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Du bist hier: Startseite1 / News2 / Arbeitsrecht3 / Arbeitsgericht Berlin schränkt wegen Corona-Pandemie den Betrieb ein!

Inhaltsverzeichnis

  • Einschränkungen beim Arbeitsgericht Berlin wegen Corona-Virus
    • mündliche Verhandlungen finden ab dem 17.03.2020 beim Arbeitsgericht Berlin nur noch vereinzelt statt
        • mündliche Verhandlungen eingeschränkt
        • telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt
        • kein Zugang der Öffentlichkeit zum Gerichtsgebäude
        • kein Zugang zur Kantine über das Gerichtsgebäude
        • Rechtsantragsstelle ist im Notbetrieb
        • Verfahrensverzögerungen wahrscheinlich
    • überwiegende Absage der mündlichen Verhandlungen beim Arbeitsgericht Berlin und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Einschränkungen beim Arbeitsgericht Berlin wegen Corona-Virus

Arbeitsgerichtsbarkeit in Berlin und Corona-Pandemie

Arbeitsgericht Berlin und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einschränkte Geschäftsbetrieb ab 17.3.2020

Gestern (am 17.3.2020) hatte ich – in einer Kündigungsschutzsache – noch einen Gütetermin beim Arbeitsgericht Berlin. Zuvor rief ich bei der Kammer an und fragte, ob der Termin stattfinden wird. Dies wurde bejaht mit dem Hinweis, dass die einzelnen Richter (Kammern) selbst entscheiden, ob diese Termine wegen der Corona-Krise aufheben oder durchführen lassen. Von daher fand der Gütetermin dann statt.

mündliche Verhandlungen finden ab dem 17.03.2020 beim Arbeitsgericht Berlin nur noch vereinzelt statt

nur noch einzelne Güte – oder Kammertermine

Vor dem Verhandlungstermin beim Arbeitsgericht Berlin teilte mir der Richter mit, dass es wohl eine Empfehlung gibt, wonach in der Regel die Verhandlungstermine abgesagt werden sollen. Aufgrund des Grundsatzes der Unabhängigkeit des Richters entscheidet letztendlich der einzelne Richter selbst, ob er den Termin durchführt oder nicht. Vor dem Gerichtstermin wurde ich gebeten einen Zettel mit meinen Angaben zur Person auszufüllen und zu hinterlegen.

Auf dem Merkblatt des Gerichts zum eingeschränkten Geschäftsbetrieb des Arbeitsgerichts Berlin und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg aufgrund der Corona-Epidemie, welches mir dann später überreicht wurde (dies soll noch auf der Internetseite des Arbeitsgerichts Berlin veröffentlicht werden) wird folgendes mitgeteilt:

Merkblatt – Arbeitsgericht Berlin

Corona-Virus - Arbeitsgericht Berlin -Einschränkungen
  • mündliche Verhandlungen eingeschränkt

    Mündliche Verhandlungen werden beim Arbeitsgericht Berlin und beim Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt. Über die Durchführung entscheidet der jeweilige Richter/ die jeweilige Kammer.

  • telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt

    Die telefonische Erreichbarkeit kann derzeit nicht mehr gewährleistet werden (obwohl diese im Vergleich zu anderen Berliner Gerichten eigentlich gut ist).

  • kein Zugang der Öffentlichkeit zum Gerichtsgebäude

    Der Zugang zum Gerichtsgebäude ist für das Publikum nun grundsätzlich gesperrt.

    Ausnahmen:

    • geladene Personen
    • Personen mit berechtigtem Interesse
  • kein Zugang zur Kantine über das Gerichtsgebäude

    Der Zugang zur Kantine (Restaurant der Firma Möbel Hübner) über das Gerichtsgebäude ist gesperrt.

  • Rechtsantragsstelle ist im Notbetrieb

    Die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts Berlin (1. Etage im Gerichtsgebäude, Magdeburger Platz 1) steht zu den üblichen Betriebszeiten nur im Notbetrieb zur Verfügung.

    Dies heißt:

    • alle Anliegen müssen schriftlich erfolgen (Vordrucke von Klagen liegen im Eingangsbereich aus und können ausgefüllt und in den Briefkasten am Eingang eingeworfen werden)
    • nur, wenn dies (schriftliche Eingabe) nicht möglich ist, kann man sich im Zimmer 138 (1. Stock) melden
    • Kopien für Unterlagen können im Warteraum (1. Stock) am Kopierer (10 Cent pro Kopie) selbst angefertigt werden (Bitte ausreichend Münzen mitnehmen!)

    Hinweis: Klagen oder sonstige formgebundene Eingaben können nicht per Telefon oder E-Mail eingereicht werden!

  • Verfahrensverzögerungen wahrscheinlich

    Bei der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit ist aufgrund der Corona-Pandemie ein ordnungsgemäßer Geschäftsablauf nicht möglich. Es kann -und dies ist sehr wahrscheinlich – zu Verfahrensverzögerungen kommen.

überwiegende Absage der mündlichen Verhandlungen beim Arbeitsgericht Berlin und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (gleiches Gebäude) ist betroffen

Es scheint derzeit wohl so zu sein, dass die meisten Richter die Verhandlungen absagen. Zwei weitere Gütetermin in dieser Woche, die ich beim Arbeitsgericht Berlin gehabt hätte, sind schon abgesagt worden. Ein Verschieben der Termine findet derzeit nicht statt, da man nicht weiß, wie lange die derzeitige angespannte Gesundheitslage noch anhalten wird.

Anmerkung:

Ganz so schlimm, scheint es aber um Berlin nicht zu stehen. Beim Parken vor dem Arbeitsgericht durfte ich mich bei der Rückkehr über einen Verwarngeldzettel (€ 10,00) freuen. Dies scheint in Berlin noch zu klappen.

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht (Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf)

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