Inhaltsverzeichnis
Zu langsam gearbeitet-zu viele Fehler-Kündigung wegen Minderleistung möglich?
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kündigung wegen zu langsamen Arbeiten und zu vielen Fehlern des Arbeitnehmers
Schlechtleistung oder Minderleistung des Arbeitnehmers
verhaltensbedingte Kündigung
personenbedingte Kündigung
Ist eine personenbedingte Kündigung bei schlechter Leistung des Arbeitnehmers möglich?
unbeabsichtigte Schlechtleistung des Arbeitnehmers
subjektive Eignungsmängel
Ist die altersbedingte schlechtere Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ein Kündigungsgrund?
personenbedingte Kündigung des Arbeitnehmers
verminderter Leistungsgrad des Arbeitnehmers
Erreichen eines bestimmten Alters nicht ausreichend
erhebliche Minderung der Leistungsfähigkeit aufgrund des Alters
Wann ist eine personenbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung oder Minderleistung möglich?
Kündigung des Arbeitnehmers aus personenbedingten Gründen
Beispiele:
- Rettungsschwimmer kann nach einem Schlaganfall nicht mehr schwimmen
- Buchhalter leidet an Alzheimer und ist nicht mehr in der Lage erforderliche Berechnung durchzuführen
- Sekretärin beim Anwalt kann sich aufgrund körperliche Mängel nicht ausreichend konzentrieren und trägt ständig die Fristen falsch ein
- 55 -jähriger Bauarbeiter im Tiefbau darf nach einem Bandscheibenvorfall keine Gewicht mehr über 10 kg heben
Wie stark muss die Leistung gemindert sein?
Kündigung wegen geminderter Leistung
erhebliche Schlechtleistung
Häufige Fragen – FAQ – zur Kündigung und Abmahnung wegen Leistungsmängel
Leistungsminderung
Ist es schwer für den Arbeitgeber wegen Schlechtleistung zu kündigen?
Kann man wegen einem Fehler gekündigt werden?
In der Regel reicht ein einzelner Fehler des Arbeitnehmers nicht aus um eine Kündigung des Arbeitgebers zu rechtfertigen. Der Arbeitgeber muss auch schauen, auf welchen Gründen ein Fehler des Arbeitnehmers beruht. Dies könnten zum Beispiel Gründe sein die auf einer betrieblichen Organisation, die nicht optimal gelaufen ist, resultieren. Dann muss hier der Arbeitgeber zunächst tätig werden und die Arbeitsabläufe optimieren.
Denkbar ist aber, wenn der Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat, also willentlich bzw. schuldhaft den Fehler herbeigeführt hat, dass dieser vom Arbeitgeber abgemahnt werden könnte. Der Fehler darf dabei nicht völlig unerheblich sein.
Eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitnehmers wegen nur einem Fehler dürfte aber fast nie möglich sein, egal, ob ordentlich oder außerordentlich.
Allenfalls wäre es denkbar, wenn ein sehr schwerwiegender Fehler durch den Arbeitnehmer gemacht wurde und der Arbeitnehmer hier auch grob fahrlässig gehandelt hat.
Beispiel für einen solchen schweren Fehler:
Der Arbeitnehmer, der an Starkstromleitungen arbeitet hat jegliche Sicherheitsvorkehrungen aus Bequemlichkeit außer Acht gelassen und deshalb ist ein anderer Arbeitnehmer gestorben.
Was muss der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht nachweisen?
Beweislast liegt beim Arbeitgeber
Bei einer Kündigung wegen qualitativer Minderleistung des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber, zu den aufgetretenen Leistungsmängeln vorzutragen, was er über die Fehlerzahl, die Art und Schwere sowie Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung des Arbeitnehmers wissen kann.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht