Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf
  • Arbeitsrecht
    • Arbeitslohn
      • Lohnbescheinigung
    • Kündigung
    • Kündigungsschutzklage
    • Lexikon zum Kündigungsrecht
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Abfindungsformel
      • Abwicklungsvertrag
      • Änderungskündigung
      • Arbeitszeugnis
    • Arbeitsrecht und Corona -FAQ
    • Corona-Virus Kündigung
    • Für Arbeitgeber
  • Familienrecht
    • Familienrecht-Lexikon
    • Ehescheidung
    • Trennung
    • Rechtsanwalt Familienrecht
    • Anwalt Familienrecht
    • Scheidung
    • Rechtsanwalt Scheidung
  • Erbrecht
    • Erbrecht
    • Rechtsanwalt Erbrecht
    • Pflichtteil
    • Erbschein
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
    • Pflichtverteidiger
    • Amtsgericht Tiergarten (Berlin)
  • Standorte
    • Kanzlei Blankensee
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
      • Polnisches Gesellschaftsrecht
        • Polnische Handelsregister KRS
      • GmbH Polen
      • BGB-Gesellschaft in Polen
      • Einzelfirma Polen
      • Firmengründung in Polen
      • Inkasso Polen
      • Unfall in Polen
      • Bußgeldverfahren Polen
      • Zwangsvollstreckung Polen
      • Steuern Polen
      • Immobilienrecht Polen
      • Polnisches Recht
    • Kanzlei Berlin
      • Kanzlei Marzahn-Hellersdorf
        • Arbeitsrecht Marzahn
        • Anwalt Familienrecht Marzahn
          • Scheidung Marzahn
        • Verkehrsrecht Marzahn
        • Bußgeldrecht Marzahn
        • Strafrecht Marzahn
        • Erbrecht Marzahn
      • Kanzlei Prenzlauer Berg
      • Familienrecht Berlin
      • Scheidung Berlin
      • Erbrecht Berlin
      • Verkehrsrecht in Berlin
      • Strafrecht Berlin
        • Strafverteidigung Berlin
        • Strafgericht Berlin
        • Staatsanwaltschaft Berlin
        • Amtsanwaltschaft Berlin
      • Bussgeld Berlin
        • Rechtsanwalt Bussgeld Berlin
        • Bussgeldrecht Berlin
  • News
  • Info
    • zur Person
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht
      • Familienrecht
        • Neuigkeiten im Familienrecht
        • Ablauf der Scheidung
        • Scheidungsfolgen
      • Erbrecht
        • Erbrecht News
        • Erbrecht Problemfaelle
      • Verkehrsrecht
        • Neuigkeiten Verkehrsrecht
        • Verkehrsunfall
        • Schadenersatz Verkehrsunfall
        • Schmerzensgeld
          • Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
        • Links Verkehrsrecht
        • Strafrecht
      • Rechtsprechung
    • FAQ
    • Häufige rechtliche Irrtürmer
    • Karriere
    • Downloads
    • Links
  • Kontakt
    • Kontakt
  • Languages
    • polski
  • Suche
  • Menü Menü
  • Twitter
  • Facebook
Du bist hier: Startseite1 / News2 / Arbeitsgericht Berlin3 / Arbeitsgericht Berlin: Entschädigung bei nochmaliger Kündigung einer s...

wiederholte Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin – Entschädigung

Arbeitsgericht Berlin: Entschädigung bei nochmaliger Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin

Die Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde (in Berlin ist dies das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)möglich. Erfolgt die Zustimmung nicht, ist die Kündigung nichtig, da sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.

Wichtig ist dabei auch, dass die Arbeitnehmerin, die schwanger ist, dem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen die Schwangerschaft anzeigt, wenn dieser die Kündigung ausspricht und von der Schwangerschaft nichts wusste.

Das Arbeitsgericht Berlin hatte hier folgenden Fall:

Ein Anwalt kündigte seiner Mitarbeiterin, dabei wusste er von der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin nichts. Diese Kündigung war nichtig und die Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmerin hatte Erfolg.

Jetzt machte der Rechtsanwalt aber einen dummen Fehler, denn er kündigte seiner Mitarbeiterin erneut das Arbeitsverhältnis, obwohl er wusste von der Schwangerschaft wusste.

Die Mitarbeiter erhob wiederum Kündigungsschutzklage und beantragte eine Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts.

