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juristische Abkürzungen: heute - KSchG

juristische Abkürzungen: heute KSchG

Allgemeines, juristische Abkürzungen, KSchG
juristische Abkürzungen: heute - KSchG

KSchG

juristische Abkürzungen: heute KSchG

Das KSchG ist eine wichtiges Schutzgesetz für Arbeitnehmer. Jeder Arbeitnehmer sollte diese Abkürzung kennen, denn die juristische Abkürzung  „KSchG“ heißt,

Kündigungsschutzgesetz

Der Kündigungsschutz ist einer der wesentlichsten Bestandteile des Arbeitnehmerschutzes. Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, dann hat der Arbeitnehmer einen besonders starken Kündigungsschutz. Er kann die Kündigung mittels Kündigungsschutzklage überprüfen zu lassen. Die Chancen sind meist sehr gut. Die meisten Kündigungsschutzklagen der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber sind erfolgreich und machen von daher oft Sinn. Erstaunlich ist auch, dass die normale Kündigungsschutzklage eigentlich auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und Weiterbeschäftigung lautet, aber trotzdem meistens Abfindungen vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden. Dies hängt damit zusammen, dass der Arbeitgeber in vielen Fällen vor dem Arbeitsgericht „schlechte Karten“ hat und wahrscheinlich verlieren würde. In einer solchen Situation macht es für den Arbeitgeber dann Sinn sich mit dem Arbeitnehmer zu einigen. Oft wollen Arbeitgeber nämlich nicht, dass Arbeitnehmer nach gewonnen Kündigungsschutzprozess wieder in die Firma kommen und dort weiterarbeiten. Diese Blöße wollen sich Arbeitgeber oft nicht geben. Von daher besteht die einzige Möglichkeit oft darin, um den Arbeitnehmer tatsächlich loszuwerden, diesem eine Abfindung anzubieten. Die Abfindungzahlung kommt der Praxis recht häufig vor und der Arbeitgeber wird aber eine solche Zahlung nur dann anbieten, wenn er das Risiko hat dem Prozess zu verlieren. Wenn der Arbeitgeber sich sicher ist, dass er den Kündigungsschutzprozess gewinnt, weil zum Beispiel kein Kündigungsschutz gilt, dann wird er in der Regel auch nichts anbieten.

Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet unter folgenden Voraussetzungen Anwendung:

  • Arbeitsvertrag besteht länger als 6 Monate zum Zeitpunkt der Kündigung
  • mehr als 10 Arbeitnehmer sind regelmäßig im Betrieb beschäftigt (bei alten Arbeitsverhältnissen mehr als 5)

 

Das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber muss länger als sechs Monate bestehen. Es dürfen keine längeren rechtlichen Unterbrechungen vorliegen. Die Probezeit hat nichts mit der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz zu tun. Auch wenn zum Beispiel eine Probezeit von nur drei Monaten vereinbart ist, so findet das Kündigungsschutzgesetz trotzdem erst nach Ablauf der sechs Monate Anwendung. Die Probezeit ist letztendlich nur eine Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist nach § 622 BGB.

Eine Frage der Anzahl der Arbeitnehmer ist auf den Schwellenwert von zehn abzustellen. Es müssen im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer regelmäßig in Vollzeit abzüglich der Auszubildenden tätig sein. Es kommt auf die regelmäßige Beschäftigung an, sodass kurzzeitige Schwankungen, außer Betracht bleiben. Arbeitnehmer, die nicht in Vollzeit tätig sind, zählen mit einem Bruchteil von 1.dies regelt § 23 des Kündigungsschutzgesetzes.


 

Findet des Kündigungsschutzgesetz Anwendung, dann kann der Arbeitgeber nur aus 3 Gründen kündigen:

  • verhaltensbedingt
  • personenbedingt
  • betriebsbedingt

Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen sind die Chancen für den Arbeitnehmer meist gut, da der Arbeitgeber häufig die sog. Sozialauswahl nicht richtig vornimmt. Darüber hinaus sind noch weitere Nachweise erforderlich; oft scheitert es schon an der Darlegung der betrieblichen Gründe und des Wegfalls des Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers.

