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Anwalt Andreas Martin – Rechtsanwalt in Berlin

Arbeitsrecht,

Familienrecht,

Strafrecht,

Erbrecht

und Verkehrsrecht

Die Anwaltskanzlei Andreas Martin mit der Zweigstelle in Berlin-Marzahn vertritt Mandanten auf verschiedenen Rechtsgebieten vor den Gerichten in Berlin.

Als Rechtsanwalt in Marzahn-Hellersdorf ist Anwalt Martin auf verschiedenen Rechtsgebieten – z.B im Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht in Deutschland  tätig.

Rechtsanwalt Berlin- Kanzlei in Marzahn

Rechtsanwalt A. Martin

Marzahner Promenade 22,

Rechtsanwalt in Berlin

– Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht

– Nähe/ Eastgate –

12679 Berlin-Marzahn

Tel.: 030/74921655

Fax: 030/74923818

Mobil: 0152 3910986

Eingang gegenüber Kinderspielplatz

Arbeitsrecht

Familienrecht

Erbrecht

Verkehrsrecht

Strafrecht

Rechtsanwalt A. Martin – Kanzlei in Berlin-

Zu den Kanzlei- Schwerpunkten gehören folgende Rechtsgebiete:

I. Arbeitsrecht

Anwalt Martin vertritt seit Jahren Berliner Mandanten als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht vor dem Arbeitsgericht Berlin und vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (beide Gerichte befinden sich am Magdeburger Platz 1 – im gleichen Gebäude). Vor den Arbeitsgerichten werden häufig Vergleich – gerade in Kündigungsschutzsachen – geschlossen. Hier sind – neben den arbeitsrechtlichen Kenntnissen – Verhandlungsgeschick und Erfahrung wichtig. In den meisten Fällen geht es – für uns – im Arbeitsrecht um die Durchsetzung von Schutzrechten von Arbeitnehmern gegen dem Arbeitgeber, wie Lohn, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei Kündigung oder Abfindung bei Kündigung.

Im Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht) geht es in der Praxis vor allem um die Erhebung von Kündigungsschutzklagen oder das Einklagen von Arbeitslohn.

Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Arbeitsrecht

In der Kanzlei in Marzahn können sich Mandanten in arbeitsrechtlichen Fragen beraten lassen. Eine Vertretung erfolgt sowohl außergerichtlich gegenüber dem Arbeitgeber als auch gerichtlich vor dem Arbeitsgericht (Berlin)/ LAG Berlin-Brandenburg. In einigen Fällen macht eine außergerichtliche Vertretung häufig aber keinen Sinn und ist es sinnvoller sofort vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Dies ist vor allem in Kündigungsschutzsachen der Fall. Hier hat der Arbeitnehmer ja nur 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Außergerichtliches Verhandeln kostet hier wertvolle Zeit. Der Arbeitnehmer kann auch unproblematisch, noch vor dem Arbeitsgericht,  im Gütetermin (Güteverhandlung), zum Beispiel über die Zahlung einer Abfindung verhandeln.

arbeitsrechtliche Fälle/ Vertretungen

Rechtsanwalt Martin vertritt vor allen in folgenden arbeitsrechtlichen Angelegenheiten:

  • Kündigungen
  • arbeitsrechtliche Abmahnungen
  • Aushandeln von Abfindungen
  • Einklagen von Arbeitslohn, Überstunden, Arbeitszeugnis, Arbeitspapieren
  • Entfristungsklagen (bei Befristung von Arbeitsverträgen)
  • Gestalten von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
  • Abwehr / Schadenersatz bei  Mobbing und Diskriminierung

Der Schwerpunkt liegt dabei auf die Erhebung von Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht Berlin und die Vertretung von Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in der Berufungsinstanz vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Kündigungsschutzverfahren und Lohnklagen vor dem Arbeitsgericht Berlin

Die Vertretung erfolgt sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch gerichtlich vor dem Arbeitsgericht Berlin bzw. dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.  Durch die Einschaltung eines Rechtsanwalt vor dem Arbeitsgericht Berlin z.B. in Kündigungsstreitigkeiten steigen die Erfolgsaussichten erheblich, da es vor Gericht vor allen um Verhandlungsgeschick und das richtige Einschätzung der Rechtslage (Erfolgsaussichten) geht.

