
Scheidung
streitige Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehepartners
Mittlerweile kann man davon ausgehen, fast die Hälfte aller Ehen geschieden werden. Wahrscheinlich sind die Scheidungen in den Großstädten, zum Beispiel Berlin, noch häufiger als auf dem Land. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe.
Was ist eine streitige und was eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung liegt dann vor, wenn beide Eheleute die Scheidung wollen und sich über die Scheidungsfolgen auch nicht vor dem Familiengericht streiten. Die Scheidung ist dann streitig, wenn einer der Eheleute nicht mit der Ehescheidung einverstanden ist oder es im Scheidungsverbund eine Scheidungsfolge gibt, die streitig ist.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Die Scheidung in Berlin dauert ungefähr ein Jahr, sofern diese einvernehmlich erfolgt. Eine einvernehmliche Ehescheidung liegt dann vor, wenn beide Ehepartner sich scheiden lassen wollen. Die Scheidung dauert deshalb so lange, da als Verbundsache (Zwangsverbund) der Versorgungsausgleich, dies ist der Ausgleich der Rentenanwartschaften, recht lange dauert. Dieser muss zwingend „mitentschieden“ werden.
Erfolgt die Scheidung aber nicht einvernehmlich, sondern streitig, dann dauert diese noch weitaus länger als 1 Jahr und kann sich über mehrere Jahre hinziehen. Ein Ehepartner kann auch, aus taktischen Gründen, die Scheidung erheblich verzögern, wenn er dies möchte, indem er z.B. immer wieder neue Scheidungsfolgen kurz vor Fristablauf einreicht. Die streitige Scheidung ist der Ausnahmefall. Die meisten Ehescheidungen erfolgen im beiderseitigen Einvernehmen.
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Was ist ein Anhörungstermin?
Bei jeder Ehescheidung werden die Eheleute angehört. Dazu gibt es einen sogenannten Anhörungstermin vor dem Familiengericht. Dies ist ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor Gericht.
Müssen beide Eheleute vor Gericht erscheinen?
Zu diesen Terminen müssen beide Ehepartner erscheinen, egal ob sie dies gerne möchten oder nicht. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, dass ein Ehepartner (oder beide) nicht erscheint.
Ausnahmen während der Corona-Pandemie
In einigen Fällen wurde dies beim Familiengericht Kreuzberg (früher Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg) während der Corona-Pandemie so gehandhabt. Der Anwalt, der den Scheidungsantrag zu stellen hat, muss aber zwingend diesen mündlich in der Verhandlung stellen. Im Anhörungstermin/Scheidungstermin werden die Eheleute dann gefragt, seit wann sie getrennt leben und ob sie sich scheiden lassen möchten. Sodann wird der Versorgungsausgleich erörtert.
Update: Januar 2023
Dies ist nun vorbei. In der Regel müssen beide Ehepartner zum Scheidungstermin erscheinen.
Wie lange dauert ein Scheidungstermin?
Bei der einvernehmlichen Scheidung dauert der Scheidungstermin-so zumindest in Berlin – ungefähr zwischen 5 und 15 Minuten. Es ist im Termin auch nicht viel zu klären. Es geht nur darum, wie lange die Eheleute bereits getrennt leben und ob diese sich scheiden lassen wollen. Darüber hinaus wird der Familienrichter dann kurz das Ergebnis des Versorgungsausgleiches erörtern und fragen, ob es hier Einwendungen von Seiten der Eheleute gibt.
Was passiert, wenn ein Ehepartner die Zustimmung zur Scheidung verweigert?
Es kommt selten vor, dass ein Ehepartner im Termin vor dem Familiengericht auf die Frage, ob er die Ehescheidung nun möchte, mit nein antwortet.
Es soll hier kurz ausgeführt werden, was passiert, wenn also ein Ehepartner die Scheidung verweigert und die Frage, ob er sich scheiden lassen möchte, verneint.
Fall 1: die Eheleute leben bereits wenigstens 3 Jahre getrennt
Hier kommt es nicht mehr auf die Zustimmung des anderen Ehepartners an. Die Scheidung ist trotz „Versagung der Zustimmung“ möglich. Das Gericht wird in der Regel noch nicht einmal nachfragen, ob Einverständnis mit der Scheidung besteht, wenn der Trennungszeitraum von über 3 Jahren feststeht. Dann kommt es nicht mehr auf die „Meinung“ des anderen Ehepartners an.
Fall 2: die Eheleute leben noch keine 3 Jahre getrennt, sondern nur 1 Jahr
Auch hier ist die Scheidung möglich, wenn auch etwas schwieriger.
Dazu muss man wissen, dass es auch möglich ist, sich scheiden zu lassen, wenn der andere Ehepartner nicht damit einverstanden ist. Dies gilt auch, wenn die Eheleute noch keine 3 Jahre voneinander getrennt leben.
Scheidung ist auch noch Ablauf des Trennungsjahres ohne Zustimmung der Gegenseite möglich
Auch nach Ablauf nur eines Trennungsjahres ist eine Scheidung gegen den Willen des anderen Ehepartners möglich. Dies setzt allerdings voraus, dass der Ehepartner, der sich scheiden lassen möchte, nachweisst, dass die Ehe unwiederbringlich zerrüttet ist.
Dies wird nach einer Trennungszeit von drei Jahren gesetzlich vermutet.
Nach 1 Jahr Trennung – also, wenn die drei Jahre noch nicht rum sind – gilt diese gesetzliche Vermutung noch nicht. Es muss von daher der Nachweis durch einen Ehepartner der Zerrüttung der Ehe erfolgen. Dies ist aber nicht so schwierig, wie man sich das vielleicht vorstellt.
In der Regel reicht es aus, wenn ein Ehepartner klar zu verstehen gibt, dass er auf keinen Fall die Ehe fortsetzen möchte. Begründen könnten man dies zum Beispiel auch damit, dass man zum Beispiel schon in einer festen Beziehung mit einem neuen Lebenspartner ist. Wenn dies vorgetragen ist, wird das Gericht in der Regel die Scheidung trotz der fehlenden Zustimmung des anderen Ehepartners aussprechen. Notfalls gibt es eine Beweisaufnahme.
Ergebnis
Wenn ein Ehepartner im Scheidungstermin „nein“ sagt, ist trotzdem die Scheidung möglich, selbst, wenn noch keine 3 Jahre Trennung vorliegen.