Sätze, die ein Anwalt nicht gern hört oder der größte Feind des Anwalts …
Rückblick: Als ich (2002) noch Rechtsreferendar war, sagte meine damalige Ausbilderin zu mir: “Herr Martin merken Sie sich eins: Der größte Feind des Anwalts ist der eigene Mandant!”
Ich lachte damals, Sie nicht. Später begriff ich warum…
Heute macht mir die Arbeit als Anwalt (in Berlin Marzahn- Hellersdorf) Spaß und natürlich sehe ich den Mandanten nicht als potentiellen Feind, sonst würde ich den Beruf aufgeben. Die meisten Mandanten sind sogar recht nett und die Zusammenarbeit macht auch schon deshalb Freude. Aber, die obige Aussage hat auch einen wahren Kern. Man muss als Anwalt nicht nur Fälle, sondern manchmal auch Mandanten ablehnen, ansonsten sind böse Überraschungen vorprogrammiert. Manchmal stimmt die Chemie nicht oder der Fall ist aussichtslos oder einfach wirtschaftlich unsinnig.
Wer als Rechtsanwalt jedes Mandat annimmt, wird dies früher oder später bereuen (wahrscheinlich eher früher).
Umgang mit Mandanten und dessen Fragen
Beim Umgang mit schwierigen Mandanten habe ich eines gelernt; man muss ganz klar und direkt dem Mandanten seine Ansicht der Dinge vermitteln und klar machen, unter welchen Bedingungen man das Mandat übernimmt; was der Mandant erwarten kann und was nicht und vor allem was man nicht machen wird. Es nützt nichts, um den heißen Brei herum oder sogar dem Mandanten nach dem Mund zu reden.
Im Zweifel ist es für beide Seiten oft besser nicht zusammenzuarbeiten.
Nachfolgend habe ich einige Aussagen von potentiellen Mandanten – welche ich oft beim ersten Telefonat höre – aufgeführt und kurz erläutert, weshalb bei Anwälten oft die rote Warnlampe angeht.
Ich habe nur mal kurz eine Frage!
Viele juristische Sachverhalte sind sehr komplex und vor allem komplexer als dies der Anrufer annimmt. Man kann als Anwalt nicht oft mit ja oder nein antworten. Nicht umsonst heißt die Standardantwort des Rechtsanwalts: “Es kommt darauf an …”
Es geht um eine kleine Sache!
Wenn der Mandant sagt, dass es sich nur um eine kleine Sache handelt, dann sorgt dies nicht für Begeisterung auf Seiten des Anwalts.
Entweder es handelt sich wirklich um eine kleine Sache, dann lohnt sich der Fall für den Rechtsanwalt oft nicht oder der Mandant hat einen normalen Fall, meint aber, wenn er diesen als klein darstellt, dann kostet es weniger.
In beiden Fällen ist das Mandat für den Anwalt nicht besonders interessant.
Wer jetzt mit erhobenem Zeigefinger darauf hinweist, dass natürlich der Anwalt auch kleine Fälle übernehmen sollte, hat zwar recht, ändert aber schnell seine Einstellung dazu, wenn er selbst für wenig Geld arbeiten soll.
Ich dachte dies ist umsonst?
Es gibt doch das schöne Sprichwort: “Was umsonst ist, ist nichts wert!”.
Trotzdem meinen Anrufer manchmal, dass jede Auskunft des Anwalts am Telefon kostenlos sein müsse. Auch rief mich mal jemand an, der ernsthaft meinte, dass es in Berlin einen eisernen Grundsatz der Anwälte gäbe, nämlich die erste Frage am Telefon ist immer umsonst.
Auf die Frage, ob es was kosten würde, wenn man nur eine Frage stellt, antworte ich manchmal, dass die Frage nichts kostet, aber die Antwort aber schon.
Jeder möchte für seine Arbeit bezahlt werden; auch Anwälte. Als Rechtsanwalt haftet man für seine Auskunft.
Andererseits bricht man sich als Anwalt auch keinen Zacken aus der Krone, wenn man bei einfachen Sachverhalten am Telefon einen Tipp gibt. Man muss abwägen. Wer freundlich ist und dem Anwalt nicht zu verstehen gibt, dass dieser kostenlos beraten müsse, der hat oft gar nicht so schlechte Karten hierbei.
Sie sind schon der dritte Anwalt, den ich heute anrufe!
