Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf
  • Arbeitsrecht
    • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Marzahn
    • Arbeitslohn
      • Lohnbescheinigung
    • Kündigung
    • Kündigungsschutzklage
    • Muster für das Arbeitsrecht
      • Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers
    • Lexikon zum Kündigungsrecht
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Abfindungsformel
      • Abwicklungsvertrag
      • Änderungskündigung
      • Arbeitszeugnis
    • Für Arbeitgeber
      • Arbeitnehmer rechtssicher kündigen
  • Familienrecht
    • Familienrecht Lexikon
    • Ehescheidung
    • Trennung
    • Rechtsanwalt Familienrecht
    • Anwalt Familienrecht
    • Scheidung
    • Rechtsanwalt Scheidung
  • Erbrecht
    • Erbrecht
    • Rechtsanwalt Erbrecht
    • Pflichtteil
    • Erbschein
  • Verkehrsrecht
    • Verkehrsrecht Marzahn
  • Strafrecht
    • Pflichtverteidiger
    • Amtsgericht Tiergarten (Berlin)
  • Standorte
    • Kanzlei Blankensee
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
      • Polnisches Gesellschaftsrecht
        • Polnische Handelsregister KRS
      • GmbH Polen
      • BGB-Gesellschaft in Polen
      • Einzelfirma Polen
      • Firmengründung in Polen
      • Inkasso Polen
      • Unfall in Polen
      • Bußgeldverfahren Polen
      • Zwangsvollstreckung Polen
      • Steuern Polen
      • Immobilienrecht Polen
      • Polnisches Recht
    • Kanzlei Berlin
      • Kanzlei Marzahn-Hellersdorf
        • Anwalt Familienrecht Marzahn
          • Scheidung Marzahn
        • Bußgeldrecht Marzahn
        • Strafrecht Marzahn
        • Erbrecht Marzahn
      • Kanzlei Prenzlauer Berg
      • Familienrecht Berlin
      • Scheidung Berlin
      • Erbrecht Berlin
      • Verkehrsrecht in Berlin
      • Strafrecht Berlin
        • Strafverteidigung Berlin
        • Strafgericht Berlin
        • Staatsanwaltschaft Berlin
        • Amtsanwaltschaft Berlin
      • Bussgeld Berlin
        • Rechtsanwalt Bussgeld Berlin
        • Bussgeldrecht Berlin
  • News
  • Info
    • zur Person
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht
      • Familienrecht
        • Neuigkeiten im Familienrecht
        • Ablauf der Scheidung
        • Scheidungsfolgen
      • Erbrecht
        • Erbrecht News
        • Erbrecht Problemfälle
      • Verkehrsrecht
        • Neuigkeiten Verkehrsrecht
        • Verkehrsunfall
        • Schadenersatz Verkehrsunfall
        • Schmerzensgeld
          • Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
        • Links Verkehrsrecht
        • Strafrecht
      • Rechtsprechung
    • FAQ
    • Häufige rechtliche Irrtürmer
    • Karriere
    • Downloads
    • Links
  • Kontakt
    • Kontakt
  • Languages
    • English
      • Employment Law
    • Polski
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
Du bist hier: Startseite1 / News2 / Familiengericht Tempelhof Kreuzberg

Schlagwortarchiv für: Familiengericht Tempelhof Kreuzberg

Verfahrenswert bei Scheidung

Der Verfahrenswert bei Scheidung: Was bedeutet er?

Familienrecht, Scheidung
Der Verfahrenswert bei Scheidung: Was bedeutet er?

Verfahrenswert bei Scheidung

 

Wenn man sich mit dem Thema Scheidung auseinandersetzt, stößt man schnell auf den Begriff „Verfahrenswert“(manchmal auch „Streitwert“ genannt). Doch was genau verbirgt sich dahinter und welche Bedeutung hat er für eine Scheidung? Ganz einfach: Der Verfahrenswert ist der fiktive Wert der Scheidung und dient als Berechnungsgrundlage für die Gerichts- und Anwaltskosten. Er ist also entscheidend dafür, wie viel für eine Scheidung gezahlt werden muss.


