Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf
  • Arbeitsrecht
    • Arbeitslohn
      • Lohnbescheinigung
    • Kündigung
    • Kündigungsschutzklage
    • Lexikon zum Kündigungsrecht
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Abfindungsformel
      • Abwicklungsvertrag
      • Änderungskündigung
      • Arbeitszeugnis
    • Arbeitsrecht und Corona -FAQ
    • Corona-Virus Kündigung
    • Für Arbeitgeber
  • Familienrecht
    • Familienrecht-Lexikon
    • Ehescheidung
    • Trennung
    • Rechtsanwalt Familienrecht
    • Anwalt Familienrecht
    • Scheidung
    • Rechtsanwalt Scheidung
  • Erbrecht
    • Erbrecht
    • Rechtsanwalt Erbrecht
    • Pflichtteil
    • Erbschein
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
    • Pflichtverteidiger
    • Amtsgericht Tiergarten (Berlin)
  • Standorte
    • Kanzlei Blankensee
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
      • Polnisches Gesellschaftsrecht
        • Polnische Handelsregister KRS
      • GmbH Polen
      • BGB-Gesellschaft in Polen
      • Einzelfirma Polen
      • Firmengründung in Polen
      • Inkasso Polen
      • Unfall in Polen
      • Bußgeldverfahren Polen
      • Zwangsvollstreckung Polen
      • Steuern Polen
      • Immobilienrecht Polen
      • Polnisches Recht
    • Kanzlei Berlin
      • Kanzlei Marzahn-Hellersdorf
        • Arbeitsrecht Marzahn
        • Anwalt Familienrecht Marzahn
          • Scheidung Marzahn
        • Verkehrsrecht Marzahn
        • Bußgeldrecht Marzahn
        • Strafrecht Marzahn
        • Erbrecht Marzahn
      • Kanzlei Prenzlauer Berg
      • Familienrecht Berlin
      • Scheidung Berlin
      • Erbrecht Berlin
      • Verkehrsrecht in Berlin
      • Strafrecht Berlin
        • Strafverteidigung Berlin
        • Strafgericht Berlin
        • Staatsanwaltschaft Berlin
        • Amtsanwaltschaft Berlin
      • Bussgeld Berlin
        • Rechtsanwalt Bussgeld Berlin
        • Bussgeldrecht Berlin
  • News
  • Info
    • zur Person
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht
      • Familienrecht
        • Neuigkeiten im Familienrecht
        • Ablauf der Scheidung
        • Scheidungsfolgen
      • Erbrecht
        • Erbrecht News
        • Erbrecht Problemfaelle
      • Verkehrsrecht
        • Neuigkeiten Verkehrsrecht
        • Verkehrsunfall
        • Schadenersatz Verkehrsunfall
        • Schmerzensgeld
          • Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
        • Links Verkehrsrecht
        • Strafrecht
      • Rechtsprechung
    • FAQ
    • Häufige rechtliche Irrtürmer
    • Karriere
    • Downloads
    • Links
  • Kontakt
    • Kontakt
  • Languages
    • polski
  • Suche
  • Menü Menü
  • Twitter
  • Facebook
Du bist hier: Startseite1 / News
juristische Begriffe: heute Kündigungsschutzklage
juristische Begriffe, Kündigungsschutzklage

juristische Begriffe: heute Kündigungsschutzgesetz

juristische Begriffe: heute Kündigungsschutzgesetz

Kündigungsschutzgesetz

juristische Begriffe: heute Kündigungsschutzgesetz

Das Kündigungsschutzgesetz ist eines der stärksten Schutzgesetze für Arbeitnehmer. Jeder Arbeitnehmer hört früher oder später diesen Begriff. Kaum einer weiß aber, was dort – also im Kündigungsschutzgesetz – geregelt ist.

