Rechtsanwalt Polen – Anwalt Martin in Stettin

deutschsprachiger Rechtsanwalt in Polen – Stettin

Rechtsanwalt Polen

Kurzinformation:

Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über meine Tätigkeit als Anwalt in Polen und weitere Informationen über Rechtsanwälte und Rechtsberater in Polen.

Die Kanzlei in Polen – in Stettin – besteht bereits seit dem Jahr 2005. Die Anwaltskanzlei befindet sich im Zentrum Stettins in der ul.  Grodzka 20/6. Dort betreibe ich die deutsch-polnische Kanzlei in Bürogemeinschaft mit 3 polnischen Anwälten. Wir beschäftigen uns täglich mit deutsch-polnischen Rechtsfällen, vor allem auf folgenden Rechtsgebieten

deutsch-polnisches Wirtschaftsrecht

polnisches Grundstücksrecht / Immobilienkauf

Inkasso in Polen / Forderungseinzug

Zwangsvollstreckung in Polen

Verkehrsrecht (Unfall in Polen)

Als Anwalt in Polen – nämlich in Stettin (seit 2005) – vertrete ich deutsche Mandanten vor Ort. Eine Beratung in rechtlichen Angelegenheiten ist sowohl in der Kanzlei in Stettin als auch in Blankensee oder unter Umständen in der Anwaltskanzlei in Berlin -Marzahn möglich.

Sie können uns unter folgenden Telefonnummer erreichen:

deutschte Telefonnummer: 039744 87 97 90

deutschsprachiger Anwalt in Polen

ul. Grodzka 20/3 in 70-560 Szczecin

Anwalt in Polen- Kanzlei Martin in Stettin

Kanzlei Stettin

ul. Grodzka 20/6
PL-70-560 Szczecin

Tel. + 48 91 885 80 14

oder

Tel. 039744 87 97 90

Fax.+48 91 814 25 04

E-mail: [email protected]

Rechtsanwalt in Polen – Anwalt A. Martin

deutschsprachiger Anwalt in Polen

Seit dem Jahr 2005 ist Rechtsanwalt Andreas Martin – als erster deutscher und ausländischer Anwalt in Stettin (Polen) in die Liste der ausländischen Rechtsanwälte (Registernummer 0001), welche bei der Anwaltskammer in Polen/ Stettin (Izba Adwokacka w Szczecinie ) geführt wird, eingetragen worden. Durch diese Eintragung kann Anwalt Martin in Polen faktisch, wie ein polnischer Rechtsanwalt, auftreten und außergerichtlich und gerichtlich die Interessen deutscher Mandanten wahrnehmen.

Bürogemeinschaft mit polnischen Anwälten

In der Stettiner Anwaltskanzlei besteht eine Bürogemeinschaft mit 3 polnischen Rechtsanwälten,  die den polnischen Rechtsanwaltstitel “Adwokat” führen dürfen. Darüber hinaus sind derzeit 2 Rechtsreferendare – meist zweisprachig – in der Rechtsanwaltskanzlei tätig. Sofern für bestimmte Fälle eine besondere Qualifikation erforderlich erscheint, führt den Fall ein polnischer Kollege (Rechtsanwalt) aus der Kanzlei in Stettin (eigenverantwortlich).

Lage der Kanzlei in Polen/ Stettin

Die Kanzlei befindet sich nun in der ulica Grodzka 20/6 (3. Etage) gegenüber der Jakobi Kirche in Sczezcin. Parkplätze findet man vor Ort.

anwaltlich Vertretung vor Behörden, Gerichten und gegenüber Firmen und Privatpersonen in Polen

Eine Vertretung durch polnische Anwälte ist (in deutscher und polnischer Sprache) ist sowohl gegenüber polnischen Behörden, Gerichten sowie gegenüber polnischen Firmen oder Privatpersonen möglich. Dabei kann die Vertretung sowohl als Korrespondenzanwalt, als Empfangsbevollmächtigter oder Prozessvertreter erfolgen.