🔍 Was bedeutet Verfahrenswert bei Scheidung?

  • Der Verfahrenswert ist die Grundlage dafür, wie hoch die Gerichts- und Anwaltskosten ausfallen.

  • Er wird vom Gericht festgesetzt und hängt meist vom Nettoeinkommen beider Ehegatten und ggf. vom Vermögen ab.

  • In der Regel wird er bei einer Scheidung auf das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Eheleute zusammen angesetzt.

  • Hinzu kommen ggf. Werte für Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) oder Vermögensauseinandersetzungen.

📝 Beispiel

  • Haben beide Ehegatten zusammen 3.000 € monatliches Nettoeinkommen, beträgt der Verfahrenswert für die Scheidung etwa 9.000 €.

  • Wird zusätzlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt, kommen 10 %  pro Rentenanrecht dazu.

💡 Warum ist der Verfahrenswert wichtig?

  • Auf Basis des Verfahrenswerts werden die Gerichtsgebühren und die Anwaltsgebühren berechnet.

  • Ein höherer Verfahrenswert führt also zu höheren Kosten.

 

Warum gibt es einen Verfahrenswert?

 

Der Verfahrenswert ist keine Summe, die tatsächlich „bekommen“ oder „verloren“ wird. Stattdessen legt er fest, in welcher Höhe sich die Kosten für das Scheidungsverfahren bewegen. Je höher der Verfahrenswert, desto höher sind in der Regel die Gebühren für Gericht und Anwälte. Er soll die Bedeutung und den Umfang des jeweiligen Falls widerspiegeln.


 

Wie wird der Verfahrenswert ermittelt?

 

Die Berechnung des Verfahrenswertes für das Scheidungsverfahren erfolgt nach gesetzlich festgelegten Kriterien durch das Familiengericht. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  1. Einkommen der Eheleute: Der wichtigste Faktor ist das monatliche Nettoeinkommen beider Ehepartner. In der Regel wird das dreifache gemeinsame Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor der Antragstellung zugrunde gelegt. Davon wird pauschal ein Freibetrag für den Lebensunterhalt abgezogen (meist zwischen 250 und 500 Euro pro Person und pro unterhaltsberechtigtem Kind).
  2. Vermögen der Eheleute (Zugewinn): Gibt es Vermögen, das im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden muss, fließt auch dies in die Berechnung ein. Bei einem Scheidungsverfahren werden in der Regel 5% des positiven Nettovermögens (Aktiva minus Passiva) als Verfahrenswert für den Zugewinn angesetzt.
  3. Versorgungsausgleich: Der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der Rentenanwartschaften, wird fast immer im Rahmen einer Scheidung durchgeführt und erhöht den Verfahrenswert ebenfalls. Pro Rentenanwartschaft, die ausgeglichen wird, wird ein fester Betrag zum Verfahrenswert hinzugerechnet (meist 1.000 Euro pro Anrecht).
  4. Weitere Folgesachen: Werden neben der Scheidung weitere Anträge gestellt (sogenannte Folgesachen), wie zum Beispiel zum Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt oder nachehelichem Unterhalt, erhöhen diese den Verfahrenswert zusätzlich. Für jede dieser Folgesachen wird ein eigener Betrag (oft zwischen 1.000 und 5.000 Euro, je nach Art des Antrags) zum Verfahrenswert addiert.

Beispiel: Ein Ehepaar hat ein gemeinsames Nettoeinkommen von 3.000 Euro. Der Verfahrenswert für die Scheidung selbst (ohne Freibeträge) beträgt dann 9.000 Euro (3 x 3.000 Euro). Hinzu kommen die Werte für den Versorgungsausgleich und eventuelle weitere Folgesachen.