Kündigungsschutz und Arbeitnehmer

Ohne dem Kündigungsschutzgesetz könnte der Arbeitgeber eigentlich wahllos Arbeitnehmer – ohne Rücksicht auf Lebensalter, Unterhaltspflichten und Betriebszugehörigkeit – kündigen. Im Kündigungsschutzgesetz ist geregelt, dass Arbeitnehmer die wenigstens 6 Monate beschäftigt sind und in einem Betrieb arbeiten, der mehr als 10 Arbeitnehmer (bei Arbeitsverträgen vor 2004 mehr als 5) angestellt sind.

In diesem Fall muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund  (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt) haben und eine sog. Sozialauswahl bei der Kündigung treffen. Die Sozialauswahl richtet sich nach:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber auch die Kündigungsgründe nachweisen, wie z.B. betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe.

Der Arbeitnehmer kann sich im Fall, dass die Kündigung diese Grundsätze nicht beachtet – was sehr häufig der Fall ist – gegen die Kündigung wehren und innerhalb einer Frist von 3 Wochen eine sog. Kündigungsschutzklage erheben. Dies gilt auch, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Gerade im Raum Berlin sind viele Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin anhängig, die den Kündigungsschutz betreffen.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt Martin

25. August 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Begriffe: heute Awokat
Adwokat - niemiecki Prawnik w Berlinie, juristische Begriffe

juristische Begriffe: heute Adwokat

juristische Begriffe: heute Awokat

Adwokat

 

juristische Begriffe: heute Adwokat

Die Juristen sind bekannt für juristische Abkürzungen aber auch für die Verwendung von Begriffen, mit denen der Normalbürger nichts anfangen kann. Der Begriff ADWOKAT ist nicht die Beschreibung für Anwalts Liebling, sondern eine Berufsbezeichnung für einen Rechtsanwalt, aber aus welchen Land? Der Begriff ADWOKAT ist die Berufsbezeichung für den

Rechtsanwalt in Polen

In Polen gibt es gleich zwei verschieden “Typen” von Rechtsanwälten. Zum einen gibt es den ADWOKAT und zudem den Radca Prawny. Der Radca Prawny ist ein Kind des Sozialismus. Heute macht die Unterscheidung kaum noch Sinn. Früher war der Radca Prawny fast ausschließlich im Wirtschaftsrecht tätig und konnte auch durch Firmen angestellt werden. Der polnische Radca Prawny durfte damals nicht im Strafrecht und Familienrecht auftreten. Heute gibt es eine immer stärker währende Annäherung der Berufsgruppen. Die Prüfungen für die Zulassung im Rechtsreferendariat in Polen finden sogar schon gemeinsam mit den Anwälten in Polen statt.

Von daher gibt es nicht nur den Adwokat als Rechtsanwalt in Polen, sondern auch den Radca Prawny.

Rechtsanwalt Marzahn

21. August 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Juristische Abkürzungen: heute RVG
Allgemeines, juristische Abkürzungen, RVG

juristische Abkürzungen: heute RVG

Juristische Abkürzungen: heute RVG

RVG

juristische Abkürzungen: heute RVG

Rechtsanwälte schlagen sich häufig mit Abkürzungen rum. Manchmal weiß man selbst als Anwalt nicht, was eine bestimmte Abkürzung bedeutet. Wenn man aber als deutscher Rechtsanwalt nicht weiß, was das RVG ist, dann ist ist man entweder sehr reich, weil man nur Gebührenvereinbarungen schließt oder vielleicht hat einfach keine Ahnung, denn RVG heißt

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – kurz RVG – ist der Nachfolger der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind die Gebühren des deutschen Rechtsanwalts geregelt. Das RVG regelt dabei sowohl die Gebühren für das außergerichtliche Tätigwerden als auch die Gebühren des Rechtsanwalts für das Gerichtsverfahren. Für die Beratung soll der Anwalt eine Vereinbarung mit dem Mandanten treffen. Im außergerichtlichen Bereich darf der Anwalt geringere als die gesetzlichen (also im RVG geregelten Gebühren) vereinbaren. Im Gerichtsverfahren muss der Rechtsanwalt aber die Gebühren nehmen, die im RVG stehen oder höhere Gebühren. Die Gebühren des RVG sind also Mindestgebühren.

Viele Mandanten verstehen nicht, dass z.B. der Anwalt für nur ein Schreiben an das Gericht mehrere Hunder Euro oder sogar mehrere Tausend Euro erhalten kann. Dies hängt damit zusammen, dass es sich bei den meisten Gebühren, die im Verfahren vor dem Gericht entstehen, um keine Rahmengebühren handelt. Die Gebühren entstehen unabhängig davon, wie viele Schreiben verfasst werden. Zum Beispiel entsteht die Verfahrensgebühr (1,3 als Faktor) schon beim ersten Schreiben an das Gericht (z.B. Klage oder Klageabweisungsantrag) in voller Höhe auch, wenn es bei diesem Schreiben bleibt, was aber unwahrscheinlich ist. Wenn der Anwalt dann später 20 weitere Schreiben schickt, erhöht sich die Gebühr nicht.

Anmerkung:

Die Gebühren nach dem RVG wurden zum 1.1.2021 um zirka 10 % angehoben.

Rechtsanwalt Marzahn

12. August 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Juristische Abkürzungen: heute AG
AG, juristische Abkürzungen

Juristische Abkürzungen: heute AG

Juristische Abkürzungen: heute AG

AG

Juristische Abkürzungen: heute AG

Juristische Abkürzungen verderben vielen Lesern die Freude an rechtlichen Ausführungen. Man weiß nicht, was soll es bedeuten! Wer die Abkürzungen BGH, BAG und LAG kennt, der könnte wohl auch etwas mit der Abkürzung AG anfangen. Die Abkürzung AG hat aber wenigstens zwei juristische Bedeutungen und die wären

Amtsgericht

und

Aktiengesellschaft

1. das Amtsgericht (AG) Das Amtsgericht ist häufig die Eingangsinstanz in zivilrechtlichen und strafrechtlichen (auch familienrechtlichen) Fällen. Es gibt aber auch Fälle, die von vornherein den Landgerichten zugewiesen sind. Dies sind in Zivilsachen meistens Fälle mit einem Gegenstandswert über € 5.000,00 (Mietsachen gehören aber unabhängig davon zu den Amtsgerichten). Beim Amtsgericht sitzt im Normalfall ein Einzelrichter. Dies muss aber nicht immer so sein (z.B. anders in Strafsachen vor dem Schöffengericht). Vor dem Amtsgericht besteht normalerweise kein Anwaltszwang (aber in einigen Familiensachen). 2. die Aktiengesellschaft (AG) Die Aktiengesellschaft ist eine Körperschaft, also eine Kapitalgesellschaft. Die Vorschriften über die Aktiengesellschaft sind größtenteils im Aktiengesetz geregelt. Dort wird aber häufig auf das HGB verwiesen. Im Gegensatz zur GmbH ist das Recht der Aktiengesellschaft etwas strenger und formalistischer. Was viele Leser aber nicht wissen ist, dass es in Deutschland zwei Formen von Aktiengesellschaften gibt, nämlich die normale Aktiengesellschaft und die sog. “kleine AG” (nicht börsennotiert). Die kleine AG, die sich ebenfalls AG nennen darf, ist etwas einfacher zu handhaben und deren Aktien werden nicht an der Börse gehandelt. Diese soll eine Alternative zur GmbH sein, was in der Praxis aber nicht so ist. Aus Imagegründen kann es aber dennoch Sinn machen eine kleine AG zu gründen. Auf dem Briefkopf nämlich sieht man den Unterschied zwischen der kleinen und der normalen AG nicht, da sich auch die kleine AG  eben AG nennen darf.

Manchmal wird die Abkürzung “AG” auch im Arbeitsrecht für Arbeitgeber verwendet.

Rechtsanwalt Marzahn

6. August 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
JURISTISCHE ABKÜRZUNGEN: HEUTE LAG
Allgemeines, juristische Abkürzungen, LAG, Rechtsanwalt Berlin

juristische Abkürzungen: heute LAG

JURISTISCHE ABKÜRZUNGEN: HEUTE LAG

LAG

juristische Abkürzungen: heute LAG

In Deutschland wird viel abgekürzt. Abkürzungen im “nomalen Deutsch” kann man meistens noch “erraten”, wenn aber die Juristen abkürzen, wird es eng. Wer aber weiß, was die Abkürzungen BAG und BGH bedeuten, der wird auch wissen, was die Abkürzung “LAG” heißt. Gerade Arbeitnehmer sollten diesen Begriff kennen, denn das LAG ist das

Landesarbeitsgericht

Das Landesarbeitsgericht entscheidet in Berufungsverfahren über Entscheidungen des Arbeitsgerichts (z.B. bei Kündigungsschutzklagen). In Berlin wäre dies das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, welches sich mit Entscheidungen des Arbeitsgerichtes Berlin auseinandersetzt.Das Arbeitsgericht ist in der Regel die Eingangsinstanz (unabhängig vom Streitwert – also anders als beim “normalen Zivilgericht”) und das Landesarbeitsgericht die Berufungsinstanz (auch Tatsacheninstanz). Es besteht Anwaltszwang vor dem LAG.

Über den Landesarbeitsgerichten gibt es dann noch das Bundesarbeitsgericht, welches sich in Erfurt befindet. Das BAG entscheidet dann im Revisionverfahren oder im Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde (wenn das LAG die Beschwerde zum BAG nicht zugelassen hat).

Bemerkenswert ist, dass das Landesarbeitsgericht auch manchmal so abgekürzt wird: LArbG oder LarbG.

Ich vertrete als Rechtsanwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf  und auch als Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Zweigstelle in Berlin Prenzlauer Berg im Arbeitsrecht Mandanten aus Berlin und Brandenburg vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt A. Martin

1. August 2009/1 Kommentar/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Abkürzungen: heute BRTV-Bau
Allgemeines, BRTV-Bau, juristische Abkürzungen, Rechtsanwalt Berlin

juristische Abkürzungen: heute BRTV-Bau

juristische Abkürzungen: heute BRTV-Bau

BRTV-Bau

juristische Abkürzungen: heute BRTV-Bau

Juristische Abkürzungen sind manchmal schwer zu verstehen. Diese Abkürzung – BRTV-Bau – ist aber für Arbeitnehmer in der Baubranche von erheblicher Bedeutung. Wer seine Rechte als Bauarbeiter kennen möchte, kommt an den BRTV-Bau nicht vorbei, denn BRTV-Bau heißt

Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe

Der Bundesrahmentarifvertrag Bau regelt die Rechte der Arbeitnehmer auf den Bau. Neben den Mindestlohn sind hier auch die Ausschlussfristen des BRTV-Bau zu beachten. Der Bundesrahmentarifvertrag Bau enthält eine große Anzahl von Verbesserungen für Bauarbeiter (Mindestlohn) aber auch einige Schlechterstellungen, wie z.B. kürzere Kündigungsfristen.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – A. Martin

19. Juli 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Abkürzungen: heute BAT
Allgemeines, BAT, juristische Abkürzungen, Rechtsanwalt Berlin

juristische Abkürzungen: heute BAT

juristische Abkürzungen: heute BAT

BAT

 

juristische Abkürzungen: heute BAT

Wer häufigen Kontakt zum Arbeitsrecht hat oder Beamter oder Angestellter ist, wird sicher wissen, was sich hinter der juristischen Abkürzung BAT verbirgt. Hinter der Abkürzung BAT verbirgt sich ein wichtiges Regelungswerk für Angestellte des öffentlichen Dienstes. BAT heißt nämlich

Bundesangestelltentarifvertrag

Der BAT regelte bis 2006 die Beschäftigungsbedingungen und auch die Vergütungshöhe der Angestellten des öffentlichen Dienstes. In Hessen und Berlin gilt der BAT weiter. Heute findet man die Regelungen überwiegend in den Tarifverträgen der Länder.

