Inhaltsverzeichnis
Was kostet eine Scheidung?
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht – Andreas Martin
Eine Scheidung ist oft eine emotionelle Belastung für beide Eheleute. Neben Gefühlen und Ängsten – welche gerade bei der Trennung bei Mann und Frau noch sehr stark sind – spielen auch die finanziellen Aspekte der Ehescheidung eine erhebliche Rolle. Die Ehepartner wollen – spätestens nach Ablauf des Trennungsjahres – wissen, welche Scheidungskosten beim Familiengericht anfallen werden.
Scheidungskosten
finanzielle Belastung bei einer Scheidung
Um es kurz zu machen: Die Scheidungskosten bestehen aus den Anwalts- und Gerichtskosten des Scheidungsverfahrens. Diese Kosten wiederum werden nach dem sogenannten Verfahrenswert, also dem Wert des Scheidungsverfahrens (früher sagte man Streitwert) berechnet. Der Verfahrenswert ist ein Tabellenwert, anhand deren man die Anwaltsgebühren und die Kosten des Gerichts leicht ermitteln kann. Diese Kosten lassen sich auch nicht vermeiden. Eine Scheidung muss durch einen Richter ausgesprochen werden. Den Scheidungsantrag dazu muss zwingend ein Rechtsbeistand, nämlich ein Rechtsanwalt beim Familiengericht stellen. Das Amtsgericht selbst finanziert sich zum Teil über die erhobenen Gerichtskosten.
Kosten ist Scheidungsverfahren sind also:
- die eigenen Anwaltskosten
- die Hälfte der Gerichtskosten
- ggfs. nach Übersetzerkosten, falls notwendig
Teilung der Gerichtskosten
Die Gerichtskosten werden in der Regel geteilt. Ein Ehegatte zahlt hier den Gerichtskostenvorschuss – zwar der Ehepartner, der die Scheidung eingereicht hat – und später kann dieser die Teilung / Ausgleichung der Gerichtskosten verlangen. Dies gilt aber nur für die Gerichtskosten
Welche Kosten kommen bei der Scheidung auf mich zu?
Bei der Scheidung entstehen Anwaltskosten und Gerichtskosten. Die Gerichtskosten werden fast immer hälftig geteilt. Die Anwaltskosten muss jeder selbst tragen.
Weshalb kann man die Ehescheidungskosten nicht genau beziffern?
Wie hoch die Kosten ungefähr sind, kann man grob berechnen. Eine genaue Berechnung ist nicht möglich, wenn man nicht genau weiß, wie viele Rentenanwartschaften jeder Ehegatte auszugleichen hat. Dies wissen Ehegatten meistens vorher nicht. Von daher ist nur eine grobe Bezifferung möglich.
Wer entscheidet über die Kostentragung?
Über die Kostentragung entscheidet allein das Familiengericht. Die Kosten scheinen wird am Schluss des Verfahrens, nach der Festsetzung des Verfahrenswertes, vom Familienrichter getroffen.
Die Kostenentscheidung in der Scheidungssache lautet fast immer so, dass die Gerichtskosten hälftig zu teilen sind und jede Seite die eigenen Anwaltskosten trägt.
Wie kann man die Kosten überhaupt beziffern, man weiß doch nicht, was der jeweilige Anwalt an Gebühren verlangt?
Die Rechtsanwaltsgebühren bestimmen sich entweder nach dem Gesetz und zwar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder der Rechtsanwalt vereinbart mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung. Der Anwalt darf keine geringeren Gebühren als nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nehmen, aber er darf höhere Gebühren vereinbaren.
In den meisten Fällen nehmen die Anwälte die entsprechenden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und von daher rechnet man bei der Berechnung des Scheidungskosten immer nach diesen gesetzlichen Anwaltsgebühren. Diese sind dann bei allen Rechtsanwälten gleich, die nach diesem Gebührengesetz abrechnen.
Wie oben aber ausgeführt, kann ein Anwalt auch höhere Gebühren nehmen, dann muss er aber mit dem Mandanten eine gesonderte Gebührenvereinbarung treffen.
Scheidung ohne Rechtsanwalt möglich?
Ein Großteil der Kosten des Scheidungsverfahrens sind die eigenen Anwaltskosten. Diese lassen sich aber nicht vermeiden, da nur ein Rechtsanwalt die Scheidung beim Familiengericht einreichen und den Scheidungsantrag stellen kann. Eine Scheidung beim Notar gibt es nicht. Diese muss zwingend beim Gericht erfolgen.
Anwaltszwang beim Familiengericht im Scheidungsverfahren
Der Anwaltszwang im Scheidungsprozess schützt aber auch den Mandanten, der sich im Eherecht in der Regel nicht auskennt. Aus meiner Erfahrung als Anwalt in Berlin kann ich sagen, dass viele Eheleute bei der Trennung Vereinbarungen treffen, die unwirksam sind. Erst beim anwaltlichen Beratungsgespräch wird dies dann erstmals offensichtlich. Der Familienrechtsanwalt kann hier Lösungen aufzeigen. Trotz den Anwalts muss eine Ehescheidung aber nichts zwangsweise teuer sein. Gerade bei einvernehmlichen Scheidungen sind die Kosten nicht so hoch.
wirksame Vereinbarungen im Vorfeld sparen oft Kosten
Durch wirksame Vereinbarungen, wie zum Beispiel durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung, kann man Kosten sparen. Eine einvernehmliche Scheidung kostet weniger als eine streitige.
Welche Kosten kommen bei der Scheidung auf mich zu?
Bei der Scheidung entstehen Anwaltskosten und Gerichtskosten. Die Gerichtskosten werden fast immer hälftig geteilt. Die Anwaltskosten muss jeder selbst tragen.
Weshalb kann man die Ehescheidungskosten nicht genau beziffern?
Wie hoch die Kosten ungefähr sind, kann man grob berechnen. Eine genaue Berechnung ist nicht möglich, wenn man nicht genau weiß, wie viele Rentenanwartschaften jeder Ehegatte auszugleichen hat. Dies wissen Ehegatten meistens vorher nicht. Von daher ist nur eine grobe Bezifferung möglich.
Wer entscheidet über die Kostentragung?
Über die Kostentragung entscheidet allein das Familiengericht. Die Kosten scheinen wird am Schluss des Verfahrens, nach der Festsetzung des Verfahrenswertes, vom Familienrichter getroffen.
Die Kostenentscheidung in der Scheidungssache lautet fast immer so, dass die Gerichtskosten hälftig zu teilen sind und jede Seite die eigenen Anwaltskosten trägt.
Wie kann man die Kosten überhaupt beziffern, man weiß doch nicht, was der jeweilige Anwalt an Gebühren verlangt?
Die Rechtsanwaltsgebühren bestimmen sich entweder nach dem Gesetz und zwar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder der Rechtsanwalt vereinbart mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung. Der Anwalt darf keine geringeren Gebühren als nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nehmen, aber er darf höhere Gebühren vereinbaren.
In den meisten Fällen nehmen die Anwälte die entsprechenden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und von daher rechnet man bei der Berechnung des Scheidungskosten immer nach diesen gesetzlichen Anwaltsgebühren. Diese sind dann bei allen Rechtsanwälten gleich, die nach diesem Gebührengesetz abrechnen.
Wie oben aber ausgeführt, kann ein Anwalt auch höhere Gebühren nehmen, dann muss er aber mit dem Mandanten eine gesonderte Gebührenvereinbarung treffen.
Scheidungskosten bei Arbeitslosigkeit und ALG II (Hartz IV)
Die Scheidungskosten fallen auch an, wenn man arbeitslos ist. Allerdings ist es so, dass bei Geringverdienern und ALG-II -Empfängern die Möglichkeit besteht die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten über Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) zu finanzieren. Dies ist eine Art Darlehen der Staates für Personen, die die Kosten des Scheidungsverfahrens nicht allein aufbringen können und über kein Vermögen verfügen. Eine Finanzierung über Verfahrenskostenhilfe (VKH) scheidet aus, wenn der andere Ehepartner über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt, dann besteht ein Unterhaltsanspruch (Trennungsunterhalt) und gegebenfalls sogar ein Anspruch Prozesskostenvorschuß.