 

Mindest- und Höchstwerte

 

Auch wenn die Berechnung kompliziert klingt, gibt es in der Regel einen Mindestverfahrenswert für das Scheidungsverfahren (aktuell oft 3.000 Euro) und einen Höchstwert, der nach oben hin begrenzt ist. Das Gericht kann den Verfahrenswert im Einzelfall auch ermäßigen, wenn die Belastung für die Parteien zu hoch wäre.


📊 Tabelle: Berechnung des Verfahrenswerts bei einer Scheidung inkl. Versorgungsausgleich

 

Grundlage

Berechnung / Anmerkung

Beispiel-Wert

Monatliches Nettoeinkommen Mann

Einkommen nach Abzügen

2.000 €

Monatliches Nettoeinkommen Frau

Einkommen nach Abzügen

1.500 €

Zusammen monatliches Nettoeinkommen

Summe beider Nettoeinkommen

3.500 €

Verfahrenswert Scheidung

3 × gemeinsames monatliches Nettoeinkommen

10.500 €

Anzahl der Anrechte Versorgungsausgleich

z. B. 2 Rentenanrechte

2

Verfahrenswert Versorgungsausgleich

2 × 10 % × 10.500 € = 2 × 1.050 €

2.100 €

Gesamt-Verfahrenswert

Scheidung + Versorgungsausgleich

12.600 €

 

💸 Daraus berechnete typische Kosten

Gebührengrundlage

ca. Kosten

Erläuterung

Anwaltsgebühren

ca. 2.200 €

inkl. 1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr, Pauschale und MwSt.

Gerichtskosten

ca. 600–700 €

abhängig vom Verfahrenswert lt. Gerichtskostentabelle

Gesamtkosten (eine Seite)

ca. 2.800–2.900 €

Anwalts- + Gerichtskosten zusammen

Wann wird der Verfahrenswert festgelegt?

 

Das Gericht legt den Verfahrenswert in der Regel am Ende des Verfahrens durch einen gerichtlichen Beschluss fest. Dieser Beschluss ist für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten bindend. Die Anwaltskosten basieren dann auf diesem Wert. Die Anwaltskosten richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und stellen gesetzliche Mindestgebühren dar. Der Anwalt kann niemals beide Eheleute im Scheidungsverfahren vertreten.


 

Kosten und der Verfahrenswert

 

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Verfahrenswert nicht der Betrag ist, der tatsächlich an das Gericht oder den Anwalt gezahlt wird. Er ist lediglich die Basis für die Anwendung der gesetzlichen Gebührentabellen. Die genauen Kosten, die auf die Parteien zukommen, sind auch davon abhängig, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht oder Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (ehemals Prozesskostenhilfe) besteht.

Wenn Fragen zur Berechnung des Verfahrenswertes im speziellen Fall bestehen oder man wissen möchte, welche Kosten auf einen zukommen könnten, ist es immer ratsam, sich an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden. Dieser kann eine realistische Einschätzung geben und umfassend beraten.

 

🏛️ Anwaltliche Beratung im Scheidungsverfahren

 

Als Rechtsanwalt in Berlin-Marzahn, mit Kanzleisitz in der

Marzahner Promenade 22, 12679 Berlin, berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten aus Berlin-Marzahn, Hellersdorf und der gesamten Umgebung kompetent und persönlich bei ihrem Scheidungsverfahren.

Dabei unterstütze ich Sie insbesondere bei der einvernehmlichen Scheidung, um das Verfahren möglichst zügig, kostengünstig und nervenschonend für alle Beteiligten abzuwickeln.

Ich kläre Sie von Anfang an umfassend über die zu erwartenden Kosten und die Möglichkeiten einer Kosten- oder Gebührenübernahmet auf.