Wenn ein potentieller Mandant am Telefon mitteilt, dass er heute bereits 3 Anwälte angerufen hat, dann stellen sich für den Anwalt sofort zwei Fragen:
- Weshalb haben die Kollegen abgelehnt?
- Warum bin ich für den Mandanten nur dritte Wahl?
Die letzte Frage ist nicht ganz ernst gemeint; sollte aber zu denken geben.
Trotzdem kann auch diese Anfrage harmlos sein und muss nicht für einen schlechten Fall sprechen. Der Mandant sucht einfach einen Spezialisten und hat diesen nicht gefunden.
Es geht ums Prinzip!
Wenn Sie mich danach fragen würden, bei welchen Satz sich bei mir die Nackenhaare aufstellen, dann kommt ganz weit oben: “Es geht ums Prinzip!“.
Nur schlimmer ist noch:
“Geld spielt keine Rolle!“ (kommt noch)
Im Mandantengespräch kommt manchmal die Äußerung, dass es dem Mandanten nur um das Prinzip geht.
Um das Prinzip geht es immer dann, wenn der Mandant nicht begründen kann, dass der Fall irgendeinen wirtschaftlichen Nutzen hat und er eine Rechtschutzversicherung hat, die bereit ist diesen Unsinn auch noch zu finanzieren oder er auf Prozesskostenhilfe hofft, was noch schlimmer ist.
Der optimistische Mandant ist sich sogar sicher, dass die Kosten für das Prinzip (die eigenen Anwaltskosten) von der Gegenseite zu tragen sind.
Klassische Fälle, bei denen es angeblich um das Prinzip geht sind u.a.
- der Nachbar hat schon wieder sein Laub nicht entfernt
- € 30,00 sind bei einer Rechnung noch offen und der Schuldner ist nach Polen verzogen
- € 10,50 an Verzugszinsen stehen noch aus
- der Hund wurde gebissen und nun möchte man Schmerzensgeld (für den Hund!)
Erstaunlich ist nur, wenn sich herausstellt, dass weder die Rechtschutz noch der Staat (Prozesskostenhilfe) die eigenen Anwaltskosten übernimmt, sich dann das Prinzip in Luft auflöst und nun die Einsicht beim Mandanten kommt, dass der Fall ja wirtschaftlich keinen Sinn macht.
Wer nun einwendet, dass ja auch € 30 Geld sind und es keinen Grund gibt darauf zu verzichten, hat Recht, aber dann bitte ohne Anwalt. Solche Forderungen kann man selbst geltend machen und notfalls einklagen und dabei entscheiden, ob mein seine eigene Zeit hierfür aufwenden möchte. Kein normal denkender Mensch würde einen Anwalt beauftragen, wenn er um € 30 zu bekommen, € 200 für den Rechtsanwalt zahlen müsste.
Geld spiel keine Rolle!
Wenn ich einen Satz wirklich nicht mag, dann ist dies der Satz:
“Geld spielt keine Rolle!”
Dies musste ich bitter im Laufe meines Berufslebens als Anwalt lernen. Fast immer gab es später beim Bezahlen Probleme mit solchen Mandanten.
Selbst für einen Milliardär spielt Geld eine Rolle und zwar eine erhebliche. Nicht umsonst gibt es das Sprichwort:
“Willst du sparen lernen, geh zu den Reichen!”
Der Mandant, der sagt, Geld spielt keine Rolle, muss nicht zwingend lügen, obwohl man dies vermuten würde.
Oft hat er Recht, denn für diesen spielt Geld wirklich keine Rolle, denn er hat kein Geld oder will keines ausgeben!
Wer also vollmundig verkündet, dass die finanzielle Seite des Falles für ihn unerheblich ist, scheidet für viele Anwälte als Mandant von vornherein aus oder wird sofort um Zahlung eines Kostenvorschusses gebeten.
Ich habe einen Beratungshilfegutschein!
Auch ums liebe Geld geht es beim folgenden Satz, wenn auch leider um recht wenig:
“Die Bezahlung ist kein Problem. Ich habe einen Beratungshilfegutschein!”
Beratungshilfesachen gehören zum Alltag des Anwalts dazu, auch wenn diese Fälle sich nicht für den Rechtsanwalt rechnen. Der Mandant, der einen Beratungshilfeschein hat, darf in der Regel mit einer Rechtsberatung beim Anwalt rechnen; auch mit einer außergerichtlichen Vertretung unter Umständen, aber sicher nicht mit Freudensprüngen des Anwalts.