die Zahlung einer Abfindung ist häufig reine Verhandlungssache

Um erfolgreich Verhandlungen führen zu können, muss man die Rechtslage kennen. Dies wird der Arbeitnehmer selbst meist nicht realisieren können, da er nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügt. Meistens suchen sich Arbeitnehmer ähnliche Fälle im Internet und meinen, dass sie damit die rechtliche Situation richtig einschätzen können. Dabei wird häufig übersehen, dass die durch die Gerichte entschiedenen Fälle jedoch Einzelfälle darstellen, die häufig Besonderheiten aufweisen und es gibt fast nie zwei identische Fälle. Typisch ist, dass man als Laie schnell meint, den richtigen Fall gefunden zu haben und insgesamt – häufig meist zu positiv – die Übertragung auf den eigenen Fall vornimmt.

Weiteren Informationen finden Sie auch auf der Seite “Arbeitsrecht in Marzahn”.

II. Familienrecht

Weiterhin vertritt RA A. Martin auch Mandanten als Rechtsanwalt im Familienrecht z.B. bei Scheidungen und Unterhaltsstreitigkeiten oder beim Umgang bzw. beim Sorgerecht. Gerade Scheidungen in Berlin sind für viele Mandanten interessant, die sich gerade von ihrem Partner getrennt haben.

Gerade nach der Trennung bzw. unmittelbar vor der Trennung sind viele Fragen zu klären und es bestehen erhebliche Unsicherheiten. Häufig wird auch eine Bescheinigung benötigt für die Agentur für Arbeit, um sich eine neue Wohnung suchen zu dürfen. Die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) möchte eine “Bestätigung über die Trennungs- und Scheidungsabsicht eines Ehepartners.

Folgende Fragen bestehen häufig:

  • Ist eine Trennung innerhalb der gleichen Wohnung (Ehewohnung) möglich?
  • Wer muss aus der ehelichen Wohnung ausziehen?
  • Was muss man machen, damit die Agentur für Arbeit dem Ehepartner, der ausziehen will eine neue Wohnung finanziert?
  • Welche Bescheinigungen benötigt man vom Anwalt dafür?
  • Welcher Ehepartner darf die Kinder behalten bzw. mitnehmen?
  • Was geschieht mit gemeinsamen Schulden?
  • Wie ist der Hauskredit von den Parteien/Eheleuten zu bedienen?
  • Muss derjenige, der nicht in dem Haus wohnt, das mit einem Kredit belastet ist, den Kredit weiterzahlen?
  • Wie oft darf der Ehepartner, bei dem sich die Kinder nicht befinden, Umgang mit den Kindern ausüben?
  • Wie kann man das Umgangsrecht gerichtlich durchsetzen?
  • Was geschieht mit dem gemeinsamen Sorgerecht?
  • Muss man das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder einklagen oder muss man diesen nicht?
  • Welches Gericht ist sie für zuständig?
  • Muss man die Trennung gerichtlich feststellen lassen?
  • Wie lange muss man getrennt sein bis man sich scheiden lassen darf?
  • Kann man sich auch schon vor Ablauf eines Trennungsjahres scheiden lassen?
  • Wann liegen die Voraussetzungen für eine so genannte Härtefallscheidung vor?
  • Was ist, wenn der Ehepartner nach Ablauf des Trennungsjahres der Scheidung nicht zustimmen wird? Ist eine Scheidung dann möglich?
  • Wer muss den Scheidungsantrag einreichen?
  • Benötigt man für die Scheidung einen Rechtsanwalt?
  • Müssen beide Ehepartner vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten sein?
  • Besteht in jedem Berliner Gerichtsbezirk ein Familiengericht?
  • Welches Familiengericht in Berlin ist für meinen Fall zuständig?
  • Wie erfolgt die Hausratsaufteilung?
  • Was geschieht, wenn man sich in Bezug auf den Hausrat nicht einigen kann?
  • Hat der Ehepartner, der auszieht beim gemeinsamen Mietvertrag einen Anspruch auf Entlassung aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Vermieter?
  • Was ist ein so genannter Zugewinnausgleich?
  • Wie erfolgt der Ausgleich des Vermögens der Eheleute?
  • Was geschieht beim gemeinsamen Eigentum, zum Beispiel beim gemeinsamen Grundstück/Haus?
  • Was geschieht, wenn man sich in Bezug auf das gemeinsame Haus nicht einigen kann, welcher Ehepartner den anderen jeweils auszahlt.
  • Was ein so genannter Versorgungsausgleich
  • Wie werden die Rentenanwartschaften, die die Eheleute während der Ehe erworben haben, ausgeglichen?
  • Kann man auf den Versorgungsausgleich verzichten?
  • Was ist eine so genannte Scheidungsfolgenvereinbarung?
  • Wie hoch ist Unterhalt, der an die Kinder zu zahlen ist (Kindesunterhalt)?
  • Welche Rolle spielt dabei die so genannte Düsseldorfer Tabelle (Stand 2013)?
  • Wer setzt Kindesunterhaltsanspruch durch?
  • Welche Rolle spielt dabei das Jugendamt?
  • Braucht man für die Durchsetzung des Kindesunterhalts einen Rechtsanwalt?
  • Was ist der Trennungsunterhalt?
  • Wann besteht ein Trennungsunterhaltsanspruch?

