Juristische Abkürzungen: Heute das FamRZ
Rechtsanwalt Andreas Martin
Schreibfaule Menschen und Juristen kürzen gerne ab. Juristische Abkürzungen sind aber für den Laien schwer verständlich.Die Abkürzung FamRZ ist aber auch für Laien oft von Bedeutung. Wenn man nämlich nach Entscheidungen im Familienrecht sucht, dann stößt man zwangsläufig auf diese Abkürzung. Zum Beispiel findet man die Abkürzung oft wie folgt:
OLG Köln FamRZ 2003, 319
Die Fundstelle des Urteils (hier OLG Köln) ist also die FamRZ, dabei handelt es sich um eine sehr bekannte juristische Zeitschrift und zwar um:
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht – kurz FamRZ
Die Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) veröffentlicht im Jahr über 1.000 Entscheidungen aus dem gesamten Familienrecht, also u.a. zur Scheidung, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Umgang, Sorgerecht, Betreuungsrecht, Unterhaltsrecht und dem Nebengüterrecht. Sie ist die führende Zeitschrift auf den Bereich des Familienrechts.
Mittlerweile (2020) ist der 67. Jahrgang der Zeitschrift erschienen. Begründer ist Friedrich Wilhelm Bosch (damals Professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn). Die erste Zeitschrift wurde 1954 veröffentlicht. Die Zeitung erschien damals noch unter dem Namen „Ehe und Familie im privaten und öffentlichen Recht“.
Herausgebender Verlag ist der Verlag Ernst und Werner Gieseking.
anwaltliche Beratung bei Scheidung
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung ist die einvernehmliche Aufhebung der Ehe vor dem Familiengericht im Scheidungsverfahren, bei der beide Ehegatten über ihre Anwälte einen Scheidungsantrag stellen oder ein Ehegatte und der andere Ehegatte stimmt der Scheidung zu. In beiden Fällen muss jeder Ehegatte, der einen Antrag auf Scheidung stellt, anwaltlich vertreten sein, da von den Familiengerichten Anwaltszwang im Scheidungsverfahren besteht.
Im Gegensatz zur streitigen Scheidung sind sich die Eheleute hier (bei der einvernehmlichen Ehescheidung) einig.
Was ist eine streitige Scheidung?
Eine streitige Scheidung liegt dann vor, wenn die Scheidung selbst oder eine Scheidungsfolge/Folgesache vor dem Familiengericht streitig ist. Bei der streitigen Scheidung verzögert sich das Scheidungsverfahren erheblich und diese kann sogar mehrere Jahre dauern.
In der Praxis kommt die streitige Scheidung nicht so oft vor. In vielen Fällen wird die Ehe einvernehmlich geschieden. Die einvernehmliche Ehescheidung ist von daher der absolute Normalfall.
Weshalb gibt es das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr ist vom Gesetzgeber eingeführt worden, da in Deutschland für die Ehescheidung nicht mehr das Schuldprinzip, sondern das Zerrüttungsprinzip gilt.
Es kommt darauf an, dass die Ehe zerrüttet ist. Wer am Scheitern der Ehe Schuld hat, spielt in der Regel für das Scheidungsverfahren keine Rolle.
Der Gesetzgeber hat eine gesetzliche Vermutung aufgestellt, dass bei einer Trennung von wenigstens einem Jahr, wenn beide Eheleute einen Scheidungsantrag stellen bzw. mit der Scheidung einverstanden sind, die Ehe gescheitert ist.
Nach drei Jahren ist die Ehe unwiderlegbar gescheitert, wenn die Trennung länger als drei Jahre besteht, auch wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt. Trotzdem kann man in der Regel schon nach einem Jahr-auch gegen der Zustimmung der Gegenseite-die Scheidung einreichen.
Kann man das Trennungsjahr einvernehmlich abkürzen?
Nein, das Trennungsjahr kann man nicht einvernehmlich abkürzen. Auch wenn einige Anwälte dies sogar Ihren Mandanten empfehlen, kann nur davon abgeraten werden. Dies ist gefährlich, da viele Scheidungsfolgen/Trennungfolgen vom Beginn des Trennungsjahres abhängig sind. Das Trennungsjahr steht rechtlich nicht zur Disposition der Eheleute.
Braucht man für die Scheidung eine Trennungsbescheinigung?
Nein, für die Ehescheidung brauch man in der Regel keine Trennungsbescheinigung.
Die Trennungsbescheinigung spielt eher eine Rolle gegenüber von Behörden, die Sozialleistungen erbringen und wissen müssen, ob tatsächlich die Eheleute nun eine Bedarfsgemeinschaft sind oder tatsächlich rechtlich getrennt voneinander leben.
Für die Scheidung selbst muss kein Nachweis der Trennung geführt werden, wenn beide Eheleute übereinstimmend dem Beginn der Trennung vor dem Gericht bestätigen. Trotzdem sollte nicht vorschnell das Trennungsjahr diesbezüglich durch unwahre Angaben “abgekürzt” werden.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Bei der Dauer des Scheidungsverfahrens muss man unterscheiden, ob eine streitige oder eine einvernehmliche Scheidung vorliegt.
Eine streitige Scheidung dauert in der Regel mehrere Jahre. Eine einvernehmliche Scheidung dauert mit Versorgungsausgleich im Berlin ungefähr zwischen neun und zwölf Monaten und ohne Versorgungsausgleich ungefähr 2-3 Monate.
Für eine Beratung stehe ich gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht – Kanzlei Berlin Marzahn Hellersdorf