 

Gerne stehe ich Ihnen als zuverlässiger Ansprechpartner zur Seite — sowohl beratend im Hintergrund als auch aktiv als Ihr Vertreter vor Gericht


Rechtsanwalt Andreas Martin

7. Juli 2025/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Änderung des Nachnamens des gemeinsamen Kindes nach der Scheidung

Wie kann man den Nachnamen des Kindes nach der Scheidung ändern?

Familienrecht, Scheidung, Scheidung Marzahn, Scheidungsanwalt in Berlin
Weiterlesen
21. August 2020/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Scheidung in Berlin

Wie läuft das Scheidungsverfahren in Berlin ab?

Scheidung

Wie läuft das Scheidungsverfahren in Berlin ab?

Weiterlesen
11. Juli 2020/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Dauer des Termins Ehescheidung in Berlin

Wie lange dauert der Scheidungstermin bei den Familiengerichten in Berlin?

Allgemein, Familienrecht, Rechtsanwalt Scheidung Berlin, Scheidung, Scheidungsanwalt in Berlin

Dauer Scheidungstermin in Berlin

Weiterlesen
14. Januar 2019/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Scheidung bei Trennung in der gleichen Wohnung möglich?Rechtsanwalt Andreas Martin

Scheidung bei Trennung in der gleichen Wohnung möglich?

Anwalt Berlin Marzahn, Scheidung Marzahn, Scheidungsanwalt in Berlin
Scheidung bei Trennung in der gleichen Wohnung möglich?

Trennung und Scheidung

Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses vor der Scheidung

Die eheliche Lebensgemeinschaft ist nicht immer von Dauer. Wer sich scheiden lassen will, möchte dies meist so schnell, wie möglich tun. Damit hat der Gesetzgeber ein Problem, denn dieser hat das sogenannte Trennungsjahr für scheidungswillige Ehegatten gesetzlich geregelt. Nicht immer kann eine räumliche Trennung im Wege von getrennten Wohnungen stattfinden, da sich ein Ehegatte weigert dem anderen die alleinige Nutzung der Wohnung zu überassen bzw. diesem das alleinige Nutzungsrecht einzuräumen. Das Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung oder eines gemeinsamen Hauses ist rechtlich nicht ganz einfach zu bewerkstelligen.

Das Wichtigste in Kürze zur Trennung trotz gemeinsamer Wohnung:

Die Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung bzw. des gemeinsamen Hauses ist schwierig zu bewerkstelligen. Keiner der Eheleute muss ausziehen, egal, wie die Eigentumsverhältnisse sind. Wenn sich einer der Eheleute im Scheidungsverfahren später darauf beruft, dass das Trennungsjahr nicht abgelaufen ist, muss der andere Ehegatte nachweisen, dass tatsächlich eine ordnungsgemäße Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgt ist. Dies ist oft schwierig. Die Anforderungen an eine solche Trennung sind recht hoch. Nachfolgende finden Sie genauere Ausführungen, ob und wie eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung bzw. im gemeinsamen Haus möglich ist.


Scheidung nur nach Ablauf des Trennungsjahres

Da in der Regel ein Trennungsjahr einzuhalten ist, scheint für viele Mandanten zunächst die Scheidung in weiter Ferne zu sein. Der Antrag auf Scheidung beim Familiengericht (z.B. beim Familiengericht Kreuzberg (früher Tempelhof-Kreuzberg) , welches für Berlin Marzahn zuständig ist) kann erst nach dem Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden, auch wenn die Scheidung meist erst ein halbes bis zu einem Jahr später ausgesprochen wird. Das Familiengericht spricht die Scheidung durch eine Beschluss aus. “Scheidungspapiere” sind nicht zu unterschreiben.

Härtefallscheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres

Eine sog. Härtefallscheidung – also eine Ehescheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres – ist nur in Ausnahmefällen möglich. Es muss dann eine unbillige Härte vorliegen, was selten vorkommt. Eine unbillige Härte ist dann zum Beispiel denkbar, wenn die Ehefrau aus einer ehewidrigen Beziehung ein Kind erwartet und von daher von einem anderen Mann schwanger ist.

keine Rückdatierung des Trennungszeitpunktes

Wichtig ist auch zu wissen, dass das Trennungsjahr nicht zur Disposition der Eheleute steht. Von daher kann man das Trennungsjahr nicht einvernehmlich abkürzen!

Manche Anwälte raten nämlich dazu, dass die Eheleute einfach das Trennungsjahr zurückzudatieren. Ein solcher Rat ist laienhaft und oft auch mit erheblichen negativenFolgen für einen Ehepartner verbunden. Wenn zum Beispiel ein Ehegatte nach der Trennung einen Kredit zahlt, dann kann er für den gemeinsamen Kredit die Hälfte der Kreditrate vom anderen Ehepartner verlangen. Durch eine Rückdatierung des Trennungsjahres erhöht sich dann auch der Zahlungsanspruch. Dies wird oft gar nicht bedacht und darüberhinaus bestehen weitere Probleme, wie zum Beispiel bei Unterhalt etc.


Scheidung bei Trennung in der gleichen Wohnung möglich?

Trennung kann theoretisch auch in derselben Wohnung bzw. in der gemeinsamen Immobilie der Eheleute stattfinden. Allerdings wissen viele Mandanten nicht, dass dies nur graue Theorie ist. Die Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist faktisch kaum durchführbar. Eine Trennung von Bett und Tisch allein ist nicht ausreichend. Es dürfen keinerlei Versorgungsleistungen ausgetauscht werden. Keine gemeinsamen

 

  • Mahlzeiten,
  • Einkäufe und auch kein gemeinsames
  • Wäschewaschen.

Darüber hinaus müssen die Eheleute auch natürlich in getrennten Zimmern / Betten schlafen. Rein praktisch ist eine solches Getrenntleben äußerst schwierig zu realisieren, je kleiner die Wohnung ist. Im Haus ist dies schon anders, da es in der Regel weitaus mehr Platz für eine Trennung gibt. Eine solche Situation kann gerade auch für im Haushalt lebende minderjährige Kinder problematisch sein.


Kurz zur Informationen:

Trotzt gemeinsamer Wohnung ist eine Trennung möglich. Es muss eine räumliche Trennung (Aufteilung der Wohnung) und darüber hinaus auch eine wirtschaftliche Trennung (Teilung der Kosten) vorliegen.


Trennung in der gleichen Wohnung

Trennungsjahr


keine Pflicht zum Auszug aus der Ehewohnung

Auf der anderen Seite ist es derzeit, in vielen größeren Städten, wie zum Beispiel auch in Berlin so, dass es sehr schwierig ist kleine Wohnungen zu finden, um diese anzumieten. Dies führt dazu, dass jetzt immer häufiger beim Einreichen eine Scheidungsantrages durch einen Rechtsanwalt die Eheleute immer noch in der gemeinsamen Ehewohnung leben. Die Situation wird darüberhinaus auch dadurch verschärft, dass kein Ehegatte von anderen Ehegatten verlangen kann, dass dieser die Ehewohnung verlässt. Die Ehewohnung ist grundrechtlich geschützt und egal wer im Mietvertrag steht oder Eigentümer der Wohnung ist; keiner der Eheleute kann vom anderen verlangen, dass diese auszieht.

Die räumliche Trennung innerhalb der Wohnung bzw. innerhalb eines Hauses ist deshalb oft ein Problem, da kein Ehegatte verpflichtet ist von sich aus auszuziehen.


Wohnungszuweisung nur selten möglich

Daran ändert auch die Tatsache nichts, wenn zum Beispiel gemeinsame Kinder vorhanden sind. In bestimmten Fällen ist aber eine Wohnungszuweisung möglich, wenn zum Beispiel im Interesse der gemeinsamen Kinder dies dringend erforderlich ist oder nach dem Gewaltschutzgesetz von einem Ehepartner eine Gefahr für den anderen Ehepartner bzw. für die im Haushalt lebenden Kinder ausgeht. Voraussetzung ist darüber hinaus ein Antrag auf Zuweisung der Wohnung. Der Antrag bei Gericht kann selbst oder über einen Anwalt gestellt werden.

Dann kann das Familiengericht die gemeinsame Wohnung bzw. die Immobilie einem Ehepartner zur alleinigen Nutzung-zeitlich befristet-übertragen. Dies gilt selbst dann, wenn ein Ehegatte Alleineigentümer der Wohnung bzw. eine gemeinsame Immobilie vorliegt. Der ausziehende Ehepartner muss dem verbleibenden Ehegatten die gesamte Wohnung zur alleinigen Benutzung dann überlassen.

Hinweis:

Es ist unerheblich, ob

  • der Mietvertrag von beiden Ehepartnern oder nur von einem unterzeichnet wurde
  • wer Alleineigentümer der Wohnung bzw. Alleinmieter ist
  • ob das Haus, die Immobilien oder das Apartment gemeinsam angeschafft wurde
  • ingesamt, welche Eigentumsverhältnisse vorliegen

Unter Umständen ist dem ausgezogenen Ehegatten durch den verbleibenden Ehegatten eine Entschädigung zu zahlen. Wenn ausgezogene Ehegatte länger als 6 Monate freiwillig die Wohnung verlässt, dann wird gesetzlich vermutet, dass kein Rückkehrrecht besteht und dieser dem anderen Ehepartner (der verbleibende Ehegatte) dauerhaft die Wohnung künftig zur alleinigen Benutzung überlassen wollte.


Aufteilung der Kosten

Darüber hinaus müssen die Eheleute auch die Kosten der Wohnung teilen. Es kann nicht sein, dass die Eheleute gegenüber dem Jobcenter angeben, dass sie nicht getrennt sind und gemeinsam ALG 2 beziehen. Hier würde eine Trennung vor dem Familiengericht kaum nachvollziehbar darzulegen sein. Die Anforderungen eine Trennung innerhalb der Ehewohnung sind recht hoch. Oft werden diese nicht eingehalten.


Unterhalt für Kinder

Erfolgt die Trennung in der selben Wohnung hat eine solche wirksame Trennung auch die Zahlung von Kindesunterhalt zu Folge, wenn Kinder, insbesondere minderjährige Kinder, vorhanden sind und diese nur von einem Ehegatten versorgt werden (Naturalunterhalt). Den minderjährigen Kindern ist dann Unterhalt vom anderen Ehepartner zu zahlen.


Was sagt das Familiengericht dazu?

Die Eheleute können Glück haben, wenn der Familienrichter die Voraussetzungen der Trennung nicht genau abfragt und sich mit der Aussage, dass man voneinander – innerhalb der Wohnung – bereits ein Jahr getrennt lebt, zufrieden gibt. Erfahrungsgemäß wird bei Familiengerichten in großen Städten (z.B. in Berlin) weniger genau nachgefragt. Dies kann aber auch anders laufen, wenn der Richter sehr genau ist.


streitige Scheidung ist oft problematisch

Ein Problem wird es aber dann, wenn einer der Eheleute den Trennungszeitpunkt bestreitet. Dann muss nämlich der andere Ehepartner nachweisen, dass die Trennung innerhalb der Wohnung bereits seit einem Jahr erfolgt ist. Voraussetzung für die Scheidung ist im Normalfall die Einhaltung des Trennungsjahres. Derjenige, der die Scheidung beantragt, dies geht nur über einen Rechtsanwalt, muss auch die Voraussetzungen der Scheidung nachweisen und darlegen und dazu gehört auch die Einhaltung des Trennungsjahres. Das Trennungsjahr ist nur eingehalten, wenn man bereits seit wenigstens einem Jahr voneinander getrennt lebt und bei der Trennung innerhalb der Wohnung müssen die hohen Anforderungen dargelegt und nachgewiesen werden. Dies ist sehr schwierig, da oft auch keine Zeugen hierfür zur Verfügung stehen. In der Regel hat der Ehepartner, der die Trennung innerhalb der Wohnung nachweisen möchte, die schlechteren Karten.

Von daher ist die Trennung innerhalb der gleichen Wohnung fast immer problematisch.


Anwalt Martin – Scheidung Berlin

26. April 2011/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Wann kann man die Scheidung einreichen?

Wann kann man die Scheidung einreichen?

Familienrecht, Anwalt Berlin Marzahn, Rechtsanwalt Scheidung Berlin

Wann kann man die Scheidung einreichen?

Weiterlesen
22. November 2010/3 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
X Logo X Logo Folgenon X RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonniereden RSS Feed
Beliebt
  • Impfpflicht in der Pflege- und GesundheitsbrancheRechtsanwalt Andreas Martin
    Impfpflicht in der Pflege- und Gesundheitsbranche21. November 2021 - 12:16
  • Automatische Scheidung nach 3 Jahren?Rechtsanwalt Andreas Martin
    Automatische Scheidung nach 3 Jahren?6. Mai 2022 - 7:26
  • Wann kann man die Scheidung einreichen?
    Wann kann man die Scheidung einreichen?22. November 2010 - 20:31
  • Richter beim Arbeitsgericht ansprechen
    Wie spricht man den Richter beim Arbeitsgericht an?24. Juni 2019 - 11:47
Kürzlich
  • Scheidung – was muss ich als Erstes tun?
    Was muss ich als erstes tun, wenn ich mich scheiden lassen...4. Juli 2026 - 7:20
  • Kündigungsschutzgesetz und Arbeitnehmerzahl
    Kündigungsschutzgesetz und Arbeitnehmerzahl30. Mai 2026 - 9:21
  • Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?
    Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?4. April 2026 - 8:12
  • Geschäftsführer und Abfindung nach Kündigung17. Januar 2026 - 10:05
Kommentare
  • Anton SchneiderVon einer automatischen Scheidung nach 3 Jahren habe ich...15. Mai 2022 - 11:41 von Anton Schneider
  • Rechtsanwalt Andreas MartinNa dann wünsche ich viel Erfolg!11. Mai 2022 - 8:23 von Rechtsanwalt Andreas Martin
  • Dennis BeckerMein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Fachanwalt...8. Mai 2022 - 21:44 von Dennis Becker
  • Frank MeyerGut zu wissen, dass es dem Arbeitnehmer nicht erlaubt ist,...26. März 2022 - 17:04 von Frank Meyer
Schlagworte
Abfindung Anspruch Anwalt Anwalt Berlin Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitsgericht Arbeitsgericht Berlin Arbeitsrecht Arbeitsvertrag Arbeitszeit Aufhebungsvertrag Auflösungsvertrag außerordentliche Kündigung BAG Berlin Bundesarbeitsgericht Corona Corona Virus Covid19 Dauer Diskriminierung Ehescheidung Entscheidung Familiengericht fristlose Kündigung Güteverhandlung juristische Abkürzungen Klage Kündigung Kündigungsfrist Kündigungsschutzgesetz Kündigungsschutzklage Landesarbeitsgericht Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Lohn Rechtsanwalt Scheidung Scheidung in Berlin Scheidungsverfahren Trennung Trennungsjahr Urlaub Urteil Versorgungsausgleich

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung!

Kontakt

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

Anfahrt

öffentliche Verkehrsmittel: Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Anfahrt mit dem Kfz: Parkplätze vor dem Nettomarkt

Interessante Links

  • Rechtsanwalt Marzahn
  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Scheidung Berlin
  • Rechtsanwalt Strafrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

Impressum

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
© Copyright - Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen