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Scheidung ohne Anwalt – ist dies möglich?
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Familienrecht in Berlin
Scheidung ohne Anwalt – ist dies möglich?
Darum soll es in den nachfolgenden Beitrag gehen. Insbesondere über den Ablauf und die Voraussetzungen eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens vor den Familiengerichten.
Als Fachanwalt für Familienrecht vertrete ich regelmäßig Mandanten aus Berlin (vor allem aus Marzahn-Hellersdorf) im Scheidungsverfahren vor dem Berliner Familiengerichten (Amtsgericht Kreuzberg).
Scheidung beim Notar an Stelle beim Rechtsanwalt möglich?
Scheidung ohne Anwalt?
Alle Jahre wieder wird in der Politik darüber nachgedacht, ob man nicht einfach die einvernehmliche Ehescheidung beim Notar vornehmen könnte. Dies Notare hätte wahrscheinlich nichts dagegen. Dieser Vorschlag ist aber bis heute nicht umgesetzt worden und zwar aus gutem Grund.
Scheidung ohne Anwalt – nicht möglich!
Fachanwalt für Familienrecht – Andreas Martin – Berlin
Die Ehescheidung muss zwingend über einen Rechtsanwalt beim Familiengericht beantragt werden. Für Eheleute aus Berlin Marzahn-Hellersdorf ist das zuständige Familiengericht das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Darüber hinaus gibt es in Berlin noch 3 weitere Familiengerichte. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Ein Rechtsanwalt muss immer den Scheidungsantrag stellen und zwar beim zuständigen Familiengericht.
Der Scheidungsantrag wird im Schriftsatz – der vom Rechtsanwalt elektronisch eingereicht werden muss – angekündigt und im Scheidungstermin dann persönlich durch den Rechtsanwalt vor dem Familienrichter gestellt.
Der Scheidungsantrag lautet in der Regel wie folgt:
Es wird beantragt, die am 1. Juni 2003 vor dem Standesamt in Marzahn-Hellersdorf von Berlin geschlossene Ehe (Heiratsregisternummer: 23/2003) der Beteiligten zu scheiden.
Beide Eheleute haben einen gemeinsamen Anwalt?
Gemeinsame Scheidungsanwälte gibt es nicht!
Derjenige der Eheleute, der die Scheidung beantragt, braucht zwingend einen Rechtsanwalt dafür. Der andere Ehepartner braucht – bei einer einvernehmlichen Scheidung – keinen Rechtsanwalt, obwohl dies oft sinnvoll wäre. Einen gemeinsamen Anwalt kann es nicht geben. Dies wäre ein klarer Fall der Interessenkollision. Selbst, wenn sich die Eheleute einig sind, kann ein Rechtsanwalt nur einen Mandanten vertreten und auf keinen Fall beide Eheleute.
Weshalb keine Scheidung beim Notar?
Scheidung ohne Anwalt – nicht möglich!
Die Scheidung beim Notar ist nicht möglich.
Dies ist auch deshalb gut so, da der Notar keine Rechtsberatung der einzelnen Eheleute vornehmen darf. Selbst wenn sich die Eheleute einig sind und einvernehmlich scheiden lassen wollen, besteht fast immer ein (widerstreitender) Beratungsbedarf. Dieser kann z.B. beim Thema Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder beim möglichen Zugewinnausgleich vorliegen. Die Eheleute erkenn dies oft nicht, da die entsprechenden juristischen Kenntnisse fehlen.
Diesen individuellen Beratungsbedarf kann der Notar nicht decken; er muss neutral bleiben.
Beispiel: Die Eheleute A und B trennen sich und wollen sich einvernehmlich scheiden lassen. Der A war Alleinverdiener. Die B war während der Ehe als Hausfrau zu Hause. Würde der A zum Anwalt gehen, würde dieser raten die Scheidung sofort nach Ablauf des Trennungsjahres (am besten 3 Monate davor) einzureichen, da dann die Stichtage für den Versorgungsausgleich und den Zugewinnausgleich vorliegen. Würde die B zum Anwalt gehen, würde dieser dazu raten ggfs. die Scheidung nicht einzureichen und ggfs. zu verzögern,damit die Trennungsunterhalt länger bezogen werden könnte. Auch müsste der Trennungsunterhalt sofort geltend gemacht werden, da dieser sonst nicht für die Vergangenheit bezogen werden kann. Wie sollte ein Notar hier beide Eheleute beraten?
weiteres Beispiel: Nach der Trennung zahlt A einen gemeinsamen Kredit allein weiter. Die B macht deshalb keinen Trennungsunterhalt geltend. Nach 2 Jahren verlangt der A die Hälfte, der von ihm geleisteten Zahlungen von der B. Die B meint, dass ihr dann ja auch Trennungsunterhalt zustehen würde. Dies ist aber nicht der Fall, denn den Trennungsunterhalt kann man nur verlangen, ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung, aber in der Regel nicht rückwirkend. Bei der Kredittilgung (Gesamtschuldnerausgleich) ist dies aber nicht so; hier kann man auch für die Vergangenheit die Hälfte der allein gezahlten Raten erstattet verlangen. Die B kann sich – wenn Sie Glück hat – darauf berufen, dass eine so. Nichtabrechnungsvereinbarung zu Stande gekommen war. Ob diese damit durchkommt ist aber offen.
Beim obigen Beispiel ist zu beachten, dass dies nur ein kleiner Teil der widerstreitenden Interessen sind, die hier fast immer auftreten. Fast alle Eheleute überblicken gar nicht, welche Dinge rechtlich zu regeln sind und wie man dies am besten machen sollte. Dabei ist auch zu beachten, dass bestimmte Trennungsfolgen/ Scheidungsfolgen überhaupt nicht im vollen Umfang regelbar sind (z.B. Trennungsunterhalt).
FAQ- häufig gestellte Fragen zum Haus, Trennung und Scheidung!
Nachfolgend beantworte ich häufig gestellte Fragen zum Thema „Haus, Trennung und Scheidung“. Bitte klicken Sie auf die Sie interessierende Frage und sodann wird die Antwort angezeigt.
Wie viel kostet die Scheidung ohne Anwalt?
Es gibt keine Scheidung ohne Anwalt und von daher gibt es hierfür auch keinen Preis. Eine Ehescheidung ohne Rechtsanwalt ist nicht möglich.
Falls mit der Frage gemeint ist, wie teuer die Scheidung für den Ehepartner ist, der keinen Anwalt im Scheidungsverfahren bei einer einvernehmlichen Scheidung beauftragt hat, dann muss dieser Ehepartner keine Anwaltskosten zahlen. Es sei denn, dass er mit dem anderen Ehepartner, der den Rechtsanwalt beauftragt hat, eine Vereinbarung getroffen hat, dass beide Eheleute sich diese Kosten teilen. Dies ist zwischen den Eheleuten möglich. Der Scheidungsanwalt vertritt aber nur einen Ehegatten und nicht beide.
Gibt es keine solche Vereinbarung, dann zahlt der Ehegatte ohne Anwalt nur die Hälfte der Gerichtskosten. Dies sind in den meisten Fällen weniger als 500 Euro.
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung ist die einvernehmliche Aufhebung der Ehe vor dem Familiengericht im Scheidungsverfahren, bei der beide Ehegatten über ihre Anwälte einen Scheidungsantrag stellen oder ein Ehegatte und der andere Ehegatte stimmt der Scheidung zu. In beiden Fällen muss jeder Ehegatte, der einen Antrag auf Scheidung stellt, anwaltlich vertreten sein, da von den Familiengerichten Anwaltszwang im Scheidungsverfahren besteht.
Im Gegensatz zur streitigen Scheidung sind sich die Eheleute hier (bei der einvernehmlichen Ehescheidung) einig.
Wie viel kostet eine Scheidung, wenn beide einverstanden sind?
