Wer bei Gericht das Protokoll der Sitzung ausgehändigt bekommt, liest dort manchmal juristische Abkürzungen wie:
v.u.g. oder l.v.u.g.
Was dies bedeutet, weiß der Mandant – anders als sein Anwalt – meist nicht.
Dazu kein kurzer Fall:
Beim Arbeitsgericht Berlin sitzt in der Güteverhandlung der Richter nehmen der Protokollantin. Diese schreibt gerade den Vergleich der Parteien (Arbeitnehmer / Arbeitgeber). Der Richter diktiert den Text selbst oder verweist auf bestimmte Textbausteine, die dann in den Vergleichstext übernommen werden.
Am Ende liest die Protokollantin den Text den Parteien laut vor und der Richter fragt dann, ob die Parteien mit den soeben vorgelesenen Test einverstanden sind. Wenn beide dies bejahen, dann schreibt die Mitarbeiterin das Kürzel:
l.v.u.g. oder v.u.g.
Was folgendes bedeutet:
laut vorgelesen und genehmigt oder
vorgelesen und genehmigt
Hat der Richter keine Mitarbeiterin/ Protokollantin dabei – was außerhalb von Berlin oft der Fall ist – dann protokolliert er oft die Verhandlung mittels Tonbandaufzeichnung (Diktiergerät) und im Protokoll steht dann nach einem Vergleich oft das gleiche Kürzel:
v.u.g. = vorgespielt und genehmigt
Rechtsanwalt Andreas Martin (oder abgekürzt R.A.M.)
Kanzlei Marzahn – Hellersdorf