juristische Abkürzungen: heute BAK

S.C.
juristische Abkürzungen: heute s.c.
Es gibt in der Juristerei eine Vielzahl von Abkürzungen mit denen kein Normalbürger etwas anfangen kann. Die Abkürzung s.c. ist eine Abkürzung, die von polnischen Firmen benutzt wird. Der deutsche Geschäftspartner kann mit dieser Abkürzung meist nichts anfangen und glaubt meistens es handelt sich um eine polnische GmbH. Dies ist aber nicht richtig, denn die GmbH in Polen benutzt die Abkürzung Sp.zo.o.
Die Abkürzung S.C. ist nämlich die Abkürzung für den polnische GbR und lautet ausgeschrieben.
Spółka cywilna
Spoka cywilna heißt ins Deutsche übersetzt – Zivilgesellschaft.
Die polnische GbR muss genauso, wie die deutsche BGB-Gesellschaft aus wenigstens 2 Personen bestehen. Viele der deutschen Vorschriften entsprechen inhaltlich den polnischen Regelungen (polnisches ZGB). Für deutsche Geschäftsleute ist wichtig zu wissen, dass bei der polnischen GbR eine Haftung mit den gesamten Vermögen der Gesellschafter – ebenso, wie in Deutschland – vorliegt.

Kündigungsschutzklage
juristische Begriffe erklärt – heute: Kündigungsschutzklage
– Arbeitsrecht Berlin – Rechtsanwalt –
Was eine Kündigungsschutzklage ist, wissen viele Leser, zumindest so ungefähr. Wenn aber eine Kündigung vom Arbeitgeber kommt, dann will es der Arbeitnehmer genau wissen. Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Kündigungsschutzklage Berlin
Mit der Kündigungsschutzklage wehrt sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung. Die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen, ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Kündigung.
Versäumt der Arbeitnehmer die Frist, dann hat er keine Chance mehr sich gegen die Kündigung zu wehren. Die Kündigung wird dann automatisch nach § 7 KSchG wirksam und ist nicht mehr angreifbar.
Kündigungsschutzklage und Abfindung
Ein häufiger Irrtum der Arbeitnehmer ist, dass die Kündigungsschutzklage darauf abzielt eine Abfindung zu erhalten. Dies ist nicht richtig. Die Kündigungsschutzklage ist eine Klage auf Feststellung, dass der Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet wurde. Eine Abfindung wird aber trotzdem häufig in der mündlichen Verhandlung – im sogenannten Gütetermin – gezahlt.

Sozialauswahl
juristische Begriffe erklärt: heute Sozialauswahl
Von der sog. Sozialauswahl hat schon jeder etwas gehört, zumindest, wenn er Arbeitnehmer ist. Die Sozialauswahl spielt bei Kündigungen des Arbeitsgebers und dann notwendigerweise bei der Erhebung der Kündigungsschutzklage eine Rolle (siehe Beitrag „Kündigungsschutzklage„).
Sozialauswahl und Kündigungsschutzgesetz
Die Sozialauswahl kommt dann zu tragen, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer gekündigt hat und der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht. Das Arbeitsgericht überprüft, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, ob der Arbeitgeber die sog. Sozialauswahl vorgenommen hat.
Die Sozialauswahl findet nach folgenden Kriterien ab:
- Alter des Arbeitnehmers
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Unterhaltspflichten
- Behinderungen
Unter Abwägung der obigen Kriterien kann der Arbeitgeber dernenigen kündigen, der sozial nicht so schutzbedürtig ist. Dabei wägt er zwischen den vergleichbaren Arbeitnehmern des Betriebes ab. Häufig ist es so, dass der Arbeitgeber die Sozialauswahl nicht richtig vornimmt, wobei zuzugeben ist, dass die Sozialauswahl nicht einfach ist.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Nimmt der Arbeitgeber die Sozialauswahl nicht richtig vor, dann sind die Chancen des Arbeitnehmers sehr gut den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen.

Spzoo
juristische Abkürzungen: Sp.zo.o.
Gerade Personen, die mit deutsch-polnischen Fällen zu tun haben, müssen wissen, was die Abkürzung Spzoo bedeutet. Als Anwalt in Polen ist mir die Abkürzung gut bekannt. Aber auch deutsche Geschäftsleute, die mit polnischen Partnern Geschäfte machen, sollten die Bedeutung dieser Abkürzung kennen, da ansonsten erhebliche Nachteile entstehen können, denn Spzoo ist nämlich die
polnische GmbH
und
Sp.zo.o ist die (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością)
Die polnische GmbH – Spzoo – ist das Gegenstück zur deutschen GmbH. Sie ist eine Kapitalgesellschaft mit einem Mindeststammkapital von wenigstens PLN 5.000,00. Die Gründung und Führung der GmbH ist ähnlich, wie in Deutschland.
In Polen nennt man die Vertreter der GmbH – Spzoo- nicht Geschäftsführer, sondern Vorstand. Die Haftung des Vorstandes ist etwas anders geregelt als in Deutschland. Probleme gibt es in Polen immer wieder bei der Gründung der polnischen GmbH – Spzoo – mit dem polnischen Handelsregister (KRS).
Die GmbH in Polen (Spzoo) hat gegenüber der deutschen GmbH auch steuerrechtliche Vorteile (Steuern in Polen). In Polen gibt es keine Gewerbesteuer. Die Körperschaftsteuer in Polen beträgt nur 19 %. Von daher entscheiden sich viele Geschäftleute aus Deutschland, die eine Firma in Polen gründen wollen, für die Spzoo. Rechtsanwalt Martin ist seit dem Jahr 2005 in Polen als europäischer Anwalt zugelassen und seit dem auch als Rechtsanwalt in Stettin tätig.

Kündigungsschutzgesetz
juristische Begriffe: heute Kündigungsschutzgesetz
Das Kündigungsschutzgesetz ist eines der stärksten Schutzgesetze für Arbeitnehmer. Jeder Arbeitnehmer hört früher oder später diesen Begriff. Kaum einer weiß aber, was dort – also im Kündigungsschutzgesetz – geregelt ist.
Kündigungsschutz und Arbeitnehmer
Ohne dem Kündigungsschutzgesetz könnte der Arbeitgeber eigentlich wahllos Arbeitnehmer – ohne Rücksicht auf Lebensalter, Unterhaltspflichten und Betriebszugehörigkeit – kündigen. Im Kündigungsschutzgesetz ist geregelt, dass Arbeitnehmer die wenigstens 6 Monate beschäftigt sind und in einem Betrieb arbeiten, der mehr als 10 Arbeitnehmer (bei Arbeitsverträgen vor 2004 mehr als 5) angestellt sind.
In diesem Fall muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt) haben und eine sog. Sozialauswahl bei der Kündigung treffen. Die Sozialauswahl richtet sich nach:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Unterhaltspflichten
Darüber hinaus muss der Arbeitgeber auch die Kündigungsgründe nachweisen, wie z.B. betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe.
Der Arbeitnehmer kann sich im Fall, dass die Kündigung diese Grundsätze nicht beachtet – was sehr häufig der Fall ist – gegen die Kündigung wehren und innerhalb einer Frist von 3 Wochen eine sog. Kündigungsschutzklage erheben. Dies gilt auch, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Gerade im Raum Berlin sind viele Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin anhängig, die den Kündigungsschutz betreffen.

Adwokat
juristische Begriffe: heute Adwokat
Die Juristen sind bekannt für juristische Abkürzungen aber auch für die Verwendung von Begriffen, mit denen der Normalbürger nichts anfangen kann. Der Begriff ADWOKAT ist nicht die Beschreibung für Anwalts Liebling, sondern eine Berufsbezeichnung für einen Rechtsanwalt, aber aus welchen Land? Der Begriff ADWOKAT ist die Berufsbezeichung für den
Rechtsanwalt in Polen
In Polen gibt es gleich zwei verschieden „Typen“ von Rechtsanwälten. Zum einen gibt es den ADWOKAT und zudem den Radca Prawny. Der Radca Prawny ist ein Kind des Sozialismus. Heute macht die Unterscheidung kaum noch Sinn. Früher war der Radca Prawny fast ausschließlich im Wirtschaftsrecht tätig und konnte auch durch Firmen angestellt werden. Der polnische Radca Prawny durfte damals nicht im Strafrecht und Familienrecht auftreten. Heute gibt es eine immer stärker währende Annäherung der Berufsgruppen. Die Prüfungen für die Zulassung im Rechtsreferendariat in Polen finden sogar schon gemeinsam mit den Anwälten in Polen statt.
Von daher gibt es nicht nur den Adwokat als Rechtsanwalt in Polen, sondern auch den Radca Prawny.

RVG
juristische Abkürzungen: heute RVG
Rechtsanwälte schlagen sich häufig mit Abkürzungen rum. Manchmal weiß man selbst als Anwalt nicht, was eine bestimmte Abkürzung bedeutet. Wenn man aber als deutscher Rechtsanwalt nicht weiß, was das RVG ist, dann ist ist man entweder sehr reich, weil man nur Gebührenvereinbarungen schließt oder vielleicht hat einfach keine Ahnung, denn RVG heißt
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – kurz RVG – ist der Nachfolger der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind die Gebühren des deutschen Rechtsanwalts geregelt. Das RVG regelt dabei sowohl die Gebühren für das außergerichtliche Tätigwerden als auch die Gebühren des Rechtsanwalts für das Gerichtsverfahren. Für die Beratung soll der Anwalt eine Vereinbarung mit dem Mandanten treffen. Im außergerichtlichen Bereich darf der Anwalt geringere als die gesetzlichen (also im RVG geregelten Gebühren) vereinbaren. Im Gerichtsverfahren muss der Rechtsanwalt aber die Gebühren nehmen, die im RVG stehen oder höhere Gebühren. Die Gebühren des RVG sind also Mindestgebühren.
Viele Mandanten verstehen nicht, dass z.B. der Anwalt für nur ein Schreiben an das Gericht mehrere Hunder Euro oder sogar mehrere Tausend Euro erhalten kann. Dies hängt damit zusammen, dass es sich bei den meisten Gebühren, die im Verfahren vor dem Gericht entstehen, um keine Rahmengebühren handelt. Die Gebühren entstehen unabhängig davon, wie viele Schreiben verfasst werden. Zum Beispiel entsteht die Verfahrensgebühr (1,3 als Faktor) schon beim ersten Schreiben an das Gericht (z.B. Klage oder Klageabweisungsantrag) in voller Höhe auch, wenn es bei diesem Schreiben bleibt, was aber unwahrscheinlich ist. Wenn der Anwalt dann später 20 weitere Schreiben schickt, erhöht sich die Gebühr nicht.
Anmerkung:
Die Gebühren nach dem RVG wurden zum 1.1.2021 um zirka 10 % angehoben.

AG
Juristische Abkürzungen: heute AG
Juristische Abkürzungen verderben vielen Lesern die Freude an rechtlichen Ausführungen. Man weiß nicht, was soll es bedeuten! Wer die Abkürzungen BGH, BAG und LAG kennt, der könnte wohl auch etwas mit der Abkürzung AG anfangen. Die Abkürzung AG hat aber wenigstens zwei juristische Bedeutungen und die wären
Amtsgericht
und
Aktiengesellschaft
1. das Amtsgericht (AG) Das Amtsgericht ist häufig die Eingangsinstanz in zivilrechtlichen und strafrechtlichen (auch familienrechtlichen) Fällen. Es gibt aber auch Fälle, die von vornherein den Landgerichten zugewiesen sind. Dies sind in Zivilsachen meistens Fälle mit einem Gegenstandswert über € 5.000,00 (Mietsachen gehören aber unabhängig davon zu den Amtsgerichten). Beim Amtsgericht sitzt im Normalfall ein Einzelrichter. Dies muss aber nicht immer so sein (z.B. anders in Strafsachen vor dem Schöffengericht). Vor dem Amtsgericht besteht normalerweise kein Anwaltszwang (aber in einigen Familiensachen). 2. die Aktiengesellschaft (AG) Die Aktiengesellschaft ist eine Körperschaft, also eine Kapitalgesellschaft. Die Vorschriften über die Aktiengesellschaft sind größtenteils im Aktiengesetz geregelt. Dort wird aber häufig auf das HGB verwiesen. Im Gegensatz zur GmbH ist das Recht der Aktiengesellschaft etwas strenger und formalistischer. Was viele Leser aber nicht wissen ist, dass es in Deutschland zwei Formen von Aktiengesellschaften gibt, nämlich die normale Aktiengesellschaft und die sog. „kleine AG“ (nicht börsennotiert). Die kleine AG, die sich ebenfalls AG nennen darf, ist etwas einfacher zu handhaben und deren Aktien werden nicht an der Börse gehandelt. Diese soll eine Alternative zur GmbH sein, was in der Praxis aber nicht so ist. Aus Imagegründen kann es aber dennoch Sinn machen eine kleine AG zu gründen. Auf dem Briefkopf nämlich sieht man den Unterschied zwischen der kleinen und der normalen AG nicht, da sich auch die kleine AG eben AG nennen darf.
Manchmal wird die Abkürzung „AG“ auch im Arbeitsrecht für Arbeitgeber verwendet.

LAG
juristische Abkürzungen: heute LAG
In Deutschland wird viel abgekürzt. Abkürzungen im „nomalen Deutsch“ kann man meistens noch „erraten“, wenn aber die Juristen abkürzen, wird es eng. Wer aber weiß, was die Abkürzungen BAG und BGH bedeuten, der wird auch wissen, was die Abkürzung „LAG“ heißt. Gerade Arbeitnehmer sollten diesen Begriff kennen, denn das LAG ist das
Landesarbeitsgericht
Das Landesarbeitsgericht entscheidet in Berufungsverfahren über Entscheidungen des Arbeitsgerichts (z.B. bei Kündigungsschutzklagen). In Berlin wäre dies das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, welches sich mit Entscheidungen des Arbeitsgerichtes Berlin auseinandersetzt.Das Arbeitsgericht ist in der Regel die Eingangsinstanz (unabhängig vom Streitwert – also anders als beim „normalen Zivilgericht“) und das Landesarbeitsgericht die Berufungsinstanz (auch Tatsacheninstanz). Es besteht Anwaltszwang vor dem LAG.
Über den Landesarbeitsgerichten gibt es dann noch das Bundesarbeitsgericht, welches sich in Erfurt befindet. Das BAG entscheidet dann im Revisionverfahren oder im Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde (wenn das LAG die Beschwerde zum BAG nicht zugelassen hat).
Bemerkenswert ist, dass das Landesarbeitsgericht auch manchmal so abgekürzt wird: LArbG oder LarbG.
Ich vertrete als Rechtsanwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf und auch als Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Zweigstelle in Berlin Prenzlauer Berg im Arbeitsrecht Mandanten aus Berlin und Brandenburg vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren.
Kontakt
Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin
Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de
Anfahrt
öffentliche Verkehrsmittel:
Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade)
Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade)
S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn)
Anfahrt mit dem Kfz:
Parkplätze vor dem Nettomarkt





Rechtsanwalt Andreas Martin


