedrigsten Beträge bewegen sich derzeit bei etwa 900 bis 1.400 Euro für Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Normal sind, z.B. bei normalen Einkommen von € 2.000 netto pro Ehepartner (z.B. in Berlin) Anwaltkosten von ungefähr € 2.400 und Gerichtskosten von rund € 800. Wer kein Einkommen hat, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Hinweis: Alle strittigen Fragen sollten möglichst vorab außergerichtlich geklärt werden. Das spart weitere Verfahren, Zeit und Kosten.

Kein Anwalt – nicht möglich

Die Scheidung komplett ohne Anwalt ist rechtlich nicht möglich. Jede Scheidung erfordert mindestens einen Anwalt für den Antrag. Die Gesamtkosten hängen vom Verfahrenswert, vom Einvernehmen der Beteiligten und von der Anzahl der Streitpunkte ab. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Berlin

Als Fachanwalt für Familienrecht vertrete ich Mandanten bei einvernehmlichen Scheidungen in Berlin.

Rechtsanwalt Andreas Martin – Berlin (Marzahn-Hellersdorf)

4. April 2026/von Rechtsanwalt Andreas Martin
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