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Prozesskostenhilfe
LAG Berlin-Brandenburg: Rechtsmissbrauch beim PKH Antrag
Die mißbräuchliche Antragstellung im Prozesskostenhilfe-Verfahren kommt selten vor.
Prozesskostenhilfe vor dem Arbeitsgericht
Die sogenannte Prozesskostenhilfe ist eine Möglichkeit des Arbeitnehmers einen Arbeitsgerichtsprozess zu finanzieren. Auch der Arbeitgeber kann Prozesskostenhilfe beantragen, wenn die Voraussetzung vorliegen. Eine Formular für die Prozesskostenhilfe-Erklärung finden Sie hier.
schlechte Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe vor dem Arbeitsgericht ist die, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist den Prozess aus eigenen finanziellen Mitteln zu bestreiten. Faktisch heißt dies, dass der Arbeitnehmer nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen hat, um sich einen Rechtsanwalt zu leisten bzw. um die Gerichtskosten, die ohnehin vor dem Arbeitsgericht recht gering sind und auch nicht durch einen Vorschuss einzuzahlen sind, zu finanzieren.
Dass ein Gericht entscheidet, dass die Prozesskostenhilfe rechtsmissbräuchlich ist, ist sehr selten.
Mutwilligkeit bei Lohnklagen vor dem Arbeitsgericht Berlin
Was aber-gerade beim Arbeitsgericht Berlin-oft vorkommt ist, dass die Prozesskostenhilfe für den Arbeitnehmer wegen Mutwilligkeit abgewiesen wird. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer den Anspruch selbst ohne großen Aufwand gerichtlich verfolgen könnte. Dies wird dann angenommen, wenn zum Beispiel unstreitig abgerechneter Arbeitslohn durch den Arbeitnehmer gerichtlich geltend gemacht werden soll. Hier kann der Arbeitnehmer genauso gut über die rechts Antragsteller beim Arbeitsgericht Berlin den Anspruch gerichtlich verfolgen.
Prozesskostenhilfe muss man u.U. auch zurückzahlen
Auch wird oft missverstanden, dass Prozesskostenhilfe kein Geschenk des Staates an den Bürger ist. Prozesskostenhilfe ist nichts, was der Bürger umsonst erhält. Diese muss man eher als eine Art Darlehen verstehen. Der Arbeitnehmer ist nämlich verpflichtet, bis zu vier Jahre nach Abschluss des Rechtsstreits, dem Gericht, wenigstens einmal jährlich Auskunft über seinen neuen Einkommens und Vermögensverhältnisse zu erteilen. Wenn der Arbeitnehmer hier ein höheres Einkommen hat, kann er gegebenfalls die Prozesskostenhilfe auf einmal oder als Ratenzahlung zurückzahlen.
LAG Berlin-Brandenburg: Rechtsmissbrauch beim PKH Antrag
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 15. Mai 2015 , Az 21 Sa 782) hat entschieden, dass es rechtsmissbräuchlich ist, wenn nach Zurückweisung eines Prozesskostenhilfe-antrages der Antragsteller einfach einen neuen, identischen Prozesskostenhilfeantrag stellt ohne neue Tatsachen und Umstände vorzutragen und ohne auf die Gründe für die Ablehnung des ersten Antrages einzugehen.
Anmerkung:
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Berlin Brandenburg ist nachvollziehbar. Andernfalls wäre es nicht so, dass der Arbeitnehmer einfach immer wieder den gleichen Antrag bei Gericht stellt ohne sich um die Voraussetzungen zu kümmern und damit die Gerichte mit unnützen Verfahren überzieht. Auch wenn der Rechtsmissbrauch von Seiten der Gerichte äußerst sparsam einzusetzen sein sollte, ist es hier so, dass nachvollziehbar ist, dass man nicht zweimal den gleichen unbegründeten Antrag einreicht.
Rechtsanwalt Andreas Martin

Ohne Anwalt klagen?
Im letzten Jahr gab es viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht Berlin. Ein Großteil dieser Streitfälle waren Klagen von Arbeitnehmern gegen Arbeitgeber wegen einer ausgesprochenen Kündigung (Kündigungsschutzklage) oder Klagen auf Zahlung von Arbeitslohn.
Klagen auf Lohn und Kündigungsschutzklagen sind häufig
Viele Kündigungsschutzklagen erledigen sich meist im Gütetermin durch einen Vergleich. Arbeitgeber zahlen oft eine Abfindung als Entlassungsentschädigung an den Arbeitnehmer, wenn sie vor dem Arbeitsgericht keine sehr guten Erfolgsaussichten haben. Dann ist die Abfindungzahlung immer noch die bessere Lösung.
Bei den Lohnklage ist es so, dass der Lohn oft zu spät oder nicht oder in nicht vollständiger Höhe vom Arbeitgeber gezahlt wird. Dann macht es Sinn vor dem Arbeitsgericht eine Lohnklage einzureichen, wobei die außergerichtliche Aufforderung mit kurzer Frist durchaus sinnvoll sein kann.
Meiner Erfahrung nach ist es aber so, dass Arbeitgeber auch außergerichtliche Aufforderungsschreiben auf den Lohn nicht zahlen. Für den Arbeitgeber passiert auch nicht viel, wenn er den Lohn nicht rechtzeitig zahlt, da er zum Beispiel die Anwaltskosten nicht als Verzugsschaden erstatten muss. Er hat also als zusätzlichen Schaden eigentlich nur die Zinsschaden. Auch die Verzugspauschale in Höhe von 40 € muss der Arbeitgeber nicht zahlen.
Klage durch Arbeitnehmer selbst vor dem Arbeitsgericht?
Die Frage, die sich viele Arbeitnehmer stellen, ist die, ob es Sinn macht als Arbeitnehmer selbst eine Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin erheben sollte. Viele Arbeitnehmer scheuen den Gang zum Rechtsanwalt, vor allen dann, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben.
Dass in vielen Prozessen eine Finanzierung über Prozesskostenhilfe möglich ist, wissen viele Mandanten nicht. Allerdings muss man die Finanzierung über die Prozesskostenhilfe eher als Darlehen sehen. Der Arbeitnehmer muss 4 Jahre nach Abschluss des Verfahrens wenigstens 1 x pro Jahr dann Auskunft über sein Einkommen gegenüber dem Arbeitsgericht erteilen. Wenn sein Einkommen dann höher ist, muss er Raten zahlen oder der Prozesskostenhilfe wird ganz aufgehoben.
Die Klageerhebung – vor allen bei Kündigungsschutzklagen in Berlin – birgt erhebliche Risiken, da der Arbeitnehmer die Erfolgsaussichten nicht einschätzen kann. Das Wissen um die Erfolgsaussichten ist aber für die Verhandlung über die Höhe der Abfindung wichtig. Wer nicht weiß, wie seine Chancen ohne Vergleich wären, der wird nicht optimal verhandeln können.
Anwalt vor dem Arbeitsgericht?
Von daher ist Einschaltung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht eine sinnvolle Investition. Dies gilt aber nicht in jedem Fall. Bei Lohnklagen, wenn es nur um einen Monatslohn geht, ist es auch sinnlos einen Rechtsanwalt einzuschalten. Der Grund dafür ist der, dass der Arbeitnehmer ja den Anwalt selbst bezahlen muss, egal ob er gewinnt oder verliert. Dies ist eine Besonderheit im Arbeitsgerichtsverfahren. Sofern der Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung des Arbeitgebers wehrt, macht die Einschaltung eines Rechtsanwalts schon eher Sinn. Auch hier kommt es darauf an. Wenn aber immer noch nicht lange beschäftigt ist und keinen besonders hohen Lohn erzielt, dann kann es durchaus unwirtschaftlich sein einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist es immer sinnvoll einen Rechtsanwalt sich zu nehmen und nicht selbst Klage einzureichen, zumindest in Kündigungsschutzsachen.
