Inhaltsverzeichnis
Verlust des Führerscheins-fristlose Kündigung möglich?
ordentliche oder außerordentliche Kündigung wegen Verlust des Führerscheins
Berufskraftfahrer und Entzug der Fahrerlaubnis
Bundesarbeitsgericht zum Führerscheinverlust des Kraftfahrers
Der Verlust des Führerscheins bzw. der Fluglizenz führt zu einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot. Ohne diese Erlaubnisse darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht weiter einsetzen, und dem Arbeitnehmer ist das Erbringen der geschuldeten Arbeitsleistung durch den Verlust der Fahrerlaubnis bzw. Fluglizenz rechtlich unmöglich geworden.
außerordentliche, fristlose Kündigung
Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung
außerordentlicher Kündigungsgrund liegt beim Kraftfahrer in der Regel vor
Da der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr einsetzen kann, müsste dieser einen weiteren Arbeitnehmer einstellen und bezahlen, der dann die Arbeitsleistung (Fahrten) übernimmt. Dies wäre unzumutbar. Bei langen Arbeitsverhältnissen kann darüber nachgedacht werden, ob man die Problematik nicht mittels des Nehmens von Erholungsurlaub lösen könnte. Da die Fahrerbote aber meist viel länger als 4 Wochen sind, kommt dies nur selten in Betracht. Ausreichend ist auch, dass es sich bei den Fahrten um einen wesentlichen Bereich der Tätigkeit des Arbeitnehmers handelt, falls dieser nicht ausschließlich aus Fahrer tätig ist.
Prüfung der anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit
Bevor eine Kündigung durch den Arbeitgeber aber wegen Führerscheinverlustes ausgesprochen wird, muß sorgfältig geprüft werden, ob dem Mitarbeiter nicht dauerhaft oder vorübergehend eine Tätigkeit angeboten werden kann, für die keine Fahrerlaubnis notwendig ist. Der Arbeitgeber muss aber nicht eigens einen solchen Arbeitsplatz schaffen. In der Regel wird eine solche andere Tätigkeit, zum Beispiel im Büro, nicht möglich sein. Dafür sind oft besondere Qualifikationen erforderlich, die ein Berufskraftfahrer in der Regel nicht hat.