Wer ist Beschuldigter im Strafverfahren?
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 20.6.2013, 2 StR 113/13) entschied, dass die Auswechslung eines Verteidigers (hier Pflichtverteidiger) für einen Hauptverhandlungstag, um einen Zeugen aus dem Ausland zu vernehmen (bei Verhinderung des ursprünglichen Verteidigers) nicht zulässig sei und gegen den Grundsatz des § 145 Abs. 1 Satz 2 StPO verstoße.
Das Bundesfinanzgericht (Urteil vom 16.04.2013 – IX R 5/12) hat entschieden, dass die Kosten für einen Strafverteidiger nicht steuerrechtlich erstattungsfähig sind, da diese weder Betriebskosten, noch Werbungskosten auch auch keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen. Ein wegen Untreue verurteilter Steuerzahler machte seine Strafverteidigerkosten (Anwaltsgebühren) in Höhe von € 50.000 für das Jahr 2007 und in Höhe von € 160.000 für das Jahr 2008 geltend.
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