Das Bundesverwaltungsgericht (Entscheidung vom 31.01.2013 – 2 C 10.12) hat entsprechend der EG-Urlaubsrichtlinie (speziell Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG) und entsprechend der Entscheidung des EuGH (Urteil vom 3. Mai 2012 – Rs. C-337/10, Neidel – NVwZ 2012, 688) entschieden, dass auch Beamte einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben, wenn diese krankheitsbedingt ihren Urlaub vor dem Ruhestand nicht mehr nehmen konnten.
Arbeitsrecht
Beim Arbeitsrecht –Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin – A. Martin – unterscheidet man zwischen Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht. Für den Arbeitnehmer ist meist nur das Individualarbeitsrecht von Bedeutung. Insbesondere geht es oft bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, um Regelungen aus dem Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber.
Häufig kommen Lohnstreitigkeiten vor. Aber auch bei der Kündigung durch den Arbeitgeber sucht der Arbeitnehmerrat beim Rechtsanwalt, am besten beim Fachanwalt für Arbeitsrecht in Marzahn.
Gerade im Zusammenhang mit Kündigungsschutzklage stellt sich dann die Frage, inwieweit der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung hat oder ob gegebenenfalls ein solcher Anspruch gut verhandelbar ist vor dem Arbeitsgericht Berlin.
Auch bei der außerordentlichen Kündigung gegenüber einem GmbH-Geschäftsführer ist die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu beachten. Dabei ist zunächst zu klären, wer hier Kenntnis vom Kündigungsgrund (Tatsachen) haben muss; also auf welche Person abzustellen ist. Der BGH (Entscheidung vom 9.04.2013 – stellte im vorliegenden Fall auf die Kenntnis des neuen Geschäftsführers (hier Tochtergesellschaft) ab.
Eine Verdachtskündigung ist eine Kündigung aufgrund eines konkreten Tatverdachts. Diese kann – hier ist Arbeitnehmer zuvor anzuhören – zulässig sein. Das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 13.6.2013 – 12 A 1659/12) hat entschieden, dass in der Elternzeit eine solche Kündigung ausgeschlossen ist.
Das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 16.10.2013 – 11 Sa 915/12) hielt eine Kündigung des Arbeitgebers wegen einer geringen Nebentätigkeit des Arbeitnehmers während einer Erkrankung für unwirksam. Der Arbeitnehmer übte die Tätigkeit nur für 1 Stunden pro Tag aus und diese führte auch nicht zu einer Verzögerung der Heilung des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer war mit seiner Kündigungsschutzklage erfolgreich.
Ein ordentliche unkündbarer Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst kann nicht aus verhaltensbedingten Gründen außerordentliche mit einer sozialen Auslauffrist gekündigt werden. Eine solche Kündigung ist “widersprüchlich” und unwirksam, so dass Landesarbeitsgericht Baden-Würtemberg (Urteil vom 25.6.2014 – Sa 35/14). Zuvor hatte dies ebenfalls das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Ein Mitarbeiter, der als Berufsberater beschäftigt ist, schrieb einem Kunden eine recht unfreundliche E-Mail; daraufhin beschwerte sich der Kunde und der Arbeitnehmer schrieb wiederum unfreundlich zurück “vielleicht sollten Sie sich einmal hier an meinen Platz setzen und die nervigen Anrufe der angehenden Meister beantworten”. Der Arbeitgeber erfuhr davon und mahnte den Arbeitnehmer ab. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 20.5.2014, 2 Sa 17/14) bestätigte die Abmahnung.
Arbeitnehmer bezeichnet Chef als “Psycho und irre” – Kündigung unwirksam
Der EuGH hat in der Kaltoft- Entscheidung am 18.12.2014 (C 354/13) entschieden, dass die Diskriminierung wegen Fettleibigkeit (Adipositas) zwar kein eigenständiger Diskriminierungsgrund ist , aber unter den Diskriminierungsgrund “Behinderung” fallen kann, wenn mit dem Übergewicht erhebliche Einschränkungen für die Ausübung des Berufes verbunden sind. Ein übergewichtiger Erzieher aus Dänemark (Karsten Kaltoft), der 160 kg wog, wurde entlassen und behauptete, dass er wegen seines Übergewichts vom Arbeitgeber diskriminiert wurde. Das angerufene dänische Arbeitsgericht legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof u.a. mit der Frage vor, ob die Fettleibigkeit selbst ein eigenständiger Diskriminierungsgrund sei.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Beschluss vom 26.8.2014 – 1 Ta 123/14) hat entschieden, dass eine fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht zum Ablauf des Tages, an dem diese zugeht (beim Arbeitnehmer eingeht) beendet, sondern direkt (stundengenau) mit dem Zugang beim Arbeitnehmer (hier Einwurf in den Briefkasten).
Arbeitsgericht Berlin: Entschädigung bei nochmaliger Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin
Kontakt
Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin
Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]
Anfahrt
öffentliche Verkehrsmittel:
Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade)
Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade)
S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn)
Anfahrt mit dem Kfz:
Parkplätze vor dem Nettomarkt