polnisches Recht – Rechtsgebiete

Rechtsgebiete der Kanzlei in Stettin

Rechtsanwalt Polen - Kanzlei Stettin

Die Kanzlei A. Martin vertritt seit Jahren deutsche Geschäftsleute und Mandanten in Polen. In der Kanzlei in Stettin beschäftigen wir uns täglich mit deutsch-polnischen Rechtsfällen auf mehreren Rechtsgebieten-, insbesondere mit

Darüber hinaus sind wie als Anwälte in Polen behilflich, wie folgt:

  • als Korrespondenzanwälte in Gerichts- und Behördenangelegenheiten
  • als Empfangsbevollmächtigte in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten
  • als Bevollmächtigte bei außergerichtlicher Vertretung (Mahnungen und Zahlungsaufforderungen)
  • als anwaltliche Vertretung in Gerichtsprozessen oder in behördlichen Angelegenheiten

Die Bearbeitung der Fälle nach polnischem Recht erfolgt in der Regel in der deutsch-polnischen Anwaltskanzlei in Stettin in Zusammenarbeit mit polnischen (deutschsprachigen) Rechtsanwälten.

Kurzüberblick zu den Rechtsgebieten

Kurze Informationen erhalten Sie hier schnell zum jeweiligen Rechtsgebiet. Klicken Sie einfach auf das Sie interessierende Thema.

Inkasso in Polen

In Großteil unser Arbeit besteht in Polen darin für deutsche Firmen und Geschäftsleute Inkasso/ Forderungseinzug zu betreiben. Das Inkasso in Polen besteht in der Regel darin außergerichtlich, gerichtlich und / oder im Wege der Vollstreckung in Polen tätig zu werden. Dabei ist die polnische Mentalität sehr wichtig, die wir kennen. Auch gibt es im Hinblick auf die Vollstreckung in Polen erhebliche Unterschiede zur Situation in Deutschland.  Dies fängt eben bei der besagten Mentalität der polnischen Schuldner an bis zur Vollstreckung selbst, die in Polen über ein privatisiertes Gerichtsvollzieherwesen erfolgt, also anders als bei uns in Deutschland.

Um ein erfolgreiches Inkasso/ Forderungseinzug betreiben zu können, macht es Sinn, wenn man schon vor dem Vertragsschluss tätig wird und den Mandanten in den Verträgen entsprechend absichert. Hier gibt es diverse Möglichkeiten entsprechenden Druck auszuüben, so dass sich der polnische Geschäftspartner vertragstreu verhält. Eine gute Vertragsgestaltung minimiert spätere Probleme.

Ein Grundproblem ist Polen ist, dass man es generell – auch im Geschäftsleben – nicht so genau nimmt. Was im Vertrag steht oder abgesprochen wurde, ist für den polnischen Geschäftsmann meist nur grobe Orientierung. Das Nachverhandeln oder verspätete Lieferungen oder mangelhafte Qualität gehört in Polen zum Geschäftsalltag.

Von deutschen Geschäftsleuten wird häufig die völlig unterschiedliche Mentalität in Polen verkannt. Man glaubt, dass die Geschäfte in Polen genauso funktionieren, wie in Deutschland und liegt damit häufig falsch. Diese Unterschiede zu kennen, kann sich – gerade auch beim Forderungseinzug in Polen – bezahlt machen.

Zwangsvollstreckung in Polen

Sofern bereits schon ein Titel in Deutschland geschaffen wurde, muss noch die Zwangsvollstreckung in Polen betrieben werden.

Ein Titel ist zum Beispiel das deutsche Urteil, der Vergleich aber auch der Kostenfestsetzungsbeschluss. In Polen gibt es einen solchen Beschluss nicht, da bereits im Urteil selbst die (auch die erstattungsfähigen Kosten) genau beziffert werden.

