Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf
  • Arbeitsrecht
    • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Marzahn
    • Arbeitslohn
      • Lohnbescheinigung
    • Kündigung
    • Kündigungsschutzklage
    • Muster für das Arbeitsrecht
      • Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers
    • Lexikon zum Kündigungsrecht
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Abfindungsformel
      • Abwicklungsvertrag
      • Änderungskündigung
      • Arbeitszeugnis
    • Für Arbeitgeber
      • Arbeitnehmer rechtssicher kündigen
  • Familienrecht
    • Familienrecht Lexikon
    • Ehescheidung
    • Trennung
    • Rechtsanwalt Familienrecht
    • Anwalt Familienrecht
    • Scheidung
    • Rechtsanwalt Scheidung
  • Erbrecht
    • Erbrecht
    • Rechtsanwalt Erbrecht
    • Pflichtteil
    • Erbschein
  • Verkehrsrecht
    • Verkehrsrecht Marzahn
  • Strafrecht
    • Pflichtverteidiger
    • Amtsgericht Tiergarten (Berlin)
  • Standorte
    • Kanzlei Blankensee
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
      • Polnisches Gesellschaftsrecht
        • Polnische Handelsregister KRS
      • GmbH Polen
      • BGB-Gesellschaft in Polen
      • Einzelfirma Polen
      • Firmengründung in Polen
      • Inkasso Polen
      • Unfall in Polen
      • Bußgeldverfahren Polen
      • Zwangsvollstreckung Polen
      • Steuern Polen
      • Immobilienrecht Polen
      • Polnisches Recht
    • Kanzlei Berlin
      • Kanzlei Marzahn-Hellersdorf
        • Anwalt Familienrecht Marzahn
          • Scheidung Marzahn
        • Bußgeldrecht Marzahn
        • Strafrecht Marzahn
        • Erbrecht Marzahn
      • Kanzlei Prenzlauer Berg
      • Familienrecht Berlin
      • Scheidung Berlin
      • Erbrecht Berlin
      • Verkehrsrecht in Berlin
      • Strafrecht Berlin
        • Strafverteidigung Berlin
        • Strafgericht Berlin
        • Staatsanwaltschaft Berlin
        • Amtsanwaltschaft Berlin
      • Bussgeld Berlin
        • Rechtsanwalt Bussgeld Berlin
        • Bussgeldrecht Berlin
  • News
  • Info
    • zur Person
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht
      • Familienrecht
        • Neuigkeiten im Familienrecht
        • Ablauf der Scheidung
        • Scheidungsfolgen
      • Erbrecht
        • Erbrecht News
        • Erbrecht Problemfälle
      • Verkehrsrecht
        • Neuigkeiten Verkehrsrecht
        • Verkehrsunfall
        • Schadenersatz Verkehrsunfall
        • Schmerzensgeld
          • Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
        • Links Verkehrsrecht
        • Strafrecht
      • Rechtsprechung
    • FAQ
    • Häufige rechtliche Irrtürmer
    • Karriere
    • Downloads
    • Links
  • Kontakt
    • Kontakt
  • Languages
    • English
      • Employment Law
    • Polski
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
Du bist hier: Startseite1 / News2 / Arbeitsgericht Berlin

Arbeitsgericht Berlin

Das  Arbeitsgericht Berlin befindet sich am Magdeburger Platz 1 in Berlin.  es gibt nur ein Berliner Arbeitsgericht. Im gleichen Gebäude befindet sich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Das Arbeitsrecht Berlin ist das größte Arbeitsgericht in Deutschland.

Dort sind diverse Verfahren vor den Kammern statt, insbesondere auch Kündigungsschutzverfahren.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Marzahn-Hellersdorf vertrete ich hier regelmäßig Mandanten, insbesondere, wenn es um Abfindungen nach Kündigungen geht.

Ladung-Arbeitsgericht Berlin-Gütetermin

Muss man beim Arbeitsgericht Berlin zum Gütetermin persönlich erscheinen?

