Ausreden bei Polizeikontrolle: Handy war Bürste!
Bussgeldrecht – Ordnungswidrigkeitenrecht – hierbei geht es um das Recht der Ordnungswidrigkeiten – meistens geht es dabei um das Recht der Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – Bußgeldbescheide bei Überschreiten der Geschwindigkeit und Rotlichtverstöße
Kammergericht (Berlin- ): Allgemeiner Beweisantrag gegen standardisierte Messung im Bußgeldbescheid ist unzulässig
Das OberlandesgerichtHamm (Beschluss vom 9.7.2013 – 1 RBs 78/139) bestätigte, dass eine Geldbuße von 180 EUR (Fall spielte 2013!) für einen Drängler auf der Autobahn, der bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h nur einen Sicherheitsabstand von 26 Metern einhielt (erforderlich wären wenigstens 123 m) rechtmäßig sein. Die Revision wurde zurückgewiesen.
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