Rechtsanwalt Marzahn

27. November 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Begriffe erklärt: heute Terminsvertretung

juristische Begriffe: heute Terminsvertretung

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juristische Begriffe erklärt: heute Terminsvertretung

Terminsvertretung

juristische Begriffe: heute Terminsvertretung

Terminsvertretung Berlin

Rechtsanwälte wissen, was eine Terminsvertretung oder auch (eigentlich richtig: Terminvertretung) ist. Der juristische Laie kann aber mit diesem Begriff wenig anfangen. Man kann sich denken, dass es um eine Vertretung bei einem Termin geht. Da es sich um einen juristischen Begriff handelt, liegt nahe, dass es um eine Vertretung bei Gericht handelt. Und dies ist auch richtig, eine Terminsvertretung ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei Gericht. Faktisch vertritt ein Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt vor Gericht.

Warum Terminsvertretung?

Die meisten Mandanten glauben, dass der Rechtsanwalt, den sie beauftragen auch immer den Termin vor Gericht selbst wahrnehmen wird. Dies ist nicht immer so. Vor allem bei Gerichtsterminen, die weit entfernt stattfinden, ist es häufig so, dass der beauftragte Rechtsanwalt z.B. aus München  einen Rechtsanwalt aus Berlin mit der Wahrnehmung des Termins in Berlin beauftragt. Die Anwälte vereinbaren dazu häufig eine Teilung der Gebühren, die für das gesamte Verfahren anfallen (50 zu 50 %).

Bei Rechtsstreitigkeiten mit sehen hohen Streitwerten oder die Spezialkenntnisse benötigen, nehmen die Anwälte, die beauftragt wurden, den Termin auch meist selbst war. Auch in Strafsachen ist es üblich den Termin selbst wahrzunehmen auch wenn der Termin weit entfernt stattfindet. Der Mandant sollte vorher anfragen, ob der Anwalt selbst vor Gericht die Termine wahrnimmt oder einen Terminsvertreter schickt.

Rechtsanwalt Marzahn

11. November 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Abkürzungen: heute LG

juristische Abkürzungen: heute LG

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juristische Abkürzungen: heute LG

LG

juristische Abkürzungen: heute LG

Wer weiß, was LAG heißt, der wird wohl auch wissen, was die juristische Abkürzung LG bedeutet. Das LG ist nämlich das

Landgericht

Das Landgericht (LG) kann sowohl die erste als auch die zweite Instanz in Zivil- oder Strafsachen sein. Gerade in Zivilsachen wird im Normalfall ab einen Streitwert ab € 5.000,00 das Landgericht die erste Instanz. Hiervon gibt es auch Ausnahmen, so ist in Mietsachen das Amtsgericht – unabhängig vom Gegenstandswert – die Ausgangsinstanz.

Interessant ist auch, dass man sich vor dem Amtsgericht noch selbst vertreten kann (auch hier gibt es Ausnahmen, so z.B. in einigen Familiensachen), während man beim Landgericht zwingend einen Rechtsanwalt benötigt. Erscheint man ohne Anwalt ergeht im Normalfall ein Versäumnisurteil (Urteil beim Nichterscheinen), obwohl man doch vor Ort ist. Die eigene Anwesenheit zählt aber wenig, wenn kein Anwalt dabei ist. Der Grund für den Anwaltszwang besteht darin, dass das Verfahren relativ schwierig ist und man ohne Anwalt geringe Chancen hat (schon aufgrund des Prozessrechts). Oft wollen sich auch Mandanten nicht selbst vor dem Amtsgericht vertreten.

Rechtsanwalt Marzahn

13. Oktober 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Begriffe: heute S.C.

juristische Abkürzungen: heute s.c.

Allgemeines, juristische Begriffe, s.c.
juristische Begriffe: heute S.C.

S.C.

juristische Abkürzungen: heute s.c.

Es gibt in der Juristerei eine Vielzahl von Abkürzungen mit denen kein Normalbürger etwas anfangen kann. Die Abkürzung s.c. ist eine Abkürzung, die von polnischen Firmen benutzt wird. Der deutsche Geschäftspartner kann mit dieser Abkürzung meist nichts anfangen und glaubt meistens es handelt sich um eine polnische GmbH. Dies ist aber nicht richtig, denn die GmbH in Polen benutzt die Abkürzung Sp.zo.o.

Die Abkürzung S.C. ist nämlich die Abkürzung für den polnische GbR und lautet ausgeschrieben.

Spółka cywilna

Spoka cywilna heißt ins Deutsche übersetzt – Zivilgesellschaft.

Die polnische GbR muss genauso, wie die deutsche BGB-Gesellschaft aus wenigstens 2 Personen bestehen. Viele der deutschen Vorschriften entsprechen inhaltlich den polnischen Regelungen (polnisches ZGB). Für deutsche Geschäftsleute ist wichtig zu wissen, dass bei der polnischen GbR eine Haftung mit den gesamten Vermögen der Gesellschafter – ebenso, wie in Deutschland – vorliegt.

Rechtsanwalt Polen

25. September 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Begriffe: heute Sozialauswahl

juristische Begriffe erklärt: heute Sozialauswahl

Allgemeines, juristische Begriffe, Sozialauswahl
juristische Begriffe: heute Sozialauswahl

Sozialauswahl

juristische Begriffe erklärt: heute Sozialauswahl

Von der sog. Sozialauswahl hat schon jeder etwas gehört, zumindest, wenn er Arbeitnehmer ist. Die Sozialauswahl spielt bei Kündigungen des Arbeitsgebers und dann notwendigerweise bei der Erhebung der Kündigungsschutzklage eine Rolle (siehe Beitrag „Kündigungsschutzklage„).

Sozialauswahl und Kündigungsschutzgesetz

Die Sozialauswahl kommt dann zu tragen, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer gekündigt hat und der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht. Das Arbeitsgericht überprüft, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, ob der Arbeitgeber die sog. Sozialauswahl vorgenommen hat.

Die Sozialauswahl findet nach folgenden Kriterien ab:

  • Alter des Arbeitnehmers
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Unterhaltspflichten
  • Behinderungen

Unter Abwägung der obigen Kriterien kann der Arbeitgeber dernenigen kündigen, der sozial nicht so schutzbedürtig ist. Dabei wägt er zwischen den vergleichbaren Arbeitnehmern des Betriebes ab. Häufig ist es so, dass der Arbeitgeber die Sozialauswahl nicht richtig vornimmt, wobei zuzugeben ist, dass die Sozialauswahl nicht einfach ist.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin

Nimmt der Arbeitgeber die Sozialauswahl nicht richtig vor, dann sind die Chancen des Arbeitnehmers sehr gut den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen.

Rechtsanwalt Marzahn

11. September 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Abkürzungen: Sp.zo.o.Rechtsanwalt Andreas Martin

juristische Abkürzungen: Sp.zo.o.

Allgemeines, juristische Abkürzungen, Spzoo
juristische Abkürzungen: Sp.zo.o.

Spzoo

juristische Abkürzungen: Sp.zo.o.

Gerade Personen, die mit deutsch-polnischen Fällen zu tun haben, müssen wissen, was die Abkürzung Spzoo bedeutet. Als Anwalt in Polen ist mir die Abkürzung gut bekannt. Aber auch deutsche Geschäftsleute, die mit polnischen Partnern Geschäfte machen, sollten die Bedeutung dieser Abkürzung kennen, da ansonsten erhebliche Nachteile entstehen können, denn Spzoo ist nämlich die

polnische GmbH

und

Sp.zo.o ist die (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością)

Die polnische GmbH – Spzoo – ist das Gegenstück zur deutschen GmbH. Sie ist eine Kapitalgesellschaft mit einem Mindeststammkapital von wenigstens PLN 5.000,00. Die Gründung und Führung der GmbH ist ähnlich, wie in Deutschland.

In Polen nennt man die Vertreter der GmbH – Spzoo- nicht Geschäftsführer, sondern Vorstand. Die Haftung des Vorstandes ist etwas anders geregelt als in Deutschland. Probleme gibt es in Polen immer wieder bei der Gründung der polnischen GmbH – Spzoo – mit dem polnischen Handelsregister (KRS).

Die GmbH in Polen (Spzoo) hat gegenüber der deutschen GmbH auch steuerrechtliche Vorteile (Steuern in Polen). In Polen gibt es keine Gewerbesteuer. Die Körperschaftsteuer in Polen beträgt nur 19 %.  Von daher entscheiden sich viele Geschäftleute aus Deutschland, die eine Firma in Polen gründen wollen, für die Spzoo. Rechtsanwalt Martin ist seit dem Jahr 2005 in Polen als europäischer Anwalt zugelassen und seit dem auch als Rechtsanwalt in Stettin tätig.

Anwalt Polen

2. September 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Juristische Abkürzungen: heute RVG

juristische Abkürzungen: heute RVG

Allgemeines, juristische Abkürzungen, RVG
Juristische Abkürzungen: heute RVG

RVG

juristische Abkürzungen: heute RVG

Rechtsanwälte schlagen sich häufig mit Abkürzungen rum. Manchmal weiß man selbst als Anwalt nicht, was eine bestimmte Abkürzung bedeutet. Wenn man aber als deutscher Rechtsanwalt nicht weiß, was das RVG ist, dann ist ist man entweder sehr reich, weil man nur Gebührenvereinbarungen schließt oder vielleicht hat einfach keine Ahnung, denn RVG heißt

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – kurz RVG – ist der Nachfolger der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind die Gebühren des deutschen Rechtsanwalts geregelt. Das RVG regelt dabei sowohl die Gebühren für das außergerichtliche Tätigwerden als auch die Gebühren des Rechtsanwalts für das Gerichtsverfahren. Für die Beratung soll der Anwalt eine Vereinbarung mit dem Mandanten treffen. Im außergerichtlichen Bereich darf der Anwalt geringere als die gesetzlichen (also im RVG geregelten Gebühren) vereinbaren. Im Gerichtsverfahren muss der Rechtsanwalt aber die Gebühren nehmen, die im RVG stehen oder höhere Gebühren. Die Gebühren des RVG sind also Mindestgebühren.

Viele Mandanten verstehen nicht, dass z.B. der Anwalt für nur ein Schreiben an das Gericht mehrere Hunder Euro oder sogar mehrere Tausend Euro erhalten kann. Dies hängt damit zusammen, dass es sich bei den meisten Gebühren, die im Verfahren vor dem Gericht entstehen, um keine Rahmengebühren handelt. Die Gebühren entstehen unabhängig davon, wie viele Schreiben verfasst werden. Zum Beispiel entsteht die Verfahrensgebühr (1,3 als Faktor) schon beim ersten Schreiben an das Gericht (z.B. Klage oder Klageabweisungsantrag) in voller Höhe auch, wenn es bei diesem Schreiben bleibt, was aber unwahrscheinlich ist. Wenn der Anwalt dann später 20 weitere Schreiben schickt, erhöht sich die Gebühr nicht.

Anmerkung:

Die Gebühren nach dem RVG wurden zum 1.1.2021 um zirka 10 % angehoben.

