Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf
  • Arbeitsrecht
    • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Marzahn
    • Arbeitslohn
      • Lohnbescheinigung
    • Kündigung
    • Kündigungsschutzklage
    • Muster für das Arbeitsrecht
      • Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers
    • Lexikon zum Kündigungsrecht
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Abfindungsformel
      • Abwicklungsvertrag
      • Änderungskündigung
      • Arbeitszeugnis
    • Für Arbeitgeber
      • Arbeitnehmer rechtssicher kündigen
  • Familienrecht
    • Familienrecht Lexikon
    • Ehescheidung
    • Trennung
    • Rechtsanwalt Familienrecht
    • Anwalt Familienrecht
    • Scheidung
    • Rechtsanwalt Scheidung
  • Erbrecht
    • Erbrecht
    • Rechtsanwalt Erbrecht
    • Pflichtteil
    • Erbschein
  • Verkehrsrecht
    • Verkehrsrecht Marzahn
  • Strafrecht
    • Pflichtverteidiger
    • Amtsgericht Tiergarten (Berlin)
  • Standorte
    • Kanzlei Blankensee
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
      • Polnisches Gesellschaftsrecht
        • Polnische Handelsregister KRS
      • GmbH Polen
      • BGB-Gesellschaft in Polen
      • Einzelfirma Polen
      • Firmengründung in Polen
      • Inkasso Polen
      • Unfall in Polen
      • Bußgeldverfahren Polen
      • Zwangsvollstreckung Polen
      • Steuern Polen
      • Immobilienrecht Polen
      • Polnisches Recht
    • Kanzlei Berlin
      • Kanzlei Marzahn-Hellersdorf
        • Anwalt Familienrecht Marzahn
          • Scheidung Marzahn
        • Bußgeldrecht Marzahn
        • Strafrecht Marzahn
        • Erbrecht Marzahn
      • Kanzlei Prenzlauer Berg
      • Familienrecht Berlin
      • Scheidung Berlin
      • Erbrecht Berlin
      • Verkehrsrecht in Berlin
      • Strafrecht Berlin
        • Strafverteidigung Berlin
        • Strafgericht Berlin
        • Staatsanwaltschaft Berlin
        • Amtsanwaltschaft Berlin
      • Bussgeld Berlin
        • Rechtsanwalt Bussgeld Berlin
        • Bussgeldrecht Berlin
  • News
  • Info
    • zur Person
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht
      • Familienrecht
        • Neuigkeiten im Familienrecht
        • Ablauf der Scheidung
        • Scheidungsfolgen
      • Erbrecht
        • Erbrecht News
        • Erbrecht Problemfälle
      • Verkehrsrecht
        • Neuigkeiten Verkehrsrecht
        • Verkehrsunfall
        • Schadenersatz Verkehrsunfall
        • Schmerzensgeld
          • Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
        • Links Verkehrsrecht
        • Strafrecht
      • Rechtsprechung
    • FAQ
    • Häufige rechtliche Irrtürmer
    • Karriere
    • Downloads
    • Links
  • Kontakt
    • Kontakt
  • Languages
    • English
      • Employment Law
    • Polski
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
Du bist hier: Startseite1 / News2 / Arbeitsgericht Berlin3 / Arbeitsgericht Berlin: Entschädigung bei nochmaliger Kündigung einer s...

wiederholte Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin – Entschädigung

Arbeitsgericht Berlin: Entschädigung bei nochmaliger Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin

Die Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde (in Berlin ist dies das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)möglich. Erfolgt die Zustimmung nicht, ist die Kündigung nichtig, da sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.

Wichtig ist dabei auch, dass die Arbeitnehmerin, die schwanger ist, dem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen die Schwangerschaft anzeigt, wenn dieser die Kündigung ausspricht und von der Schwangerschaft nichts wusste.

Das Arbeitsgericht Berlin hatte hier folgenden Fall:

Ein Anwalt kündigte seiner Mitarbeiterin, dabei wusste er von der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin nichts. Diese Kündigung war nichtig und die Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmerin hatte Erfolg.

Jetzt machte der Rechtsanwalt aber einen dummen Fehler, denn er kündigte seiner Mitarbeiterin erneut das Arbeitsverhältnis, obwohl er wusste von der Schwangerschaft wusste.

Die Mitarbeiter erhob wiederum Kündigungsschutzklage und beantragte eine Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts.

Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin – doppelte Kündigung einer Schwangeren – Entschädigung

Das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 8.5.2015 – Az 28 Ca 18485/14) verurteilte den Rechtsanwalt aus Berlin, der seine schwangere Mitarbeiterin – trotz Wissen von der Schwangerschaft – (nochmals) das Arbeitsverhältnis kündigte, zu einer Entschädigungszahlung nach dem AGG wegen Diskriminierung der Mitarbeiterin (wegen des Geschlechts) in Höhe von € 1.500,00.

Anmerkung zum Fall

Die Besonderheit des Falles bestand nun darin, dass der Arbeitgeber hier zweimal das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendete. Bei der ersten Kündigung wusste er nichts von der Schwangerschaft seiner Arbeitnehmerin. Diese teilte in die Schwangerschaft innerhalb der Zweiwochenfrist mit und der Arbeitgeber nahm die Kündigung zurück. Die Rücknahme der Kündigung ist letztendlich ein Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen. Bis hierhin ist dieser Fall ohne weitere Besonderheiten. In der Praxis kommt dies häufig vor und ein Fall der Diskriminierung liegt hier nicht vor, da der Arbeitgeber von der Schwangerschaft seiner Arbeitnehmerin ja nichts wusste.

