juristische Abkürzungen: heute BAK
Die Blutalkoholkonzentration (BAK) ist ein gängiger Maßstab für die Menge von Alkohol im Blut und wird üblicherweise in Gewichtsanteilen als g/kg (Promille) angegeben. Diese wird durch Blutabnahme – über einen Arzt – bestimmt. Dazu wird sodann ein Gutachten eingeholt und der Mittelwert bestimmt. Die BAK kann nur eine Aussage darüber treffen, wie hoch die Konzentration des Alkohols im Blut zum Zeitpunkt der Blutabnahme/ Untersuchung war. Gerade im Strafrecht spielt die BAK eine große Rolle, gerade im Hinblick auf Straftatbestände wie Vollrausch oder die Frage nach der Fahruntüchtigkeit.
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