Wenn beide Ehegatten einverstanden sind, kann bestehen die Scheidungskosten aus dem Anwalt – der nur einen vertreten darf – und den Gerichtskosten. Die Höhe der Kosten hängt vom Verfahrenswert ab. Diesen setzt das Gericht später fest und zwar abhängig vom Einkommen der Eheleute. Bei normalen Verdienst der Eheleute kostet eine Scheidung zwischen € 2.500 bis € 3.500 an Gesamtkosten.
Wichtig ist aber, dass gegenüber dem Scheidungsanwalt nur der beauftragende Ehegatte zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet ist.
Was ist eine streitige Scheidung?
Eine streitige Scheidung liegt dann vor, wenn die Scheidung selbst oder eine Scheidungsfolge/Folgesache vor dem Familiengericht streitig ist. Bei der streitigen Scheidung verzögert sich das Scheidungsverfahren erheblich und diese kann sogar mehrere Jahre dauern.
In der Praxis kommt die streitige Scheidung nicht so oft vor. In vielen Fällen wird die Ehe einvernehmlich geschieden. Die einvernehmliche Ehescheidung ist von daher der absolute Normalfall.
Weshalb gibt es das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr ist vom Gesetzgeber eingeführt worden, da in Deutschland für die Ehescheidung nicht mehr das Schuldprinzip, sondern das Zerrüttungsprinzip gilt.
Es kommt darauf an, dass die Ehe zerrüttet ist. Wer am Scheitern der Ehe Schuld hat, spielt in der Regel für das Scheidungsverfahren keine Rolle.
Der Gesetzgeber hat eine gesetzliche Vermutung aufgestellt, dass bei einer Trennung von wenigstens einem Jahr, wenn beide Eheleute einen Scheidungsantrag stellen bzw. mit der Scheidung einverstanden sind, die Ehe gescheitert ist.
Nach drei Jahren ist die Ehe unwiderlegbar gescheitert, wenn die Trennung länger als drei Jahre besteht, auch wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt. Trotzdem kann man in der Regel schon nach einem Jahr-auch gegen der Zustimmung der Gegenseite-die Scheidung einreichen.
Kann man das Trennungsjahr einvernehmlich abkürzen?
Nein, das Trennungsjahr kann man nicht einvernehmlich abkürzen. Auch wenn einige Anwälte dies sogar Ihren Mandanten empfehlen, kann nur davon abgeraten werden. Dies ist gefährlich, da viele Scheidungsfolgen/Trennungfolgen vom Beginn des Trennungsjahres abhängig sind. Das Trennungsjahr steht rechtlich nicht zur Disposition der Eheleute.
Braucht man für die Scheidung eine Trennungsbescheinigung?
Nein, für die Ehescheidung brauch man in der Regel keine Trennungsbescheinigung.
Die Trennungsbescheinigung spielt eher eine Rolle gegenüber von Behörden, die Sozialleistungen erbringen und wissen müssen, ob tatsächlich die Eheleute nun eine Bedarfsgemeinschaft sind oder tatsächlich rechtlich getrennt voneinander leben.
Für die Scheidung selbst muss kein Nachweis der Trennung geführt werden, wenn beide Eheleute übereinstimmend dem Beginn der Trennung vor dem Gericht bestätigen. Trotzdem sollte nicht vorschnell das Trennungsjahr diesbezüglich durch unwahre Angaben „abgekürzt“ werden.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Bei der Dauer des Scheidungsverfahrens muss man unterscheiden, ob eine streitige oder eine einvernehmliche Scheidung vorliegt.
Eine streitige Scheidung dauert in der Regel mehrere Jahre. Eine einvernehmliche Scheidung dauert mit Versorgungsausgleich im Berlin ungefähr zwischen neun und zwölf Monaten und ohne Versorgungsausgleich ungefähr 2-3 Monate.
Rechtsberatung bei Trennung und Scheidung durch Rechtsanwalt vor Ort ist unumgänglich
Beratung durch einen Rechtsanwalt
Aus diesen Gründen ist ein Beratung beim Rechtsanwalt im Scheidungsrecht immer sinnvoll und zwar nicht, wenn das Trennungsjahr vorbei ist, sondern schon am Anfang der Trennung.
Rechtsanwalt Andreas Martin (Rechtsanwalt Marzahn)
Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf