Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 10.9.2015, C-266/14) hat entschieden, dass der Arbeitgeber die Fahrzeit des Arbeitnehmers vom Wohnort zur zum Kunden und vom letzten Kunden zurück zum Wohnort bezahlen muss, wenn der Arbeitgeber keinen Sitz vor Ort hat und der Arbeitnehmer von daher direkt von seinem Wohnort zum Kunden und abends wieder zurück fährt. Die Fahrzeit des Arbeitnehmers ist in diesem Fall vergütungspflichtige Arbeitszeit.
Arbeitszeit: die längere Arbeitszeit und die Höchstdauer der Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Diesen Schutzvorschriften zugunsten des Arbeitnehmers im Arbeitsrecht, die zwingend vom Arbeitgeber zu beachten sind.
In der Praxis häufig gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, insbesondere arbeiten viele Arbeitnehmer länger als die 8 Stunden pro Tag, diese eigentlich nur arbeiten dürfen.
Im Ausnahmefall darf der Arbeitnehmer auch länger arbeiten, allerdings ist dies dann später auszugleichen.
Im Arbeitszeitgesetz es auch geregelt, wie es sich mit Sonntagszuschlägen und Feiertagszuschlägen verhält.
Rechtsanwalt Andreas Martin
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