Wie hier bereits berichtet wurde, hatte die Pilotenvereinigung Cockpit Mitte November 2017 eine einstweilige Verfügung gegen Air Berlin beantragt. Das Verfahren fand vor dem Arbeitsgericht Berlin statt. Die Verhandlung war am 23.11.2017 um 10:30 Uhr, Saal 334.ng
Cockpit wollte die Untersagung von bestimmten Flügen, die ohne Einsatz von Air Berlin Cockpitpersonal erfolgten
Die Vereinigung Cockpit als gewerkschaftliche Vertretung der Cockpitbesatzungsmitglieder machte geltend, dass Air Berlin die Durchführung von bestimmen innerdeutschen und innerspanischen Flügen unter Einsatz von Cockpitpersonal der Luftverkehrsgesellschaft Walter GmbH gerichtlich untersagt werden sollte.
Arbeitsgericht Berlin weisst Antrag gegen Air Berlin zurück
Das Arbeitsgericht Berlin teilt nun (Pressemitteilung vom 24.11.2017 Nr. 28/17) mit, dass der Antrag von Cockpit zurückgewiesen wurde.
Das Arbeitsgericht (Urteil vom 23.11.2017, Aktenzeichen 31 Ga 13855/17) führt dazu aus:
Die Vereinigung Cockpit könne keine Untersagung von bestimmten Flügen bei der Luftverkehrsgesellschaft Walter mbH ohne Einsatz von Air-Berlin-Cockpitpersonal verlangen. Hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage.
Das Urteil kann mit dem Rechtsmittel der Berufung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg angegriffen werden.
Rechtsanwalt Andreas Martin
Fachanwalt für Arbeitsrecht