Wann wird das Gehalt nach einer Kündigung des Arbeitgebers fällig?
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Der Lohn nach einer Kündigung ist nicht selten umstritten. Der letzte Arbeitslohn im Arbeitsverhältnis wird nämlich nicht immer pünktlich gezahlt. Der Ärger ist um so größer, wenn dann auch noch die Beendigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber – gegen den Willen des Arbeitnehmers – herbeigeführt wurde und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Die Kündigung des Arbeitsvertrags kann durch den Arbeitgeber ordentlich erfolgen, dann muss dieser die Kündigungsfrist einhalten. Bei einer außerordentlichen Kündigung erfolgt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sofort, also fristlos. Hier braucht der Arbeitgeber aber einen außerordentlichen Kündigungsgrund und muss außerdem die Kündigung innerhalb einer 2-Wochenfrist ab Kenntnis vom Kündigungsgrund aussprechen.
Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist aus dem Arbeitsvertrag verpflichtet dem Arbeitnehmer den vereinbarten Arbeitslohn bzw. das vereinbarte Gehalt zu zahlen und diesen rechtzeitig zu entlohnen. Dies ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag. Andererseits muss der Arbeitnehmer ordnungsgemäß seine Arbeitsleistung erbringen. Auf den Lohn ist der Arbeitnehmer in der Regel dringend angewiesen. Da er zunächst in Vorleistung mit der Erbringung der Arbeitsleistung geht, wird der Lohn erst am Ende des laufenden bzw. oft sogar erst im folgenden Monat gezahlt.
Fälligkeit des Arbeitslohnes
Der Arbeitnehmer bringt seine Arbeitsleistung und der Arbeitslohn wird dann am Ende des Monats fällig. In der Regel ist die Fälligkeit dann zum ersten Tag des Folgemonats.
Beispiel: der Arbeitnehmer arbeitet im Februar 2024 und bringt seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß. Sodann wird der Lohn, wenn es keine anderweitige Regelung im Arbeitsvertrag gibt kommt, zum ersten des Folgemonats, also zum 1. März 2024 zur Zahlung fällig.
Muss das ausstehende Geld anmahnen?
Nein, der Arbeitslohn bzw. das Gehalt wird automatisch zur Zahlung fällig. Dazu braucht der Arbeitnehmer nicht den Arbeitgeber eine Mahnung schicken. Sinnvoll kann es aber trotzdem sein den Arbeitgeber anzumahnen und eine kurze Zahlungsfrist, zum Beispiel von 7 Tagen zu setzen.
Beispiel ein solchen Mahnung
Sehr geehrter Herr Meyer,
leider haben Sie mein Gehalt für den Monat März 2024 nicht gezahlt. Insgesamt wären € 2.500 brutto zu zahlen gewesen. Das Gehalt war spätestens zum 1. April 2024 zur Zahlung fällig gewesen. Sie befinden sich von daher schon im Zahlungsverzug mit meiner Lohnzahlung.
Zur vollständigen Zahlung setze ich Ihnen letztmalig eine Frist bis zum 10. April 2024 (Zahlungseingang auf mein Konto).
Sollte bis dahin kein Zahlungseingang bei mir zu verzeichnen sein, werde ich weitere Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Berlin, den 3.04.2024 …………………… (Unterschrift)
Kein Lohn nach Kündigung – was tun?
Bei einer Kündigung des Arbeitgebers muss dieser die Kündigungsfristen einhalten. Nur wenn ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt, darf der Arbeitgeber fristlos das Arbeitsverhältnis kündigen. D. h., dass der Arbeitgeber grundsätzlich bis zum letzten Tag das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abwickeln muss. Auch der Arbeitnehmer ist verpflichtet bis zum letzten Tag zu arbeiten, es sei denn, er wird vom Arbeitgeber bis dahin freigestellt. Aufgrund dieser Verpflichtungen muss der Arbeitgeber auch den Lohn des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ordnungsgemäß zahlen. Das Arbeitsverhältnis ist von daher bis zum Ende abzurechnen und bis zum letzten Tag müssen beide Seiten ihre Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis erfüllen. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt oder keine rechtzeitige Gehaltszahlung vornimmt, dann macht oft nur noch die Lohnklage für den Arbeitnehmer Sinn. Der Arbeitnehmer sollte dann zügig außergerichtlich und notfalls gerichtlich seinen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslohn durchsetzen.
Wann ist der letzte Lohn nach der Kündigung zu zahlen?
