Neues Prozesskostenhilfe und Beratungshilferecht ab 1.1.2014
Ab dem 1.1.2014 ändert sich das Recht über die Gewährung von Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe .Ziel der Reform ist die Verringerung der staatlichen Ausgaben für die PKH und die Verbeugung von Mißbrauch.
Die Anforderungen an die PKH-Gewährung wurden verschärft. Nun kann z.B. selbst bei Erfolgsaussichten in der Sache PKH verweigert werden, wenn die Rechtsverfolgung wirtschaftlich unsinnig wäre.
Die Tabelle über Ratenzahlung wird abgeschafft und stattdessen die Ratenhöhe nun konkret ausgerechnet.
Auch muss der Antragsteller das durch den Prozess erlangte (z.B. Abfindung) in der Regel zur Finanzierung des Prozesses einsetzen.
Weiter muss der Antragsteller zukünftig dem Gericht eine wesentliche Verbesserung seiner wirtschaftlichen Situation mitteilen.
Nun gibt es auch die neuen Formlare nach der (PKHFV Prozesskostenhilfeformularver ordnung).