In der Regel hat also der deutsche Vollstreckungsgläubiger immer 2 Titel, nämlich ein Urteil / Vergleich / Vollstreckungsbescheid und darüber hinaus den Kostenfestsetzungsbeschluss.

Um diese in Polen für die Zwangsvollstreckung benutzen zu können, muss entweder für alle Titel eine Bescheinigung nach Art. 54 EuGVVO /Anhang 5 (Rechtsverordnung 44/2001) oder eine Bestätigung als europäische Vollstreckungstitel vorliegen. Dies beantragt werden Deutschland. Das Gericht benutzt hierfür Formblätter, die mehrsprachig sind.

Dabei ist zu beachten, dass in Polen – egal, ob eine Bescheinigung als EU-Titel vorliegt oder nur ein normaler deutscher Titel, der nach der EuGVO (Anhang 5) in Polen für vollstreckbar erklärt werden muss – eine Vollstreckungsklausel in Polen auf jeden Fall beantragt werden muss. Mit einer Bescheinigung als europäischer Vollstreckungstitel geht die Vollstreckung in Polen natürlich etwas schneller, da man dann nur die Vollstreckungsklausel braucht.

Die Vollstreckung in Polen läuft auch etwas anders ab als in Deutschland, da man sich in Polen den Gerichtsvollzieher aussuchen kann und dieser auch am Erfolg der Zwangsvollstreckung beteiligt ist.

polnisches Grundstücksrecht – Immobilienkauf in Polen

Das polnische Immobilienrecht ist für deutsche Firmen und Geschäftsleute von erheblicher Bedeutung. Viele Deutsche haben und wollen sich noch ein Grundstück in Polen kaufen. Der Immobilienerwerb in Polen ist aber immer noch nicht ganz ungefährlich. Hier lauern immer noch Fallstricke und Probleme, die man auf den ersten Blick nicht erkennt und wohl auch nicht vom Makler oder von der Gegenseite mitgeteilt bekommt.

Allein schon der Ablauf eines Grundstückskauf beim Notar in Polen ist ganz anders als in Deutschland.

Wie z.B. die Einholung von Genehmigungen bei

  • Grenzgrundstücken
  • landwirtschaftlichen Grundstücken

Vor dem Erwerb von polnischen Immobilien über “Strohmänner” kann nur gewarnt werden.

Darüber hinaus holen wir auch Auszüge aus den polnischen Grundbüchern ein. Weiter sind wir tätig bei der Eintragung von Sicherheiten in polnischen Grundstücken oder bei Grundbuchänderungen (zum Beispiel auf Eintragung oder Auflösungen von Erbengemeinschaften) oder Immobilienverkäufen.

GmbH-Gründung in Polen

Die Gründung von Firmen für deutsche Geschäftsleute wird ebenfalls von der Kanzlei Martin in Stettin angeboten. Dabei gründen wir überwiegend für deutsche Mandanten Kapitalgesellschaften in Polen, vor allen die polnischen GmbH (Sp z oo). Es gibt hier viele Besonderheiten zu beachten. Insbesondere sollte für eine schnelle Gründung eine Abstimmung zwischen der Beschaffung von Gewerberaum, der Eröffnung eines Konto`s in Polen, dem Notartermin und der Anmeldung zum Handelsregister (zusammen mit allen erforderlichen Erklärungen und der Anmeldung für die REGON und die NIP).

polnische GmbH – Vorteile

Die GmbH in Polen hat für deutsche Geschäftsleute den Vorteil, dass man mit einer Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung direkt auf dem polnischen Markt ist und die Investition in die GmbH niedriger ist (siehe Mindeststammkapital  von 5.000 PLN – rund 1.200 Euro) als in Deutschland. Auch steuerrechtlich hat die GmbH in Polen Vorteile gegenüber der deutschen GmbH und letztendlich kann man sich auf dem polnischen Markt nur durchsetzen, wenn man auch vor Ort vertreten ist.

Firmengründung in Polen

Weiter unterstützen wir auch bei der Gründung einer Firma (Einzelfirma/Gewerbe) in Polen. Das Einzelgewerbe bezeichnet man in Polen als “działalność jednoosobowa” oder “firma jednoosobowa”. Die Gründung verläuft ähnlich, wie in Deutschland. Die Eintragung erfolgt im Register der Unternehmer (CEDIG) bei der zuständigen polnischen Gemeinde. Ein Wohnsitz in Polen ist nicht erforderlich. Auch können deutsche Staatsbürger mittlerweile in Polen unproblematisch eine Einzelfirma gründen.

Die Einzelfirma ist aber nicht so flexibel, wie die polnische GmbH. Auch ist der Gründungsaufwand nicht so viel geringer als bei der Spzoo, so dass man darüber nachdenken sollte, ob sich nicht die Rechtsform der GmbH (Spzoo) besser eignet.

Rechtsberatung zum polnischem Recht

Beratung in der Kanzlei zum polnischem Recht

Aufgrund der Eintragung von Rechtsanwalt A. Martin in die Liste der ausländischen Rechtsanwälte der Anwaltskammer Stettin ist eine Vertretung von deutschen Mandanten in Polen durch Rechtsanwalt A. Martin möglich. Da die Kanzlei in Polen seit 2005 besteht und sich erfolgreich in Stettin/ Polen etabliert hat, gehört mittlerweile die Vertretung von deutschen Mandanten in Polen zu unseren täglichen Aufgaben.

Durch die Eintragung in die Liste der ausländischen Anwälte in der Anwaltskammer Stettin (Polen) – Nr. 0001 – kann eine Vertretung vor polnischen Behörden und vor Gerichten in Polen (Amtsgericht, Bezirksgericht etc.) möglich.

Die Rechtsberatung zum polnischem Recht erfolgt wie folgt, wie gewünscht:

  • per E-Mail
  • per Telefon
  • in einem persönlichen Gespräch in der Kanzlei in Stettin

Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail oder per Telefon (auch über meine deutsche Nummer) oder per Kontaktformular möglich.

Die Beratung kann sowohl in deutscher Sprache als auch in polnischer Sprache erfolgen. Eine Vertretung ist durch Anwalt A. Martin oder dessen Kollegen sowohl in Polen als auch in Deutschland möglich.

FAQ häufig gestellte Fragen

oft von Mandanten gestellte Fragen

Nachfolgend beantworten wir die am häufigsten von Mandanten gestellte Fragen zum polnischem Recht bzw. zu den unterschiedlichen Qualifikationen der Anwälte in Polen. Klicken Sie einfach auf die Sie interessierende Frage.

Sowohl bei Gerichts- oder behördlichen Angelegenheiten oder Prozessen ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts vor Ort, in Polen, unumgänglich. Allein schon wegen der polnischen Sprache ist die Vertretung, zumindest als Korrespondenzanwalt in Polen notwendig. Darüber hinaus haben polnische Rechtsanwälte eine juristische Ausbildung in Polen, die mehrere Jahre, dauert, erhalten. Diese ist notwendig, um in Polen vor polnischen Gerichten oder vor Behörden die Interessen ihres Mandanten zu vertreten.

Rechtsanwalt Martin bzw. dessen polnische Kollegen (Anwälte) stehen für eine Vertretung in Polen gern zur Verfügung. Einer Beratung und Prozessvertretung ist sowohl in deutscher als auch in polnischer Sprache möglich.

Anwalt in Polen = Billiganwalt?

Ein häufiges Missverständnis in Polen in Bezug auf die Anwaltschaft dort, ist auch, dass deutsche Mandanten davon ausgehen, dass die Vertretung in Polen durch einen Rechtsanwalt billiger ist als in Deutschland. Dies ist in vielen Fällen nicht so. Die wirtschaftliche Situation der Anwälte in Polen ist häufig besser als in Deutschland. Es gibt weniger Konkurrenz und man übernimmt nur Fälle, die sich auch lohnen. Die anwaltliche Vertretung bei geringen Streitwerten in Polen findet kaum statt.

Wer also € 1.500,00 in Polen einklagen oder vollstrecken will, wird Schwierigkeiten bekommen einen Anwalt in Polen zu finden. Und wenn jemand diesen Fall dort übernimmt, dann mit Sicherheit nicht zu den Gebühren des RVG, die viel zu gering bemessen sind bei geringen Streitwerten. Wobei genau genommen sich eigentlich die polnischen Anwälte “richtig” verhalten, denn warum soll man einen Fall übernehmen, der für den Anwalt unwirtschaftlich wäre?

Anwaltskosten zurück? – Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten in Polen

Es gibt in Polen keine Erstattung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Gegenseite bei der Einschaltung des Rechtsanwalts bereits in Verzug befunden hat oder nicht. Auch bei Verkehrsunfällen (unerlaubten Handlungen) oder Abmahnungen (Geschäftsführung ohne Auftrag) gibt es keine Kostenerstattung. Die Anwaltskosten im außergerichtlichen Bereich muss also immer der Mandant selbst tragen und nie die Gegenseite. Die in Deutschland zur Unsitte gewordenen Abmahnungen von unliebsamen Konkurrenten, nur um diese zu schaden, kommen in Polen von daher nicht vor, denn der Abmahnende muss die Anwaltskosten selbst tragen, selbst, wenn er im Recht ist.  Damit steht Polen in Europa aber nicht allein. Auch in vielen anderen europäischen Ländern gibt es keine Kostenerstattung von Anwaltsgebühren im vorgerichtlichen Bereich.

Aufforderungsschreiben oder Klage vor Gericht?

Von daher kann es  Sinn machen gleich – natürlich nach eigener Aufforderung – zu klagen. Dies hängt aber vom Einzelfall ab.

Für eine Klage spricht, dass man keine weitere Zeit verliert. Zu beachten ist aber auch, dass die Kosten höher sind als die außergerichtliche Aufforderung.

Eine Mahnung durch einen Anwalt kann im Einzelfall trotzdem Sinn machen. Meist ist nämlich es so, dass der polnische Geschäftspartner, der Geld schuldet, auf Schreiben des deutschen Partners (Gläubiger) nicht reagiert; auf Schreiben eines Anwalts mit polnischen Briefkopf aber wohl, da die Gefahr, dass hier ein späteres Verfahren betrieben wird, eben größer ist.

ANWALT UND RECHTSBERATER IN POLEN

Das polnische Recht ist umfangreich und unterscheidet sich in vielen Punkten vom deutschen Recht. Aber nicht nur das Recht ist unterschiedlich. In Polen gibt es nicht den typischen Anwalt, sondern gleich zwei “Arten” von Anwälten in Polen.

In Polen gibt es sowohl Anwälte als auch sog. Rechtsberater. Der Rechtsanwalt in Polen nennt sich Adwokat, was man mit Anwalt übersetzen kann.

Der Rechtsberater in Polen nennt sich Radca Prawny, was man mit Rechtsberater übersetzen kann.

Für deutsche Mandanten ist dies schwierig zu verstehen.

Die Ausbildung des Adwokats und des Radca Prawny in Polen ist vergleichbar mit der deutschen Anwaltsausbildung. Die Dauer des Rechtsreferendaritats beträgt derzeit 3 Jahe und überwiegend in Anwaltskanzleien absolviert. Nur kurz ist der Referendariat bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft. Anders als in Deutschland gibt es in Polen kein Ausbildung zum Volljuristen, der sowohl als Anwalt, Richter oder Staatsanwalt tätig werden kann. Vor dem Referendariat muss sich der Absolvent der juristischen Universität entscheiden, welche Laufbahn er in Polen einschlagen möchte.

