Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf
  • Arbeitsrecht
    • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Marzahn
    • Arbeitslohn
      • Lohnbescheinigung
    • Kündigung
    • Kündigungsschutzklage
    • Muster für das Arbeitsrecht
      • Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers
    • Lexikon zum Kündigungsrecht
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Abfindungsformel
      • Abwicklungsvertrag
      • Änderungskündigung
      • Arbeitszeugnis
    • Arbeitsrecht und Corona -FAQ
    • Corona-Virus Kündigung
    • Für Arbeitgeber
      • Arbeitnehmer rechtssicher kündigen
  • Familienrecht
    • Familienrecht Lexikon
    • Ehescheidung
    • Trennung
    • Rechtsanwalt Familienrecht
    • Anwalt Familienrecht
    • Scheidung
    • Rechtsanwalt Scheidung
  • Erbrecht
    • Erbrecht
    • Rechtsanwalt Erbrecht
    • Pflichtteil
    • Erbschein
  • Verkehrsrecht
    • Verkehrsrecht Marzahn
  • Strafrecht
    • Pflichtverteidiger
    • Amtsgericht Tiergarten (Berlin)
  • Standorte
    • Kanzlei Blankensee
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
      • Polnisches Gesellschaftsrecht
        • Polnische Handelsregister KRS
      • GmbH Polen
      • BGB-Gesellschaft in Polen
      • Einzelfirma Polen
      • Firmengründung in Polen
      • Inkasso Polen
      • Unfall in Polen
      • Bußgeldverfahren Polen
      • Zwangsvollstreckung Polen
      • Steuern Polen
      • Immobilienrecht Polen
      • Polnisches Recht
    • Kanzlei Berlin
      • Kanzlei Marzahn-Hellersdorf
        • Anwalt Familienrecht Marzahn
          • Scheidung Marzahn
        • Bußgeldrecht Marzahn
        • Strafrecht Marzahn
        • Erbrecht Marzahn
      • Kanzlei Prenzlauer Berg
      • Familienrecht Berlin
      • Scheidung Berlin
      • Erbrecht Berlin
      • Verkehrsrecht in Berlin
      • Strafrecht Berlin
        • Strafverteidigung Berlin
        • Strafgericht Berlin
        • Staatsanwaltschaft Berlin
        • Amtsanwaltschaft Berlin
      • Bussgeld Berlin
        • Rechtsanwalt Bussgeld Berlin
        • Bussgeldrecht Berlin
  • News
  • Info
    • zur Person
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht
      • Familienrecht
        • Neuigkeiten im Familienrecht
        • Ablauf der Scheidung
        • Scheidungsfolgen
      • Erbrecht
        • Erbrecht News
        • Erbrecht Problemfälle
      • Verkehrsrecht
        • Neuigkeiten Verkehrsrecht
        • Verkehrsunfall
        • Schadenersatz Verkehrsunfall
        • Schmerzensgeld
          • Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
        • Links Verkehrsrecht
        • Strafrecht
      • Rechtsprechung
    • FAQ
    • Häufige rechtliche Irrtürmer
    • Karriere
    • Downloads
    • Links
  • Kontakt
    • Kontakt
  • Languages
    • polski
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
Du bist hier: Startseite1 / html2 / Kundigungsschutz Berlin

Kündigungsschutz , Kündigungsschutzklage und Abfindung in Berlin

Sie sind auf die Seite Anwalt Martin – Rechtsanwalt Berlin – gestoßen, da Sie Informationen in Bezug auf eine Kündigungsschutzklage, zum Beispiel im Raum Berlin benötigen.

Nachfolgend erhalten Sie Hinweise, wie Sie sich für den Fall einer Kündigung mit späterer Erhebung der Kündigungsschutzklage verhalten sollten:

Die Kündigung liegt vor und es sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage zu prüfen?
Die Kündigungsschutzklage ist erhoben, welche Abfindung steht mir zu?

1. Die Kündigung liegt vor und es sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage zu prüfen?

Grundsätzlich ist es so, dass in arbeitsrechtlichen Fällen – besonders, aber nicht ausschließlich – ein auf das Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt die Mandanten vor dem Arbeitsgericht kompetent vertreten kann. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin wird in der Regel schnell überprüfen können, ob z.B. eine  Kündigungsschutzklage Erfolg verspricht oder nicht. Beachten sollte man aber, dass es häufig dem Arbeitnehmer nicht um die Erhaltung des Arbeitsplatzes geht, sondern um eine Abfindung. Auf Zahlung einer Abfindung besteht aber meistens kein Anspruch; dies wird aber trotzdem überwiegend vom beauftragten Rechtsanwalt im Kündigungsschutzverfahren ausgehandelt, wenn die Kündigung wohl unwirksam ist. Die meisten arbeitgeberseitigen Kündigungen scheitern daran, dass der Arbeitgeber entweder die betriebsbedingten Gründe für die Kündigung nicht darlegen kann oder die Sozialauswahl nicht richtig vorgenommen hat.

Dazu Folgendes:

Das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung, wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Monate beim Arbeitgeber gearbeitet hat und mehr als 10 Arbeitnehmer dauerhaft beschäftigt sind. In diesem Fall findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Dies heißt nicht, dass grundsätzlich keine Kündigungen möglich sind, allerdings muss der Arbeitgeber, wenn er kündigt, aus betriebsbedingten Gründen die so genannte Sozialauswahl nachweisen. Er muss die Sozialdaten vergleichbarer Arbeitnehmer miteinander vergleichen und dann denjenigen entlassen, der sozial nicht schutzbedürftig ist. Dies ist in der Regel diejenige Person, die die geringste Betriebszugehörigkeit hat, die das geringste Lebensalter und keine Unterhaltspflicht mehr hat. Die Sozialauswahl ist nicht ganz einfach und muss mit einer eingehenden Prüfung der Situation einhergehen.

Wie oben bereits ausgeführt, sollte man anwaltlich überprüfen lassen, wie die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind. Im Zweifel ist die Kündigungsschutzklage zu erheben. Dies hängt einfach damit zusammen, dass eine Vielzahl von Kündigungen der Arbeitgeber unwirksam sind und dass man selbst bei einer zweifelhaften Kündigung meistens immer noch die Möglichkeit hat eine Abfindung mit dem Arbeitgeber heraus zu handeln.

Wichtig ist, dass die Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von 3 Wochen beim Arbeitsgericht zu erheben ist. Die 3- Wochen- Frist beginnt mit Zugang der Kündigung. Bei der Aushändigung der Kündigung erfolgt der Zugang am Tag der Aushändigung. Bei Zustellung der Kündigung per Brief ist der Fristbeginn der Tag, in dem der Brief in den Briefkasten gelangt. Die normale Postlaufzeit spielt keine Rolle.

Die Kündigungsschutzklage selbst ist nicht auf eine Abfindung gerichtet ist, sondern darauf, dass festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht und die ursprüngliche Kündigung unwirksam ist. Eine Klage auf Abfindung ist in bestimmten Fällen möglich (zum Beispiel Sozialplan oder bei unzumutbarer Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber).

Obwohl die Kündigungsschutzklage nicht auf eine Abfindung gerichtet, wird in der ersten Verhandlung, nämlich in der Güteverhandlung bei Gericht häufig über ein Vergleich und auf eine Abfindung verhandelt.

2. Die Kündigungsschutzklage ist erhoben, welche Abfindung steht mir zu?

In Bezug auf die Höhe der Abfindung vertreten die meisten Arbeitsgerichte, so auch die Arbeitsgerichte im Raum Berlin, die Auffassung, dass sich die Abfindung nach folgender Formel berechnet wird:

Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren x 0,5 Brutto- Monatsgehalt

Es gibt auch einige Arbeitsgerichte, wie zum Beispiel das Arbeitsgericht Neubrandenburg, wo das Gericht selbst eine geringe Abfindungssumme vorschlägt. Grundsätzlich ist es so, dass die Parteien nicht an den Vorschlag des Gerichts gebunden sind. Auch ist das Gericht an bestimmte Formel nicht gebunden und kann im Einzelfall eine höherer oder geringere Abfindung vorschlagen.

Bei geringer Beschäftigungsdauer wird meist nach oben aufgerundet und eine etwas höhere Abfindung gezahlt.

Die Parteien müssen selbst keinen Vergleich in Bezug auf eine Abfindung schließen. Es kann auch sein, dass der Arbeitnehmer tatsächlich an einer Weiterführung des Arbeitsverhältnisses interessiert ist und den Kündigungsrechtsstreit mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung betreibt.

Über die steuerlichen Aspekte der Abfindung sollte sich der Arbeitnehmer vom Rechtsanwalt beraten lassen.

Wir beraten Sie gern.

InhaltsverzeichnisToggle Table of ContentToggle

  • Kündigungsschutz , Kündigungsschutzklage und Abfindung in Berlin
      • Nachfolgend erhalten Sie Hinweise, wie Sie sich für den Fall einer Kündigung mit späterer Erhebung der Kündigungsschutzklage verhalten sollten:
      • 1. Die Kündigung liegt vor und es sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage zu prüfen?
        • 2. Die Kündigungsschutzklage ist erhoben, welche Abfindung steht mir zu?
Beliebt
  • Impfpflicht in der Pflege- und GesundheitsbrancheRechtsanwalt Andreas Martin
    Impfpflicht in der Pflege- und Gesundheitsbranche21. November 2021 - 12:16
  • Wann kann man die Scheidung einreichen?
    Wann kann man die Scheidung einreichen?22. November 2010 - 20:31
  • Automatische Scheidung nach 3 Jahren?Rechtsanwalt Andreas Martin
    Automatische Scheidung nach 3 Jahren?6. Mai 2022 - 7:26
  • Richter beim Arbeitsgericht ansprechen
    Wie spricht man den Richter beim Arbeitsgericht an?24. Juni 2019 - 11:47
Kürzlich
  • Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?
    Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?5. April 2025 - 9:13
  • Gleichbehandlung beim Gehalt?
    Gleichbehandlung beim Gehalt?24. März 2025 - 15:48
  • Darf mein Arbeitgeber Gespräche über das Gehalt verbieten?
    Darf mein Arbeitgeber Gespräche über das Gehalt verbi...22. März 2025 - 8:28
  • Betriebsrat - welche Aufgaben hat er?
    Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?16. März 2025 - 15:26
Kommentare
  • Anton SchneiderVon einer automatischen Scheidung nach 3 Jahren habe ich...15. Mai 2022 - 11:41 von Anton Schneider
  • Rechtsanwalt Andreas MartinNa dann wünsche ich viel Erfolg!11. Mai 2022 - 8:23 von Rechtsanwalt Andreas Martin
  • Dennis BeckerMein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Fachanwalt...8. Mai 2022 - 21:44 von Dennis Becker
  • Frank MeyerGut zu wissen, dass es dem Arbeitnehmer nicht erlaubt ist,...26. März 2022 - 17:04 von Frank Meyer

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung!

Kontakt

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

Anfahrt

öffentliche Verkehrsmittel: Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Anfahrt mit dem Kfz: Parkplätze vor dem Nettomarkt

Interessante Links

  • Rechtsanwalt Marzahn
  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Scheidung Berlin
  • Rechtsanwalt Strafrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

Impressum

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
© Copyright - Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen