Was ist der Unterschied zwischen Fachanwalt für Arbeitsrecht und Anwalt für Arbeitsrecht?
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Martin – Berlin
Einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen viele Mandanten gerade wenn es um Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindung oder ausstehenden Arbeitslohn geht. Ob ein Fachanwalt für Arbeitsrecht vielleicht besser qualifiziert ist, ist oft nicht bekannt. Entscheidend ist für den Mandanten, dass er für seinen Fall eine bestmögliche anwaltliche Vertretung bekommt und dies erhofft er sich bei Beauftragung eines Spezialisten im Arbeitsrecht. Mit der Unterscheidung zwischen Anwalt / Rechtsanwalt und Fachanwalt können die wenigstens Mandanten etwas anfangen.
Inhaltsverzeichnis
Unterschied zwischen Anwalt und Fachanwalt?
Gibt es einen Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt?
Zunächst es zu beachten, dass es tatsächlich einen Unterschied gibt zwischen einem Rechtsanwalt bzw. Anwalt und einem Fachanwalt. Rechtsanwalt ist die allgemeine Bezeichnung eines in der Bundesrepublik Deutschland zur Anwaltschaft zugelassenen Juristen. Fachanwalt ist ein Anwalt, der darüber hinaus eine spezielle, zusätzliche Qualifikation erworben hat. Diese besondere, zusätzliche Qualifikation regelt die Fachanwaltsordnung (FAO).
- Rechtsanwalt = zur Anwaltschaft zugelassener Jurist
- Fachanwalt = Rechtsanwalt +besondere Qualifikation
Arbeitsrecht – was gehört alles dazu?
Arbeitsrecht als sehr umfangreiches Rechtsgebiet
Zum Arbeitsrecht gehören nicht nur das Kündigungsschutzrecht oder die Hauptleistungspflichten von Arbeitgeber (Lohnzahlung) und Arbeitnehmer (Erbringung der Arbeitsleistung), sondern eine Vielzahl von gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen.
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Abhängig beschäftigt ist der Arbeitnehmer und regelt damit die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht dient vor allem dem Arbeitnehmerschutz.
Beim Arbeitsrecht kann man auch grob zwischen dem Individualarbeitsrecht und den kollektiven Arbeitsrecht unterscheiden.
Das Individualarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Dazu zählen z. B. die Regelungen über das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses, über die Pflichten / Nebenpflichten der Parteien im Arbeitsverhältnis und die Regelungen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ein Großteil der Streitigkeiten vor den Arbeitsgericht betreffen das Individualarbeitsrecht.
Das kollektive Arbeitsrecht betrifft alle arbeitsrechtlichen Fragen, von denen die Arbeitnehmer als Gruppe – also als Kollektiv – betroffen sind. Dabei geht es überwiegend um Tarifverträge, die dann für die Arbeitnehmer von Gewerkschaften und für die Arbeitgeber von Arbeitgebervereinigungen ausgehandelt werden. Darüber hinaus vertreten zum Beispiel die Betriebsräte die Arbeitnehmer im Betrieb gegenüber dem Arbeitgeber.
Wie unterscheidet sich nun der Fachanwalt vom Rechtsanwalt für Arbeitsrecht?
Unterscheidung zwischen Fachanwalt und Anwalt für das Arbeitsrecht
Um es kurz zu machen, es gibt keine offizielle Bezeichnung „Rechtsanwalt oder Anwalt für Arbeitsrecht“. Diese Bezeichnung gibt sich der Anwalt selbst, der auf das Arbeitsrecht spezialisiert ist. Ob dies tatsächlich auch stimmt, ist nicht ohne weiteres überprüfbar.
Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht muss erworben werden
Im Gegensatz dazu wird der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht von der Rechtsanwaltskammer verliehen und für diesen muss man sich entsprechend – auch als Rechtsanwalt – qualifizieren.
Fachanwalt ist offizielle Bezeichnung / Anwalt für Arbeitsrecht kann sich jeder – auch ohne Qualifikation – nennen
Man kann also kurz sagen, dass sich jeder Spezialist für das Arbeitsrecht oder Anwalt für das Arbeitsrecht nennen kann, eine erworbene Berufsbezeichnung ist dies allerdings nicht. Fachanwalt für Arbeitsrecht dass sich nur derjenige nennen, der die entsprechende Qualifikation erworben hat.
Wie wird man Fachanwalt für das Arbeitsrecht?
Erwerb der Qualifikation für das Arbeitsrecht
Der Fachanwalt für das Arbeitsrecht werden möchte, muss zunächst als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein. Es ist also nicht so, dass man entweder Fachanwalt oder Rechtsanwalt ist, sondern der Fachanwalt ist auch immer Rechtsanwalt.
Fachanwaltsordnung
Die speziellen Voraussetzungen für den Erwerb des Fachanwaltstitels für Arbeitsrecht sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
theoretische Kenntnisse und Praxiserfahrungen
Danach muss der Anwalt, bevor er den Fachanwaltstitel verliehen bekommen, besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht nachweisen.
Lehrgang mit Prüfungen zum Arbeitsrecht
Zum Nachweis der Theorie muss der Rechtsanwalt einen entsprechenden Lehrgang besuchen. Dort wird das gesamte Arbeitsrecht nochmals genauer vermittelt. Diesen Lehrgang kann er erfolgreich dann bestreiten, wenn er die entsprechenden Klausuren besteht und während des gesamten Lehrgangs anwesend ist. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss wenigstens 120 Stunden betragen.
Nachweis für praktische Erfahrungen
Den Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen musste Anwalts ebenfalls nachweisen. Dies geschieht durch eine Fallliste, die der Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer, die den Fachanwaltstitel vergibt, einreicht. Im Arbeitsrecht ist erforderlich, dass 100 Fälle zum Arbeitsrecht durch den Rechtsanwalt bearbeitet wurde.
Dabei muss der Anwalt auch nachweisen, dass er nicht nur immer die gleichen Fälle bearbeitet hat, sondern eben auch Fälle aus bestimmten Bereichen des Arbeitsrechts. Geregelt ist dies in der Fachanwalt.
Verleihung des Fachanwaltstitel
Wenn also der Rechtsanwalt den entsprechenden Lehrgang erfolgreich besucht hat und die Fallliste bei der Anwaltskammer eingereicht hat mit dem mehr als 100 Fans im Arbeitsrecht und diese dort bestätigt wurde, bekommt er von der Rechtsanwaltskammer den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen.
Nachfolgend werden zur Thematik „Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht“ häufig gestellte Fragen beantwortet.
Was ist ein Rechtsanwalt?
Rechtsanwalt ist jeder Jurist, der in der Bundesrepublik Deutschland zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist.
Wie wird man Rechtsanwalt?
Voraussetzung für die Zulassung zur Anwaltschaft ist ein Jurastudium an einer deutsche Universität, das erfolgreich mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen werden muss und darüber hinaus ein zweijähriges Referendariat, das mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.
Danach, die Zulassung als Rechtsanwalt beantragen und bekommt diese auch im Normalfall unproblematisch.
Was ist der Unterschied zwischen Anwalt und Rechtsanwalt?
Zwischen der Bezeichnung Anwalt und Rechtsanwalt gibt es keinen Unterschied. Die Bezeichnung Rechtsanwalts etwas genauer und förmlicher als Anwalt. Anwalt ist eine Abkürzung von der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt. In der Regel bezeichnet sich der Jurist, der zur Anwaltschaft zugelassen ist, selbst als „Rechtsanwalt„.
Was ist der Unterschied zwischen Anwalt und Fachanwalt?
Um Rechtsanwalt zu werden, muss an das erste und zweite Staatsexamen absolvieren und bestehen. Danach kann man die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen. Erst wenn man Anwalt ist, kann man auch zusätzlich Fachanwalt werden. Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der eine besondere Qualifikation auf einem Rechtsgebiet, wie zum Beispiel im Arbeitsrecht hat.
Wie werde ich Anwalt für Arbeitsrecht?
Man kann nicht Anwalt für Arbeitsrecht werden, da es diesen Titel gar nicht gibt. Anwalt für Arbeitsrecht ist ein Werbeslogan bzw. eine Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalt. Einen offiziellen Titel „Anwalt für Arbeitsrecht“ gibt es nicht. Wenn man aber z.B. Fachanwalt für Arbeitsrecht werden möchte, muss man zunächst Rechtsanwalt werden und dann die Qualifikation „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erwerben.
Ist der Anwalt nur der Vertreter seiner Partei?
Als Rechtsanwalt ist man auch unabhängiges Organ der Rechtspflege. Der Anwalt ist also nicht nur Parteivertreter seines Mandanten. Dies regelt die Bundesrechtsanwaltsordnung. In § 1 BRAO heißt es dazu:
§ 1 Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege
Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
Kann man als Rechtsanwalt vor allen Gerichten auftreten?
Als Rechtsvertreter seiner Partei kann der Rechtsanwalt fast vor allen Gerichten in der Bundesgebiet Deutschland, unabhängig vom Standort, auftreten. Vor einigen Gericht, wie zum Beispiel vom Bundesgerichtshof besteht eine Singularzulassung, d. h. dort dürfen nur bestimmte, dort zugelassene Rechtsanwälte auftreten.
Kann man als Anwalt vor allen Arbeitsgericht auftreten?
Nein, im Arbeitsrecht ist dies anders als im Zivilprozess. Hier kann der Rechtsanwalt, der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen ist, vor allen Instanzen der Arbeitsgerichte, also auch von Bundesarbeitsgericht als Vertreter seiner Partei auftreten.
Weis heißt "unabhängiges Organ der Rechtspflege"?
Als unabhängiges „Organ der Rechtspflege “ haben Rechtsanwälte – über die Vertretung der Interessen Ihrer Mandanten hinaus – auch noch folgende Aufgaben (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 76,171,190):
- Beratung und Vertretung der Rechtsuchenden,
- Beitragen zum Finden einer sachgerechten Entscheidung,
- Bewahrung der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden vor Fehlentscheidungen zulasten des Mandanten,
- Sicherung des Mandanten vor verfassungswidriger Beeinträchtigung oder staatlicher Machtüberschreitung,
- Schutz der rechtsunkundigen Partei vor der Gefahr des Rechtsverlustes
Der Anwalt muss dabei auch die Rechtsordnung wahren und darf z.B. nicht wissentlich manipulierte Beweismittel bei Gericht für seinen Mandanten einreichen.
Gibt es ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch in Deutschland.
Nein, ein Abeitsgesetzbuch, wie in anderen Ländern gibt es in Deutschland leider nicht. Die Arbeitsgesetze sind über eine Vielzahl von Gesetzesbüchern verstreut.
Welches sind die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze?
Wichtige Regelungen zum Arbeitsrecht findet man in folgenden Gesetzen:
- bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG)
- Arbeitsgerichtsgesetz/Prozessrecht (ArbGG)
- Zivilprozessordnung/ Prozessrecht (ZPO)
Rechtsanwalt Andreas Martin
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