Rechtsanwalt Marzahn

12. August 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
JURISTISCHE ABKÜRZUNGEN: HEUTE LAG

juristische Abkürzungen: heute LAG

Allgemeines, juristische Abkürzungen, LAG, Rechtsanwalt Berlin
JURISTISCHE ABKÜRZUNGEN: HEUTE LAG

LAG

juristische Abkürzungen: heute LAG

In Deutschland wird viel abgekürzt. Abkürzungen im „nomalen Deutsch“ kann man meistens noch „erraten“, wenn aber die Juristen abkürzen, wird es eng. Wer aber weiß, was die Abkürzungen BAG und BGH bedeuten, der wird auch wissen, was die Abkürzung „LAG“ heißt. Gerade Arbeitnehmer sollten diesen Begriff kennen, denn das LAG ist das

Landesarbeitsgericht

Das Landesarbeitsgericht entscheidet in Berufungsverfahren über Entscheidungen des Arbeitsgerichts (z.B. bei Kündigungsschutzklagen). In Berlin wäre dies das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, welches sich mit Entscheidungen des Arbeitsgerichtes Berlin auseinandersetzt.Das Arbeitsgericht ist in der Regel die Eingangsinstanz (unabhängig vom Streitwert – also anders als beim „normalen Zivilgericht“) und das Landesarbeitsgericht die Berufungsinstanz (auch Tatsacheninstanz). Es besteht Anwaltszwang vor dem LAG.

Über den Landesarbeitsgerichten gibt es dann noch das Bundesarbeitsgericht, welches sich in Erfurt befindet. Das BAG entscheidet dann im Revisionverfahren oder im Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde (wenn das LAG die Beschwerde zum BAG nicht zugelassen hat).

Bemerkenswert ist, dass das Landesarbeitsgericht auch manchmal so abgekürzt wird: LArbG oder LarbG.

Ich vertrete als Rechtsanwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf  und auch als Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Zweigstelle in Berlin Prenzlauer Berg im Arbeitsrecht Mandanten aus Berlin und Brandenburg vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt A. Martin

1. August 2009/1 Kommentar/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Abkürzungen: heute BRTV-Bau

juristische Abkürzungen: heute BRTV-Bau

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juristische Abkürzungen: heute BRTV-Bau

BRTV-Bau

juristische Abkürzungen: heute BRTV-Bau

Juristische Abkürzungen sind manchmal schwer zu verstehen. Diese Abkürzung – BRTV-Bau – ist aber für Arbeitnehmer in der Baubranche von erheblicher Bedeutung. Wer seine Rechte als Bauarbeiter kennen möchte, kommt an den BRTV-Bau nicht vorbei, denn BRTV-Bau heißt

Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe

Der Bundesrahmentarifvertrag Bau regelt die Rechte der Arbeitnehmer auf den Bau. Neben den Mindestlohn sind hier auch die Ausschlussfristen des BRTV-Bau zu beachten. Der Bundesrahmentarifvertrag Bau enthält eine große Anzahl von Verbesserungen für Bauarbeiter (Mindestlohn) aber auch einige Schlechterstellungen, wie z.B. kürzere Kündigungsfristen.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – A. Martin

19. Juli 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Abkürzungen: heute BAT

juristische Abkürzungen: heute BAT

Allgemeines, BAT, juristische Abkürzungen, Rechtsanwalt Berlin
juristische Abkürzungen: heute BAT

BAT

 

juristische Abkürzungen: heute BAT

Wer häufigen Kontakt zum Arbeitsrecht hat oder Beamter oder Angestellter ist, wird sicher wissen, was sich hinter der juristischen Abkürzung BAT verbirgt. Hinter der Abkürzung BAT verbirgt sich ein wichtiges Regelungswerk für Angestellte des öffentlichen Dienstes. BAT heißt nämlich

Bundesangestelltentarifvertrag

Der BAT regelte bis 2006 die Beschäftigungsbedingungen und auch die Vergütungshöhe der Angestellten des öffentlichen Dienstes. In Hessen und Berlin gilt der BAT weiter. Heute findet man die Regelungen überwiegend in den Tarifverträgen der Länder.

Rechtsanwalt Marzahn

11. Juli 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
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