LAG Hamm: Leiharbeitnehmer wird fest Angestellter bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
Das Landesarbeitsgericht Hamm (Entscheidung vom 24.7.2013 – 3 Sa 1749/12) entschied, dass ein ohne Erlaubnis (Arbeitnehmerüberlassung) verliehener Arbeitnehmer bei der Leihfirma (Arvato Systems), bei der er seit Jahren tatsächlich gearbeitet hatte, ein festes Arbeitsverhältnis hat.