Wer einen Verkehrsunfall verursacht, kann in der Regel den Schaden abzüglich der Selbstbeteiligung bei seiner Vollkaskoversicherung geltend machen. Wird der Unfall aber aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht, dann darf die Versicherung die Regulierung ablehnen. Eine Versicherungsnehmerin verursachte einen Unfall mit 1,1 Promille. Die Versicherung wollte nicht regulieren. Die 1. Instanz gab dem Versicherer Recht, das OLG Karlsruhe (Urteil v. 15.04.2014, 9 U 135/13) hielt einen Anspruch in Höhe von 25 % für gerechtfertigt
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