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juristische Abkürzungen: heute – BAG Hinter der Abkürzung BAG versteckt sich etwas Ähnliches, wie hinter dem BGH. Gerade als Arbeitnehmer sollte man diese Abkürzung kennen, da das BAG häufig eine Lösung für arbeitsrechtliche Probleme bieten kann, dass BAG ist nämlich das
Bundesarbeitsgericht
Das BAG ist die höchste Instanz in Arbeitsrechtssachen. Beim Bundesarbeitsgericht entscheiden Senate, die mit drei Berufsrichtern – einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern – sowie zwei ehrenamtlichen Richtern – jeweils aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer – besetzt sind. Vor dem BAG besteht Anwaltszwang. Anders als beim BGH gibt es aber keine sogenannte Sigularzulassung beim Bundesarbeitsgericht, d.h., dass jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt Mandanten vor dem Bundesarbeitsgericht vertreten kann. Dabei ist es völlig egal, ob der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (Fachanwalt) ist oder nicht.
Im Normalfall kommt man über eine Revision zum BAG. Diese muss das Landesarbeitsgericht zulassen (im Urteil) oder bei Nichtzulassung kann man eine sog. Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.
Wer die MM kennt, kennt bestimmt auch diese Abkürzung. Genauso, wie bei der MM ist es so, dass der aF auch eine erhebliche praktische Bedeutung hat. Zitiert man einen Paragraphen und steht dahinter aF, dann heißt dies, dass der Gesetzgeber hier bereits tätig geworden ist, denn aF heißt nämlich
alte Fassung
Wenn eine Vorschrift geändert wird, dann heißt dies nicht, dass die neue Fassung der Vorschrift für alle zurück liegenden Fälle gilt. Häufig gilt das alte Recht immer noch für die Altfälle (ggfs. mit Übergangsregelungen). Um nun unterscheiden zu können, wenn ein § zitiert wird, ob man die neue oder die alte Fassung meint, fügt man hinter dem § die Abkürzung aF, wenn man die alte Fassung meint.
Die Abkürzung nF gibt es auch; diese ist aber eher unüblich, da die aktuelle Fassung der Norm im Normalfall immer ohne Zusatz verwendet wird. Jeder Jurist weiß dann, dass die neue / aktuelle Fassung gemeint ist.
BGB, PKH und BGH- wer sieht da schon durch. Bei juristische Abkürzungen erklärt, haben wir heute die Abkürzung BGH. Soviel schon mal, es ist der BGH. Die Abkürzung BGH werden – so denke ich – viele Leser kennen. Der BGH ist nämlich der
Bundesgerichtshof
Der BGH – Bundesgerichtshof – ist die höchste Instanz in Zivil- und Strafsachen in Deutschland (häufig findet man auch die Abkürzung BGHSt – dies heißt BGH in Strafsachen). Anders als viele Glauben ist nicht das Bundesverfassungsgericht die höchste Instanz in Deutschland (dies ist ein eigener Rechtsweg), sondern der BGH und das Bundessozialgericht (in Sozialsachen) sowie das Bundesverwaltungsgericht (in Verwaltungssachen) und der Bundesfinanzgerichtshof (in Finanzsachen).
Wenn Sie einmal einen Fall beim BGH – dieser ist in Karlsruhe – haben, dann müssen Sie einen neuen Rechtsanwalt beauftragen, da beim BGH nur eine kleine Anzahl von Rechtsanwälten tätig werden dürfen. Der normale Rechtsanwalt ist nicht beim BGH zugelassen.
Die Vorgänger des BGH waren
das Reichtskammergericht in Speryer
das Bundesoberhandelsgericht (Handelssachen) in Leipzig
Reichtsoberhandelsgericht
das Reichtsgericht in Leipzig
Für Nichtjuristen ist dies vielleicht erstaunlich, dass es unter Juristen keinesfalls anrüchig ist, Entscheidungen des Reichtsgerichts zu zitieren (dies macht auch der BGH). Der Grund dafür besteht eben darin, dass das Reichtsgericht viele grundlegende Entscheidungen gefällt hat und die gesetzlichen Grundlagen sich nicht wesentlich verändert haben. Natürlich sind die diverse Entscheidungen des Reichtsgerichts im dritten Reich – vor allem – die politisch motivierten und beeinflussten – eine Schande für die deutsche Gerichtsbarkeit waren.
Der BGH wurde am 1.10.1950 in Karlsruhe gegründet. Zu den Entscheidungen des BGH kann man als Besucher anwesend sein. Ich war selbst schon einmal da, obwohl ich als “normaler Rechtsanwalt” eine Vertretung nicht wahrnehmen konnte. Allein das Gerichtsgebäude ist sehr beeindruckend.
