Anwalt Arbeitsrecht Berlin
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin (Fachanwalt) berate und vertrete ich Mandanten, vor allen bei Kündigungen und Abfindungen, sowie bei Befristung und Abmahnung tätig. Auch ausstehenden Arbeitslohn klage ich für Mandanten beim Arbeitsgericht Berlin ein.
Arbeitsrecht in Berlin Marzahn-Hellersdorf
Rechtsanwalt Martin – Arbeitsrecht in Berlin
Rechtsberatung im Arbeitsrecht – Kanzlei in Marzahn
Termine in der Kanzlei Martin
Rechtsgebiete
Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin
Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandeuburg
Kündigungsschutzklagen
Probleme mit Betriebsratsanhörungen in Berlin
Lohnklagen
Kostenerstattung im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht in Berlin
Die Kanzlei Martin beschäftigt sich mit Problemen des Arbeitsrechts. Dabei wird verstärkt auf die Rechtsprechung im Berliner Raum, also auf die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Berlin und des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg abgestellt.
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Die Anwaltskanzlei befindet sich in Berlin in der Marzahner Promenade 22 in Berlin Marzahn (Nähe Eastgate) . Anwalt Martin ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Ein Rechtsanwalt, der sich mit dem Arbeitsrecht in Berlin auskennt, den suchen viele Mandanten. Mit Sicherheit gibt es in Berlin viele auf das Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte. Die Wahl des Anwalts ist Vertrauenssache.
Anwalt Martin vertritt in der Zweigstelle in Marzahn überwiegend Mandanten aus den östlichen Berliner Stadtbezirken/ Stadteilen, wie z.B. Marzahn, Hellersdorf, Mahlsdorf, Biesdorf, Kaulsdorf, Lichtenberg, Treptow, Hohenschönhausen und Köpenick.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
(Zweigstelle)
Marzahn-Hellersdorf
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin-
(Nähe S-Bahnhof Marzahn/ Eastgate)
Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
e-mail: [email protected]
Rechtsberatung im Arbeitsrecht
Wir beraten bei Kündigungen, ausstehenden Arbeitslohn, Abfindungen, ausstehnden Urlaub und nicht bezahlte Überstunden. Gerade, wenn es um die Abwehr einer Arbeitgeberkündigung geht, helfen wir gern. Wir erheben dann für Sie die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin. Die Finanzierung der Klage ist über eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht oder über PKH (Prozesskostenhilfe) möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Termine in der Kanzlei Martin in Berlin
Termine mit Rechtsanwalt Andreas Martin auf dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechts nach Vereinbarung (auch kurzfristig möglich): unter
Bitte beachten Sie, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten!
Tel: 030 74 92 16 55
Vertretung in arbeitsrechtlichen Fällen
Wir vertreten Sie in folgenden arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg – und auch deutschlandweit:
- Aufhebungsvertrag
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Kündigungsschutz bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung
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Urlaubsansprüche
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Überstundenvergütung
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Mobbing am Arbeitsplatz
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Herausgabe von Arbeitspapieren
Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin
In Berlin ist die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Berlin und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg sowie die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu beachten.
Gerade im Raum Berlin/ Brandenburg gibt es eine Vielzahl von Arbeitnehmern, die arbeitsrechtliche Probleme haben und diesbezüglich eine Beratung wünschen. Dabei sind die arbeitsrechtliche Rechtsprechung der Berliner Gerichte und natürlich die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes zu beachten.
Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg kommt man im Normalfall über eine Berufung in Arbeitsrechtsfällen. Wer mit dem Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin nicht zufrieden ist, dem bleibt nur die Möglichkeit Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz einzulegen. Rechtsanwalt Martin vertritt Mandanten vor dem LAG Berlin-Brandenburg.
Die Frist für die Einlegung der Berufung gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin beträgt 1 Monat nach der Zustellung des vollständig abgefassten Urteils. Die Berufungsbegründungsfrist beträgt dann noch einen weiteren Monat.
Kündigungsschutzklage
Gerade Kündigungsschutzklagen sind derzeit häufig vor Gericht, da in letzter Zeit diverse Firmen ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten dadurch zu lösen versuchen, dass sie Arbeitnehmer entlassen. Auch wenn hier meist wirtschaftliche Gründe vorliegen, heißt dies noch lange nicht, dass zum Beispiel betriebsbedingte Kündigungen auch wirksam ist. Sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, ist nämlich vom Arbeitgeber eine sog. Sozialauswahl vorzunehmen, die häufig falsch vorgenommen wird.
Wenn der Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung, egal ob diese betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt ist, wehren will, dann muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine sogenannte Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. In Berlin gibt es neuen Arbeitsgericht. Dies ist das Arbeitsgericht Berlin. Wenn der Arbeitnehmer in Berlin gearbeitet hat oder der Arbeitgeber seinen Sitz in Berlin hat, dann kann Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht werden.
Das Arbeitsgericht fordert keine Gerichtskosten an, sondern wird in der Regel kurzfristig eine Güteverhandlung anberaumen. Die Klage wird dem Arbeitgeber über das Gericht zugestellt. Im Gütetermin wird dann oft darüber gesprochen, wie man sich hier einigen kann. Sehr oft enden Kündigungsschutzverfahren durch die Zahlung eine Abfindung an den Arbeitnehmer.
Probleme mit Betriebsratsanhörungen in Berlin
Auch gibt es immer häufiger Probleme mit der Betriebsratsanhörungen. Häufige Fehler sind hier die fehlende oder vor allem unvollständige Unterrichtung des Betriebsrates. Werden nicht alle relevanten Daten dem Betriebsrat übermittel, dann ist die Anhörung nicht wirksam vorgenommen worden. Dies wird oft von Arbeitgeberseite übersehen. Die Anforderungen an eine umfassende Informierung des Betriebsrats sind recht hoch.
Lohnklagen in Berlin
Imm noch gibt es auch vermehrt Probleme mit der Zahlung von Löhnen. Der Arbeitslohn ist im Normalfall am Monatsende fällig. In vielen Arbeitsverträgen finden sich aber Regelungen, die die Fälligkeit bis zum 15. des nachfolgenden Monats verschieben. Der Arbeitgeber ist automatisch im Verzug, wenn er den Lohn am Fälligkeitstag nicht zahlt.
Kostenerstattung im Arbeitsrecht
Eine Kostenerstattung (Anwaltskosten) findet weder im außergerichtlichen Bereich, noch vor dem Arbeitsgericht in der I. Instanz statt.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin – Andreas Martin