Hier gilt nichts anderes als bei der normalen Fälligkeit des Arbeitslohns. Der letzte Lohn ist mit der gleichen Fälligkeit zu zahlen wie ein ganz normaler Arbeitslohn im Arbeitsverhältnis. Dies heißt also, dass wenn es keine andere Regelung im Arbeitsvertrag gibt, dann geht die gesetzliche Regelung, wonach der Lohn fällig wird zum ersten Tag des Folgemonats. Dies gilt bei Löhnen, die monatlich gezahlt werden, was ja der absolute Normalfall ist.
Beispiel: der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers ordentlich zum 31. August 2021. Der Arbeitnehmer wird freigestellt.
Hier ist der Lohn für den Monat August am 1. September 2021 fällig. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer vorher bereits freigestellt war und von daher seine Arbeitsleistung gar nicht mehr bringen muss. Dies ändert an der Lohnzahlungspflicht nichts und auch nichts an der Fälligkeit.
Letzter Lohn bei Kündigung mit ordentlicher Kündigungsfrist
Auch hier gilt das oben Gesagte. Der Arbeitgeber muss den letzten Lohn ordnungsgemäß und rechtzeitig zahlen. Dieser wird so fällig, wie dies im Arbeitsvertrag steht. Es gibt keine Unterscheidung dann, ob es dies der letzte Lohn ist und das Arbeitsverhältnis endet. Auch spielt die Freistellung keine Rolle. Es gilt das oben Gesagte.
Letztes Gehalt bei fristloser Kündigung
Auch bei der fristlosen Kündigung ergibt sich nichts anderes. Auch wenn das Arbeitsverhältnis zum Beispiel zu Mitte des Monats endet und die fristlose Kündigung zum Beispiel wirksam ist, ist der Lohn trotzdem erst am ersten des nächsten Monats fällig. Spielt also keine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis bereits am ersten Tag des Monats endet oder am letzten.
Beispiel: der Arbeitgeber kündigt dem Arbeitnehmer fristlos und außerordentlich am 16. August 2021 das Arbeitsverhältnis.
Der Lohn wird hier-wie oben-am 1. September 2021 fällig, wenn es keine andere Regelung über die Fälligkeit im Arbeitsvertrag gibt.
Überstunden nach Kündigung
Oft kommt es vor, dass Arbeitnehmer bestehende Überstunden im Arbeitsverhältnis angesammelt haben. Wenn das Arbeitsverhältnis durch Kündigung des Arbeitgebers beendet wurde, wollen Arbeitnehmer dann diese Überstunden vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet Überstunden zu bezahlen. Hier ist auch darauf zu achten, ob ich gegebenenfalls Überstundenansprüche aufgrund von Verfallsklausel im Arbeitsvertrag bereits verfallen sind. Gegebenenfalls muss dies ein Anwalt prüfen. Ein Überstundenprozess ist nicht ganz so einfach und der Arbeitnehmer muss darlegen und notfalls beweisen, dass Überstunden angefallen und angeordnet bzw. vom Arbeitgeber geduldet wurden.
Arbeitszeugnis nach Kündigung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet so jedenfalls nach § 106. Gewerbeordnung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis zu erteilen. Dabei wird bei einer kurzen Dauer des Arbeitsverhältnisses ein einfaches Arbeitszeugnis erteilt und bei langer Dauer ein sogenanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch bestimmte Formulierungen des Arbeitgebers. Wenn der Arbeitnehmer meinen, dass er besser als der Durchschnitt war, keiner sich gegen ein Arbeitszeugnis wenden und auf eine bessere Note/ Bewertung klagen, wenn der Arbeitgeber nur eine durchschnittliche oder unterdurchschnittlichen Note/Bewertung erteilt hat.
Urlaub und Freistellung
Oft ist es so, dass Arbeitnehmer bei einer ordentlichen Kündigung mit Zugang der Kündigung bereits unter Anrechnung von Urlaub und Überstunden freigestellt werden. Die Formulierungen in Bezug auf die Überstunden bzw. Urlaubsanrechnung sind oft nicht richtig vom Arbeitgeber gewählt. Oft sind solche Klauseln bzw. Schreiben unwirksam. Wichtig ist auch, dass eine widerrufliche Freistellung nicht erfolgen kann, wenn der Arbeitgeber möchte, dass der Arbeitnehmer den Urlaub im Freistellungszeitraum nimmt. Widerruflich heißt ja dann, dass der Arbeitgeber jederzeit den Urlaub des Arbeitnehmers unterbrechen könnte. Dies ist rechtlich aber nicht zulässig. Von daher kann Urlaub nur unwiderruflich gewährt werden.
Lohnklage bei fehlender Lohnzahlung noch Kündigung
Trotz allen Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis bzw. im Arbeitsvertrag kommt es nicht selten vor, dass gerade bei der letzten Lohnzahlung es Probleme gibt. Oft meinen Arbeitgeber, dass sie gegebenenfalls noch Schadensersatzansprüche oder andere Ansprüche gegen die Arbeitnehmer haben und Arbeitnehmer meinen, dass ihnen noch diverse Ansprüche, wie zum Beispiel Überstundenvergütung etc. zusteht. Hier gibt es dann nicht selten Probleme. Wie oben ausgeführt, muss der Arbeitgeber den Lohn pünktlich zahlen, wie den ganz normalen Lohn im Arbeitsverhältnis. Beim Gehalt ist die Gehaltszahlung ebenfalls rechtzeitig vorzunehmen.
Wenn der Arbeitgeber aber nach Fälligkeit nicht zahlt, dann kommt der Arbeitgeber bereits am ersten Tag nach Fälligkeit des Arbeitslohnes im Zahlungsverzug. Dies passiert auch ohne vorherige Mahnung. Ab diesem Tag muss er dann Verzugszinsen zahlen. Eine Schadenpauschale muss der Arbeitgeber nicht zahlen. Auch gibt es keine Erstattung von Anwaltskosten, weil zum Beispiel der Arbeitnehmer sich nun einen Anwalt nehmen, um den Lohn außergerichtlich bzw. gerichtlich durchzusetzen.
Es ist oft sinnvoll, wenn der Lohn zügig nach Fälligkeit eingeklagt wurde. Außergerichtlich kann man gegebenenfalls ein kurzes Schreiben mit einer recht kurzen Frist zur Zahlungsaufforderung/Mahnung machen. Ansonsten macht es oft nur Sinn, den Lohn direkt über eine Lohnklage beim Arbeitsgericht einzuklagen. Sinn über einen Rechtsanwalt macht eine solche Lohnklage nur dann, wenn eine bestimmte Summe überschritten wird. Bei Zahlung zum Beispiel unter 2000 € macht es oft Sinn, wenn der Arbeitnehmer selbst den Lohn beim Arbeitsgericht, gegebenenfalls über die Rechtsantragsstelle einklagt. Beim Arbeitsgericht Berlin funktioniert die Rechtsantragsstelle recht gut.
Häufig gestellte Fragen – FAQ zum Thema Lohnzahlung nach Arbeitgeberkündigung
Wann muss der Arbeitgeber den Lohn nach einer Kündigung zahlen?
Nachfolgend werden häufig gestellte Fragen zum Thema beantwortet:
Wann muss der Lohn nach einer Kündigung gezahlt werden?
ordentliche Kündigung
Kündigt der Arbeitgeber ordentlich das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, muss an den Lohn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlen. Stellt sich dann heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, bei der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage eingereicht hat, muss an den Lohn zahlen auch für die Monate, den der Arbeitnehmer Zuhause war und den Prozess betrieben hat. Dies nennt man Annahmeverzugslohn.
Fälligkeit des Lohnes
Der Lohn ist fällig, wie bisher, also, wie dies der Arbeitsvertrag vorzieht. An der allgemeinen Fälligkeit des Arbeitslohnes ändert die Kündigung nichts, selbst dann nicht, wenn diese zum Beispiel innerhalb eines Monats erfolgt. Der Lohn ist dann trotzdem frühestens am Monatsende (gesetzliche Regelung) zur Zahlung fällig.
außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen. Erhebt der Arbeitnehmer dagegen Kündigungsschutzklage, wird das Arbeitsgericht feststellen, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. War diese unwirksam, muss an den Lohn nachzahlen.
Was kann man tun, wenn das Gehalt nach einer Kündigung nicht kommt?
Wenn der Arbeitgeber nach der Kündigung das Gehalt nicht rechtzeitig zahlt, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber eine Mahnung mit einer kurzen Frist (maximal 7 Tage) schicken. Rechtlich gesehen, muss der Arbeitnehmer nicht abmahnen, da sich der Arbeitgeber schon im Zahlungsverzug mit dem Gehalt befindet (automatisch – auch ohne Mahnung). Wenn aber später eine Lohnklage eingereicht wird, kann es nicht schaden, wenn der Arbeitnehmer die Angelegenheit außergerichtlich zu lösen versucht hat. Auch besteht die Möglichkeit, dass die Zahlung übersehen wurde und nach der Zahlungserinnerung dann die Gehaltszahlung an den Arbeitnehmer erfolgt.
Muss ich eine Mahnung schreiben?
Genau genommen müssen Sie keine Mahnung schreiben, denn der Arbeitgeber befindet sich automatisch im Zahlungsverzug, wenn er zum Fälligkeitstermin den Lohn nicht rechtzeitig zahlt. Die Fälligkeit ist nämlich gesetzlich bestimmt. Eine Mahnung kann aber durchaus sinnvoll sein, wenn die Aussicht besteht, dass der Arbeitgeber dann eine Zahlung vornimmt. Das Gerichtsverfahren dauert in der Regel recht lange, und der Arbeitgeber kann auch das Gerichtsverfahren verzögern. Wenn also zu erwarten ist, dass der Arbeitgeber zahlt, sollte man mit kurzer Frist den Lohn anmahnen.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht- kann ich gleich klagen?
Nein, in der Regel kann man nicht sofort klagen, denn die Rechtsschutzversicherung hat oft in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass zunächst eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist. Der Anwalt muss also zunächst das ausstehende Gehalt anmahnen, und erst wenn die Gegenseite innerhalb der gesetzten Frist die Zahlung nicht vornimmt, kann er die Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren bei der Rechtsschutzversicherung einholen.
Wird der Arbeitnehmer noch bezahlt, wenn er selbst kündigt?
Die Eigenkündigung des Arbeitnehmers änderten nichts an der Lohnzahlungspflicht. Der Arbeitgeber muss bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnis alle Bestandteile des Lohnes zahlen. Vergütung, die abhängig ist von einer gesonderten Arbeitsleistung, wie zum Beispiel Überstundenzuschläge/Nachtzuschläge etc, muss der Arbeitgeber nur dann zahlen, wenn diese auch tatsächlich anfallen.
Eigenkündigung und Krankschreibung – keine gute Idee
Kündigte Arbeitnehmer selbst und übergibt er gleichzeitig mit der Kündigung eine Krankschreibung, die genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses reicht, dann kann der Arbeitnehmer durchaus ein Problem haben. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass in einem solchen Fall die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes nur eine geminderte Beweiskraft hat und der Arbeitnehmer nachweisen muss, dass er tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung Krankheitsfall.
Was zahlt der Arbeitgeber nach einer Kündigung?
Was der Arbeitgeber nach einer Kündigung nach zahlen muss, hängt vom Einzelfall ab. Der Arbeitgeber muss bis zur Beendigung (Ende der Kündigungsfrist) des Arbeitsverhältnisses alle Lohnbestandteile weiterzahlen.
Zusätzlich kann sich nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub ergeben. Dieser setzt aber ein beendetes Arbeitsverhältnis voraus.
Bis wann (Uhrzeit) muss der Lohn eingehen?
Bis um wieviel Uhr der Lohn beim Arbeitnehmer eingehen muss, ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Eigentlich ist das Zeitfenster der erste Tag der Fälligkeit des Lohnes und zwar bis 24 h. Der Arbeitgeber muss also nicht zu den üblichen Geschäftszeiten den Lohn überweisen.
Das Problem ist, dass Geldschulden, sog. Schickschulden sind. Der Arbeitgeber ist also muss nur innerhalb der Fälligkeit den Lohn anweisen. Damit hat er seine Leistungshandlung erbracht.
Ist der Lohnabrechnung ein Schuldanerkenntnis?
Nein, nach dem Bundesarbeitsgericht ist die Lohnabrechnung eine reine Wissenserklärung des Arbeitgebers. Diese ist kein Anerkenntnis der dort festgehaltenen Lohnhöhe.
Was ist eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können im Arbeitsverhältnis eine Kündigung aussprechen. Man unterscheidet hier zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung.
Was ist allgemeiner Kündigungsschutz?
Allgemeiner Kündigungsschutz liegt vor, wenn das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Dies ist für jeden Arbeitnehmer gesondert festzustellen.
Schützt der allgemeine Kündigungsschutz auch vor einer außerordentlichen Kündigung?
Nein, der allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz bietet dem Arbeitnehmer ein Schutz vor einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers. Für eine außerordentliche Kündigung gelten andere Regeln, nämlich zum Beispiel § 626 BGB.
Wie viel Gehalt bekommt man nach Kündigung?
Die Höhe des Gehaltes ändert sich durch die Kündigung grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme ist die, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich eher endet. Wenn also der Arbeitnehmer zum 15. April ausscheidet, dann hat er nur einen Anspruch auf den Lohn, der bis dahin erarbeitet wurde. Wie hoch der Lohn ist, bestimmt sich dann nach den Arbeitstagen und den Stundenlohn.