Wenn sich aber der Fall wirtschaftlich nicht lohnt, wenn z.B. bei einer Kündigung die Wartezeit nicht erfüllt ist oder eine Kündigung im Kleinbetrieb vorliegt, kann es sinnvoll sein über die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Berlin selbst Klage einzureichen.
Was ist PKH – juristische Abkürzungen – Anwalt Martin

PKH
juristische Abkürzungen: heute PKH – was ist das?
Die Juristen kürzen – ähnlich, wie die Medziner – viel ab.
Wenn Ihr Anwalt zu Ihnen sagt, dass er sich wünscht, dass Sie PKH bekommen, so brauchen Sie nicht gleich am nächsten Tag beim Arzt untersuchen zu lassen. PKH ist keine Krankheit,sondern die Abkürzung für:
Prozesskostenhilfe
(auch häufig falsch als Prozesskostenbeihilfe bezeichnet)
Die Prozesskostenhilfe wird unter 3 Bedingungen gewährt:
- keine Mutwillikgeit (also nicht beim vollkommen sinnlosen Prozessen)
- hinreichende Erfolgsaussichten (liegen schon vor, wenn das Ergebnis von einer Beweisaufnahme abhängig ist)
- keine Finanzierung des Prozesses aus eigenen Mitteln möglich (z.B. bei Bürgergeld aber nicht nur!)
Die Prozesskostenhilfe wird oft unter Beiordnung eines Rechtsanwalts erteilt.
Bei der PKH übernimmt der Staat Ihre Anwaltskosten und auch die Gerichtskosten, aber nicht die Kosten des gegnerischen Anwalts. Dies hat zur Folge, dass bei Verlust des Prozesses man trotz der Prozesskostenhilfe den Rechtsanwalt der Gegenseite bezahlen muss. Dies sollte man vorher wissen.
Die PKH beantragt in der Regel der beauftragte Rechtsanwalt für seinen Mandanten. Der Mandant muss ein Formular ausfüllen und zwar die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Bei der Prozesskostenhilfe ist auch wichtig zu beachten, dass diese eher als Darlehen zu sehen ist. Der Staat streckt die Kosten für ein Gerichtsverfahren und die eigenen Anwaltskosten vor, allerdings muss der Mandant, der die Prozesskostenhilfe bekommt, seine wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der nächsten vier Jahre nach Abschluss des Gerichtsprozesses dem Gericht anzeigen. Wenn der Mandant dann ein höheres Einkommen hat, dass über den Bemessungsgrenzen liegt, muss er letztendlich die Prozesskostenhilfe, gegebenenfalls in Raten, zurückzahlen. Die Prozesskostenhilfe ist von daher eher einem Darlehen als einer kostenlosen Übernahme vergleichbar. Im Strafverfahren gibt es keine Prozesskostenhilfe.
Dieses Formular finden Sie hier. Dabei ist zu beachten, dass auch diverse Anlagen (diese in Kopie) beizufügen sind. Ein Beispiel für einen ausgefüllten PKH-Antrag (nach dem alten Formular) finden Sie hier.
Das Prozesskostenhilferecht ist Anfang 2014 geändert worden. Es gibt nun neue Formulare. Leider sind die Formulare nicht einfacher geworden; sondern eher umfangreicher.
Daneben gibt es noch die sog. Verfahrenskostenhilfe (VKH). Die Verfahrenskostenhilfe gibt es für Verfahren, in denen durch Beschluss entschieden wird, wie zum Beispiel bei der Ehescheidung.
Rechtsanwalt A. Martin – Anwalt Berlin-Marzahn
Tipp: Auch der Artikel “häufige Irrtümer bei der Beratung” meiner Seite kommt auch das Thema Kosten zu sprechen.
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Rechtsanwalt Andreas Martin
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