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juristische Begriffe: heute Kündigungsschutzklage
juristische Begriffe, Kündigungsschutzklage

juristische Begriffe erklärt – heute: Kündigungsschutzklage

juristische Begriffe: heute Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage

juristische Begriffe erklärt – heute: Kündigungsschutzklage

– Arbeitsrecht Berlin – Rechtsanwalt –

Was eine Kündigungsschutzklage ist, wissen viele Leser, zumindest so ungefähr. Wenn aber eine Kündigung vom Arbeitgeber kommt, dann will es der Arbeitnehmer genau wissen. Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Kündigungsschutzklage Berlin

Mit der Kündigungsschutzklage wehrt sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung. Die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen, ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Kündigung.

Versäumt der Arbeitnehmer die Frist, dann hat er keine Chance mehr sich gegen die Kündigung zu wehren. Die Kündigung wird dann automatisch nach § 7 KSchG wirksam und ist nicht mehr angreifbar.

Kündigungsschutzklage und Abfindung

Ein häufiger Irrtum der Arbeitnehmer ist, dass die Kündigungsschutzklage darauf abzielt eine Abfindung zu erhalten. Dies ist nicht richtig. Die Kündigungsschutzklage ist eine Klage auf Feststellung, dass der Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet wurde. Eine Abfindung wird aber trotzdem häufig in der mündlichen Verhandlung – im sogenannten Gütetermin – gezahlt.

Rechtsanwalt Marzahn

23. September 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Schlagworte: juristische Begriffe erklärt - heute: Kündigungsschutzklage, Kündigung, Kündigungsschutzklage, was bedeutet
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