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AU-Bescheinigung per Telefon
Arbeitsrecht, Corona-Virus

Krankenschein jetzt auch per Telefon maximal für 7 Tage!

AU-Bescheinigung per Telefon

AU-Bescheinigung

Der Arbeitnehmer muss – bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit diese dem Arbeitgeber unverzüglich anzeigen und spätestens innerhalb von 3 Tagen nachweisen. Andernfalls riskiert er eine Abmahnung und im Wiederholungsfall u.U. auch eine Kündigung seines Arbeitsverhältnisses.

Einigung über Bestellung der Arbeitsunfähigkeit am Telefon

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich am 9.3.2020 auf eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung – welche ab sofort gilt – geeinigt. Danach müssen Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege wegen der bloßen Attestierung der Arbeitsunfähigkeit nicht extra in die Arztpraxis kommen. Der Arzt kann auch aufgrund einer telefonische Untersuchung/ Befragung eine Arbeitsunfähigkeit für maximal 7 Tage feststellen und dann diese per Post an den Patienten übersenden. Dies hat aber nichts mit der längerfristig geplanten elektronischen Krankschreibung zu tun.

Ausnahme gilt nicht für potentielle Corona – Patienten

Wichtig ist dabei, dass es nicht darum geht, potentielle Corona-Infizierte so arbeitsunfähig zu schreiben, denn für diese Personengruppe soll diese Möglichkeit der Krankschreibung gerade nicht bestehen. Diese sollten natürlich auch nicht in der Arztpraxis kommen, sondern sich bei den dafür vorgesehenen Stellen testen lassen (wenn diese denn eingerichtet sind).

Regelung für zunächst 4 Wochen

Von daher ist eine weitere Voraussetzung für die obigen telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, dass der Patient weder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person hatte, bei der das neue Coronavirus nachgewiesen wurde, noch sich in einem Gebiet mit Covid-19-Fällen aufgehalten hat. Diese Regelung gilt auch für Kinder.

Die Regelung gilt zunächst für 4 Wochen.

Arzt kann aber muss nicht der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen

Die Bescheinigung kann nach telefonischer Befragung und aufgrund der persönlichen ärztlichen Überzeugung vom Zustand des Versicherten ausgestellt werden.

Information über Arbeitsunfähigkeit und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber entfällt nicht

Arbeitnehmer muss trotzdem den Arbeitgeber unverzüglich informieren und die AU-Bescheinigung beim Arbeitgeber einreichen.

Zusammenfassung:

Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit per Telefon für maximal 7 Tage ist bei einer Erkrankung der oberen Atemwege möglich, wenn der Patient

  • leichte Erkrankung der obigen Atemwege und
  • nicht die Kriterien des Robert Koch-Instituts für einen Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 erfüllt

Update: Aufgrund der derzeitigen Lage wird die Regelung mit hoher Wahrscheinlichkeit verlängert werden.

Update März 2023:

Die Regelung der telefonischen Krankschreibung läuft zum 1. April 2023 aus. Danach muss sich der Patient wieder persönlich beim Arzt vorstellen. Eine Arbeitsunfähigkeit kann derzeit nicht per Fernkommunikation erfolgen. Dies gilt auch für Online-Portale, bei denen man sich angeblich krankschreiben lassen kann.

Update November 2023

Derzeit ist eine Krankschreibung per Telefon nicht möglich. In bestimmten Fällen ist eine ärztliche (elektronische) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Videosprechstunde möglich. Die telefonische Krankschreibung soll aber wieder möglich sein und zwar bei leichten Erkrankungen. Bis zum 31.01.2024 soll eine entsprechende Richtlinie ausgearbeitet werden.

 

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht

12. März 2020/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Schlagworte: Arzt kann aber muss nicht der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, Ausnahme gilt nicht für potentielle Corona - Patienten, Corona Virus, elektronischen Krankschreibung, Information über Arbeitsunfähigkeit und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber entfällt nicht, Krankenschein jetzt auch per Telefon maximal für 7 Tage!, Regelung für zunächst 4 Wochen, telefonische Krankschreibung
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