Bei der Beratungshilfe bekommt der Anwalt für die Beratung 35 € nebst Mehrwertsteuer. Der Mandant muss noch mal 15 € dazu zahlen. Wird der Anwalt aufgrund eines Beratungshilfescheins außergerichtlich tätig, bekommt er 85 € nebst Mehrwertsteuer und Auslagen. Dies deckt nicht die Kosten des Rechtsanwalts. Trotzdem gehört es dazu, dass man als Anwalt auch Beratungshilfesachen erledigt, wenn diese in das Rechtsgebiet des Anwalts, fallen. Die Beratungshilfe gilt nicht für das Gerichtskosten, hierfür kann man unter Umständen Prozesskostenhilfe erhalten.
Bei der Beratungshilfe (vor allem im Erbsachen) besteht auch die Möglichkeit, dass der Mandant am Ende doch die vollen Anwaltsgebühren zahlen muss, wenn er nämlich aufgrund der Tätigkeit des Anwalts genug Geld erhält, um die Kosten selbst zu tragen.
Allerdings erlebt fast jeder Anwalt auch, dass in der Praxis der Mandant, der meint, dass die Angelegenheit vom Staat bezahlt wird, auch gern mal völlig unsinnige Verfahren führen möchte. Dies ist die Kehrseite der Beratungshilfe und auch der Prozesskostenhilfe.
Meine Rechtschutz zahlt alles!
Der Mandant, der meint, dass seine Rechtschutzversicherung alles zahlt, der ist meist nicht gut informiert. Auch wenn wohl viele Versicherungsvertreter gegenüber ihren Kunden bestätigen würden, dass die Rechtschutzversicherung alles abdeckt, so entspricht dies nicht den Tatsachen. Eine Rechtschutzversicherung deckt nur bestimmte Bereiche des Rechts ab und es greifen nicht selten Ausnahmen, die Mandanten oft nicht kennen.
Trotzdem ist es sinnvoll eine Rechtschutzversicherung zu haben, insbesondere das Verkehrsrecht und für das Arbeitsrecht.
Wichtig ist auch, dass ein Rechtschutzfall vorliegen muss. Die Rechtschutzversicherung greift zum Beispiel dann nicht, wenn der Arbeitnehmer einfach nur seinen Arbeitsvertrag überprüfen möchte, da dann kein Schadenfall vorliegt.
In vielen Bereichen, wie zum Beispiel im Familienrecht (Scheidung) im Erbrecht oder im Wirtschaftsrecht greift entweder die Rechtschutzversicherung gar nicht oder nur beschränkt ein.
Ich rufe für meinen Sohn an!
Die Aussage, ich rufe für meinen Sohn an, ist an und für sich nicht negativ oder bedenklich. Manchmal ist es aber so, dass der Sohnemann sich nicht richtig kümmert und die Mutter deshalb anruft, um für diesen einen Termin zu vereinbaren.
Ich bin diesbezüglich oft skeptisch, wenn es um solche Termine geht, da in einigen Fällen der Sohnemann dann später auch nicht zum Termin erscheint. Von daher ist es oft sinnvoll, wenn man darauf drängt, dass man selbst mit der Person spricht, die später dann zu Beratung erscheinen soll.
Soll ich das machen? Ja oder nein?
Manchmal meinen Anrufer, dass eine Frage, die man ja oder nein beantworten kann, keinerlei Gebühren auslösen kann. Dies ist in der Regel nicht so, unabhängig davon, dass man in den wenigsten Fällen eine Beratung darauf beschränken kann (siehe oben – Es kommt darauf an!) ja oder nein zu sagen.
Wie teuer ist nur ein Schreiben?
Von polnischen Mandanten werde ich oft – in der Hoffnung, dass es dann besonders billig wird – gefragt, wie teuer denn nur ein Schreiben sei.
Es gibt Kollegen die sogar damit werben, dass bei Ihnen ein Schreiben nur einen bestimmten Pauschalbetrag kostet.
Ich mache dies nicht. Einen Fall übernehme ich ganz oder gar nicht. In den seltensten Fällen ist ein Fall komplett mit einem Schreiben erledigt.
Die Übernahme solcher Fälle, ist aber Geschmacksache. Hier haben andere Kollegen vielleicht bessere Erfahrungen gemacht als ich.
Rechtsanwalt Andreas Martin
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Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht – Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf