Einschränkungen beim Arbeitsgericht Berlin wegen Corona-Virus
Arbeitsgerichtsbarkeit in Berlin und Corona-Pandemie
Gestern (am 17.3.2020) hatte ich – in einer Kündigungsschutzsache – noch einen Gütetermin beim Arbeitsgericht Berlin. Zuvor rief ich bei der Kammer an und fragte, ob der Termin stattfinden wird. Dies wurde bejaht mit dem Hinweis, dass die einzelnen Richter (Kammern) selbst entscheiden, ob diese Termine wegen der Corona-Krise aufheben oder durchführen lassen. Von daher fand der Gütetermin dann statt.
mündliche Verhandlungen finden ab dem 17.03.2020 beim Arbeitsgericht Berlin nur noch vereinzelt statt
nur noch einzelne Güte – oder Kammertermine
Vor dem Verhandlungstermin beim Arbeitsgericht Berlin teilte mir der Richter mit, dass es wohl eine Empfehlung gibt, wonach in der Regel die Verhandlungstermine abgesagt werden sollen. Aufgrund des Grundsatzes der Unabhängigkeit des Richters entscheidet letztendlich der einzelne Richter selbst, ob er den Termin durchführt oder nicht. Vor dem Gerichtstermin wurde ich gebeten einen Zettel mit meinen Angaben zur Person auszufüllen und zu hinterlegen.
Auf dem Merkblatt des Gerichts zum eingeschränkten Geschäftsbetrieb des Arbeitsgerichts Berlin und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg aufgrund der Corona-Epidemie, welches mir dann später überreicht wurde (dies soll noch auf der Internetseite des Arbeitsgerichts Berlin veröffentlicht werden) wird folgendes mitgeteilt:
überwiegende Absage der mündlichen Verhandlungen beim Arbeitsgericht Berlin und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (gleiches Gebäude) ist betroffen
Es scheint derzeit wohl so zu sein, dass die meisten Richter die Verhandlungen absagen. Zwei weitere Gütetermin in dieser Woche, die ich beim Arbeitsgericht Berlin gehabt hätte, sind schon abgesagt worden. Ein Verschieben der Termine findet derzeit nicht statt, da man nicht weiß, wie lange die derzeitige angespannte Gesundheitslage noch anhalten wird.
Anmerkung:
Ganz so schlimm, scheint es aber um Berlin nicht zu stehen. Beim Parken vor dem Arbeitsgericht durfte ich mich bei der Rückkehr über einen Verwarngeldzettel (€ 10,00) freuen. Dies scheint in Berlin noch zu klappen.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht (Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf)