Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf
  • Arbeitsrecht
    • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Marzahn
    • Arbeitslohn
      • Lohnbescheinigung
    • Kündigung
    • Kündigungsschutzklage
    • Muster für das Arbeitsrecht
      • Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers
    • Lexikon zum Kündigungsrecht
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Abfindungsformel
      • Abwicklungsvertrag
      • Änderungskündigung
      • Arbeitszeugnis
    • Für Arbeitgeber
      • Arbeitnehmer rechtssicher kündigen
  • Familienrecht
    • Familienrecht Lexikon
    • Ehescheidung
    • Trennung
    • Rechtsanwalt Familienrecht
    • Anwalt Familienrecht
    • Scheidung
    • Rechtsanwalt Scheidung
  • Erbrecht
    • Erbrecht
    • Rechtsanwalt Erbrecht
    • Pflichtteil
    • Erbschein
  • Verkehrsrecht
    • Verkehrsrecht Marzahn
  • Strafrecht
    • Pflichtverteidiger
    • Amtsgericht Tiergarten (Berlin)
  • Standorte
    • Kanzlei Blankensee
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
      • Polnisches Gesellschaftsrecht
        • Polnische Handelsregister KRS
      • GmbH Polen
      • BGB-Gesellschaft in Polen
      • Einzelfirma Polen
      • Firmengründung in Polen
      • Inkasso Polen
      • Unfall in Polen
      • Bußgeldverfahren Polen
      • Zwangsvollstreckung Polen
      • Steuern Polen
      • Immobilienrecht Polen
      • Polnisches Recht
    • Kanzlei Berlin
      • Kanzlei Marzahn-Hellersdorf
        • Anwalt Familienrecht Marzahn
          • Scheidung Marzahn
        • Bußgeldrecht Marzahn
        • Strafrecht Marzahn
        • Erbrecht Marzahn
      • Kanzlei Prenzlauer Berg
      • Familienrecht Berlin
      • Scheidung Berlin
      • Erbrecht Berlin
      • Verkehrsrecht in Berlin
      • Strafrecht Berlin
        • Strafverteidigung Berlin
        • Strafgericht Berlin
        • Staatsanwaltschaft Berlin
        • Amtsanwaltschaft Berlin
      • Bussgeld Berlin
        • Rechtsanwalt Bussgeld Berlin
        • Bussgeldrecht Berlin
  • News
  • Info
    • zur Person
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht
      • Familienrecht
        • Neuigkeiten im Familienrecht
        • Ablauf der Scheidung
        • Scheidungsfolgen
      • Erbrecht
        • Erbrecht News
        • Erbrecht Problemfälle
      • Verkehrsrecht
        • Neuigkeiten Verkehrsrecht
        • Verkehrsunfall
        • Schadenersatz Verkehrsunfall
        • Schmerzensgeld
          • Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
        • Links Verkehrsrecht
        • Strafrecht
      • Rechtsprechung
    • FAQ
    • Häufige rechtliche Irrtürmer
    • Karriere
    • Downloads
    • Links
  • Kontakt
    • Kontakt
  • Languages
    • English
      • Employment Law
    • Polski
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
Du bist hier: Startseite1 / News2 / Allgemein3 / Arbeitsgericht Berlin: Arzt muss Vergütung zurückzahlen

Rückzahlung von Gehalt trotz erbrachter Arbeitsleistung

Arbeitsgericht Berlin: Arzt muss Vergütung zurückzahlen

Ärzte dürfen nur tätig werden, wenn sie eine sogenannte Approbation (staatliche Zulassung) haben. Wird diese Approbation eingezogen oder ruhend gestellt, besteht für den Arzt ein Beschäftigungsverbot. Der Arzt darf nicht als solcher tätig werden. Eine Approbation soll eine unsachgemäße Behandlung von Patienten im Interesse von Leben und Gesundheit der Bevölkerung verhindern.

Arbeitsvertrag ohne Zulassung ist nichtig

Ein Arbeitsvertrag mit einem Arzt, der keine Zulassung hat, ist nichtig (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 3.11.2004 – 5 AZR 592/03, NZA 2005, 1409).

gesetzliches Beschäftigungsverbot und Annahmeverzugslohn

Fälle von Beschäftigungsverboten spielen vor allen dann eine Rolle, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht annimmt. Im Normalfall befindet er sich dann im sogenannten Annahmeverzug und muss dem Arbeitnehmer-obwohl er keine Arbeitsleistung erhalten hat-trotzdem den Lohn zahlen.

rückwirkender Lohn im Kündigungsschutzverfahren

Ein klassischer Fall ist zum Beispiel der, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigt und dann später das Kündigungsschutzverfahren verliert. In diesem Fall muss der Arbeitgeber-wenn die weiteren Voraussetzungen des § 615 BGB vorliegen-dem Arbeitnehmer den Lohn für die Vergangenheit zahlen, obwohl der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbracht hat. Dies nennt man Annahmeverzugslohn. Und das Risiko, dass der Arbeitgeber dann nach dem verlorenen Kündigungsschutzprozess diesen Annahmeverzugslohn zu zahlen hat, führt oft dazu, dass in solchen Verfahren Arbeitgeber bereit sind einen Vergleich mit eine Abfindung zu schließen.

Annahmeverzug und Beschäftigungsverbot

Der sogenannte Annahmeverzug besteht aber nur dann, wenn kein Beschäftigungsverbot besteht. Darf der Arbeitnehmer gar nicht aus rechtlichen Gründen arbeiten, hat er auch keinen Anspruch auf Annahmeverzugslohn. Dies zum Beispiel der Fall, wenn jemand im Gastronomiebereich keine „rote Karte“ (gesetzlich vorgeschriebene mündliche und schriftliche Erstbelehrung nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt) hat und damit keine Arbeitserlaubnis.

Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin

Arbeitsgericht Berlin: Arzt muss Vergütung zurückzahlen

Beim Fall des Arztes- über den das Arbeitsgericht Berlin nun entschieden hat- war der Sachverhalt aber etwas anders. Es ging nicht um Annahmeverzugslohnansprüche, sondern ein Arzt hatte-obwohl das Ruhen der Approbation behördlich angeordnet wurde – noch mehrere Monate weiter Tätigkeiten für ein großes Krankenhaus erbracht. Er hatte zum Beispiel ohne Zulassung über 1000 Operationen durchgeführt.

Krankenhaus zahlte einen Monat an Lohn nicht

Als er dann Ende März 2022 das Krankenhaus über das Ruhen seiner Approbation informierte, zahlte diese den Lohn für den Monat März 2022 nicht. Der Arzt klagte, denn letztendlich hatte er die Arbeitsleistung auch in diesem Monat erbracht.

Krankenhaus forderte mit einer Widerklage 6 Monate an Gehalt zurück

Das Krankenhaus beantragte die Klageabweisung und forderte sogar bereits gezahlte Löhne für die letzten 6 Monate vom Arzt zurück, obwohl der Arzt auch in diesem Zeitraum unstreitig gearbeitet hatte.

Urteil des Arbeitsgerichts Berlin

Das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 28.06.2023, Aktenzeichen 14 Ca 3796/22 und 14 Ca 11727/22) hat dem Arbeitgeber im vollen Umfang recht gegeben. Der Arbeitnehmer hatte keinen Anspruch den Lohn für den Monat März 2022 zu erhalten, da er keine Zulassung als Arzt mehr hatte. Auch muss der Arbeitnehmer den Lohn für die letzten sechs Monate (Nettolohn) an das Krankenhaus zurückzahlen, obwohl er in den letzten Monaten seine Arbeitsleistung noch erbracht hatte.

Das Arbeitsgericht führte dazu in seiner Pressemitteilung vom 8. August 2023 Nummer 24/23 folgendes aus:

Das Arbeitsgericht hat die Zahlungsklage des Klägers abgewiesen und der von dem beklagten Krankenhaus erhobenen Widerklage auf Rückzahlung der in den letzten sechs Monaten gezahlten Nettovergütungen stattgegeben. Zur Begründung hat das Arbeitsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass der Kläger die von ihm geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht habe und diese aufgrund des Ruhens der Approbation trotz seiner physischen Leistungsfähigkeit und seiner erworbenen fachlichen Qualifikation nicht erbringen habe können. Ferner ging das Arbeitsgericht davon aus, das beklagte Krankenhaus habe die Zahlungen in der Vergangenheit ohne rechtlichen Grund geleistet und sei daher zur Rückforderung berechtigt. Eine Verrechnung mit den in dieser Zeit tatsächlich erbrachten Leistungen des Klägers erfolge nicht, da diese nicht mit einem positiven Wert zu bemessen seien. Dem beklagten Krankenhaus verbleibe im Hinblick auf potentielle Regressforderungen kein zu berücksichtigender Vorteil durch das Tätigwerden des Klägers. Dass der Kläger keine Kenntnis von der Ruhensanordnung gehabt haben will, hielt das Arbeitsgericht für unbeachtlich, da die Unkenntnis jedenfalls auf ein pflichtwidriges Verhalten des Klägers zurückzuführen sei.

Gegen diese Entscheidung ist für den Kläger das Rechtsmittel der Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gegeben.

Anmerkung:

Nicht ganz klar ist, weshalb dem Krankenhaus hier kein Vorteil durch die erbrachte Arbeit des Arztes verblieben ist. Dies wird aber in der Urteilsbegründung dann später ersichtlich sein.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

www.anwalt-martin.de

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht – Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf

X Logo X Logo Folgenon X RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonniereden RSS Feed

Inhaltsverzeichnis

Beliebt
  • Impfpflicht in der Pflege- und GesundheitsbrancheRechtsanwalt Andreas Martin
    Impfpflicht in der Pflege- und Gesundheitsbranche21. November 2021 - 12:16
  • Automatische Scheidung nach 3 Jahren?Rechtsanwalt Andreas Martin
    Automatische Scheidung nach 3 Jahren?6. Mai 2022 - 7:26
  • Wann kann man die Scheidung einreichen?
    Wann kann man die Scheidung einreichen?22. November 2010 - 20:31
  • Richter beim Arbeitsgericht ansprechen
    Wie spricht man den Richter beim Arbeitsgericht an?24. Juni 2019 - 11:47
Kürzlich
  • Scheidung – was muss ich als Erstes tun?
    Was muss ich als erstes tun, wenn ich mich scheiden lassen...4. Juli 2026 - 7:20
  • Kündigungsschutzgesetz und Arbeitnehmerzahl
    Kündigungsschutzgesetz und Arbeitnehmerzahl30. Mai 2026 - 9:21
  • Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?
    Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?4. April 2026 - 8:12
  • Geschäftsführer und Abfindung nach Kündigung17. Januar 2026 - 10:05
Kommentare
  • Anton SchneiderVon einer automatischen Scheidung nach 3 Jahren habe ich...15. Mai 2022 - 11:41 von Anton Schneider
  • Rechtsanwalt Andreas MartinNa dann wünsche ich viel Erfolg!11. Mai 2022 - 8:23 von Rechtsanwalt Andreas Martin
  • Dennis BeckerMein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Fachanwalt...8. Mai 2022 - 21:44 von Dennis Becker
  • Frank MeyerGut zu wissen, dass es dem Arbeitnehmer nicht erlaubt ist,...26. März 2022 - 17:04 von Frank Meyer
Schlagworte
Abfindung Anspruch Anwalt Anwalt Berlin Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitsgericht Arbeitsgericht Berlin Arbeitsrecht Arbeitsvertrag Arbeitszeit Aufhebungsvertrag Auflösungsvertrag außerordentliche Kündigung BAG Berlin Bundesarbeitsgericht Corona Corona Virus Covid19 Dauer Diskriminierung Ehescheidung Entscheidung Familiengericht fristlose Kündigung Güteverhandlung juristische Abkürzungen Klage Kündigung Kündigungsfrist Kündigungsschutzgesetz Kündigungsschutzklage Landesarbeitsgericht Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Lohn Rechtsanwalt Scheidung Scheidung in Berlin Scheidungsverfahren Trennung Trennungsjahr Urlaub Urteil Versorgungsausgleich

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung!

Kontakt

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

Anfahrt

öffentliche Verkehrsmittel: Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Anfahrt mit dem Kfz: Parkplätze vor dem Nettomarkt

Interessante Links

  • Rechtsanwalt Marzahn
  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Scheidung Berlin
  • Rechtsanwalt Strafrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

Impressum

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
© Copyright - Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Enfold Theme by Kriesi
Link to: Kündigung oder Abmahnung – was ist zulässig? Link to: Kündigung oder Abmahnung – was ist zulässig? Kündigung oder Abmahnung – was ist zulässig?Kündigung oder Abmahnung?Rechtsanwalt Andreas Martin Link to: Urlaubsabgeltung trotz Arbeitslosengeld? Link to: Urlaubsabgeltung trotz Arbeitslosengeld? Urlaubsabgeltung trotz Arbeitslosengeld?Rechtsanwalt Andreas MartinUrlaubsabgeltung trotz Arbeitslosengeld?
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen