Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht (Berlin) gescheitert -was nun?
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Adwokat
juristische Begriffe: heute Adwokat
Die Juristen sind bekannt für juristische Abkürzungen aber auch für die Verwendung von Begriffen, mit denen der Normalbürger nichts anfangen kann. Der Begriff ADWOKAT ist nicht die Beschreibung für Anwalts Liebling, sondern eine Berufsbezeichnung für einen Rechtsanwalt, aber aus welchen Land? Der Begriff ADWOKAT ist die Berufsbezeichung für den
Rechtsanwalt in Polen
In Polen gibt es gleich zwei verschieden „Typen“ von Rechtsanwälten. Zum einen gibt es den ADWOKAT und zudem den Radca Prawny. Der Radca Prawny ist ein Kind des Sozialismus. Heute macht die Unterscheidung kaum noch Sinn. Früher war der Radca Prawny fast ausschließlich im Wirtschaftsrecht tätig und konnte auch durch Firmen angestellt werden. Der polnische Radca Prawny durfte damals nicht im Strafrecht und Familienrecht auftreten. Heute gibt es eine immer stärker währende Annäherung der Berufsgruppen. Die Prüfungen für die Zulassung im Rechtsreferendariat in Polen finden sogar schon gemeinsam mit den Anwälten in Polen statt.
Von daher gibt es nicht nur den Adwokat als Rechtsanwalt in Polen, sondern auch den Radca Prawny.

RA
juristische Abkürzungen: heute RA
Viele juristische Abkürzungen sind für die juristischen Laien schwer zu erkennen. Die Abkürzung RA sollten Sie aber kennen, zumindest dann, wenn Sie eine Klageverfahren z.B. vor dem Landgericht haben. Dafür brauchen Sie nämlich einen RA. Die Abkürzung RA heißt nämlich
Rechtsanwalt
Was ein Rechtsanwalt ist, braucht niemand erklären. Für die juristische Berufsbezeichnung Rechtsanwalt gibt es aber mehrere Bezeichnungen. Auch die Bezeichnung Anwalt meint eigentlich Rechtsanwalt, obwohl der Gesetzgeber selbst immer die Bezeichnung Rechtsanwalt nutzt. Von daher ist die Kurzbezeichnung Anwalt nicht ganz korrekt.
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt ist geschützt. Nennt sich jemand Rechtsanwalt ohne als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen zu sein, dann macht er sich strafbar (Mißbrauch von Berufsbezeichnungen).
Auch in Deutschland als europäische Rechtsanwälte eingetragene Anwälte dürfen die Berufsbezeichung Rechtsanwalt nicht ohne weiteres führen, sondern müssen ihre Heimatbezeichnung (z.B. Adwokat in Polen oder Abogado in Spanien) benutzen (es sei denn diese erfüllen weitere Voraussetzungen).
Die Ausbildung zum Rechtsanwalt in Deutschland ist recht lang, was aber in anderen europäischen Ländern ähnlich ist. Das Jurastudium dauert ungefähr 4 bis 5 Jahre. Danach erfolgt ein juristisches Staatsexamen. Nach dem bestandenen Examen muss ein sog. Referendariat abgeleistet werden. Dieses dauert 2 Jahre. Der Referendar ist während dieser Zeit bei Gericht, bei der Staatsanwaltschaft, bei Behörden und beim Rechtsanwalt in Ausbildung. Danach muss ein 2. Staatsexamen bestanden werden. Dann kann man die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen, die unproblematisch gewährt wird.
In Deutschland gibt es mehr als 150.000 Rechtsanwälte. Entsprechend hart ist der Konkurrenzkampf. Die Zeiten, in denen die Eltern ihren Nachwuchs noch raten konnten, „Werde Anwalt, dann kannst Du alles machen!“ sind längst vorbei.
Rechtsanwalt Marzahn
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