Der Unterschied zwischen Anwälten und Rechtsberatern in Polen besteht in der Bezeichnung und der Ausbildung. Auch war es in der Vergangenheit so, dass der Rechtsberater in Polen anders als der Anwalt in Polen keine Vertretungen im Familienrecht und im Strafrecht vornehmen durfte und sich mehr auf polnische Wirtschaftssachen konzentrierte. Diese Unterschiede sind mittlerweile – fast – völlig beseitigt worden. Eine Annäherung – auch über die Kammern – zwischen Rechtsanwälten und Rechtsberatern findet in Polen langsam, aber stetig statt. Es gibt auch immer mehr “gemischte Kanzleien” in Polen.

Standesrecht – wie in Deutschland vor einiger Zeit

Grundsätzlich kann man sagen, dass die standesrechtlichen Vorschriften für Anwälte in Polen noch konventioneller sind als die deutschen Vorschriften (BRAO). Wobei das Standesrecht zwischen dem Adwokat und dem Radca Prawny auch unterschiedlich ist. Es ist zu beachten, dass hier aber eine Angleichung erfolgt, vor allem in Punkt Werbung und Weiterbildung. Allerdings ist in den letzten Jahren eine Liberalisierung des polnisches Standesrechts, gerade auch in Punkto Werbung zu beobachten. Auch erfolgt immer stärker eine Angleichung von polnischen Rechtsanwälten und Rechtsberatern, so z.B. durch ein gemeinsames Referendariat.

hoher sozialer Status

Der Anwalt in Polen hat einen guten Ruf und einen hohen sozialen Status; dies hängt auch damit zusammen, dass in Polen weitaus weniger Anwälte tätig sind als in Deutschland und es früher sehr schwer war Rechtsanwalt in Polen zu werden. Dies hat sich nun geändert. Während z.B. in der polnischen Stadt Stettin vor einigen Jahren nur 2 bis 3 neue Referendare (Aplikanten) pro Jahr zugelassen wurden, hat sich diese Zahl mittlerweile vervielfacht. Im Jahr 2013 werden in Stettin rund 20 neue Anwälte zugelassen werden.

Anwaltsausbildung in Polen

Die Anwaltsausbildung in Polen ist länger als in Deutschland und auch praxisbezogener. Es gibt – anders als in Deutschland – ein eigenes Referendariat für Anwälte, Rechtsberater, Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher und Notare. Der polnische Jurist muss sich also – anders als in Deutschland – bereits nach dem erfolgreichen Jurastudium (Abschluss Magister) für eine juristische Laufbahn entscheiden. Das Jurastudium  wird mit einer Magisterarbeit abgeschlossen. In Polen gibt es kein 1. Staatsexamen für Juristen. Dafür gibt es einen Zulassungstest für das juristische Referendariat. Zu beobachten ist aber, dass eine Annäherung zwischen den Rechtsberatern und Anwälten stetig erfolgt, so wird mittlerweile sogar ein identischer Zulassungstest zum Referendariat verwendet. Trotzdem gibt es aber immer noch 2 unterschiedliche juristische Referendariate, die von den jeweiligen Kammern organisiert werden. Beachtenswert ist, dass die Anwalts-Referendare ihre Ausbildung selbst finanzieren müssen. Sie bekommen zwar meist eine geringe Vergütung vom Ausbilder (Anwalt), müssen aber selbst an die Anwaltskammer für die Ausbildung zahlen.

Anwaltsreferendariat

So dauert das Referendariat (Aplikacja) in Polen für den Anwalt ungefähr 3 Jahre (früher sogar 3,5 Jahre) und ist viel stärker auf den Anwaltsberuf zugeschnitten. Fast die gesamte Zeit ist der Anwaltsreferendar bei seinem Rechtsanwalt (Adwokat) beschäftigt und nur kurze Zeit (6 Monate) bei Gericht und bei einer Behörde (z.B. Staatsanwaltschaft). Die meiste Zeit ist der polnische Referendar bei seinem Ausbilder (also beim Rechtsanwalt) und bearbeitet dort diverse Fälle und nimmt auch recht viele Gerichtstermine wahr. In Polen besteht ohnehin die Besonderheit, dass polnische Anwälte häufiger bei Gericht sind als deutsche, da in Polen eher selten Mandate im außergerichtlichen Bereich erteilt werden, da es keine Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren im außergerichtlichen Bereich – wie in Deutschland – gibt.

Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Rechtsberater in Polen

Es gibt aber immer noch Unterschiede. Es bestehen zwischen dem Anwalt in Polen und den Rechtsberater aber immer noch Unterschiede in Bezug auf das Standesrecht (die Rechtsberater in Polen haben liberalere Vorschriften in Bezug auf die Werbung) und auf die Möglichkeit als Angestellter in einer Firma zu arbeiten. Der Rechtsberater in Polen kann nämlich anders als der polnische Rechtsanwalt im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden. Dies wird wohl in Zukunft ein Vorteil sein, denn es gibt immer mehr Rechtsberater und Anwälte in Polen. Die Rechtsberater arbeiten meistens als Angestellte von Firmen und haben oft darüber hinaus auch noch ihre eigene Kanzlei.

Anwälte und Rechtsberater in Polen in Kooperation?

Kanzleien, in denen sowohl polnische Rechtsberater als auch polnische Anwälte arbeiten, findet man in Polen heutzutage häufig.  Vor einigen Jahren war dies in Polen nicht gerne gesehen. Die Zusammenarbeit macht auch deshalb Sinn, da der polnische Rechtsberaterdann in den Kanzleien angestellt werden kann. Dies passiert aber nicht immer. Es gibt auch viele polnische Rechtsberater, die eben mehr in diese “Mischkanzleien” einbringen als ihre Arbeitskraft, nämlich gute Kontakte zur Wirtschaft. Wie gesagt, ist eine Anstellung als Rechtsanwalt / Rechtsberater so möglich.

Auch die Prüfungen für die Zulassung zur Anwaltsschaft finden mittlerweile gemeinsam statt und Weiterbildungsveranstaltungen werden gegenseitig anerkannt (ein Rechtsanwalt in Polen muss pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Stunden an Weiterbildung nachweisen; ähnlich, wie in Deutschland der Fachanwalt, ansonsten gibt es ein “Bußgeld” von der Anwaltskammer).

Fachanwälte gibt es in Polen nicht. Bei viele polnischen Kollegen stößt man auf Unverständnis, wenn man die Vorteile der Spezialisierung benennt.

Wandel in der polnischen Anwaltschaft

Allerdings ist auch ein Wandel zu beobachten. Die Anwaltsdichte nimmt sehr stark zu, da die Beschränkungen des Zuganges zum Anwaltsberuf aufgehoben wurden. Weiter ist eine Liberalisierung der berufsrechtlichen Vorschriften der Anwälte und eine Angleichung zwischen den Vorschriften der Anwälte und den Rechtsberater. Die Unterscheidung macht ohnehin – diese stammt noch aus sozialistischen Zeiten – keinen Sinn.

DER ADWOKAT

Der Anwalt in Polen nennt sich Adwokat, was man – auf Deutsch – mit Rechtsanwalt übersetzen kann. Als Anwalt in Polen ist man diversen standesrechtlichen Vorschriften unterworfen. Grundsätzlich kann man sagen, dass das Berufsrecht der Anwälte in Polenstrenger ist als das deutsche. Vergleichbar ist die Situation mit dem Standesrecht deutscher Rechtsanwälte vor 20 Jahren. Werbung ist nur in engen Grenzen zulässig und grundsätzlich nicht erlaubt. Ein polnischer Anwalt darf nicht als angestellter Rechtsanwalt tätig sein. Darüber hinaus gibt es auch eine Gebührenordnung vor Rechtsanwälte in Polen im gerichtlichem Bereich mit sog. Mindestgebühren. Anwälte im Polen müssen sich fortbilden (anders als in Deutschland). Die Rechtsanwaltskammer Stettin (ORA) achtet genau darauf, ob die Anwälte in Stettin ihrer Verpflichtung zur Fortbildung nachkommen. Derzeit – im Jahr 2012 – sind dies 12 Stunden an Weiterbildung pro Jahr (im Jahr 2011 waren dies nur 10 Stunden). Erstaunlicherweise reicht es auch aus, wenn man an Weiterbildungsveranstaltungender Rechtsberater (so in Stettin) teilnimmt.

Der Rechtsberater in Polen

Der Rechtsberater in Polen nennt sich Radca Prawny, was man mit Rechtsberater übersetzen kann.

Der Unterschied zwischen beiden besteht in der Bezeichnung und der Ausbildung. Auch war es in der Vergangenheit so, dass der Rechtsberater in Polen anders als der Rechtsanwalt in Polen keine Vertretungen im Familienrecht und im Strafrecht vornehmen durfte und sich mehr auf Wirtschaftssachen konzentrierte. Diese Unterschiede sind mittlerweile – fast – beseitigt worden. Es bestehen zwischen dem Rechtsanwalt in Polen und den Rechtsberater aber immer noch Unterschiede in Bezug auf das Standesrecht (die Rechtsberater in Polen haben liberalere Vorschriften in Bezug auf die Werbung) und auf die Möglichkeit als Angestellter zu arbeiten. Der Rechtsberater in Polen kann nämlich anders als der polnische Rechtsanwalt im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden, was beim polnischem Anwalt nicht möglich ist.

Es gibt in Polen ungefähr 4 x mehr Rechtsberater als Rechtsanwälte.

Sowohl Rechtsberater als auch Anwälte haben ihre eigenen Organisationen, wie Anwaltskammer / Rechtsberaterkammer und Ausbildung. Aber auch hier ist die Tendenz sichtbar, dass in Zukunft wohl diese Unterscheidung aufgegeben wird, was sinnvoll ist. Zu finden derzeit schon gemeinsame Aufnahmeprüfungen für das Referendariat statt, obwohl die Ausbildung immer noch getrennt ist.

Kontakt

Kontakt zur polnischen Kanzlei

Telefon: 039744 87 97 90

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Adresse und Telefon

Kanzlei Stettin

ul. Grodzka 20/6
PL-70-560 Szczecin

Tel. + 48 91 885 80 14

oder

Tel. 039744 87 97 90

Fax.+48 91 814 25 04

E-Mail: [email protected]

Lage der Kanzlei

Lage der Anwaltskanzlei in Stettin

Anfahrtbeschreibung

Anfahrt mit dem Kfz

Die Kanzlei befindet sich in PL-70-560 Szczecin/ Polen . Der Kanzleistandort ist 30 min (zirka 25 km) von der deutsch-polnischen Grenze entfernt. Die Anfahrt aus Berlin beträgt mit dem Kfz ungefähr 2 Stunden. Die Entfernung nach Berlin beträgt ungefähr 140 km. Die nächst größere Stadt auf deutsche Seite ist Pasewalk (40 km entfernt). Die Anwaltskanzlei befindet sich im Zentrum Stettins direkt an der größten Kirche (Jakobi Kirche/Jakobskathedrale oder polnisch Katedra Świętego Jakuba, Bazylika archikatedralna św. Jakuba).

Vor der Kanzlei kann auf der Straße geparkt werden. Es befindet sich darüber hinaus ein Parkplatz (mit Parkuhr) dort. Auch im Parkhaus des Kaufhauses Galeria Kaskada in Stettin kann geparkt werden. Von dort braucht man zu Fuß ungefähr 5 min zur Kanzlei.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

öffentliche Verkehrsmittel

  • Zug nach Stettin Hauptbahnhof (10 min Fussweg zur Kanzlei)

Achtung: Termine nur nach telefonischer Vereinbarung!

Kontakt per E-Mail