Die zweite Kündigung ist hier aber problematisch gewesen. Der Arbeitgeber, der selber als Rechtsanwalt tätig war, was den Fall noch erstaunlicher macht, wusste von der Schwangerschaft seiner Arbeitnehmerin. Die Kündigung wird von daher als Diskriminierung der Arbeitnehmerin als Frau, als aufgrund ihres Geschlechts, betrachtet. Von daher hatte er auch eine Entschädigung zu zahlen. Weshalb die Arbeitnehmerin letztendlich nur auf Entschädigung klagte und nicht auf Feststellung, dass die Kündigung unwirksam war, ist nicht klar. Die Arbeitnehmerin hätte hier auch beides haben können.

Wer also als Arbeitgeber die Schwangerschaft eine Arbeitnehmerin kennt und trotzdem kündigt, setzt sich der Gefahr aus, dass nicht nur die Kündigung nichtig ist, sondern auch, dass er eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu zahlen hat. Die Arbeitnehmerin kann hier also Kündigungsschutzklage einreichen und gleichzeitig auch eine Klage auf Entschädigung.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

www.anwalt-martin.de

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht – Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf

X Logo X Logo Folgenon X RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonniereden RSS Feed

Inhaltsverzeichnis

Beliebt
  • Impfpflicht in der Pflege- und GesundheitsbrancheRechtsanwalt Andreas Martin
    Impfpflicht in der Pflege- und Gesundheitsbranche21. November 2021 - 12:16
  • Automatische Scheidung nach 3 Jahren?Rechtsanwalt Andreas Martin
    Automatische Scheidung nach 3 Jahren?6. Mai 2022 - 7:26
  • Wann kann man die Scheidung einreichen?
    Wann kann man die Scheidung einreichen?22. November 2010 - 20:31
  • Richter beim Arbeitsgericht ansprechen
    Wie spricht man den Richter beim Arbeitsgericht an?24. Juni 2019 - 11:47
Kürzlich
  • Scheidung – was muss ich als Erstes tun?
    Was muss ich als erstes tun, wenn ich mich scheiden lassen...4. Juli 2026 - 7:20
  • Kündigungsschutzgesetz und Arbeitnehmerzahl
    Kündigungsschutzgesetz und Arbeitnehmerzahl30. Mai 2026 - 9:21
  • Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?
    Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?4. April 2026 - 8:12
  • Geschäftsführer und Abfindung nach Kündigung17. Januar 2026 - 10:05
Kommentare
  • Anton SchneiderVon einer automatischen Scheidung nach 3 Jahren habe ich...15. Mai 2022 - 11:41 von Anton Schneider
  • Rechtsanwalt Andreas MartinNa dann wünsche ich viel Erfolg!11. Mai 2022 - 8:23 von Rechtsanwalt Andreas Martin
  • Dennis BeckerMein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Fachanwalt...8. Mai 2022 - 21:44 von Dennis Becker
  • Frank MeyerGut zu wissen, dass es dem Arbeitnehmer nicht erlaubt ist,...26. März 2022 - 17:04 von Frank Meyer
Schlagworte
Abfindung Anspruch Anwalt Anwalt Berlin Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitsgericht Arbeitsgericht Berlin Arbeitsrecht Arbeitsvertrag Arbeitszeit Aufhebungsvertrag Auflösungsvertrag außerordentliche Kündigung BAG Berlin Bundesarbeitsgericht Corona Corona Virus Covid19 Dauer Diskriminierung Ehescheidung Entscheidung Familiengericht fristlose Kündigung Güteverhandlung juristische Abkürzungen Klage Kündigung Kündigungsfrist Kündigungsschutzgesetz Kündigungsschutzklage Landesarbeitsgericht Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Lohn Rechtsanwalt Scheidung Scheidung in Berlin Scheidungsverfahren Trennung Trennungsjahr Urlaub Urteil Versorgungsausgleich

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung!

Kontakt

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

Anfahrt

öffentliche Verkehrsmittel: Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Anfahrt mit dem Kfz: Parkplätze vor dem Nettomarkt

Interessante Links

  • Rechtsanwalt Marzahn
  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Scheidung Berlin
  • Rechtsanwalt Strafrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

Impressum

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
© Copyright - Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Enfold Theme by Kriesi
Link to: BAG: kein Annahmeverzugslohn bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsverhältnisses Link to: BAG: kein Annahmeverzugslohn bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsverhältnisses BAG: kein Annahmeverzugslohn bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsve...BAG: kein Annahmeverzugslohn bei rückwirkender Begründung eines ArbeitsverhältnissesRechtsanwalt Andreas Martin Link to: LAG Berlin-Brandenburg: Rechtsmissbrauch beim PKH Antrag Link to: LAG Berlin-Brandenburg: Rechtsmissbrauch beim PKH Antrag LAG Berlin-Brandenburg: Rechtsmissbrauch beim PKH AntragRechtsanwalt Andreas MartinLAG Berlin-Brandenburg: Rechtsmissbrauch beim PKH Antrag
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen