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Allgemeines, juristische Begriffe, Rechtsanwalt Berlin, Schmerzensgeld - Schmerzensgeldkatalog

juristische Begriffe erklärt: heute – Schmerzensgeldkatalog

juristische Begriffe erklärt: heute – Schmerzensgeldkatalog

Was ein Schmerzensgeldkatalog ist, wissen viele Leser wohl so ungefähr. Was dies aber genau ist, bleibt meistens unbekannt. Der Bürger stellt sich meist einen Katalog vor, in dem für jede Verletzung eine konkrete Summe an Schadenersatz aufgelistet ist.

Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog

Dies ist so nicht richtig. Als  Schmerzensgeldkatalog wird häufig der Katalog von “Hacks-Ring-Böhm” vom Deutschen AnwaltsVerlag bezeichnet.

Dies ist wohl die bekannteste juristische Schmerzensgeldsammlung. Dieser Katalog erscheint als Buch mit CD.  Er enthält eine Datenbank mit Entscheidungen zum Schnmerzensgeld, die nach den einzelnen Verletzungen bzw. nach der Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes geordnet ist.

Daneben gibt es aber auch noch andere Kataloge.

Schmerzensgeld

Zu beachten ist aber, dass der reine Katalog wenig nützt. Dieselbe Entscheidung wird man dort nicht finden. Der Schmerzensgeldkatalog kann immer nur eine grobe Orientierung sein. Es gibt diverse weitere Kriterien, die die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen und nicht im Schmerzensgeldkatalog aufgelistet sind.

Dies sind z.B.

  • die Schwere des Verschuldens des Schädigers
  • die Vermögensverhältnisse des Schädigers
  • das Verhalten nach der Schädigung
  • das Geschlecht des Geschädigten
  • das Alter des Geschädigten
  • die Sichtbarkeit der Narben (Gesicht oder Körper)

Daneben gibt es noch eine Vielzahl von Kriterien, die vor Gericht, wenn diese vorgetragen werden, die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen können.

Anwalt Berlin  – Rechtsanwalt Martin

Für nähere Einzelheiten wird auch auf der lesenswerte Aufsatz “Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog” verwiesen.

21. Februar 2010/0 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
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