Rechtsanwalt Marzahn

11. Juli 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Juristische Abkürzungen heute - ff.
Allgemeines, ff, juristische Abkürzungen, Rechtsanwalt Berlin

juristische Abkürzungen: heute ff.

juristische Abkürzungen: heute ff. – von Anwalt Martin – Rechtsanwalt in Marzahn

Die Abkürzung ff. kommt häufig vor, nicht nur in der juristischen Literatur. Häufig trifft man diese Abkürzung im Zusammenhang mit Paragraphen; meist in der Form. §§ 433 ff. BGB. Wer die Abkürzung aF , MM oder KSchG kennt, wird auch die Abkürzung ff. kennen, denn ff. heißt nämlich

fortfolgende

Damit verweißt man auf die nachfolgenden Normen/Paragraphen.

Beispiel:

Die Regelungen über den Kaufvertrag sind in den §§ 433, 434,435  BGB geregelt. Um sich die Aufzählungen der einzelnen Normen zu sparen, schreibt man §§ 433 ff. BGB.

Durch diese Abkürzung sparen sich die Juristen Zeit und jeder – der Jura studiert hat – weiß was gemeint ist. Es geht also nicht um den genannten Paragraphen, sondern auch um die die direkt danach kommen.

Nun wissen Sie es auch! Mehr dazu in den ff. Artikeln.

Anmerkung:

Eigentlich steht die f. für folgend. ff. gekennzeichnet die Plural, also mehr als nur eine folgende Seite (Plural); man könnte dies also als folgende bezeichnen. Fort_folgende ist eine daraus resultierende Wortschöpfung, die Juristen gern verwenden.

Beispiele:

” 433 f. BGB” meint die §§ 433 und 435 BGB

” 433 ff. BGB meint wenigstens die §§ 433, 435 und 436 BGB oder noch mehr folgende §§.

Rechtsanwalt A. Martin- Anwalt in Berlin Marzahn – Hellersdorf

10. Juli 2009/1 Kommentar/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Abkürzungen heute: StB
Allgemeines, juristische Abkürzungen, Rechtsanwalt Berlin, StB

juristische Abkürzungen: heute StB

juristische Abkürzungen heute: StB

StB

juristische Abkürzungen: heute StB

Wer weiß, was ein RA ist, kann sich denken, was dann der StB sein kann. Wer viel mit Finanzen und Steuern zu tun hat, sollte die Abkürzung auch kennen. Denn StB heißt nämlich

Steuerberater

Der Steuerberater ist Ansprechpartner in steuerrechtlichen Fragen. Ein häufiges Mißverständnis besteht darin, dass man meint, jeder Anwalt sei auch gleichzeitig Steuerberater. Dies ist natürlich nicht so. Ein Anwalt kann aber unter “erleichterten Bedingungen” zum Steuerberater werden, vor allen, wenn er schon Fachanwalt für Steuerrecht ist.

Steuerberater sind organisiert in der Steuerberaterkammer. Ebenso, wie die Anwälte, gibt es eine Gebührenordnung nach der abgerechnet werden kann.

Informationen zum polnischem Steuerrecht finden Sie hier.

Rechtsanwalt Marzahn

9. Juli 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Abkürzungen heute: RA
Allgemeines, juristische Abkürzungen, RA, Rechtsanwalt Berlin

juristische Abkürzungen: heute RA

juristische Abkürzungen heute: RA

RA

juristische Abkürzungen: heute RA

Viele juristische Abkürzungen sind für die juristischen Laien schwer zu erkennen. Die Abkürzung RA sollten Sie aber kennen, zumindest dann, wenn Sie eine Klageverfahren z.B. vor dem Landgericht haben. Dafür brauchen Sie nämlich einen RA. Die Abkürzung RA heißt nämlich

Rechtsanwalt

Was ein Rechtsanwalt ist, braucht niemand erklären. Für die juristische Berufsbezeichnung Rechtsanwalt gibt es aber  mehrere Bezeichnungen. Auch die Bezeichnung Anwalt meint eigentlich Rechtsanwalt, obwohl der Gesetzgeber selbst immer die Bezeichnung Rechtsanwalt nutzt. Von daher ist die Kurzbezeichnung Anwalt nicht ganz korrekt.

Die Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt ist geschützt. Nennt sich jemand Rechtsanwalt ohne als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen zu sein, dann macht er sich strafbar (Mißbrauch von Berufsbezeichnungen).

Auch in Deutschland als europäische Rechtsanwälte eingetragene Anwälte dürfen die Berufsbezeichung Rechtsanwalt nicht ohne weiteres führen, sondern müssen ihre Heimatbezeichnung (z.B. Adwokat in Polen oder Abogado in Spanien) benutzen (es sei denn diese erfüllen weitere Voraussetzungen).

Die Ausbildung zum Rechtsanwalt in Deutschland ist recht lang, was aber in anderen europäischen Ländern ähnlich ist. Das Jurastudium dauert ungefähr 4 bis 5 Jahre. Danach erfolgt ein juristisches Staatsexamen. Nach dem bestandenen Examen muss ein sog. Referendariat abgeleistet werden. Dieses dauert 2 Jahre. Der Referendar ist während dieser Zeit bei Gericht, bei der Staatsanwaltschaft, bei Behörden und beim Rechtsanwalt in Ausbildung. Danach muss ein 2. Staatsexamen bestanden werden. Dann kann man die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen, die unproblematisch gewährt wird.

In Deutschland gibt es mehr als 150.000 Rechtsanwälte. Entsprechend hart ist der Konkurrenzkampf. Die Zeiten, in denen die Eltern ihren Nachwuchs noch raten konnten, “Werde Anwalt, dann kannst Du alles machen!” sind längst vorbei.

Rechtsanwalt Marzahn

8. Juli 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Seite 27 von 28«‹25262728›
Folgenauf TwitterAbonniereden RSS Feed

RSS Blogbeiträge

  • Kündigung, Kündigungsschutz und Abfindung von Schwerbehinderten 14. Mai 2022
    Kündigungsschutz und Schwerbehinderung Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind vor einer Kündigung des Arbeitgebers besonders geschützt. Mitarbeiter mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte unterliegen grundsätzlich gemäß § 168 SGB IX einem besonderen Kündigungsschutz (Sonderkündigungsschutz). Der Arbeitgeber braucht nämlich für die Kündigung (unerheblich ob ordentlich oder außerordentlich) die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes. Von daher genießen schwerbehinderte Personen neben dem allgemeinen […]
  • Automatische Scheidung nach 3 Jahren? 6. Mai 2022
    Automatische Scheidung nach 3 Jahren?
  • Fristlose Kündigung wegen gefälschtem Impfausweis möglich 30. April 2022
    Fristlose Kündigung wegen gefälschtem Impfausweis möglich
  • Vorsicht bei eingescannter Unterschrift beim befristeten Arbeitsvertrag 23. April 2022
    Vorsicht bei eingescannter Unterschrift beim befristeten Arbeitsvertrag
  • Arbeitgeber muss umgeimpfte Pfleger nicht beschäftigen! 17. April 2022
    Arbeitgeber muss umgeimpfte Pfleger nicht beschäftigen!

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 17 Uhr Termine nach Vereinbarung!

Impressum

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Interessante Links

  • Rechtsanwalt Marzahn
  • Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
  • Rechtsanwalt Scheidung Berlin
  • Rechtsanwalt Strafrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

Kontakt

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

Anfahrt

öffentliche Verkehrsmittel Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Anfahrt mit dem Kfz Parkplätze vor Netto
© Copyright - Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen