Verkehrsunfall Polen
Unfall in Polen
Wir beraten deutsche Mandanten auch gerne in Hinblick auf Verkehrsunfälle oder Ordnungswidrigkeiten in Polen.
Hierbei ist es unumgänglich, dass man hierfür als Anwalt die Sprache beherrscht und Kenntnisse vom polnischen Verkehrsunfallrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht hat. Der deutsche Mandant sollte sich von daher genau überlegen, ob er einen Rechtsanwalt vor Ort (z.B. einen Rechtsanwalt in Stettin) beauftragt, der sich im dt. Verkehrsrecht auskennt.
Inhaltsverzeichnis
Unfall in Polen – nach polnischem Recht
Häufig gibt es schon allein Probleme dabei, dass nicht bekannt ist, wie man in Polen Akteneinsicht beantragt oder überhaupt an die Unterlagen kommt. Wir helfen Ihnen gern.
Rechtsanwalt Andreas Martin betreibt seit dem Jahr 2005 eine Anwaltskanzlei in Polen / Stettin und verfügt über entsprechende Erfahrungen. Beim Unfall auf dem Gebiet der Republik Polen gilt polnisches Verkehrsunfallrecht. Nur wenn beide Unfallbeteiligte die deutsche Staatsbürgerschaft haben, kommt das deutsche Verkehrsunfallrecht zur Anwendung.
Regulierung direkt mit der polnischen Versicherung oder mit dem Schadensregulierungsbeauftragten
Zu beachten ist, dass bei Verkehrsunfällen in Polen die Möglichkeit besteht, direkt mit der Versicherung vor Ort zu kommunizieren oder mit dem Schadensregulierungsbeauftragten. Erfahrungsgemäß ist es so, dass es unter Umständen eine kürzere Regulierung geben kann, wenn man direkt mit der polnischen Haftpflichtversicherung, also nicht über einen Dritten, kommuniziert. Dies muss aber nicht immer so sein, da manche Versicherungsgesellschaften auch sehr langsam regulieren und sich nicht an geltende Standards halten.
Klage am Ort des (deutschen) Versicherungsnehmers möglich
Weiter ist es nach der neuesten Rechtsprechung des EuGH auch möglich, dass sofern der deutsche Mandant sein Kfz in Deutschland versichert hat, in Deutschland auch Klage erhoben werden kann, sofern gegen den polnischen Versicherer vorgegangen wird. Ein Mitverklagen des polnischen Fahrzeugführer – um diesen im Prozess als Zeugen auszuschalten – ist dabei noch problematisch, da es hierfür eigentlich keinen deutschen Gerichtsstand gibt. Dies ist aber höchstrichterlich noch nicht geklärt. Die Klage ist Deutschland ist aber nicht immer die bessere Alternative, insbesondere bei komplizierter Rechtslage und / oder bei komplizierten Sachverhalten ist die Klage vor einem polnischen Gericht oft besser, da deutsche Richter dann gern Sachverständigengutachten zum polnischen Recht einholen.
Achtung: polnisches Recht – auch bei Klage in Deutschland
Dabei ist zu beachten, dass dies keine allgemeine “deutsche” Verkehrsunfallklage ist, sondern eine Klage, in der polnischem Recht zur Anwendung kommt. Dies setzt besondere Kenntnisse des polnischem Verkehrsunfallrechts voraus. Richter sind hier selbst sehr unsicher, da das Gericht in der Regel kein Gutachten eines ausländischen Rechtsexperten einholen möchte, sondern selbst die Rechtslage ermitteln möchte. Dies ist aber für den “normalen deutschen Richter” schwierig, da dieser im Normalfall nicht einmal weiß, wo er polnische Entscheidungen finden kann, geschweige diese auch – mangels entsprechende Sprachkenntnisse – versteht.
Rechtslage in Polen nicht vergleichbar mit deutscher Regulierung
Gerade bei Schadenpositionen, wie Wertminderung, Gutachterkosten, Erstattung von Mehrwertsteuer, Mietwagenkosten., Nutzungsausfall und auch bei der Unkostenpauschale und der Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bestehen erhebliche Unterschiede zwischen Verkehrsunfällen in Deutschland und Verkehrsunfällen in Polen.
Wir beraten Sie gern!
siehe auch Verkehrsunfall Polen