Arbeitsrecht, Arbeitsgericht Berlin, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin

Das Arbeitsgericht Berlin ist das größte Arbeitsgericht in Deutschland. Hier finden eine Vielzahl von Güteverhandlungen statt, insbesondere betreffen eine große Anzahl (mehr als 50 %)  der dort eingereichten Klagen sogenannte Bestandsschutzstreitigkeiten nämlich Kündigungsschutzklagen. Beim Arbeitsgericht Berlin ist es so, dass es relativ schnell – dies ist bei anderen Arbeitsgerichten ähnlich – einen Gütetermin gibt. Im Normalfall bekommt man einen Gütetermin ungefähr 4 Wochen nach Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht. Ein Großteil meiner Klagen reiche ich als Rechtsanwalt in Marzahn dort ein. Selbst während der Corona-Pandemie (Stand: Februar 2021) wird der Geschäftsbetrieb noch zügig fortgeführt und es finden weiter mündliche Verhandlungen statt.

Muss man beim Arbeitsgericht Berlin zum Gütetermin persönlich erscheinen?

persönliches Erscheinen

Güteverhandlung – was ist das?

Die Güteverhandlung / der Gütetermin beim Arbeitsgericht Berlin hat zwei Ziele.

Aufklärung des Sachverhalts

Zum einen die Aufklärung des Sachverhaltes, der Richter kennt im Normalfall nur einen Teil des Sachverhalts, nämlich den, der in der Klage niedergeschrieben ist. Dort steht meist nicht viel. Die Parteien sind dort benannt und die Kündigung nebst Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung beigefügt. Im Normalfall werden Anwälte, die die Beklagten vertreten nicht vor der Güteverhandlung noch auf den Schriftsatz erwidern. Von daher fragt das Gericht immer nach dem Sachverhalt und wird im Normalfall hier bei der Beklagtenseite anfangen. Diese soll aus Ihrer Sicht – z. B. bei einer Kündigungsschutzklage – die Gründe für die Kündigung benennen. Weiter werden noch weitere Punkte zum Arbeitsverhältnis erfragt.

Vergleichsverhandlungen

Darüber hinaus – und dies ist vor allem auch im Interesse des Gerichtes – hat das Gericht das Ziel die Parteien durch einen Vergleich „zu befrieden“. Gerade in Arbeitsrechtsstreitigkeiten, insbesondere in Kündigungsrechtsstreitigkeiten, ist die Vergleichsquote recht hoch. Man kann grundsätzlich sagen, dass wenigstens die Hälfte der Kündigungsschutzverfahren beim Arbeitsgericht Berlin durch Vergleich erledigt werden, meist durch Zahlung einer Abfindung an den Kläger/Arbeitnehmer. Eine Verpflichtung zum Abschluss eines Vergleiches, insbesondere auch eine Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber gibt es aber (in den meisten Fällen) nicht. Die Kündigungsschutzklage ist gerichtet auf Feststellung, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat.

Druck durch das Gericht auf Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches

Nicht selten übt das Gericht einen gewissen Druck aus, um die Parteien zu einem Vergleichsabschluss zu bewegen. Auch der Richter hat ein Interesse an einer gütlichen Einigung, denn mit dem Vergleich ist der Rechtsstreit in der Regel beendet und der Arbeitsrichter kann die Akte ablegen. Ein Vergleich muss nicht immer negativ sein, ganz im Gegenteil, oft ist der (gute) Vergleich die bessere Wahl. Nicht nur bei Kündigungsschutzklagen; auch bei einer Lohnklage  kann der Vergleich vorteilhaft sein, da man dann Lohn schneller bekommt, wenn auch etwas weniger.

Das Problem ist nämlich, dass wenn es keine Einigung gibt, ein Kammertermin erst viel später anberaumt, und dieser ist meist mehrere Monate, manchmal 5 Monate später als der Gütetermin. Bis dahin müsste man dann letztendlich auf den Lohn warten.

Persönliches Erscheinen vor dem Arbeitsgericht Berlin

Das persönliche Erscheinen des Klägers bzw. des Beklagten wird im Normalfall durch das Gericht angeordnet. Wenn aber der Kläger keinen Anwalt hat bzw. der Beklagte, liegt es in der Natur der Sache, dass er auch zum Prozess erscheint. Wenn also der Arbeitnehmer z. B. über die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht Berlin Kündigungsschutzklage einreicht, dann wird er im Normalfall natürlich auch zu seinem Termin/Kammertermin/Gütetermin persönlich erscheinen müssen.

Ist die Partei (Kläger oder Beklagter) nicht im Termin anwesend und wird auch kein Vertreter zum Termin geschickt, dann ergeht – im Normalfall – ein Versäumnisurteil, sofern dies die Gegenseite beantragt. Dies kommt in der Praxis aber eher selten vor.

Anwaltlich vertreten und persönliches Erscheinen

Anders ist die Lage, wenn die Parteien anwaltlich vertreten sind. Reicht z. B. der Anwalt die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin ein, wird das Gericht im Normalfall auch eine kurze Anmerkung in der Ladung machen, ob das persönliche Erscheinen angeordnet wird oder nicht.

Ladung-Arbeitsgericht Berlin-Gütetermin

Ladung-Berlin-Arbeitsgericht-Gütetermin

Woran merkt man, dass das persönliche Erscheinen angeordnet wurde?

Ob das persönliche Erscheinen angeordnet wurde, ergibt sich aus zwei Umständen. Zum einen steht dies in der Ladung, meistens so „das persönliche Erscheinen des Klägers und des Beklagten wird angeordnet“.

eigene Ladung durch das Arbeitsgericht

Darüber hinaus ist es typisch, dass beim persönlichen Erscheinen die Parteien, z. B. der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber selbst eine Ladung bekommen und nicht nur der Anwalt. Der vertretene Rechtsanwalt bekommt im Normalfall immer eine Ladung. Die Partei im Normalfall nur dann, wenn ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde. Erhält man also eine eigene Ladung vom Gericht, dann ist der persönliche Erscheinen angeordnet.

Gütetermin und Kammertermin – was sind dies für Termine?

Nach dem gescheiterten Gütetermin kann aber auch das persönliche Erscheinen im Protokoll der Güteverhandlung (dies bekommt man in Berlin immer gleich nach der Verhandlung ausgehändigt) für den Kammertermin angeordnet werden. Man sollte sich von daher das Protokoll sorgfältig durchlesen. Die Anordnung des persönlichen Erscheinens von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Kammertermin ist der Normalfall und nicht die Ausnahme. Beim Kammertermin entscheidet die Kammer des Arbeitsgericht, also ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter. Im Gütetermin verhandelt nur der Arbeitsrichter (Berufsrichter) allein ohne die anderen Kammermitglieder. In der Güteverhandlung geht es vor allem um eine gütliche Einigung der Parteien im Kündigungsschutzverfahren, also fast immer um Zahlung einer Abfindung. Anträge werden dort in der Regel nicht gestellt. Überdurchschnittlich kommt auch ein sogenannter Prozessvergleich in Bestandschutzstreitigkeiten zu stande. Die Einigung erfolgt in Form eines Vergleichs und wird vom Gericht protokolliert. Scheitert der Gütetermin geht das Verfahren vor dem Arbeitsgericht so weiter, dass das Gericht einen Kammertermin ansetzt. Die beklagte Partei und die Klägerpartei bekommen Fristen für weiteren Sachvortrag bis zum Termin. Zu den jeweiligen Schriftsätzen der Anwälte kann die jeweilige Gegenseite dann Stellung nehmen.

Wann wird bei einer Kündigungsschutzklage das persönliche Erscheinen angeordnet?

Beim Arbeitsgericht Berlin ist es meist so, dass bei einer normalen Kündigungsschutzklage, die sich gegen eine ordentliche Kündigung wendet, meist das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wird. Der Mandant muss also nicht zum Gütetermin kommen. Anders ist dies oft so, wenn es um eine außerordentliche Kündigung geht. Dann lädt der (jeweilige Richter) den Kläger / Arbeitnehmer oft persönlich, um diesen zum Sachverhalt anzuhören. Dies handhabt aber jede Kammer unterschiedlich.

Was passiert, wenn man nicht beim Arbeitsgericht Berlin erscheint, obwohl das persönliche Erscheinen angeordnet wurde?

Erscheint die Partei nicht, insbesondere im Kammertermin, obwohl das persönliche Erscheinen angeordnet wurde (und diese hat einen Rechtsanwalt), stellt sich die Frage nach den Sanktionen. Ganz ehrlich muss man sagen, dass es sehr oft keine Sanktionen gibt. Möglich ist es, dass das Gericht z. B. ein Ordnungsgeld verhängt. Dies kann unter Umständen mehrere 100,00 € (meistens bis € 1.000) betragen. Im Normalfall ist eine Ordnungsgeldfestsetzung aber recht schwierig für das Gericht. Das Gericht müsste nämlich darlegen, weshalb das persönliche Erscheinen des Klägers bzw. des Beklagten hier notwendig war. Eine solche Begründung ist meistens für das Gericht recht schwierig.

Muss auch der anwaltlich vertretene Mandant persönlich erscheinen?

Ein großes Missverständnis in der Praxis besteht darin, dass der Kläger/Beklagter meint, der anwaltlich vertreten ist, dass er doch einen Anwalt hat und von daher nicht bei Gericht erscheinen muss. Dies ist grundsätzlich falsch.

Wie oben bereits ausgeführt, stellt sich für das Gericht ja nur die Frage, ob das persönliche Erscheinen angeordnet wird, wenn eine Seite nicht selbst tätig wird, sondern durch einen Anwalt vertreten wird. Das heißt, auch der anwaltlich Vertretene muss persönlich erscheinen, wenn er entsprechend geladen wurde. Hier gibt es manchmal „den Trick“, wonach Anwälte eine spezielle Vollmacht vorlegen und meinen, sie sind zur Sachverhaltsaufklärung und zum Vergleichsabschluss bevollmächtigt und von daher ist das persönliche Erscheinen des Mandanten nicht erforderlich. Dies ist aber gefährlich. Der Anwalt wird im Normalfall nicht die gleiche Kenntnis vom Sachverhalt haben wie der Mandant. Von daher sind solche Vollmachten mit Vorsicht zu genießen.

Muss man bei Krankheit persönlich Erscheinen?

Oft wird mißverstanden, dass die Krankheit allein nicht die Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen aufhebt. Man kann krank sein und trotzdem (z.B. Armbruch) vor Gericht erscheinen. Man muss nur dann nicht erscheinen, wenn man aufgrund der Krankheit (nachweisbar= ärztliches Attest) nicht reisefähig und/ oder nicht verhandlungsfähig ist. Dies ist der Fall, wenn z.B. sich die Partei im Krankenhaus zur Behandlung befindet. Bei den meisten Erkrankungen dürfte dies nicht der Fall sein.

Kann man vom persönlichen Erscheinen entbunden werden?

Auf Antrag kann das Arbeitsgericht beschließen, dass der Mandant (Kläger oder Beklagte) vom persönlichen Erscheinen vor Gericht entbunden wird. Gründe hierfür können z.B. ein längerfristig geplanter Urlaub oder Krankheit sein.

Kann man, obwohl das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wurde, trotzdem zum Gerichtstermin erscheinen?

Selbstverständlich kann der Mandant, dessen persönliches Erscheinen nicht angeordnet wurde, am Gerichtstermin teilnehmen. Vor dem Arbeitsgericht Berlin sind die Gerichtstermine öffentlich. Dies ist nicht nur beim Arbeitsgericht Berlin so, sondern bei allen Arbeitsgerichten. Nur in ganz wenigen Fällen ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Ist die Teilnahme an der Güteverhandlung sinnvoll, auch wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wurde?

Es kommt darauf an. Gerade im Gütetermin kann es durchaus auch negative Folgen haben, wenn der Mandant erscheint, obwohl er nicht geladen wurde. Das Problem ist nämlich, dass es meistens hier sehr emotional wird, wenn der Arbeitgeber nämlich vorträgt, dass der Arbeitnehmer bisher immer ganz schlecht gearbeitet hat und ein generell schlechter Mitarbeiter war. Gerade der Arbeitnehmer, der ursprünglich vorhatte, beim Arbeitgeber weiterzuarbeiten – dies ist mit Abstand ein sehr sehr geringer Teil der Kläger bei Kündigungsschutzklagen – verliert dann sein Interesse tatsächlich, das Kündigungsschutzverfahren bis zum Ende durchzuziehen, und lässt sich ggf. auch auf einen schlechten Vergleich ein. Andererseits kann es durchaus in bestimmten Fällen sinnvoll sein, wenn der Mandant bei Gericht erscheint, denn dieser hat eine umfängliche Sachverhaltskenntnis und kann bestimmte Argumente, die von der Gegenseite vorgetragen wurden, recht schnell widerlegen. Es kommt also immer auf den Einzelfall an, der Mandant sollte diesbezüglich seinen Anwalt fragen

Ich vertrete Mandanten vor dem Arbeitsgericht Berlin.

Update März 2021 – Corona-Krise (2. bzw. 3. Lockdown in Berlin)

Aufgrund der sehr negativen Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus (Covid19) hat sich auch der Geschäftsbetrieb beim Arbeitsgericht Berlin etwas verlangsamt. Seit Anfang 2021 scheint es auch generell etwas weniger Eingänge beim Arbeitsgericht Berlin zu geben. Sowohl Gütetermine als auch Kammertermin finden derzeit statt. Es ist – auch im Gerichtssaal – eine Maske zu tragen. Andererseits  besteht aufgrund der häufige Anordnung von Kurzarbeit und zunehmender betriebsbedingter Kündigung wegen Corona ein verstärktes Interesse an der Einreichung von Klagen beim Arbeitsgericht Berlin.  Hier bieten sich außergerichtliche (nach Einreichung der Kündigungsschutzklage!) Verhandlungen mit späterer gerichtlicher Protokollierung des Vergleichs im schriftlichen Verfahren nach § 278 Abs. 6  Satz 1 ZPO an. Häufig gestellte Fragen zum Thema Corona und Arbeitsrecht finden Sie hier. Beratungen sind sowohl in Marzahn als auch in der Zweigstelle im Prenzlauer Berg möglich.

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Marzahn-Hellersdorf

13. Juni 2017/von Rechtsanwalt Andreas Martin

Arbeitsgericht Berlin hält fristlose Kündigung der Leiterin der KBV für wirksam

Arbeitsrecht, Arbeitsgericht Berlin

Das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 02.02.2016 – 16 Ca 10908/15 und 16 Ca 932/16) hat die Kündigungsschutzklage der Leiterin des Dezernats Personal und Organisation der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen die außerordentliche (fristlose) Kündigung ihres Arbeitgebers abgewiesen.

Die Klägerin hatte in ihrer Funktion die Vergütung der Mitarbeiter festzulegen, das Ruhegehalt ihres Ehemannes zu hoch angesetzt – ohne zuvor auf einen möglichen Interessenkonflikt hinzuweisen – und den Inhalt der mit ihrem Ehemann getroffenen Vereinbarungen zu klären.

26. Mai 2017/von Rechtsanwalt Andreas Martin

Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin: Kündigung eines Kraftfahrers bei Alkoholfahrt mit Unfall wirksam

Arbeitsrecht, Arbeitsgericht Berlin, Kündigung

Das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 3.4.2014 – 24 Ca 817/13) hat entschieden, dass ein Berufskraftfahrer, der – trotz betrieblichen Alkoholverbots – alkoholbedingt einen Verkehrsunfall während seiner Arbeitszeit mit Personen- und Sachschaden verursacht, mit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen muss. Eine solche verhaltensbedingte Kündigung ist wirksam. Es muss nicht zuvor vom Arbeitgeber abgemahnt werden. Eine außerordentliche Kündigung kann u.U. auch gerechtfertigt sein. Die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers zum Arbeitsgericht Berlin hatte keinen Erfolg.

25. Mai 2017/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Entscheidung - Arbeitsgericht Berlin- UrteilRechtsanwalt Andreas Martin

Arbeitsrecht Berlin: Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin zur Kündigung wegen Einforderung des Mindestlohnes durch Arbeitnehmer:

Arbeitsrecht, Arbeitsgericht Berlin

Arbeitsrecht Berlin: Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin zur Kündigung wegen Einforderung des Mindestlohnes durch Arbeitnehmer:

Weiterlesen
25. Mai 2017/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Kündigung während der Schwangerschaft - Arbeitsgericht Berlin

Arbeitsgericht Berlin: Entschädigung bei nochmaliger Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin

Arbeitsgericht Berlin, Arbeitsrecht

Arbeitsgericht Berlin: Entschädigung bei nochmaliger Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin

Weiterlesen
14. Mai 2017/von Rechtsanwalt Andreas Martin
außerordentliche Kündigung bei Vortäuschen einer Erkrankung

Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin: Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit und außerordentliche Kündigung

Arbeitsgericht Berlin, Arbeitsrecht

Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin: Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit und außerordentliche Kündigung

Weiterlesen
14. Mai 2017/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Vereinbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

Arbeitsgericht Berlin: Urlaubsabgeltungsanspruch ist vererbbar!

Arbeitsgericht Berlin, Arbeitsrecht

Arbeitsgericht Berlin: Urlaubsabgeltungs-anspruch ist vererbbar!

Weiterlesen
14. Mai 2017/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Arbeitsgericht Berlin- Kopftuchverbot

Arbeitsgericht Berlin: Kopftuchverbot für muslimische Lehrerin an Berliner Schulen ist nicht diskriminierend

Arbeitsgericht Berlin, Arbeitsrecht

Arbeitsgericht Berlin: Kopftuchverbot für muslimische Lehrerin an Berliner Schulen ist nicht diskriminierend

Weiterlesen
14. Mai 2017/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Arbeitsgericht Berlin - Männerdiskriminierung bei StellenausschreibungRechtsanwalt Andreas Martin

Arbeitsgericht Berlin – Männerdiskriminierung bei Stellenausschreibung

Allgemein, Arbeitsgericht Berlin, Arbeitsrecht
Arbeitsgericht Berlin - Männerdiskriminierung bei Stellenausschreibung

Diskriminierung

Benachteiligung nach dem AGG bei Stellenanzeigen

Die in § 1 AGG (allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) festgelegten Benachteiligungsverbote wegen des Geschlechts, der Rasse, der Behinderung sind gemäß § 6 Abs. 1 AGG von dem Arbeitgeber bereits bei der Durchführung des Vorstellungsgesprächs bzw. der Auswahl der Bewerber zu berücksichtigen. Insbesondere muss der Arbeitgeber eine Stellenausschreibung in der Regel geschlechtsneutral vornehmen.

Kommt es zu einer Verletzung des Benachteiligungsverbots durch den Arbeitgeber, so hat dieser Schadensersatz zu leisten, wobei sich die Höhe nach der Qualifikation des Bewerbers, seinen Chancen auf dem Arbeitsmarkt sowie seinem Alter richtet.


Scheinbewerbungen und AGG-Hopping

Scheinbewerbungen mit dem einzigen Ziel des Erhalts des Entschädigungsanspruchs – auch als AGG-Hopping bezeichnet –  sind nicht von dem Schutzzweck der dem AGG zugrundeliegenden EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie gedeckt. Sie stellen einen Rechtsmissbrauch dar. Nach dem BAG kann ein solches Verhalten sogar einen Betrug nach § 263 StGB darstellen.


Arbeitsgericht Berlin und Entschädigung wegen diskriminierender Stellenausschreibung

Das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 5.6.2014 – 42 Ca 1530/14) hat entschieden, dass eine unzulässige Benachteiligung von Männern (Männerdiskriminierung) vorliegt, wenn sich eine Bewerbungsanzeige nur auf Frauen bezieht. Ein Arbeitgeber inserierte in der taz, dass ein eine Volontariatsstelle für „eine Frau mit Migrationshintergrund“ anbieten würde. Das Arbeitsgericht sah darin einen Verstoß gegen das AGG. Der Bewerber bekam eine Entschädigung von € 2.100.

Diskriminierung von Männern durch Stellenausschreibung

Als Vergütung wurde ein Monatsentgelt von 670 € sowie eine BVG Monatskarte angegeben. Auf diese Stellenanzeige bewarben sich insgesamt 134 Frauen und auch ein Mann. Der Mann, welcher sich beworben hatte, hatte ebenfalls eine Migrationsgeschichte bzw. ein Migrationshintergrund. Er stammt Ostukraine. Die Beklagte wies die Bewerbung des männlichen Klägers zurück, worauf hin dieser Entschädigung wegen Diskriminierung nach dem AGG geltend machte.

Migrationshintergrund und Frau – Bewerbung

Deine Zahlung durch die Gegenseite nicht erfolgte, erhob dieser Klage und machte vor dem Arbeitsgericht Berlin seinen Entschädigungsanspruch gelten.

Erwies fallen daraufhin, dass es keine nachvollziehbaren Grund gibt, die Stelle nur für Frauen auszuschreiben, da der Frauenanteil bei Wohlentäterin bei über 50 % lege.

Entschädigung wegen Männerdiskriminierung

Das Gericht gab dem Bewerber Recht und sprach ihm eine Entschädigung von 2100 € zu. Die Stellenausschreibung sei diskriminierend, da diese sich nicht nur auf ein bestimmtes Geschlecht beziehen dürfe. Ein sachlichen Grund für eine entsprechende Ausschreibung nur für ein Geschlecht, gebe es hier nicht.

Rechtsanwalt Marzahn- Hellersdorf (Berlin)

14. Mai 2017/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Kündigung nach Einfordern von Lohnansprüchen

Arbeitsgericht Berlin: Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam!

Arbeitsgericht Berlin, Arbeitsrecht

Arbeitsgericht Berlin: Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam!

Weiterlesen
14. Mai 2017/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Seite 4 von 512345
X Logo X Logo Folgenon X RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonniereden RSS Feed
Beliebt
  • Impfpflicht in der Pflege- und GesundheitsbrancheRechtsanwalt Andreas Martin
    Impfpflicht in der Pflege- und Gesundheitsbranche21. November 2021 - 12:16
  • Automatische Scheidung nach 3 Jahren?Rechtsanwalt Andreas Martin
    Automatische Scheidung nach 3 Jahren?6. Mai 2022 - 7:26
  • Wann kann man die Scheidung einreichen?
    Wann kann man die Scheidung einreichen?22. November 2010 - 20:31
  • Richter beim Arbeitsgericht ansprechen
    Wie spricht man den Richter beim Arbeitsgericht an?24. Juni 2019 - 11:47
Kürzlich
  • Scheidung – was muss ich als Erstes tun?
    Was muss ich als erstes tun, wenn ich mich scheiden lassen...4. Juli 2026 - 7:20
  • Kündigungsschutzgesetz und Arbeitnehmerzahl
    Kündigungsschutzgesetz und Arbeitnehmerzahl30. Mai 2026 - 9:21
  • Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?
    Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?4. April 2026 - 8:12
  • Geschäftsführer und Abfindung nach Kündigung17. Januar 2026 - 10:05
Kommentare
  • Anton SchneiderVon einer automatischen Scheidung nach 3 Jahren habe ich...15. Mai 2022 - 11:41 von Anton Schneider
  • Rechtsanwalt Andreas MartinNa dann wünsche ich viel Erfolg!11. Mai 2022 - 8:23 von Rechtsanwalt Andreas Martin
  • Dennis BeckerMein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Fachanwalt...8. Mai 2022 - 21:44 von Dennis Becker
  • Frank MeyerGut zu wissen, dass es dem Arbeitnehmer nicht erlaubt ist,...26. März 2022 - 17:04 von Frank Meyer
Schlagworte
Abfindung Anspruch Anwalt Anwalt Berlin Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitsgericht Arbeitsgericht Berlin Arbeitsrecht Arbeitsvertrag Arbeitszeit Aufhebungsvertrag Auflösungsvertrag außerordentliche Kündigung BAG Berlin Bundesarbeitsgericht Corona Corona Virus Covid19 Dauer Diskriminierung Ehescheidung Entscheidung Familiengericht fristlose Kündigung Güteverhandlung juristische Abkürzungen Klage Kündigung Kündigungsfrist Kündigungsschutzgesetz Kündigungsschutzklage Landesarbeitsgericht Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Lohn Rechtsanwalt Scheidung Scheidung in Berlin Scheidungsverfahren Trennung Trennungsjahr Urlaub Urteil Versorgungsausgleich

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung!

Kontakt

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

Anfahrt

öffentliche Verkehrsmittel: Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Anfahrt mit dem Kfz: Parkplätze vor dem Nettomarkt

Interessante Links

  • Rechtsanwalt Marzahn
  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Scheidung Berlin
  • Rechtsanwalt Strafrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

Impressum

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
© Copyright - Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen