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Arbeitsrecht

Beim Arbeitsrecht –Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin – A. Martin – unterscheidet man zwischen Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht.

arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung

 

Für den Arbeitnehmer ist meist nur das Individualarbeitsrecht von Bedeutung. Insbesondere geht es oft bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, um Regelungen aus dem Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber.

Häufig kommen Lohnstreitigkeiten vor. Aber auch bei der Kündigung durch den Arbeitgeber sucht der Arbeitnehmerrat beim Rechtsanwalt, am besten beim Fachanwalt für Arbeitsrecht in Marzahn.

Gerade im Zusammenhang mit Kündigungsschutzklage stellt sich dann die Frage, inwieweit der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung hat oder ob gegebenenfalls ein solcher Anspruch gut verhandelbar ist vor dem Arbeitsgericht Berlin.

Betriebsrat - welche Aufgaben hat er?

Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?

Arbeitsrecht, Betriebsrat
Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?

Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?

 

Aufgaben und Bedeutung des Betriebsrats

Ob ein Betriebsrat im Unternehmen existiert oder nicht, wird der Arbeitnehmer recht schnell merken. Insbesondere bei Personalgesprächen mit dem Arbeitgeber über die Arbeitsbedingungen, den Lohn oder auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung kann ein Betriebsrat äußerst hilfreich sein.

Betriebsrat – Organ der Arbeitnehmer im Betrieb

Der Betriebsrat ist das Organ der Arbeitnehmer im Betrieb. Insbesondere bei Betriebsschließungen oder Betriebsränderungen macht es einen erheblichen Unterschied, ob ein Betriebsrat im Unternehmern existiert oder nicht.

Arbeitnehmer haben im Falle der Betriebsschließung durch den Arbeitgeber kaum Möglichkeiten, eine Abfindung bei Kündigung zu erhalten, wenn kein Betriebsrat existiert. Wäre ein Betriebsrat vorhanden, könnten über eine Betriebsvereinbarung oder einen Sozialplan Abfindungen für die Schließung des Betriebes ausgehandelt werden.

Ärgernis für den Arbeitgeber?

Daher ist der Betriebsrat für Arbeitnehmer ein sehr wichtiges Organ. Für Arbeitgeber hingegen stellt er oft ein Problem dar. Manche Arbeitgeber versuchen, obwohl dies rechtlich unzulässig ist, die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern.

Hier erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten ein Betriebsrat hat und welche wesentlichen Aufgaben er übernimmt.

Betriebsrat und dessen Rolle im Betrieb

Der Betriebsrat nimmt im Unternehmen eine besondere Rolle ein. Er ist dafür da, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Rechtliche Grundlage seiner Tätigkeit ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das ihm weitreichende Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Fragen einräumt.

Wann kann ein Betriebsrat gewählt werden?

Ein Betriebsrat kann in Betrieben mit mindestens fünf ständigen Arbeitnehmern gewählt werden. Von den 5 Arbeitnehmern müssen 3 wählbar sein.

Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?

Die Aufgaben des Betriebsrats sind vielfältig und betreffen nahezu alle Bereiche des Arbeitsverhältnisses. Er überwacht die Einhaltung von Arbeitsgesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, nimmt an Verhandlungen mit dem Arbeitgeber teil und kann Maßnahmen anstoßen, die die Arbeitsbedingungen verbessern.

Besonders relevant ist seine Rolle bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei diesen Entscheidungen informieren, und dieser kann unter bestimmten Umständen sein Veto einlegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Betriebsrat jede Maßnahme verhindern kann, sondern dass er auf eine faire Umsetzung hinwirken soll.

Neben personellen Angelegenheiten kümmert sich der Betriebsrat auch um soziale Fragen, etwa bei der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle, Regelungen zur Urlaubsplanung oder Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. In wirtschaftlichen Fragen hat er ebenfalls Mitspracherechte, insbesondere wenn es um Betriebsänderungen geht, die sich erheblich auf die Belegschaft auswirken.

Welche Rechte hat der Betriebsrat?

Der Betriebsrat hat umfassende Informations-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte. In bestimmten Fällen kann er Entscheidungen beeinflussen oder sogar blockieren. Dazu gehören beispielsweise Betriebsvereinbarungen, die bestimmte Arbeitsbedingungen regeln.

Das Gesetz gibt ihm außerdem das Recht, sich mit der Unternehmensleitung zu regelmäßigen Sitzungen zu treffen, um über aktuelle Entwicklungen und mögliche Veränderungen im Betrieb zu sprechen. Auch kann er Sachverständige hinzuziehen, wenn komplexe Fragen geklärt werden müssen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Schutz der Arbeitnehmerrechte. Wenn Mitarbeiter Benachteiligungen oder Verstöße gegen das Arbeitsrecht vermuten, können sie sich an den Betriebsrat wenden. Dieser kann sich für sie einsetzen und gegenüber dem Arbeitgeber auf eine Klärung drängen.

Der Betriebsrat ist bei Kündigungen der Arbeitnehmer vorher anzuhören. Dieser kann die Arbeitgeberkündigung aber nicht blockieren.

Wie arbeitet der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber zusammen?

Obwohl der Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, ist er auf eine sachliche Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber angewiesen.

In vielen Fällen gelingt dies durch Verhandlungen, bei denen Kompromisse gefunden werden. Besonders wichtig ist dies bei Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten, wenn es darum geht, Arbeitsplätze zu sichern oder faire Abfindungsregelungen zu treffen.

Der Betriebsrat hat also nicht die Aufgabe, dem Arbeitgeber zu schaden, sondern soll dazu beitragen, dass Entscheidungen transparent und im Sinne der Belegschaft getroffen werden. Viele Arbeitgeber sehen einen Betriebsrat im eigenem Betrieb aber sehr skeptisch, da dann nicht mehr alle Entscheidungen selbst getroffen werden können.


Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht

16. März 2025/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Minijob - Kündigung und Kündigungsschutz

Minijob – Kündigung und Kündigungsschutz

Arbeitsrecht, Kündigung, Minijob

Minijob – Kündigung und Kündigungsschutz

Minijob - Kündigung und KündigungsschutzMinijob – Kündigung und Kündigungsschutz

Gilt der Kündigungsschutz auch für Minijobber?

Minijobber haben in der Regel denselben Kündigungsschutz wie Arbeitnehmer in einem regulären Beschäftigungsverhältnis.
Auch hier müssen Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben beachten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) und die geltenden Fristen sind einzuhalten. Ein abweichender Schutz besteht nicht allein wegen der geringfügigen Beschäftigung.

Definition des Minijobs

Ein Minijob liegt nach § 8 Abs. 1 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung als geringfügig eingestuft wird.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Entgeltgeringfügigkeit und der Zeitgeringfügigkeit.

  • Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt überschreitet die maßgebliche Geringfügigkeitsgrenze nicht.
  • Oder die Beschäftigung ist auf höchstens drei Monate bzw. siebzig Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt.

Seit dem 1. Januar 2024 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 538 Euro im Monat.

Steuerliche Aspekte

Arbeitgeber können eine Pauschalsteuer in Höhe von 2 % entrichten oder eine individuelle Lohnsteuerabrechnung nutzen.
Für kurzfristige Minijobs gilt eine Pauschalsteuer von 25 % nach § 40a EStG. Bei haushaltsnahen Beschäftigungen fallen lediglich 12 % Pauschalabgaben an.

Sozialversicherungsrechtliche Regelungen

Art der Versicherung Entgeltgeringfügigkeit Zeitgeringfügigkeit
Rentenversicherung Grundsätzlich versicherungspflichtig, jedoch Befreiung möglich. Keine Versicherungspflicht.
Krankenversicherung Keine Versicherungspflicht; Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag von 13 %. Keine Versicherungspflicht.
Arbeitslosenversicherung Keine Versicherungspflicht. Keine Versicherungspflicht.
Unfallversicherung Beitragspflicht für Arbeitgeber. Beitragspflicht für Arbeitgeber.

Hinweis: Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich. Ohne Befreiung zahlt der Arbeitnehmer einen Eigenanteil von 3,6 %.

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen für Minijobber entsprechen den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Nach der Probezeit beträgt die Grundkündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Während einer vereinbarten Probezeit beträgt die Frist zwei Wochen. Vertraglich können längere Fristen für Arbeitnehmer vereinbart sein.

Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes

Das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Betrieb beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer.
  • Die Beschäftigungsdauer beträgt länger als sechs Monate.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist eine Kündigung nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen möglich.

Rechte ohne Kündigungsschutzgesetz

Greift das Kündigungsschutzgesetz nicht, besitzen Minijobber dennoch einen Mindestschutz.
Eine Kündigung darf nicht willkürlich oder sittenwidrig sein und muss immer schriftlich erfolgen.
Eine Kündigung per SMS oder E-Mail ist unwirksam. Zum Urlaub und Minijob verweise ich hier auf meinen Artikel.

Gesetzliche Kündigungsverbote

Arbeitnehmer dürfen wegen der Geltendmachung ihrer Rechte nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht benachteiligt werden.
Ein Kündigungsverbot besteht nach § 11 TzBfG insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer einen Antrag auf Änderung der Arbeitszeit gestellt hat und der Arbeitgeber darauf mit einer Kündigung reagiert. Diese wäre unwirksam. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anbietet von Vollzeit in Teilzeit oder umgekehrt zu wechseln und der Arbeitnehmer dies ablehnt und darauf die Kündigung des Arbeitgebers folgt.

Befristete Minijobs

Bei befristeten Arbeitsverträgen endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Frist.
Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt zulässig.
Gegen eine möglicherweise unwirksame Befristung kann mittels Entfristungsklage vorgegangen werden. Die Klage muss spätestens drei Wochen nach dem vorgesehenen Vertragsende erhoben werden.

Wie können Minijobber gegen eine Kündigung vorgehen?

Soll die Wirksamkeit einer Kündigung überprüft werden, muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, unabhängig vom tatsächlichen Kündigungsgrund.

Abfindung bei Kündigung

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht.
In der Praxis wird eine Abfindung häufig ausgehandelt, insbesondere:

  • bei betriebsbedingter Kündigung nach § 1a KSchG,
  • im Rahmen eines Aufhebungsvertrags,
  • oder im gerichtlichen Vergleich.

Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem der Dauer der Beschäftigung.
Ein Abfindungsrechner kann zur Orientierung genutzt werden.

Zusammenfassung

Minijobber unterliegen im Wesentlichen denselben Kündigungsregeln wie andere Arbeitnehmer.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die gesetzlichen Fristen sind einzuhalten.
Ob das Kündigungsschutzgesetz eingreift, hängt von der Betriebsgröße und der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab.
Bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer Kündigung sollte rechtzeitig Klage erhoben werden.

Rechtsanwalt Andreas Martin, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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