Rechtsberatung durch einen Anwalt – häufige Irrtümer
Für eine Beratung und Vertretung stehe ich als Rechtsanwalt in Marzahn (Berlin) gern zur Verfügung.Häufige Irrtümer im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts
Irrtum Nr.1:
„Ich habe eine Komplett-Rechtsschutz – meine Rechtsschutzversicherung deckt alles!“
Stimmt so nicht. Häufig kommen Mandanten zu mir in der Kanzlei mit der Aussage, dass sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die schon alle Kosten übernehmen wird.
In vielen Fällen greift aber die Rechtsschutzversicherung nicht. Fast alles Rechtschutzversicherungen übernehmen zum Beispiel lediglich eine Beratung in Familienrecht aber keine Vertretung. Dies gilt auch für das Erbrecht.
In Sozial- und Verwaltungssachen werden meistens die Kosten erst ab dem Klageverfahren übernommen.
In Wirtschaftssachen (also Forderungen der eigenen Firma) wird so gut wie nie Rechtsschutz gewährt.
In Strafsachen häufig nur, wenn diese im Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt stehen und dem Mandanten eine Straftat vorgeworfen wird, die auch fahrlässig begangen werden kann. Wird der Mandant dann wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt, besteht kein Rechtschutz mehr
In Verkehrsunfallsachen ist nur die Durchsetzung eigener Ansprüche versichert, aber nicht die Abwehr der Ansprüche des Unfallgegners.
Wie man sieht, sind bestimmte Rechtsgebiete nur teilweise oder gar nicht versicherbar. Man sollte sich also immer vorher informieren, was tatsächlich von der Versicherung abgedeckt ist.
Trotz alledem ist es aber auf jeden Fall sinnvoll eine Rechtschutzversicherung zu unterhalten.
Anmerkung 2021:
Die Versicherungsbedingungen der Rechtschutzversicherer ändern sich seit einigen Jahren. Es gibt einige Versicherer, die zum Beispiel auch die Scheidung bis zu einer bestimmten Gebührenhöhe oder auch eine Vertretung im Erbrecht absichern.
Am auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Mandant bei der Schadenhotline anrufen, wenn er einen Schadenfall hat. Auf keinen Fall sollte man aber den Versicherungsmakler anrufen; diese hat meistens keine Ahnung davon, was versichert ist und was nicht.
Irrtum Nr.2:
„Die Deckungszusage der Rechtschutzversicherung liegt bereits vor.“
Die Deckungszusage wird nicht vom Versicherungsvertreter erteilt, sondern hierfür gibt es speziell zuständiger Mitarbeiter der Versicherungen, die telefonisch (meist über die Zentrale) erreichbar sind. Am Telefon wird aber meistens (es gibt hier auch Ausnahmen) keine Deckungszusage erteilt. Als Anwalt schreibt man dann die Rechtschutzversicherung an und schildert den Sachverhalt. Von daher haben die meisten Ratsuchenden beim ersten Anwaltsbesuch noch keine verbindliche Kostenübernahmeerklärung ihrer Versicherung. Man kann aber bereits vor oder während des Termin telefonisch abklären, ob die Übernahme aus irgendeinen Grund ausgeschlossen ist. Wenn dies nicht der Fall ist, wird meistens der Deckungsschutz erteilt. Der Versicherungsvertreter ist meist die Person, die sich am wenigsten mit der Frage auskennt, ob Rechtsschutz besteht oder nicht!
Irrtum Nr.3:
„Ein Schadensfall liegt noch nicht vor; ich möchte mich aber vorher informieren.“
Manchmal kommen Ratsuchende zum Anwalt und erzählen, dass Sie wohl bald gekündigt werden oder bald einen Bußgeldbescheid erhalten und sie möchten sich doch bereits vorher informieren. Hier besteht im Regelfall kein Deckungsschutz, da dieser zwingend einen sog. Schadenfall voraussetzt. Wenn ein solcher nicht vorliegt (keine Kündigung, kein Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung), dann wird die Rechtsschutzversicherung im Regelfall auch keine Deckungszusage erteilen.
Irrtum Nr. 4:
„Ich möchte mich beraten lassen und hole mir später einen sog. Beratungshilfeschein.“
Die Praxis am Amtsgericht Pasewalk ist mittlerweile so, dass Anträge auf nachträgliche Beratungshilfe fasst ausnahmslos abgewiesen werden. Von daher wird Sie ein Anwalt im Rahmen der Gewährung von Beratungshilfe nur dann beraten, wenn er den Beratungshilfeschein vorher im Original bekommt. Einen sog. Beratungshilfeschein können sich finanziell schwache Personen beim Amtsgericht Pasewalk holen und sich dann beraten lassen. Der Beratungshilfeschein umfasst auch eine außergerichtliche Vertretung, aber keine Vertretung vor dem Gericht (hiefür muss Prozesskostenhilfe beantragt werden). Davon zu unterscheiden ist die Beratung direkt beim Amtsgericht die 1 x pro Woche stattfindet, hierfür ist kein Beratungshilfeschein erforderlich, allerdings macht dies keinen Sinn, wenn es ohnehin um eine Vertretung in der Sache geht, da man dann doch wieder einen Beratungshilfeschein beantragen muss. Dies geht in der Regel aber schnell; der Berechtigungsschein wird häufig sofort ausgestellt.
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A. Martin – Anwalt in Berlin