Wer zahlt die Scheidungskosten?
Bei der Frage, wer die Kosten der Scheidung bezahlt, kommt es auf die Art der Kosten an.
keine Aufteilung der Anwaltskosten
Die Anwaltskosten zahlt jeder Ehegatte immer selbst. Nur in Ausnahmefällen kann das Gericht auch die Anwaltskosten der Gegenseite einen Ehepartner auferlegen. Nimmt sich nur ein Ehepartner einen Rechtsanwalt, dann muss er diesen auch selbstständig zahlen. Möglich ist aber, dass die Eheleute untereinander vereinbaren, dass dann der andere Ehepartner einen Teil oder die Hälfte der Anwaltskosten erstattet. Auf keinen Fall ist der Anwalt aber für beide Eheleute als gemeinsamer Rechtsanwalt tätig. Einen gemeinsamen Anwalt gibt es in Scheidungssachen nicht!
hälftige Teilung der Gerichtskosten
Bei den Gerichtskosten ist es anders. Die Gerichtskosten sind in der Regel hälftig zu tragen. Auch hier kann das Gericht, was sehr selten vorkommt, auch nur einen Ehepartner die Kosten auferlegen.
Schuldfrage spielt bei den Kosten in der Regel keine Rolle
Die Schuld am Scheitern der Ehe spielt dabei überhaupt keine Rolle. In der Regel ist also so, dass jeder seinen eigenen Anwalt zahlt und die Hälfte der Gerichtskosten.
Gerichtskostenvorschuss
Derjenige der die Scheidung einreicht, muss aber zunächst die Gerichtskosten als Vorschuss zahlen. Er hat dann später einen Erstattungsanspruch gegenüber den anderen Ehegatten.
Gegenseite erhält Verfahrenskostenhilfe
Eine Besonderheit gibt es noch, wenn der andere Ehegatte Verfahrenskostenhilfe erhält, dann hat der Ehegatte, der die Scheidung Eingericht hat, keinen Anspruch auf hälftigen Ausgleich der Gerichtskosten.
Was macht die Scheidung teurer?
Die Kosten der Ehescheidung bestimmen sich nach den Verfahrenswert. Dieser Verfahrenswert ist abhängig vom Einkommen der Eheleute. Je höher also das Einkommen und gegebenfalls das Vermögen der Eheleute und umso mehr Rentenanwartschaften zu klären sind, umso höher wird der Wert. Auch ist es so, dass die Kosten insgesamt für beide Eheleute, die ja immer getrennt zu sehen sind, steigen, wenn jeder einen Rechtsanwalt beauftragt. Die ist aber nicht immer notwendig. Auch bei der streitige Scheidung, wenn also Verbundsachen im Scheidungsverfahren geltend gemacht werden, steigt der Wert der Scheidungverfahrens.
Die Kosten für das Scheidungsverfahren steigen, bei
- hohen Nettoeinkommen der Eheleute
- hohen Vermögenswerten der Eheleute
- streitiger Scheidung mit weiteren Scheidungsfolgen (Verbundsachen)
- vielen Rentenanwartschaften
Was hat keinen Einfluss auf die Verfahrenskosten?
Es gibt aber auch Faktoren bei der Ehescheidung, die keinen Einfluss auf die Kosten haben. In der Praxis ist es oft so, dass Eheleute falsche Vorstellung davon haben, wie teuer zum Beispiel die Scheidung ist und wie sich bestimmte Umstände im Scheidungsverfahren auf die Gerichts und Anwaltskosten auswirken.
Folgende Umstände haben keinen Einfluss auf die Kosten der Scheidungsverfahren:
- reine Dauer des Scheidungsverfahrens
- die Schuldfrage am Scheitern die Ehe
- Dauer der Trennung
- Anzahl der Schriftsätze der Anwälte
- Anzahl der Gerichtstermine
Wie kann man Scheidungskosten sparen?
Online-Scheidung gibt es nicht
Online-Einreichung des Scheidungsantrags
einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht
nur ein Ehegatte hat einen Rechtsanwalt – dies ist möglich
- einvernehmliche Scheidung statt streitige Scheidung
- nur ein Ehegatte nimmt sich einen Rechtsanwalt
- Einigung der Eheleute, so dass keine außergerichtliche anwaltliche Vertretung notwendig ist
Die Ehescheidungskosten sind nicht immer gleichhoch, sondern unterschiedlich. Es gibt keine pauschalen Kosten der Ehescheidung, so dass die Frage nach der Höhe der finanziellen Belastung durch eine Scheidung nicht pauschal beantwortet werden kann.
Verfahrenswert ist ausschlaggebend
Die Anwaltskosten und Gerichtskosten richten sich nach dem vom Gericht festgesetzten Verfahrenswert. Mit diesem Wert kann man die Gesamtkosten der Scheidung einfach berechnen, wobei sich für die Kosten des Gerichts nach dem Gerichtskostengesetz bestimmen und die Gebühren der Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Berechnung des Verfahrenswertes
Der Verfahrenswert berechnet sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen der Eheleute zum Zeitpunkt der Einreichung der Ehescheidung. Dieses „Familieneinkommen“ ist mit dem Faktor 3 zu multiplizieren. Zusätzlich kommt dann noch beim ebenfalls durch das Gericht von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich 10% pro Rentenanwartschaft hinzu. Da meist die Eheleute jeweils 2 Rentenanwartschaften haben, sind dies dann 40 %. Vermögen der Eheleute kann zusätzlich den Wert erhöhen. Bei minderjährigen Kindern ziehen die Gerichte oft noch eine Pauschale ab. Dies hört sich ersteinmal kompliziert an, ist es aber nicht. Zur Vereinfachung wird hier auf die Problematik der Erhöhung des Wertes durch Vermögen und Reduzierung durch minderjährige Kinder verzichtet.
gemeinsames Nettoeinkommen unter € 3.000
Anhand der unten eingefügten Tabelle kann man im Groben die Scheidungskosten für einen Ehegatten für den eigenen Anwalt und die hälftigen Gerichtskosten einfach ablesen. Der Wert für den Versorgungsausgleich basiert auf 5 Anrechte, da dies der häufigste Fall im Scheidungsverfahren ist, da neben den gesetzlichen Anrechten oft auch noch private Rentenversicherungen ausgeglichen werden.
Kosten für
- 1 Anwalt +
- hälftige Gerichtskosten
gemeinsames Nettoeinkommen ab € 3.000
Anwaltskosten = € 684,25
hälftige Gerichtskosten: € 178,50
Kosten zusammen: € 862,75
gemeinsames Nettoeinkommen ab € 4.000
Anwaltskosten = € 850,85
hälftige Gerichtskosten: € 210,00
Kosten zusammen: € 1.060,85
gemeinsames Nettoeinkommen ab € 5.000
Anwaltskosten = € 1.017,45
hälftige Gerichtskosten: € 241,50
Kosten zusammen: € 1.258,95
gemeinsames Nettoeinkommen ab € 6.000
Anwaltskosten = € 1.184,05
hälftige Gerichtskosten: € 273,99
Kosten zusammen: € 1.457,05
gemeinsames Nettoeinkommen ab € 7.000
Anwaltskosten = € 1.350,65
hälftige Gerichtskosten: € 304,50
Kosten zusammen: € 1.655,15
gemeinsames Nettoeinkommen ab € 8.000
Anwaltskosten = € 1.517,25
hälftige Gerichtskosten: € 336,00
Kosten zusammen: € 1.853,25
gemeinsames Nettoeinkommen ab € 9.000
Anwaltskosten = € 1.683,85
hälftige Gerichtskosten: € 367,50
Kosten zusammen: € 1.853,25