Was der NDR (Norddeutscher Rundfunk) ist oder NDW (Neue Deutsche Welle) wissen die meisten, aber wer weiß schon was die NJW ist. Häufig findet man Entscheidung von Gerichten etwas so zitiert: “BGH, Urteil vom 16.03.2009, Az. 500/08 in NJW 2009, 234). Die NJW muss also etwas sein, worin man juristische Urteile finden kann. Richtig. Die NJW ist nämlich die
Neue Juristische Wochenzeitschrift
Jeder Jurist muss die NJW kennen. Diese ist eine der bekanntesten Juristischen Zeitschriften. Die NJW veröffentlich Urteile und Aufsätze aus fast allen Rechtsgebieten. Viele Anwälte haben die NJW abnonniert.
Wenn Sie beim nächten mal im Fernsehen ein Interview eines Rechtsanwalt sehen, schauen Sie genau hin. Häufig wird im Hintergrund die Bibliothek des Anwalts gezeigt. Die dicken brauenen Bände sind meistens die gebundene NJW. Die NJW wird zwar als normale Zeitschrift geliefert, wird aber dann zum Jahresende gebunden (bzw. Anwalt beauftragt die Bindung) und ist dann ein dicker brauner Buchbandmit der Aufschrift NJW (gold) und Jahreszahl.
Die NJW wird vom C.H. Beck-Verlag herausgegeben. Mehr Informationen finden Sie hier.
Den Begriff BGB haben viele Leser mit Sicherheit schon gehört. BGB ist die Abkürzung für:
Bürgerliches Gesetzbuch
Das BGB ist eines der wichtigsten Gesetze in Deutschland. In anderen Ländern heißen ähnliche Gesetze “Zivilgesetzbuch” (so auch in der DDR oder in Polen z.B.). Das BGB regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es ist am 1.1.1990 in Kraft getreten.
Selbst nach dem Inkrafttreten des FamFG regelt das BGB immer noch einen Großteil des materiellen Familienrechts. Wenn zum Beispiel in Berlin eine Scheidung durchgeführt werden, dann ist das hierfür anzuwendende materielle Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Die Juristen kürzen – ähnlich, wie die Medziner – viel ab.
Wenn Ihr Anwalt zu Ihnen sagt, dass er sich wünscht, dass Sie PKH bekommen, so brauchen Sie nicht gleich am nächsten Tag beim Arzt untersuchen zu lassen. PKH ist keine Krankheit,sondern die Abkürzung für:
Prozesskostenhilfe
(auch häufig falsch als Prozesskostenbeihilfe bezeichnet)
Die Prozesskostenhilfe wird unter 3 Bedingungen gewährt:
keineMutwillikgeit (also nicht beim vollkommen sinnlosen Prozessen)
Erfolgsaussichten (liegen schon vor, wenn das Ergebnis von einer Beweisaufnahme abhängig ist)
keine Finanzierung des Prozesses aus eigenen Mitteln möglich (z.B. bei ALG II aber nicht nur!)
Bei der PKH übernimmt der Staat Ihre Anwaltskosten und auch die Gerichtskosten, aber nicht die Kosten des gegnerischen Anwalts. Dies hat zur Folge, dass bei Verlust des Prozesses man trotz der Prozesskostenhilfe den Rechtsanwalt der Gegenseite bezahlen muss. Dies sollte man vorher wissen.
Die PKH beantragt in der Regel der beauftragte Rechtsanwalt für seinen Mandanten. Der Mandant muss ein Formular ausfüllen und zwar die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Bei der Prozesskostenhilfe ist auch wichtig zu beachten, dass diese eher als Darlehen zu sehen ist. Der Staat streckt die Kosten für ein Gerichtsverfahren und die eigenen Anwaltskosten vor, allerdings muss der Mandant, der die Prozesskostenhilfe bekommt, seine wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der nächsten vier Jahre nach Abschluss des Gerichtsprozesses dem Gericht anzeigen. Wenn der Mandant dann ein höheres Einkommen hat, dass über den Bemessungsgrenzen liegt, muss er letztendlich die Prozesskostenhilfe, gegebenenfalls in Raten, zurückzahlen. Die Prozesskostenhilfe ist von daher eher einem Darlehen als einer kostenlosen Übernahme vergleichbar. Im Strafverfahren gibt es keine Prozesskostenhilfe.
Dieses Formular finden Sie hier. Dabei ist zu beachten, dass auch diverse Anlagen (diese in Kopie) beizufügen sind. Ein Beispiel für einen ausgefüllten PKH-Antrag (nach dem alten Formular) finden Sie hier.