Scheidung in Berlin

Wir informieren Sie über die Dauer, den Ablauf und das Verfahren und die Kosten vor den Berliner Familiengerichten (Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg; Pankow-Weissensee). Darüber hinaus vertritt Anwalt Martin Berliner und Brandenburger Mandanten im Scheidungsverfahren (Ehescheidung) nebst Folgesachen (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Hausrat, Sorge, Umgang, Zugewinn).

III. Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Rechtsgebiet mit komplizierten Regelungen und vielen Emotionen. Auch hat man manchmal als Anwalt das Geführt – und dies nicht zu Unrecht – das gerade bei Erbrechtsstreitigkeiten häufig die Unwahrheit behauptet wird.

Testamentsgestaltung – Nachlass – Erbenauskunft – Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht und Erbauseinandersetzung/ Pflichtteil

Anwalt Anwalt vertritt RA A. Martin auch im Erbrecht Berliner Mandanten.

IV. Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Martin ist Vertrauensanwalt des AvD und vertritt Mandanten bei Verkehrsunfällen in Deutschland und auch im Ausland (Polen).

Bußgeld und Verkehrsunfall in Berlin

Aber auch in Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeitenrecht) geht es häufig um viel für den Mandanten, da immer häufiger Fahrverbote und hohe Geldbußen verhangen werden. Letztendlich kann aber nur ein Rechtsanwalt (der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist) die Erfolgsaussichten des Einspruches gegen den Bußgeldbescheid abschätzen. Der Anwalt wird zuerst immer Akteneinsicht in die Bußgeldakte bei der Bußgeldbehörde verlangen und danach die Fall mit dem Mandanten besprechen und ggfs. eine Stellungnahme abgeben.

V. Strafrecht

Strafrecht und Strafverteidigung sind Worte, mit denen man sich als Normalbürger erst dann beschäftigt, wenn man in einer schwierigen Lebenssituation befindet. Die Chancen auch diese Situation zu meistern, erhöhen sich erheblich, wenn man einen Rechtsanwalt, der die Strafverteidigung vor der Staatsanwaltschaft Berlin und den Strafgerichten Berlin übernimmt, beauftragt.

Bezüglich der obigen Rechtsgebiete berate ich Sie gern. Ich bitte um telefonische Terminsvereinbarung unter der Telefonnummer:

Kanzlei Marzahn- Anwalt Marzahn

Anwalt – Marzahner Promenade 22 – 12679 Berlin

Tel:  030 74 92 1655

Von daher wünsche ich viel Spaß beim Surfen auf Rechtsanwalt Berlin (Kanzlei / Zweigstelle) in Marzahn-Hellersdorf.

RA A. Martin

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Anfahrt

öffentliche Verkehrsmittel Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Anfahrt mit dem Kfz Parkplätze vor Netto
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