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Prozesskostenhilfe
LAG Berlin-Brandenburg: Rechtsmissbrauch beim PKH Antrag
Die mißbräuchliche Antragstellung im Prozesskostenhilfe-Verfahren kommt selten vor.
Prozesskostenhilfe vor dem Arbeitsgericht
Die sogenannte Prozesskostenhilfe ist eine Möglichkeit des Arbeitnehmers einen Arbeitsgerichtsprozess zu finanzieren. Auch der Arbeitgeber kann Prozesskostenhilfe beantragen, wenn die Voraussetzung vorliegen. Eine Formular für die Prozesskostenhilfe-Erklärung finden Sie hier.
schlechte Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe vor dem Arbeitsgericht ist die, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist den Prozess aus eigenen finanziellen Mitteln zu bestreiten. Faktisch heißt dies, dass der Arbeitnehmer nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen hat, um sich einen Rechtsanwalt zu leisten bzw. um die Gerichtskosten, die ohnehin vor dem Arbeitsgericht recht gering sind und auch nicht durch einen Vorschuss einzuzahlen sind, zu finanzieren.
Dass ein Gericht entscheidet, dass die Prozesskostenhilfe rechtsmissbräuchlich ist, ist sehr selten.
Mutwilligkeit bei Lohnklagen vor dem Arbeitsgericht Berlin
Was aber-gerade beim Arbeitsgericht Berlin-oft vorkommt ist, dass die Prozesskostenhilfe für den Arbeitnehmer wegen Mutwilligkeit abgewiesen wird. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer den Anspruch selbst ohne großen Aufwand gerichtlich verfolgen könnte. Dies wird dann angenommen, wenn zum Beispiel unstreitig abgerechneter Arbeitslohn durch den Arbeitnehmer gerichtlich geltend gemacht werden soll. Hier kann der Arbeitnehmer genauso gut über die rechts Antragsteller beim Arbeitsgericht Berlin den Anspruch gerichtlich verfolgen.
Prozesskostenhilfe muss man u.U. auch zurückzahlen
Auch wird oft missverstanden, dass Prozesskostenhilfe kein Geschenk des Staates an den Bürger ist. Prozesskostenhilfe ist nichts, was der Bürger umsonst erhält. Diese muss man eher als eine Art Darlehen verstehen. Der Arbeitnehmer ist nämlich verpflichtet, bis zu vier Jahre nach Abschluss des Rechtsstreits, dem Gericht, wenigstens einmal jährlich Auskunft über seinen neuen Einkommens und Vermögensverhältnisse zu erteilen. Wenn der Arbeitnehmer hier ein höheres Einkommen hat, kann er gegebenfalls die Prozesskostenhilfe auf einmal oder als Ratenzahlung zurückzahlen.
LAG Berlin-Brandenburg: Rechtsmissbrauch beim PKH Antrag
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 15. Mai 2015 , Az 21 Sa 782) hat entschieden, dass es rechtsmissbräuchlich ist, wenn nach Zurückweisung eines Prozesskostenhilfe-antrages der Antragsteller einfach einen neuen, identischen Prozesskostenhilfeantrag stellt ohne neue Tatsachen und Umstände vorzutragen und ohne auf die Gründe für die Ablehnung des ersten Antrages einzugehen.
Anmerkung:
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Berlin Brandenburg ist nachvollziehbar. Andernfalls wäre es nicht so, dass der Arbeitnehmer einfach immer wieder den gleichen Antrag bei Gericht stellt ohne sich um die Voraussetzungen zu kümmern und damit die Gerichte mit unnützen Verfahren überzieht. Auch wenn der Rechtsmissbrauch von Seiten der Gerichte äußerst sparsam einzusetzen sein sollte, ist es hier so, dass nachvollziehbar ist, dass man nicht zweimal den gleichen unbegründeten Antrag einreicht.
Rechtsanwalt Andreas Martin
Was ist PKH – juristische Abkürzungen – Anwalt Martin

PKH
juristische Abkürzungen: heute PKH – was ist das?
Die Juristen kürzen – ähnlich, wie die Medziner – viel ab.
Wenn Ihr Anwalt zu Ihnen sagt, dass er sich wünscht, dass Sie PKH bekommen, so brauchen Sie nicht gleich am nächsten Tag beim Arzt untersuchen zu lassen. PKH ist keine Krankheit,sondern die Abkürzung für:
Prozesskostenhilfe
(auch häufig falsch als Prozesskostenbeihilfe bezeichnet)
Die Prozesskostenhilfe wird unter 3 Bedingungen gewährt:
- keine Mutwillikgeit (also nicht beim vollkommen sinnlosen Prozessen)
- hinreichende Erfolgsaussichten (liegen schon vor, wenn das Ergebnis von einer Beweisaufnahme abhängig ist)
- keine Finanzierung des Prozesses aus eigenen Mitteln möglich (z.B. bei Bürgergeld aber nicht nur!)
Die Prozesskostenhilfe wird oft unter Beiordnung eines Rechtsanwalts erteilt.
Bei der PKH übernimmt der Staat Ihre Anwaltskosten und auch die Gerichtskosten, aber nicht die Kosten des gegnerischen Anwalts. Dies hat zur Folge, dass bei Verlust des Prozesses man trotz der Prozesskostenhilfe den Rechtsanwalt der Gegenseite bezahlen muss. Dies sollte man vorher wissen.
Die PKH beantragt in der Regel der beauftragte Rechtsanwalt für seinen Mandanten. Der Mandant muss ein Formular ausfüllen und zwar die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Bei der Prozesskostenhilfe ist auch wichtig zu beachten, dass diese eher als Darlehen zu sehen ist. Der Staat streckt die Kosten für ein Gerichtsverfahren und die eigenen Anwaltskosten vor, allerdings muss der Mandant, der die Prozesskostenhilfe bekommt, seine wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der nächsten vier Jahre nach Abschluss des Gerichtsprozesses dem Gericht anzeigen. Wenn der Mandant dann ein höheres Einkommen hat, dass über den Bemessungsgrenzen liegt, muss er letztendlich die Prozesskostenhilfe, gegebenenfalls in Raten, zurückzahlen. Die Prozesskostenhilfe ist von daher eher einem Darlehen als einer kostenlosen Übernahme vergleichbar. Im Strafverfahren gibt es keine Prozesskostenhilfe.
Dieses Formular finden Sie hier. Dabei ist zu beachten, dass auch diverse Anlagen (diese in Kopie) beizufügen sind. Ein Beispiel für einen ausgefüllten PKH-Antrag (nach dem alten Formular) finden Sie hier.
Das Prozesskostenhilferecht ist Anfang 2014 geändert worden. Es gibt nun neue Formulare. Leider sind die Formulare nicht einfacher geworden; sondern eher umfangreicher.
Daneben gibt es noch die sog. Verfahrenskostenhilfe (VKH). Die Verfahrenskostenhilfe gibt es für Verfahren, in denen durch Beschluss entschieden wird, wie zum Beispiel bei der Ehescheidung.
Rechtsanwalt A. Martin – Anwalt Berlin-Marzahn
Tipp: Auch der Artikel “häufige Irrtümer bei der Beratung” meiner Seite kommt auch das Thema Kosten zu sprechen.
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