Inhaltsverzeichnis

  • Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin – doppelte Kündigung einer Schwangeren – Entschädigung
    • Anmerkung zum Fall
    • Fachanwalt für Arbeitsrecht
    • Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf

Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin – doppelte Kündigung einer Schwangeren – Entschädigung

Das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 8.5.2015 – Az 28 Ca 18485/14) verurteilte den Rechtsanwalt aus Berlin, der seine schwangere Mitarbeiterin – trotz Wissen von der Schwangerschaft – (nochmals) das Arbeitsverhältnis kündigte, zu einer Entschädigungszahlung nach dem AGG wegen Diskriminierung der Mitarbeiterin (wegen des Geschlechts) in Höhe von € 1.500,00.

Anmerkung zum Fall

Die Besonderheit des Falles bestand nun darin, dass der Arbeitgeber hier zweimal das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendete. Bei der ersten Kündigung wusste er nichts von der Schwangerschaft seiner Arbeitnehmerin. Diese teilte in die Schwangerschaft innerhalb der Zweiwochenfrist mit und der Arbeitgeber nahm die Kündigung zurück. Die Rücknahme der Kündigung ist letztendlich ein Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen. Bis hierhin ist dieser Fall ohne weitere Besonderheiten. In der Praxis kommt dies häufig vor und ein Fall der Diskriminierung liegt hier nicht vor, da der Arbeitgeber von der Schwangerschaft seiner Arbeitnehmerin ja nichts wusste.

Die zweite Kündigung ist hier aber problematisch gewesen. Der Arbeitgeber, der selber als Rechtsanwalt tätig war, was den Fall noch erstaunlicher macht, wusste von der Schwangerschaft seiner Arbeitnehmerin. Die Kündigung wird von daher als Diskriminierung der Arbeitnehmerin als Frau, als aufgrund ihres Geschlechts, betrachtet. Von daher hatte er auch eine Entschädigung zu zahlen. Weshalb die Arbeitnehmerin letztendlich nur auf Entschädigung klagte und nicht auf Feststellung, dass die Kündigung unwirksam war, ist nicht klar. Die Arbeitnehmerin hätte hier auch beides haben können.

Wer also als Arbeitgeber die Schwangerschaft eine Arbeitnehmerin kennt und trotzdem kündigt, setzt sich der Gefahr aus, dass nicht nur die Kündigung nichtig ist, sondern auch, dass er eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu zahlen hat. Die Arbeitnehmerin kann hier also Kündigungsschutzklage einreichen und gleichzeitig auch eine Klage auf Entschädigung.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

www.anwalt-martin.de

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht – Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf

Folgenauf TwitterAbonniereden RSS Feed

RSS Blogbeiträge

  • Kündigung, Kündigungsschutz und Abfindung von Schwerbehinderten 14. Mai 2022
    Kündigungsschutz und Schwerbehinderung Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind vor einer Kündigung des Arbeitgebers besonders geschützt. Mitarbeiter mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte unterliegen grundsätzlich gemäß § 168 SGB IX einem besonderen Kündigungsschutz (Sonderkündigungsschutz). Der Arbeitgeber braucht nämlich für die Kündigung (unerheblich ob ordentlich oder außerordentlich) die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes. Von daher genießen schwerbehinderte Personen neben dem allgemeinen […]
  • Automatische Scheidung nach 3 Jahren? 6. Mai 2022
    Automatische Scheidung nach 3 Jahren?
  • Fristlose Kündigung wegen gefälschtem Impfausweis möglich 30. April 2022
    Fristlose Kündigung wegen gefälschtem Impfausweis möglich
  • Vorsicht bei eingescannter Unterschrift beim befristeten Arbeitsvertrag 23. April 2022
    Vorsicht bei eingescannter Unterschrift beim befristeten Arbeitsvertrag
  • Arbeitgeber muss umgeimpfte Pfleger nicht beschäftigen! 17. April 2022
    Arbeitgeber muss umgeimpfte Pfleger nicht beschäftigen!

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 17 Uhr Termine nach Vereinbarung!

Impressum

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Interessante Links

  • Rechtsanwalt Marzahn
  • Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
  • Rechtsanwalt Scheidung Berlin
  • Rechtsanwalt Strafrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

Kontakt

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

Anfahrt

öffentliche Verkehrsmittel Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Anfahrt mit dem Kfz Parkplätze vor Netto
© Copyright - Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Enfold Theme by Kriesi
BAG: kein Annahmeverzugslohn bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsve...BAG: kein Annahmeverzugslohn bei rückwirkender Begründung eines ArbeitsverhältnissesRechtsanwalt Andreas MartinLAG Berlin-Brandenburg: Rechtsmissbrauch beim PKH AntragRechtsanwalt Andreas MartinLAG Berlin-Brandenburg: Rechtsmissbrauch beim PKH Antrag
Nach oben scrollen