Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf
  • Arbeitsrecht
    • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Marzahn
    • Arbeitslohn
      • Lohnbescheinigung
    • Kündigung
    • Kündigungsschutzklage
    • Muster für das Arbeitsrecht
      • Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers
    • Lexikon zum Kündigungsrecht
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Abfindungsformel
      • Abwicklungsvertrag
      • Änderungskündigung
      • Arbeitszeugnis
    • Für Arbeitgeber
      • Arbeitnehmer rechtssicher kündigen
  • Familienrecht
    • Familienrecht Lexikon
    • Ehescheidung
    • Trennung
    • Rechtsanwalt Familienrecht
    • Anwalt Familienrecht
    • Scheidung
    • Rechtsanwalt Scheidung
  • Erbrecht
    • Erbrecht
    • Rechtsanwalt Erbrecht
    • Pflichtteil
    • Erbschein
  • Verkehrsrecht
    • Verkehrsrecht Marzahn
  • Strafrecht
    • Pflichtverteidiger
    • Amtsgericht Tiergarten (Berlin)
  • Standorte
    • Kanzlei Blankensee
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
      • Polnisches Gesellschaftsrecht
        • Polnische Handelsregister KRS
      • GmbH Polen
      • BGB-Gesellschaft in Polen
      • Einzelfirma Polen
      • Firmengründung in Polen
      • Inkasso Polen
      • Unfall in Polen
      • Bußgeldverfahren Polen
      • Zwangsvollstreckung Polen
      • Steuern Polen
      • Immobilienrecht Polen
      • Polnisches Recht
    • Kanzlei Berlin
      • Kanzlei Marzahn-Hellersdorf
        • Anwalt Familienrecht Marzahn
          • Scheidung Marzahn
        • Bußgeldrecht Marzahn
        • Strafrecht Marzahn
        • Erbrecht Marzahn
      • Kanzlei Prenzlauer Berg
      • Familienrecht Berlin
      • Scheidung Berlin
      • Erbrecht Berlin
      • Verkehrsrecht in Berlin
      • Strafrecht Berlin
        • Strafverteidigung Berlin
        • Strafgericht Berlin
        • Staatsanwaltschaft Berlin
        • Amtsanwaltschaft Berlin
      • Bussgeld Berlin
        • Rechtsanwalt Bussgeld Berlin
        • Bussgeldrecht Berlin
  • News
  • Info
    • zur Person
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht
      • Familienrecht
        • Neuigkeiten im Familienrecht
        • Ablauf der Scheidung
        • Scheidungsfolgen
      • Erbrecht
        • Erbrecht News
        • Erbrecht Problemfälle
      • Verkehrsrecht
        • Neuigkeiten Verkehrsrecht
        • Verkehrsunfall
        • Schadenersatz Verkehrsunfall
        • Schmerzensgeld
          • Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
        • Links Verkehrsrecht
        • Strafrecht
      • Rechtsprechung
    • FAQ
    • Häufige rechtliche Irrtürmer
    • Karriere
    • Downloads
    • Links
  • Kontakt
    • Kontakt
  • Languages
    • English
      • Employment Law
    • Polski
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
Du bist hier: Startseite1 / News
Inkasso - ForderungseinzugRechtsanwalt Andreas Martin

Juristische Begriffe erklärt: heute Inkasso

Allgemeines, Inkasso, juristische Begriffe, Rechtsanwalt Berlin

Juristische Begriffe erklärt: heute Inkasso – von Rechtsanwalt Andreas Martin – Anwalt in Marzahn – Hellersdorf

Inkasso - Forderungseinzug

Inkasso

Mit dem Begriff Inkasso oder auch Forderungseinzug ist die Beitreibung von Forderungen gemeint.

Es gibt eine ganze Industrie, die sich auf diese Beitreibungen spezialisiert hat. Man kann grundsätzlich zwei Gruppen unterscheiden. Zum einen Rechtsanwälte und zum anderen Inkassobüros. Da in Deutschland die Rechtsberatung und auch die Besorgung von fremden Angelegenheit im geschäftlichen Bereich grundsätzlich erlaubnispflichtig ist, ist das Inkasso als Geschäftsbereich für Nichtjuristen oder für Firmen, die keine Inkassoerlaubnis haben, nicht möglich. In anderen Ländern, wie z. B. in Polen (Inkasso Polen), gibt es auch Nichtjuristen, die Inkasso gewerblich anbieten.

Inkasso = Forderungseinzug

Beim Inkasso durch Inkassobüros wird häufig angeboten, dass Forderungen zu einem bestimmten Pauschalsatz oder zu einem Erfolgshonorar realisiert werden. Im Endeffekt schreibt das Inkassobüro zunächst im außergerichtlichen Bereich – dies ist der Hauptanwendungsbereich – die Schuldner an und versucht diese zur Zahlung zu bewegen. Dabei wird ein gewisser Druck dadurch aufgebaut, dass die entsprechenden Forderungen durch Inkassogebühren (Kontoführungsgebühr etc.) immer höher werden. Der Schuldner fühlt sich unter Druck gesetzt und möchte die Angelegenheit klären. Hartgesottene Schuldner, die bei mehreren Gläubigern Schulden habe, lassen sich dadurch nicht beeindrucken. Genau genommen dürfen Inkassobüros nur Fälle annehmen, bei denen es sich um unbestrittene Forderungen handelt. Auch die Durchsetzung bei Mahnverfahren oder die Durchsetzung durch Klage dürfen Inkassobüros nur über Rechtsanwälte ausführen.

Forderungseinzug/ Inkasso durch Rechtsanwälte

Die zweite Gruppe, das sind die Rechtsanwälte, die ebenfalls in Inkassosachen tätig werden. Bei den Rechtsanwälten ist es so, dass diese im Normalfall nicht für Honorarvereinbarungen arbeiten, sondern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bezahlt werden. Stundenhonorarsätze sind auch möglich. Wichtig ist, dass bei Rechtsanwälten der Stundensatz im Schnitt bei 150,00 € netto liegt. Der Vorteil der Einschaltung eines Rechtsanwalts liegt darin, dass dieser das Verfahren von Anfang bis Ende durchführen darf. Das Inkassobüro wird meistens nur im außergerichtlichen Bereich bei unbestrittenen Forderungen tätig. Sofern der Schuldner ohnehin nicht zahlen wird und ein Klageverfahren notwendig ist, macht es keinen Sinn ein Inkassobüro einzuschalten, auch wenn die Gebühren geringer sind. Was nützen die geringen Gebühren, wenn das Verfahren faktisch verschleppt wird und man dann später doch einen Anwalt einschalten muss.

Wie oben bereits ausgeführt, läuft das Inkasso in Deutschland, allerdings im Ausland, z. B. beim Inkasso in Polen, gibt es auch noch weitere Personengruppen, die im Inkasso tätig sind. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da der Gläubiger nie weiß, welche Qualifikation die entsprechende Firma tatsächlich hat.

Inkasso durch Inkassofirmen

Der Forderungseinzug durch sogenannte Inkassofirmen ist in den letzten Jahren stärker reglementiert worden. Insbesondere die Praxis, dass auch bei geringen Aufforderungen erhebliche Nebenforderungen und Inkassokosten geltend gemacht werden, war der Politik-zurecht-ein Dorn im Auge. Die Inkassokosten dürfen nun nicht mehr höher sein als die entsprechenden Gebühren, die entstehen würden, wenn ein Rechtsanwalt mit dem Forderungseinzug beauftragt wird. Ab 1.10.2021 ist nochmals eine Verschärfung im Bezug auf die Höhe der Inkassokosten eingetreten.

Für unbestrittene Beträge bis 50 EUR soll maximal eine Gebühr von € 30 (statt € 45 ) anfallen können.

Rechtsanwalt Martin – Anwalt Berlin

10. März 2010/von Rechtsanwalt Andreas Martin
SchmerzensgeldkatalogRechtsanwalt Andreas Martin

juristische Begriffe erklärt: heute – Schmerzensgeldkatalog

Allgemeines, juristische Begriffe, Rechtsanwalt Berlin, Schmerzensgeld - Schmerzensgeldkatalog

juristische Begriffe erklärt: heute – Schmerzensgeldkatalog

Schmerzensgeldkatalog

Schmerzensgeldkatalog

Was ein Schmerzensgeldkatalog ist, wissen viele Leser wohl so ungefähr. Was dies aber genau ist, bleibt meistens unbekannt. Der Bürger stellt sich meist einen Katalog vor, in dem für jede Verletzung eine konkrete Summe an Schadenersatz aufgelistet ist.

Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog

Dies ist so nicht richtig. Als  Schmerzensgeldkatalog wird häufig der Katalog von „Hacks-Ring-Böhm“ vom Deutschen AnwaltsVerlag bezeichnet.

Dies ist wohl die bekannteste juristische Schmerzensgeldsammlung. Dieser Katalog erscheint als Buch mit CD.  Er enthält eine Datenbank mit Entscheidungen zum Schnmerzensgeld, die nach den einzelnen Verletzungen bzw. nach der Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes geordnet ist.

Daneben gibt es aber auch noch andere Kataloge.

Schmerzensgeld

Zu beachten ist aber, dass der reine Katalog wenig nützt. Dieselbe Entscheidung wird man dort nicht finden. Der Schmerzensgeldkatalog kann immer nur eine grobe Orientierung sein. Es gibt diverse weitere Kriterien, die die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen und nicht im Schmerzensgeldkatalog aufgelistet sind.

Dies sind z.B.

  • die Schwere des Verschuldens des Schädigers
  • die Vermögensverhältnisse des Schädigers
  • das Verhalten nach der Schädigung
  • das Geschlecht des Geschädigten
  • das Alter des Geschädigten
  • die Sichtbarkeit der Narben (Gesicht oder Körper)

Daneben gibt es noch eine Vielzahl von Kriterien, die vor Gericht, wenn diese vorgetragen werden, die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen können.

Zu beachten ist, dass die Schmerzensgelder mittlerweile etwas höher sind, dies hat nicht nur etwas mit der Inflation zu tun, sondern auch mit dem Umstand, dass sich wahrscheinlich bei einigen Richtern die Vorstellung durchgesetzt hat, dass eine Kompensation von gerade gesundheitlichen Schäden durch Geld nur dann möglich ist, wenn die Beträge auch entsprechend hoch sind.

Anwalt Berlin  – Rechtsanwalt Martin

Für nähere Einzelheiten wird auch auf der lesenswerte Aufsatz „Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog“ verwiesen.

21. Februar 2010/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Kündigung - juristische Begriffe erklärt

juristische Begriffe erklärt: heute Kündigung

Allgemeines, juristische Begriffe, Kündigung
Weiterlesen
25. Januar 2010/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Begriffe: heute Abfindung

juristische Begriffe erklärt: heute Abfindung (Kündigung)

Abfindung bei Kündigung durch Arbeitgeber, Allgemeines, juristische Begriffe
juristische Begriffe: heute Abfindung

Abfindung

 

juristische Begriffe erklärt: heute Abfindung (Kündigung)

Was eine Abfindung ist, wissen viele Bürger. Es gibt aber auch viele Missverständnisse vor allem im Hinblick auf die Abfindung für Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers.

Ein häufiger Fehler ist zu glauben, dass jeder Arbeitnehmer, der betriebsbedingt gekündigt wird, einen Anspruch auf auf die Zahlung einer Abfindung hat. Dies ist nicht richtig. Eine Abfindung wird in der Regel dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung hat oder der Arbeitgeber keine „richtigen“ Gründe für die Kündigung hat und den Arbeitnehmer eine Abfindung an Stelle des Arbeitsplatzes anbietet.

Ein Anspruch auf Abfindung hat der Arbeitnehmer meistens dann, wenn

  • ein Sozialplan eine Abfindung vorsieht
  • der Arbeitgeber eine Abfindung zusammen mit der Kündigung angeboten hat und der Arbeitnehmer dieses Angebot annimmt (§ 1 a KSchG)
  • der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhebt und einen Auflösungsantrag stellt, da die Weiterarbeit ihm nicht mehr zumutbar ist

Bei der Erhebung der normalen Kündigungsschutzklage hat der Arbeitnehmer meist keinen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Die Abfindung wird aber dennoch meist in der ersten mündlichen Verhandlung im Arbeitsrechtsstreit (Güteverhandlung) als Möglichkeit um den Rechtsstreit schnell zu beenden angeboten. Vor Gericht findet dann meist ein „Kuhhandel“ statt. Der Arbeitnehmer möchte nicht mehr beim Arbeitgeber arbeiten, will aber wenigstens Geld für den Verlust des Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber hat keine Lust mehr den „frechen Arbeitnehmer“, der sich getraut hat gegen die Kündigung vorzugehen, weiterzubeschäftigen und bietet eine Abfindung an. Es kommt zur Einigung vor Gericht. Eine Sperre bekommt der Arbeitnehmer bei gerichtlicher Einigung nicht.

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber nur dann eine Abfindung anbieten wird, wenn er meint, dass er im Verfahren vor dem Arbeitsgericht keine guten Chancen hat. Wenn er meint, dass er mit seiner Kündigung durchkommt, macht es keinen Sinn eine Abfindung anzubieten, da die Kündigungsschutzklage dann wohl – wenn der Arbeitgeber mit seiner Einschätzung richtig liegt – wohl abgewiesen wird und der Arbeitnehmer weder den Arbeitsplatz zurück, noch eine Abfindung bekommt. Gerade im Kleinbetrieb und bei einer Kündigung in der Probezeit (innerhalb der Wartezeit)  ist es oft schwer eine Abfindung zu erhalten. Eine Ausnahme gilt dann, wenn besonderer Kündigungsschutz (Schwangerschaft etc) besteht.

Rechtsanwalt Marzahn

14. Dezember 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Begriffe: heute Verjährung

juristische Begriffe: heute Verjährung

juristische Begriffe, Rechtsanwalt Berlin, Verjährung
juristische Begriffe: heute Verjährung

Verjährung

juristische Begriffe: heute Verjährung

Den Begriff Verjährung hat jeder schon gehört. Was die Verjährung aber genau ist, dass wissen viele nicht.

Einrede der Verjährung

Die Verjährung ist eine Einrede und keine Einwendung. Dies heißt, dass die Verjährung im Prozess nicht vom Amts wegen – also vom Gericht – berücksichtigt wird, sondern man muss sich auf die Verjährung berufen. Faktisch heißt dies, dass vor Gericht die Einrede der Verjährung erheben muss, sonst passiert faktisch gar nichts. Dies wissen viele Laien nicht und glauben, der Richter würde dies schon selbst sehen und berücksichtigen. Richtig ist dabei nur, dass der Richter dies auch selbst sieht, aber nicht von Amts wegen berücksichtigen darf, da man sich auf die Verjährung berufen muss.

Hinweis durch das Gericht auf Verjährung

Das Gericht darf nicht darauf hinweisen, dass bereits ein Anspruch verjährt ist. Dies gilt selbst dann, wenn eine Partei nicht anwaltlich vertreten wird und die andere einen Anwalt hat.

Verjährung zum Jahresende

Für viele Nichtjuristen ist es seltsam, dass die meisten Ansprüche zum Jahresende verjähren, also zum 31.12.. Der Grund dafür ist, dass die meisten zivilrechtlichen Ansprüche nach der gesetzlichen Regelung am Ende des Jahres und nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit mit der Verjährung „beginnen“.

Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall am 12.10.2009 beginnt die Verjährung (3 Jahre) nicht am Tag des Unfall´s,sondern zum Jahresende, also am 31.12.2009.

Dies gilt eben auch für die meisten anderen zivilrechtlichen Ansprüche, insbesondere bei Geldforderungen, die zum im Jahr fällig werden, all diese Forderungen verjähren zum Jahresende.

Anwalt Berlin- Rechtsanwalt A. Martin

4. Dezember 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Abkürzungen: heute - KSchG

juristische Abkürzungen: heute KSchG

Allgemeines, juristische Abkürzungen, KSchG
juristische Abkürzungen: heute - KSchG

KSchG

juristische Abkürzungen: heute KSchG

Das KSchG ist eine wichtiges Schutzgesetz für Arbeitnehmer. Jeder Arbeitnehmer sollte diese Abkürzung kennen, denn die juristische Abkürzung  „KSchG“ heißt,

Kündigungsschutzgesetz

Der Kündigungsschutz ist einer der wesentlichsten Bestandteile des Arbeitnehmerschutzes. Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, dann hat der Arbeitnehmer einen besonders starken Kündigungsschutz. Er kann die Kündigung mittels Kündigungsschutzklage überprüfen zu lassen. Die Chancen sind meist sehr gut. Die meisten Kündigungsschutzklagen der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber sind erfolgreich und machen von daher oft Sinn. Erstaunlich ist auch, dass die normale Kündigungsschutzklage eigentlich auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und Weiterbeschäftigung lautet, aber trotzdem meistens Abfindungen vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden. Dies hängt damit zusammen, dass der Arbeitgeber in vielen Fällen vor dem Arbeitsgericht „schlechte Karten“ hat und wahrscheinlich verlieren würde. In einer solchen Situation macht es für den Arbeitgeber dann Sinn sich mit dem Arbeitnehmer zu einigen. Oft wollen Arbeitgeber nämlich nicht, dass Arbeitnehmer nach gewonnen Kündigungsschutzprozess wieder in die Firma kommen und dort weiterarbeiten. Diese Blöße wollen sich Arbeitgeber oft nicht geben. Von daher besteht die einzige Möglichkeit oft darin, um den Arbeitnehmer tatsächlich loszuwerden, diesem eine Abfindung anzubieten. Die Abfindungzahlung kommt der Praxis recht häufig vor und der Arbeitgeber wird aber eine solche Zahlung nur dann anbieten, wenn er das Risiko hat dem Prozess zu verlieren. Wenn der Arbeitgeber sich sicher ist, dass er den Kündigungsschutzprozess gewinnt, weil zum Beispiel kein Kündigungsschutz gilt, dann wird er in der Regel auch nichts anbieten.

Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet unter folgenden Voraussetzungen Anwendung:

  • Arbeitsvertrag besteht länger als 6 Monate zum Zeitpunkt der Kündigung
  • mehr als 10 Arbeitnehmer sind regelmäßig im Betrieb beschäftigt (bei alten Arbeitsverhältnissen mehr als 5)

 

Das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber muss länger als sechs Monate bestehen. Es dürfen keine längeren rechtlichen Unterbrechungen vorliegen. Die Probezeit hat nichts mit der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz zu tun. Auch wenn zum Beispiel eine Probezeit von nur drei Monaten vereinbart ist, so findet das Kündigungsschutzgesetz trotzdem erst nach Ablauf der sechs Monate Anwendung. Die Probezeit ist letztendlich nur eine Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist nach § 622 BGB.

Eine Frage der Anzahl der Arbeitnehmer ist auf den Schwellenwert von zehn abzustellen. Es müssen im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer regelmäßig in Vollzeit abzüglich der Auszubildenden tätig sein. Es kommt auf die regelmäßige Beschäftigung an, sodass kurzzeitige Schwankungen, außer Betracht bleiben. Arbeitnehmer, die nicht in Vollzeit tätig sind, zählen mit einem Bruchteil von 1.dies regelt § 23 des Kündigungsschutzgesetzes.


 

Findet des Kündigungsschutzgesetz Anwendung, dann kann der Arbeitgeber nur aus 3 Gründen kündigen:

  • verhaltensbedingt
  • personenbedingt
  • betriebsbedingt

Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen sind die Chancen für den Arbeitnehmer meist gut, da der Arbeitgeber häufig die sog. Sozialauswahl nicht richtig vornimmt. Darüber hinaus sind noch weitere Nachweise erforderlich; oft scheitert es schon an der Darlegung der betrieblichen Gründe und des Wegfalls des Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers.

Rechtsanwalt Marzahn

27. November 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Begriffe erklärt: heute Terminsvertretung

juristische Begriffe: heute Terminsvertretung

Allgemeines, juristische Begriffe, Rechtsanwalt Berlin, Terminsvertretung
juristische Begriffe erklärt: heute Terminsvertretung

Terminsvertretung

juristische Begriffe: heute Terminsvertretung

Terminsvertretung Berlin

Rechtsanwälte wissen, was eine Terminsvertretung oder auch (eigentlich richtig: Terminvertretung) ist. Der juristische Laie kann aber mit diesem Begriff wenig anfangen. Man kann sich denken, dass es um eine Vertretung bei einem Termin geht. Da es sich um einen juristischen Begriff handelt, liegt nahe, dass es um eine Vertretung bei Gericht handelt. Und dies ist auch richtig, eine Terminsvertretung ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei Gericht. Faktisch vertritt ein Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt vor Gericht.

Warum Terminsvertretung?

Die meisten Mandanten glauben, dass der Rechtsanwalt, den sie beauftragen auch immer den Termin vor Gericht selbst wahrnehmen wird. Dies ist nicht immer so. Vor allem bei Gerichtsterminen, die weit entfernt stattfinden, ist es häufig so, dass der beauftragte Rechtsanwalt z.B. aus München  einen Rechtsanwalt aus Berlin mit der Wahrnehmung des Termins in Berlin beauftragt. Die Anwälte vereinbaren dazu häufig eine Teilung der Gebühren, die für das gesamte Verfahren anfallen (50 zu 50 %).

Bei Rechtsstreitigkeiten mit sehen hohen Streitwerten oder die Spezialkenntnisse benötigen, nehmen die Anwälte, die beauftragt wurden, den Termin auch meist selbst war. Auch in Strafsachen ist es üblich den Termin selbst wahrzunehmen auch wenn der Termin weit entfernt stattfindet. Der Mandant sollte vorher anfragen, ob der Anwalt selbst vor Gericht die Termine wahrnimmt oder einen Terminsvertreter schickt.

Rechtsanwalt Marzahn

11. November 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Abkürzungen: heute a.A.

juristische Abkürzungen: heute a.A.

a.A. - Abkürzung für "anderer Ansicht", juristische Abkürzungen
juristische Abkürzungen: heute a.A.

a.A.

juristische Abkürzungen: heute a.A.

– Anwalt Berlin –

Viele „Nichtjuristen“ können mit der Abkürzung a.A. nicht viel anfangen. Wer die juristische Abkürzung „MM“ kennt,weiß aber meist auch, was a.A. heißt. Gerade Jurastudenten wissen nach einiger Zeit mit diesen Abkürzungen umzugehen. Als Laie hat man meist keine Vorstellung was dies bedeuten soll. Wenn man allerdings in einem juristischen Kommentar die Abkürzung aA sieht, dann sollte man ganz genau nachlesen, was dahinter steht, denn a.A. heißt

andere Auffassung

Die andere Auffassung besagt, dass zu einem juristischen Problem unterschiedliche Auffassungen existieren. Dies kommt sehr häufig vor. Als Laie muss man darauf achten, wer diese Auffassung vertritt. Ob eine Auffassung für den eigenen Fall praktisch bedeutsam ist, hängt vor allem davon ab, wer diese Auffassung vertritt. Wenn es sich dabei um die höchsten Instanzen (Gerichte) in Deutschland handelt, dann ist dies natürlich anders zu werten, als wenn es sich eine Mindermeinung eines Juraprofessors handelt. Für den Normalbürger ist die Auffassung der Mehrzahl der Gerichte, der Gerichte im eigenen Bundesland (bei fehlender Entscheidung der höchsten Instanz des Bundes) oder natürlich der höchsten Bundesgerichte interessant. Was vom BAG (Bundesarbeitsgericht) oder vom BGH (Bundesgerichtshof) bereits entschieden wurde, ist für einen Rechtsstreit maßgeblich. Zu beachten ist aber, dass der juristische Laie oft seinen Fall positiver betrachtet als die Rechtslage oft ist. Ob eine Entscheidung auf den Fall halbwegs passt, kann letztendlich nur ein Anwalt einschätzen.

Rechtsanwalt Marzahn

30. Oktober 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Abkürzungen: heute LG

juristische Abkürzungen: heute LG

Allgemeines, juristische Abkürzungen, LG
juristische Abkürzungen: heute LG

LG

juristische Abkürzungen: heute LG

Wer weiß, was LAG heißt, der wird wohl auch wissen, was die juristische Abkürzung LG bedeutet. Das LG ist nämlich das

Landgericht

Das Landgericht (LG) kann sowohl die erste als auch die zweite Instanz in Zivil- oder Strafsachen sein. Gerade in Zivilsachen wird im Normalfall ab einen Streitwert ab € 5.000,00 das Landgericht die erste Instanz. Hiervon gibt es auch Ausnahmen, so ist in Mietsachen das Amtsgericht – unabhängig vom Gegenstandswert – die Ausgangsinstanz.

Interessant ist auch, dass man sich vor dem Amtsgericht noch selbst vertreten kann (auch hier gibt es Ausnahmen, so z.B. in einigen Familiensachen), während man beim Landgericht zwingend einen Rechtsanwalt benötigt. Erscheint man ohne Anwalt ergeht im Normalfall ein Versäumnisurteil (Urteil beim Nichterscheinen), obwohl man doch vor Ort ist. Die eigene Anwesenheit zählt aber wenig, wenn kein Anwalt dabei ist. Der Grund für den Anwaltszwang besteht darin, dass das Verfahren relativ schwierig ist und man ohne Anwalt geringe Chancen hat (schon aufgrund des Prozessrechts). Oft wollen sich auch Mandanten nicht selbst vor dem Amtsgericht vertreten.

Rechtsanwalt Marzahn

13. Oktober 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Abkürzungen: heute KRS

juristische Abkürzungen: heute KRS

juristische Abkürzungen, KRS
juristische Abkürzungen: heute KRS

KRS

juristische Abkürzungen: heute KRS

Wer mit dem deutsch-polnischen Wirtschaftsrecht zu tun hat, weiß wahrscheinlich, was das KRS ist. Das KRS ist in Polen gefürchtet, anders als der deutsche „KRS“, dass KRS ist nämlich das

Krajowy Rejestr Sadowy (Landesgerichtsregister)

Das polnische KRS ist also das Gegenstück zum deutschen Handelsregister. Der Unterschied besteht aber u.a. darin, dass das KRS-Gericht in Polen sehr streng ist und bereits kleinste Fehler moniert. Wenn man dort z.B. eine polnische GmbH eintragen lassen möchte und schreibt in den Antragsformularen den Namen eines Gesellschafters oder Geschäftsführers 10 mal richtig und 1 mal falsch, dann wird die Eintragung abgelehnt. Keiner kommt dort auf die Idee eine Berichtigung selbst vorzunehmen, obwohl ja eigentlich klar ist, dass eine Tippfehler vorliegt.

Anmerkung: Flüchtigkeitsfehler werden nun beim KRS etwas entspannter gesehen.

Ansonsten ist das polnische Handelsregister recht übersichtlich und auch – anders als in Deutschland – online kostenlos im Internet einsehbar. Dort findet man Informationen über die Vertreter und auch über die Gesellschafter einer polnischen Handelsgesellschaft sowie die Registernummer nebst Adresse/ Sitz der Gesellschaft.

Anwalt Polen – Rechtsanwalt A. Martin

9. Oktober 2009/1 Kommentar/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Seite 34 von 37«‹3233343536›»
X Logo X Logo Folgenon X RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonniereden RSS Feed
Beliebt
  • Impfpflicht in der Pflege- und GesundheitsbrancheRechtsanwalt Andreas Martin
    Impfpflicht in der Pflege- und Gesundheitsbranche21. November 2021 - 12:16
  • Automatische Scheidung nach 3 Jahren?Rechtsanwalt Andreas Martin
    Automatische Scheidung nach 3 Jahren?6. Mai 2022 - 7:26
  • Wann kann man die Scheidung einreichen?
    Wann kann man die Scheidung einreichen?22. November 2010 - 20:31
  • Richter beim Arbeitsgericht ansprechen
    Wie spricht man den Richter beim Arbeitsgericht an?24. Juni 2019 - 11:47
Kürzlich
  • Kündigungsschutzgesetz und Arbeitnehmerzahl
    Kündigungsschutzgesetz und Arbeitnehmerzahl30. Mai 2026 - 9:21
  • Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?
    Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?4. April 2026 - 8:12
  • Geschäftsführer und Abfindung nach Kündigung17. Januar 2026 - 10:05
  • Ablauf einer Kündigungsschutzklage
    Ablauf einer Kündigungsschutzklage: 5 wichtige Schritt...3. Januar 2026 - 9:16
Kommentare
  • Anton SchneiderVon einer automatischen Scheidung nach 3 Jahren habe ich...15. Mai 2022 - 11:41 von Anton Schneider
  • Rechtsanwalt Andreas MartinNa dann wünsche ich viel Erfolg!11. Mai 2022 - 8:23 von Rechtsanwalt Andreas Martin
  • Dennis BeckerMein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Fachanwalt...8. Mai 2022 - 21:44 von Dennis Becker
  • Frank MeyerGut zu wissen, dass es dem Arbeitnehmer nicht erlaubt ist,...26. März 2022 - 17:04 von Frank Meyer
Schlagworte
Abfindung Anspruch Anwalt Anwalt Berlin Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitsgericht Arbeitsgericht Berlin Arbeitsrecht Arbeitsvertrag Arbeitszeit Aufhebungsvertrag Auflösungsvertrag außerordentliche Kündigung BAG Berlin Bundesarbeitsgericht Corona Corona Virus Covid19 Dauer Diskriminierung Ehescheidung Entscheidung Familiengericht fristlose Kündigung Gütetermin Güteverhandlung juristische Abkürzungen Klage Kündigung Kündigungsfrist Kündigungsschutzgesetz Kündigungsschutzklage Landesarbeitsgericht Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Lohn Rechtsanwalt Scheidung Scheidung in Berlin Scheidungsverfahren Trennungsjahr Urlaub Urteil Versorgungsausgleich

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung!

Kontakt

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

Anfahrt

öffentliche Verkehrsmittel: Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Anfahrt mit dem Kfz: Parkplätze vor dem Nettomarkt

Interessante Links

  • Rechtsanwalt Marzahn
  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Scheidung Berlin
  • Rechtsanwalt Strafrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

Impressum

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
© Copyright - Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen