BAG: Arbeitszeugnis – kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche
Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.12.2012 (Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 11. Dezember 2012 – 9 AZR 227/11) entschieden, dass der Arbeitnehmer im qualifizierten Arbeitszeugnis keinen Anspruch darauf hat, dass der Arbeitgeber am Schluss des Zeugnisses sich beim Arbeitnehmer für seine Arbeit bedankt und sein Ausscheidenbedauert sowie dem Arbeitnehmer für die Zukunft alles Gute wünscht.